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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-01-13 · 2 (13.1.1899) · page 2

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
2 (13.1.1899)
Date
1899-01-13
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 i Vr. Bloch's Wochen sickirif). Nr. 2 und eine Claffe von Bürgern einschränken, denen Religions¬ und Gedankenfreiheit zugesichert ist?" „Welcher Schaden, Sie gute und liebreiche Christen, kann Ihnen daraus erwachsen, wenn man einer großen Classe von Bürgern, die auch ihren Antheil zu den Einkünften dieses großen Staates beitragen, erlaubt, den Ruhetag nach dem Gebote der eigenen Religion zu befolgen?" „Sie mögen religiöse oder Zwangsgesetze passiren, aber dieselben werden todte Buchstaben bleiben. Flößen Sie statt dessen Ihren Kindern die Grundsätze der Moral und Religion ein, so lange dieselben jung sind! Das ist Pflicht unserer Frauen und Mütter, und Sie sind bis zu einenr gewissen Grade verantwortlich für das Betragen Ihrer Kinder." Dies lautet ganz anders als die Rede des Iustizrathes D r. Geige r. Wir erinnern iudeß Herrn Justizrath Geiger auch daran, daß die noch heute g i l t i g e baierische Verfassung, gegeben am 2b. Mai 1818, in einer Zeit, in der man mindestens ebenso christlich war wie heute, folgende Bestimmung enthält: 8 82 der zweiten Verfassungsbeilage („Religiousedict"): „Kein Religionstheil ist demnach schuldig, die besonderen Feiertage des anderen zu feiern, sondern es soll ihm freistehen, an solchen Tagen sein Gewerbe und seine Hantirung auszuüben, jedoch ohne Störung des Gottesdienstes des anderen Theiles und ohne daß die Achtung dabei verletzt werde, welche nach 8 jede Religionsgesellschast der anderen, bei Ausübung ihrer religiösen Handlungen und Gebräuche schuldig ist." I:n ganzen Mittelalter existirte kein Gesetz, welches einen Juden verpflichtet hätte, am Sonntag der Arbeit sich zu enthalten, und das Mittelalter war doch christlich genug. Allein es ging von der Neberzeugung aus, daß für die Juden die Sabbathruhe ein göttliches Gebot ist, welches selbst durch das Christenthum nicht aufgehoben wurde. Das Christenthum hat ja die Aushebung des Gesetzes lediglich für die in der Taufe lebenden Mitglieder der christlichen Gemeinschaft decretirt. Bei frommen Christen ist heute noch diese Neberzeugung lebendig. Am 17. October 1892 verhandelte die Versammlung des baierischen Landesvereines für innere Mission über die Sabbath-Frage. Herr O b e r c o n s i st o r i a l r a t h Tr. v. Buchrucker bemerkte darüber, „daß der Schöpfer, indem er nach dem Sechstagewerk den Ruhetag einsetzte, als Signatur der Zeit die Arbeit, zur Erholung aber den siebenten Tag bestimmen wollte. Was in Gemäßheit dessen als Sitte bestand, wurde dann für das jüdische Volk durch die sinaitische Gesetzgebung religiöses Gebot. Den Christen wurde es schwer, den siebenten Tag, der sie an des Meisters Grabesruhe erinnerte und somit ein Trauertag für sie war, als Ruhe- und Feiertag fortan zu halten. Wohl aber mußte sich ihnen der Auferstehungstag, der Tag der vollendeten Erlösung, als solcher empfehlen. An drei Stellen des neuen Testamentes wird bereits der Sonntag als Tag des Herrn benannt. Führt sich derselbe auch nicht aus ein directes göttliches Gebot zurück, erscheint er vielmehr als eine freie Einrichtung der christlichen Gemeinde, fo ist er doch im Christenleben des Einzelnen wie im Leben der Gesammtgemeinde insofern naturgemäß begründet, als der Christ in der Zerstreuung, welche die Weltverflochtenheit mit sitz bringt, eines Tages der stillen, frommen Sammlung nothwendig bedarf und als die Gemeinde bei der Jsolirtheit ihrer Glieder während der sechs Arbeitstage der Woche auf einen Zusammenschluß derselben zum Zwecke geistlicher Verfolgung Bedacht nehmen muß". Daraus geht hervor, daß selbst nach Ansicht der christlichen Geistlichen für die Juden nur der Sabbath eine göttliche Einrichtung ist. Aber auch aus einem historischen Grunde verdienen die Juden bei einem solchen Gesetze eine besondere Berücksichtigung. Die Institution des wöchentlichen Ruhetages verdankt dem jüdischen Volke seine Entstehung, Erhaltung und Ausarbeitung. Wenn jüdische Heere am Sabbath sich widerstandslos Niedermetzeln ließen, um nur am Sabbath von den Waffen keinen Gebrauch zu machen (I. Macc. 2, 32 ff., II. Macc. 6,11); wenn ein jüdischer Steuermann Freitag Abend das Steuer- Acker fahren ließ, und — mit dem Tode von einem Soldaten hedroht — keinen Finger mehr zur Rettung des Schiffes rührte (Synhedr. 