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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-01-13 · 2 (13.1.1899) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
2 (13.1.1899)
Date
1899-01-13
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 2 Dr. Bloches Wochenschrift. Seite 31 keine Taxe, wohnt jemand aber im IX. Bezirke, so müßte er die Taxe zahlen. Für Luxustrauungen mag die Minimaltaxe nicht von Belang sein. Es gibt jedoch auch Parteien, welche nicht aus Hang nach Luxus, sondern aus religiösen Gründen die Trauung in einem anderen Tempel als jenem ihres Bezirkes vornehmen lassen wollen; wenn von diesen eine Minimaltaxe direct abverlangt oder im Wege des Tempels, welcher die Trauung vollzieht, auf dieselben umgelegt wird, so muß dies als Beeinträchtigung der Gewissensfreiheit empfunden werden. Eine solche Supertaxe ist umso empfindlicher, wenn sie von Kreisen verlangt wird, welche bekanntlich mit Glücksgütern nicht besonders gesegnet sind. Es war demnach Pflicht desjenigen Vorstandsmitgliedes, welches als Vertreter der religiösen Minorität in den Vorstand entsendet wurde, gegen derartige Ansprüche Stellung zu nehmen. Was die Functionen bei Leichenbegängnissen anbelangt, so besteht diesbezüglich — da auch von den Petenten freie Wahl der Functionäre gewünscht wird - keine Differenz. Nur kann mich hier die Anmeldestelle dem Publicum wenig fruchten, weil die Auswahl der Begräbnißstätte, die Bestimmung des Zeitpunktes für das Leichenbegängnis u. dgl. doch immer nur in der Centrale erfolgen kann, die Anmeldestelle somit lediglich die Vermittlung mit der Centrale bilden könnte, ein Weg, der viel umständlicher ist als der directe Verkehr mit der Centrale. Man ersieht also einerseits, daß der von den Petenten beabsichtigte Zweck, selbst bei voller Gewährung ihres Ansuchens, nicht erreicht werden würde und daß andererseits die finanziellen Erfolge, welche sich die Petenten durch Taxen (deren Ergebniß ja immer variabel ist) versprechen, viel sicherer durch Subventionen erreicht werden: können. In letzterer Beziehung ist der Cultusvorstand berechtigten Ansprüchen stets entgegengekommen. Wenn zur Begründung der Petition auf die Verhältnisse in Prag hingewiesen wird, so ist dieser Hinweis nicht am Platze. Gerade in Prag haben die Uebergriffe der Temvelunb sonstigen religiösen Vereine die Cultusgemeinde zu einer Schatteneristenz herabgedrückt, so daß es des energischen Vorgehens seitens der gegenwärtigen Leitung der Gemeinde bedurfte, uni derselben ihren legalen Wirkungskreis wieder zu gewinnen. Solche Verhältnisse müssen jedem Vorstande als warnendes Beispiel dienen. Dr. A. Berger. Die neuen prentzifchcn Ausweisungen. Berlin, Jänner. Vor dreizehn Jahren entdeckte Fürst Bismarck plötzlich, daß die Gefahr der Repolonisirung den östlichen Grenzprovinzen Preußens drohe, daß andere Theile des Landes einer Polonisirung ausgesetzt seien. Zur Beseitigung dieser Gefahr beschloß das Staatsministerinm eilige und durchgreifende Schritte zu thun. Hatten in einzelnen Regierungsbezirken die Polen mehr als die Deutschen zugenommen, so war der Schaden auszugleichen, wenn man die Polen, soweit sie zugewandert waren, des Landes verwies. Die geltende Gesetzgebung und das geltende internationale Recht stehen dem nicht im Wege, höchstens die Rücksicht auf Cultur und Gesittung könnten ein Hinderniß bilden. Doch vor so kleinem Hinderniß ist noch niemals ein Staatsmann zurückgeschreckt, auch nicht in einem Staate, der mehr und mehr zu einem „christlichen Staate" sich ausbilden sollte. Wenn man auch mit noch so großer Emphase die Socialgesetzgebung, die in ihren besten Theilen nur eine Wiederauffrischnng altjüdischer Vorschriften und Einrichtungen darstellt, als „praktisches Christenthum" anpries, so fühlte man sich doch nicht im geringsten verpflichtet, die von dem jüdischen Staate seit je verpönte Barbarei einer Fremden-Ausnahmegesetzgebung von dem werdenden „christlichen Staate" fernzuhalten. Herr von Puttkamer, der damals als Minister des Innern dem Fürsten Bismarck zur Seite stand, fand gefällige Statistiker, die genau berechneten, um wie viel das Deutschthum in einzelnen Provinzen zurückgegangen war. Die Statistik war falsch, wurde als falsch nachgewiesen: aber das half nichts gegenüber dem einmal gefaßten Staatsministerialbeschluß, nichts gegenüber der plötzlich aufgestachelten nationalen Empfindlichkeit. Mitten im Frieden wurden zehntausende von Fremdbürtigen ausgewiesen, zumeist Russen, denen nichts vorgeworsen werden konnte, als daß sie der preußischen Gastfreiheit vertraut hatten. Die Furcht vor einer nationalen Gefährdung war