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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-01-06 · 1 (6.1.1899) · page 12

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
1 (6.1.1899)
Date
1899-01-06
Page
– (sequence 12)
Language
German
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Ha'rtTiWfH.I-' i" TWffc' Seite 12 Dr. Blorlr's Worhen lchrifk. Nr. 1 der Hand einer reichen Literatur im Allgemeinen, empfiehlt aber den Religionslehrern noch eine Statistik inr Besonderen, namentlich um sie apologetisch verwcrthen zu können. Insbesondere schlägt er vor zu erheben: 1. die Begabung nach vierjähriger Beobachtung; 2. die Zahl der vorzüglichen und die der besseren israelitischen Schüler im Verhältniß zur Gesammtzahl; 3. die Zahl der ungünstigen Sittennoten im Verhältniß zur Gesammtzahl. Im zweiten Theile seiner Aussührungen bespricht Redner seine eigenen Erfahrungen über die Classification, die ihn zu der Ueberzeugung geführt haben, daß kein Religionslehrer über das normale Verhältniß hinausgeht, weder im Sinne der Strenge noch in dem zu großer Milde. (Lebhafter Beifall.) Der Obma n n bemerkt, daß die Ausführung einer solchen Statistik zwar zweifellos sehr nützlich, aber auch sehr schwierig sein dürste, vornehmlich deshalb, weil wir gewisse Daten vom Ordinarius erbitten müßten, diesem aber schon durch die bestehenden Verordnungen eine Schreibarbeit zufalle, die keiner Steigerung fähig sei. Was man sonst gelegentlich erhebe, werde aus Vollständigkeit keinen Anspruch haben. Rector D r. Schwarz: Die Sache sei höchst einfach, da ja der Religionslehrer in die Zeugnisse und Kataloge Einblick nehme. Er bedürfe also der Mitwirkung des Classenvorstandes nicht. Jnspector Kanitz (Wien) erklärt sich im Wesentlichen mit den Thesen und Schlußfolgerungen des Vortrages einverstanden. D r. G o l d h a m m e r (Wien) tritt für die Anträge des Vortragenden mit sehr großer Wärme ein. Jnspector D r. Wolf legt den größten Werth auf die Moralstatistik, durch die man darauf Hinweisen könne, daß unsere Schüler nicht schlechter sind als die anderer Eonfessionen. Rabbiner D r. K i s ch (Prag) beantragt, sich auch wegen Durchführung dieser Statistik an den Allgemeinen israelitischen Bund zu wenden. Hingegen müsse er sich gegen die Moralstatistik aussprechen, weil sie-auch eine Waffe in den Händen der Gegner werden könne. Die Thesen des Vortragenden werden angenommen. Nach Mittheilung der Begrüßungsschreiben von Rabbiner Dr. Unger (Jglau) und Rabbiner Dr. Schächter (St. Pölten) wird die Sitzung geschlossen. * * * Zweite Sitzung. (27. December, i Uhr Nachmittags.) Den Vorsitz führte Obmannstellvertreter Rabbiner Dr. Feuchtwang (Nikolsburg). Unter stürmischem Beifall der Versammlung beantragt er namens des Ausschusses die Absendung eines Huldigungstelegrammes an den Kaiser. Der Obmannstellvertreter gibt bekannt, daß Herr Landesschulinspector Dr. Ferdinand Maurer sein Bedauern ausgesprochen hat, an der Versammlung nicht theilnehmen zu können. Herr Hofrath Dr. Huemer und die Herren Landesschulinspectoren Dr. Scheindler und Dr. Kapp haben ihr Erscheinen in Aussicht gestellt. Ferner gelangt ein Schreiben des Wiener Cultusvorstandes zur Mittheilung, demzufolge die Herren Theodor Ritter v. Goldschmidt und Baurath Wilhelm Stiaßny Zur Vertretung des Vorstandes bei dem Verbandstage delegirt worden feien. Der Obmannstellvertreter begrüßt den eben erschienenen t. t Gymnasialdirector Herrn Karl W o k s ch. Er sieht sich <mch veranlaßt, Worte herzlichen Dankes an die Redactionen der in Wien erscheinenden jüdischen Wochenschriften zu richten, die in der uneigennützigsten Weise ihre Spalten den Publicationen des Verbandes zur Verfügung gestellt haben. (Beifall.) Endlich theilt er mit, daß mit Rücksicht aus einen in Brünn esteltten Antrag des Dr. Bi ach (Brüx) der Ausschuß eschlossen hat, demnächst an die Gründung eines Vereinsorganes (Vierteljahrsschrift) zu schreiten. (Lebhafter Beifall.) Obmannstellvertreter erklärt es als nothwendig, daß eine Anstalt bestehe, die berechtigt fei, diplomirte und staatlich anerkannte Religionslehrer heranzubilden. Der Obmann Dr. Weise steht sich veranlaßt, die früheren Mittheilungen noch zu ergänzen. Der Ausschuß habe dem