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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-01-13 · 2 (13.1.1899) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
2 (13.1.1899)
Date
1899-01-13
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 2 Dr. Blach's Wochenschrift. Seile 27 Schneider als eine Pauschalverdächtigung und Verleumdung zurück. Der G u d e n u s ruft ihn zur Ordnung, und aus den Einwand, warum er denn den Schneider nicht zur Ordnung gerufen, antwortet er, er habe nicht gehört, was Schneider gesagt habe, er werde das stenographische Protokoll Nachsehen. Das war am Freitag. Samstag wird Herr v. Gud enus gefragt, ob er schon das stenographische Protokoll nachgesehen habe; er erwidert, daß er dazu keine Zeit gehabt, und daß er nach Durchsicht des Protokolls seine Entschließung fassen werde. Nun war aber Samstag der letzte Sitzungstag, und das Vorgehen des Landmarschalls ist somit eine offenkundige Frozzelei. Die Ausschreitungen Schneiders und Gregorigs bleiben ungerügt. Nun läßt es sich freilich nicht beweisen, daß Freiherr v. G u d e n u s gelogen hat, als er sagte, er habe die Aeußerungen der genannten Individuen nicht gehört, aber der Verdacht, daß er dies gethan, ist durch sein nachheriges Benehmen nur allzu sehr begründet. Da finden wir in verschiedener! Blättern witzige Bemerkungen über die intermittirende Taubheit des Landmarschalls, der regelmäßig nur das hört, was die Antisemiterr von ihm gehört wissen wollen. Die Sache ist aber kaum geeignet, bewitzelt zu rverden. Das pflichtvergessene Betragen des Landmarschalls ist vielmehr ein trauriger öffentlicher Scandal, wenn auch für Herrn Gudenus vielleicht ein Milderungsgrund darin liegen mag, daß auch der Präsident des Abgeordnetenhauses, Dr. Victor v. Fuchs, antisemitischen Roheiten gegenüber so großen Respect bekundet, daß Einer, der sich dieselben nicht gefallen läßt, des Uebelwollens des Präsidenten gewiß sein kann. Notorische Flegeleien des Vicebürgermeisters von Wien, nämlich des Herrn Josef Strobach, wurden von Dr. v. Fuchs nicht blos geduldet, sondern vor jeder noch so bescheidenen Remedur in Schutz genommen. * Die Juden sind keine Menschen. Also war beispielsweise Spinoza ebensowenig ein Mensch wie Heine einer war. Der Gregorig, der Schneider, der Defraudant Vergani, der Alexander Pnrscht, die Mädchen vom Spittelberg und die Ballbesucherinnen beim Wimberger, das sind Menschen, und die Geliebte des Alexander Pnrscht war auch ein Mensch. Auch der Muttermörder Kreutter, auch der Hugo Schenk und der Schlossarek waren Menschen, nur die Juden sind es nicht. Wer den Josef Strobach ansieht, der erfährt erst, wie ein wirklicher Mensch beschafferr sein muß an Körper und an Geist, jedes Pfund Fleisch ein Stück Volksseele, jedes Schimpfwort, das er hervorgröhlt, eine Kundgeburrg arischen Kraftbewußtseins. * * * Die Blüthe der kaukasischen Race concentrirt sich nach den Anschauungen der Schützlinge des Freiherrn v. Gudenus in den herrlichen Erscheinungen des Gregorig, des Pnrscht, des Strobach und des Ernst Schneider. Das sind „Menschen", wie sie sein sollen, zum Unterschiede von den Juden, die reine Menschen sind. Seitdem vor Gericht bewiesen worden ist, daß Pnrscht nicht der grundbücherlich eingetragene Besitzer des Hauses am Spittelberg war, sondern daß die Philomena Mark das Geld zum Ankäufe dieses rentablen Hauses von ihrem „Mutzerl" bekommen hat, und daß darüber, ob das Geld aus dem Geschäftsbetriebe an ihn abgeführt worden, nur die Aussagen einiger „Madeln" vorliegen, ist der, wie Vergani sich ausdrückt, „allseits geachtete Mann" in den Augen der antisemitischen Presse vollständig rehabilitirt. Er gehört wieder zur christlich-socialen Partei als ihr vollberechtigtes Mitglied, sein Freund Gregorig deckt ihn mit seiner weißgestärkten Hemdbrust und Freund Strobach wird wieder Schulter an Schulter mit ihm kämpfen. Die Schulter Strobachs hält was aus. Eine sehr gewählte Gesellschaft, denn wäre sie nicht gewählt, so säße sie nicht im Gemeinderathe. * * * Unsere Antisemiten dürften genöthigt sein, dem deutschen Kaffer das Deutschthum abzusprechen. In seiner Danksagung auf den Nemahrswunsch des Berliner Magistrates sprach Kaffer Wilhelm den Wunsch aus, „daß die städtischen Behörden stets erfolgreich bemüht sein mögen, das Gemeinwohl der Bürgerschaft ohne Rücksicht auf politische und connelle Gegensätze zu fördern und auf allen Gebieten der städtischen