nicht durchaus Vorwand gewesen, wenn man sie um der besseren Wirksamkeit willen auch stark übertrieben hatte. Dem Fürsten Bismarck stand der Polenhaß voran, der zu einem Theile wenigstens eine verkleidete Polenfurcht war. Er ließ es darum bei den Ausweisungen nicht bewenden, die sich nicht gegen die Preußen polnischer Zunge richten konnte, sondern schuf noch den mittlerweile verdoppelten Hundertmitlionensonds, der die eingeborenen Polen in Posen und Westpreußen thunlichst auskaufen und ihren Besitz mit deutschen Bauern besiedeln sollte. (Bei dieser Gelegenheit sei zu Nutz und Frommen unserer Zionisten bemerkt, daß der Hundertmillionenfonds bei musterhaft sparsamer Verwaltung in wenig Jahren stark geschmolzen ist, zum Theil nur noch buchmäßig existirt, weswegen er eben erneuert werden mußte, daß die Colonien, die er ansiedeln hilft, ausgesuchte Leute sind, die überdies nicht ohne eigenes Capital kommen dürfen, und daß bei alledem die Ansiedlungen sich in recht winzigen Grenzen halten. Den Leitern der zionistischen Colonialbank sei bei Zeiten das Studium der Berichte dieser preußischen Ansiedlungscommission empfohlen, damit sie, wenn die Gelegenheit gekommen, daraus Hinweisen können, wie selbst erfahrene Verwaltungs- und Geldmänner bei einem Colonialwerk mit Schaden abschneiden. Billiger freilich würde es sein, die Herren vom Bankcomitv überlegten es sich schon jetzt und sparten das Geld der Vertrauensvollen, denen allerdings der Verlust der leichtfertig geweckten Hoffnungen empfindlicher wäre als der Verlust der Groschen, die sie sich abgedarbt haben.) Die Bismarckffche Polenfurcht erfuhr eine Unterstützung durch manche Unbequemlichkeiten, die gewisse polnische Ansiedlungen durch ihre kirchlichen 'Anforderungen bereiteten. Bei Canalbauten, die der Staat ausführte, waren mit Vorliebe polnische Erdarbeiter verwendet worden, weil sie die mäßigsten Lohnanforderungen stellten. Ebenso kam es vor, daß polnische Bauarbeiter ans den Ostprovinzen nach dem Westen kamen, wohin der höhere Lohn sie lockte. Allmälig bildeten sich hie und da kleine polnische Ansiedlungen, förmliche Gemeinden, die in ihren Schulen nach polnischem Religionsunterricht, in ihren Kirchen nach polnischem Gottesdienst verlangten. Als eine solche Forderung im Magdeburgischen laut wurde, da gab es ängstliche Bureaukratenseelen, die Magdeburg schlimmer bedroht glaubten, als der Tilly „unseres Herrgotts Kanzley" berannte. Wäre die Polensurcht allein maßgebend gewesen oder geblieben, so hätte man nur eine unbegründete oder übertriebene Aengstlichkeit beklagen können. Es unterliegt aber keinem Zweifel, daß antisemitische Neigungen sehr bald die Polensurcht als ivillkommenen Vorwand benützten, daß man mit einer gewissen Vorliebe die Juden ans Russisch-Polen auswies, obgleich man diesen ganz gewiß nicht nachsagen kann, ldaß sie polonisirende Bevölkerungselemente bilden. Unter dem Vorgeben, daß man die Polonisirunasgesahr abwehren müsse, wies man russisch-polnische Juden aus Berlin und selbst aus Frankfurt am Main aus. Herr v. Puttkamer, der Freund des Herrn Stöcker, bestritt mit aller Entschiedenheit das Obwalten einer antisemitischen Tendenz; doch selbst bei eingestandener antisemitischer Tendenz hätte das thatsächliche Verhalten der Behörden kein anderes sein können. Ganz leise hegte man die Besorgnis;, daß der russische Nachbar die unfreundliche Behandlung seiner Unterthanen übel nehmen könnte, und war daraus vorbereitet, amtliche Vorstellungen dagegen zu hören. Als nach einem halben Jahre 'Alles still blieb, athmete man förmlich aus, ja man wiegte sich in der Hoffnung, daß die russische Regierung die Zurückweisung ihrer in der Heimat gewiß nicht verhätschelten jüdischen Unterthanen, unter denen sich auch mancher „unsichere Cantonist" befinden mochte, als eine 'Art Liebesdienst auffassen würde. Man kann sich denken, wie der 1SS7er März-Ukas überraschte, der die deutschen Eisenbahnbeamten aus Rußland entfernte und den Deutschen das Recht des Grundbesitzes in Rußland nahm. Zu den Leidtragenden gehörte in erster Reihe der damalige Statthalter der Reichslande, jetzt Reichskanzler Fürst Hohenlohe, der von seinem Schwager große Liegenschaften in Rußland geerbt hatte und diese eilig veräußern sollte. Es wurde ihm nahegelegt, daß er seinen zweiten Sohn die russische Staatsangehörigkeit annehmen lassen solle, wonach dieser den Besitz behalten könne.^ Es erwies sich aber, daß diese Andeutung von unberufener Seite gekommen war; denn als der Prinz Hohenlohe sich um die russische Staatsangehörigkeit bewarb, wurde er zurückgewiesen!

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