Referenten wohl geantwortet, daß die Schaffung der erforderlichen Institutionen, wie theologische Lehranstalt oder Prüfungscommission, Sache des Staates sei. Ferner ist hinzuzufügen, daß der Ausschuß beschlossen habe, sich mit einer Eingabe au den Vorstand der Wiener Cultus. emeinde zu wenden, damit diese dahin wirke, daß die jüdisch-theologische Lehranstalt das Oeffentlichkeitsrecht erhalte. Prof. D r. H e r z e l (B r o d y) ist der Ansicht, wir hätten keinen anderen Maßstab für uns gelten zu lassen als den, der bei der Heranbildung katholischer Religionslehrer angewandt wird. Aus das Oeffentlichkeitsrecht komme es dabei gar nicht an, man werde einer Anstalt, die vom Staate subventionirt ist und das Vertrauen der inaßgebenden jüdischen Factoren hat, auch das Recht zuerkennen, Religionslehrer auszubilden. Der O b m a n n st e l l v e r t r e t e r tritt der soeben geäußerten Ansicht insoferne entgegen, als es sich hier nicht um den inneren Werth eurer bestehenden Lehranstalt handelt, sondern um ein nur unter der Staatshoheit ihr verliehenes Recht, Religionslehrer auszubilden. I n s p e c t o r D r. Caro (Lemberg) meint, es sei auseinanderzuhalten, wo der Religionslehrer seine Bildung empfangen und welche Instanz ihm die staatlich anerkannte Lehrbefähigung zu ertheilen habe. Er verweist auf die beider Wiener Cultusgemeinde bestehenden Prüfungscommissionen und nimmt an, daß durch die Entsendung eines staatlichen Delegirten in dieselben sie staatliche Bekräftigung erchaltMkonnte. Dr. Goldfaden (Wien) glaubt, dW^StMl verlange von der Anstalt, der er das OeffentlichWitsrecht" verleihen soll, eine ihm genehme Reform. | Der Vicepr äsident der C u l t u s ß./m e-,1 n d e Dr. Gustav Kohn erklärt die Darstellung deß. ObiÜMmes als eine den wirklichen Verhältnissen nicht entsprHendft'^Der Rechtsstandpunkt sei in einem Paragraphen des OrMnsKwnsentwurfes gegeben, der denjenigen Religionslehrer als Mitglied des Lehrkörpers bezeichnet, dem die Mehrzahl der Schüler angehört, das sei nur bei fünf Anstalten der Fall. In diesem Sinne habe auch der Cultusvorstand seine Eingabe gemacht. Der Einwand, jener Paragraph habe nicht volle Rechtskraft, sei unrichtig. Hinsichtlich des theologischen Wissens ist bloß die Kirchenbehörde, also der Cultusvorstand, maßgebend. Dr. Bloch sagt, er habe Gelegenheit gehabt, die im Ministerium herrschenden Ansichten kennen zu lernen, und die Ueberzeugung gewonnen, daß eine Anstalt zur Heranbildung von Religionslehrern, wenn sie Erfolge aufzuweisen hätte, auch das Oeffentlichkeitsrecht erhalten würde. D r. Fink (W i e n) meint, daß die Forderung pädagogischer Studien bei den schwierigen Fachstudien für den Candidaten der Theologie eine unerträgliche Ueberlastung wäre. O b e r r a b i n e r D r. G ü d e m a n n erklärt unter allen vorgebrachten Aeußerungen nur die des Prof. Dr. Herzel als die richtige. Die Theologen wollen nicht Religionslehrer, sie wollen nur Rabbiner sein. Die Regierung würde, wenn sie der jüdisch-theologischen Lehranstalt das Oeffentlichkeitsrecht gäbe, hinsichtlich der Gleichstellung der Juden alle Consequenzen Ziehen müssen; um dies zu vermeiden, verweigert sie es. Obmann Dr. Weiß stellt noch richtig, daß die Approbation eines Religionslehrers seitens der Cultusgemeinde dem Staate nicht genügen kann, weil sie eben nur für den Bereich dieser Gemeinde gelte. Die Debatte wird hierauf geschlossen und der Bericht des Ausschusses genehmigt. Der Bereinscassier Dr. Goldhammer verliest den Cassebericht. Die Revisoren K o l l e k (Wien) und D. R e d i s ch (Brünn) beantragen das Absolutorium. Dies wird angenommen. Hierauf erfolgt die Neuwahl des Ausschusses. Gewählt wurden: als Obmann: Dr. Adolf Weiß (Wien); Obmannstellvertreter: Dr. D. Feuchtwang (Nikolsburg); Schriftführer: Dr: Heinrich Pollak (Wien); als Ausschußmitglieder: Doctor Leopold Goldhammer (Wien), Dr. M. Grünfeld (Brünn), Jnspector Kanitz (Wien), Rabbiner Dr. Kisch (Prag), Jnspector Dr. Langfelder (Wien), Oberrabbiner Dr. Rosenfeld (CZernowitz). Herr Rabbiner Dr. Kisch (Prag) hielt sodann einen sehr interessanten und lehrreichen Vortrag: „Der analytische Grammatikunterricht in concentrischen Kreisen."

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