Verwaltung, besonders auch in socialer und wirthschaftlicherBeziehung Mustergiltiges zu schaffen". Der Kaiser verlangt also von der Berliner Stadtverwaltung die vollste Objectivität ohne Rücksicht auf die Gesinnung und die Confession. Alle Bürger ohne Unterschied haben Aafpruchaaf die Förderung ihres Wohles durch die städtische Verwaltung. Das aber ist unzulässig sowohl nach den Forderungen der Teutfchnationalen als auch nach den der christlich-socialen Antisemiten. Die derzeitige Wiener Gemeindeverwaltung müßte in dem Augenblicke, rvo eine solche Zumuthung an sie gestellt würde, augenblicklich das Rathhaus verlassen. Ter Bürgermeister selbst ist ja der Anführer in denr häßlichen Kampfe nicht blos gegen Juden, sondern auch gegen Alle, die sich feiner Parteirichtung nicht unterwerfen. Das Gemeinwohl der Bürgerschaft heißt in der Sprache unseres Rathhauses vor Allem das persönliche Wohl der geschäftsantisemitischen Führer. Die sind Alle gut versorgt, die übrige „Bürgerschaft", insoweit sie antisemitisch ist, kommt später daran, und die Stadt gehört überhaupt nur den Antisemiten. So z. B. auch die Volkshalle im neuen Rathhause, in rvelcher einige tausend Lehrer eine Versammlung abhalten wollten, um ihre Gehaltsverhältnisse zu besprechen. Die Gemeinde hat ihnen den Saal verweigert, denn es könnten da die unerhörte Mißwirtschaft und die Mißbräuche erwähnt werden, die der Stadtrath sich im Lehrerwesen zu Schulden kommen läßt. * * * Von Dreyfns ist ein Telegramm eingelangt, in rvelchern er neuerdingsenergisch für seine Unschuld eintritt. Mittlerweile hat sich ein Mitglied des Cassationshofes gefunden, welches mit den Antirevisionisten gemeinschaftliche Sache macht und in antisemitischen Blättern eine Campagne gegen seine Collegen vom Obersten Gerichtshöfe eröffnet. Man braucht aus den Kundgebungen dieses Mannes eigentlich nicht mehr zu wissen als die einleitenden Worte, um sich ein Urtheil über ihn zu bilden. Als Chauvinist und als Soldat müsse er für die beleidigte Armee eintreten, sagt Mr. Baurepaire. Das ist eine ganz neue Seite der richterlichen Thätigkeit, der Chauvinismus und das Soldatenthum. In dem Munde eines Richters sind solche Phrasen das Geständniß der gänzlichen Unfähigkeit zum Richteramt. Das sollte ja den Gegenstand der Prüfung durch den Cassationshof bilden, ob bei dem Urtheil gegen Dreyfns Ungesetzlichkeiten begangen wurden. Mr. Baurepaire ist aber schon über die Aufstellung dieser Möglichkeit entrüstet, er hat im Vorhinein schon seine Ueberzeugung, denn bevor er noch Richter ist, ist er Soldat und Chauvinist. Das seltsame Schauspiel, daß ein Richter vom Obersten Gerichtshöfe in die Arena des publicistifchen Parteienkampfes hinabsteigt, ist aber ein bedrohliches Anzeichen für die Zerrüttung des öffentlichen Geistes in Frankreich. Der Generalftab läßt den Gefangenen von der Teufelsinsel nicht los; er fürchtet die öffentliche Verhandlung. Eine Revolution gegen die Justiz ist angezettelt, und die Gewalt bedroht das schutzlose Recht. Robert Wolf. Fcstconeertirende Banausen. Wieder haben sie sich eine erheiternde Blamage geholt — unsere Majoritätsabderiten des Rathhauses! Statt des Balles der Stadt Wien, dessen wenig glänzenden Verlauf sie voraussahen, wollten sie ein Festconcert veranstalten. Aber sie haben eine täppische Hand in Kunstdingen. Mozart, Beethoven, Schubert und Wagner — Alles was gut und theuer ist — sollte, antisemitisch abgestempelt, vor dem gereinigten Arierthum Wiens paradiren. Schlau und sinnreich, wie sie sind, dachten sie das auf die einfachste Art zu erreichen. „Wir laden die Philharmoniker mit Umgehung ihres derzeitigen ständigen Dirigenten, der - es ist schrecklich zu sagen — ein getaufter Jude ist." Das Ei des Columbus, nicht wahr? Hans Richter, der zunächst aufgefordert wurde, zeigte nicht die geringste Lust, seinen blonden Bart für die gewünschte Demonstration zur Verfügung zu stellen. Also ein Dirigent von auswärts! Felix Mottl, der durch eine achtzehnjährige Abwesenheit von Wien sich seine glückliche Unkenntniß der Wiener Stadtspecialitäten erworben — der wird sich wohl fangen lassen? Also — man telegraphirff ihm, ob er ein von der Stadt Wien zu veranstaltendes Festconcert dirigiren wolle? Ahnungslos antwortet er: „Mit Vergnügen!" Indessen erfahren die Philharmoniker von der Absicht der Stadtväter und lehnen in einer Versammlung die Mitwirkung ein-

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