4), so sind das Beweise eines in der Geschichte beispiellosen Heroismus, womit Israel das Sabbathinstitut vertheidigt hat. Wer die volle Bedeutung dieser unvergleichlichen Institution kennen lernen will, der muß die Abhandlung des großen französischen Denkers Prondhon über den Ruhetag lesen. Nichts, was mit dem wöchentlicheil Ruhetag sich vergleichen ließe, schreibt er, wurde vor und nach dem Gesetzgeber des Sinai unter den Menschen erdacht und ausgeführt. Proudhon untersucht den lvöchentlichen Ruhetag vom bürgerlichen, häuslichen, sittlichen ulld gesundheitlichen Standpunkte aus und gelangt zu deni Schlüsse, daß diese Institution Freiheit, Gleichheit, Oberherrschaft der Religiorr imd der Gesetze voraussetzt, und daß ihre mittelbaren und unmittelbaren Folgen eine hochentwickelte Vergesellschaftung, vollkommene Moralität, körperliche und geistige Gesundheit, beständige Glückseligkeit, welche nach den verschiedenen Altern mrd Charakteren malmigfach vermehrt iverdelr konnte, ivaren. Wir haben den rvöchentlichelr Ruhetag gegen zahlreiche und mächtige Feinde vertheidigen müssen. Einer der wüthendsten Gegner dieser socialen Institution war A p i o n, der älteste Antisemit. Egyptier von Geburt, spielte er sich als reinen Racen- Hellenen aus, wie mancher unserer modernen Arier und Germanen zweifelhafter Physiognomie, ein merkwürdiger Agitator, den der Kaiser Tiberius die „Weltpauke" nannte. Er war auch einer der ersten Bekampfer des wöchentlichen Ruhetages und^ brachte das hebräische Wort Sabbath, das, wie Jeder rveiß, „Ruhe" bedeutet, mit dem egyptischen Worte Sabbatosis (Sabbo), welches bei einer Art von Geschwür gebraucht wird, in Zusammenhang und klügelte einen geschichtlichen Nexus heraus. Unglücklicherweise ist Apion selbst an dieser Sabbatosis gestorben, so daß ihn die Nemesis zum Märtyrer seiner philologischen Leistung gemacht hat. Auch sonst hat es an Angriffen gegen die Juden wegen des wöchentlichen Ruhetages nicht gefehlt. Insbesondere bei den Römern. P l u t a r ch und D i o C a s s i u s, P e r s i u s, Petronius, Tacitus, Suetonius, Juvenal, M a r t i a l, I u st i n und R u t i l i u s N u nt antius haben das Wesen des wöchentlichen Ruhetages mißverstanden und sich über ihn moquirt, indem sie die Juden deswegen Müssig'gänger nannten. Ovid erwähnt an verschiedenen Stellen die Sucht der Römer, den wöchentlichen Ruhetag zu feiern. Juvenal eifert gegen die Berjudung der römischen Gesellschaft. Warum gibt es so viele Leute, die aus die römische Tradition verzichten, um die Tradition der Juden anzunehmen? Die Väter haben zunächst den Ruhetag beobachtet und die Söhne werden eifrige Juden (Sat. XIV.). Auch iu römischen Volkstheatern wurden Stücke aufgesührt, in denen die Juden wegen ihres Ruhetages verspottet wurden — und doch hat die von Hellas und Rom verspottete Institution Judäas die ganze gesittete Welt erobert. Fast scheint es aber, als ob der Geist des römischen Heidenthums nur eine Umwandlung erfahren, eilte Transformation vorgenommen, daß er noch immer den alten Kampf, wenn auch mit anderen Waffen führt. Die Schlange hat sich blos gehäutet. Vom Jahrmarkt des Lebens. Glossen zur Tagesgeschichte. (Das Gehör nach Bedarf. — Menschen und Nichtmenschen. — Der Typus Strobach. — Die Freunde des Herrn Purfcht. --- Ein Ausspruch des deutsche» Kaisers. — Der Richter als Parteimann.) Der' Autor des geflügelten Wortes vom „kraftvollen -Durchbruch" des Wiener Volkswillens, der Landmarschall Freiherr v. G u d e n u s, waltet seines Amtes als Vorsitzender des niederösterreichischen Landtages mit einer Parteilichkeit, welche mit seinem Gelöbnisse in directem Widerspruch steht. Schneider und Gregorig sagen, die Juden seien keine Menschen, und Schneider sagt ferner, alle Juden seien Schwindler und Betrüger. Kein Wort der Ermahnung seitens des Präsidenten. Abgeordneter Tr. Ofner weist die Behauptung des Ernst

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