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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-01-06 · 1 (6.1.1899) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
1 (6.1.1899)
Date
1899-01-06
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 1 Dr. Bloch's Wochenschrift. Seite 5 begängnissen immer nur durch Functionäre der Gemeinde gehalten wurden. Heute bestehen in Wien fünf Gotteshäuser, von Vereinen erbaut, deren jedes einzelne der Wiener Judenschaft zur Zierde und Ehre gereicht. Weitere drei werden in nächster Zeit erstehen. Der Gottesdienst wird in jedem einzelnen Gotteshause in erhebender, oft mustergiltiger Weise executirt, auf den Kanzeln derselben wirken Zierden des Judenthums, kein Andächtiger, sei er Vereinsmitglied oder nicht, wird von der Pforte einer Vereinssynagoge gewiesen. Die meisten Besucher sind auch der Meinung, sich in einem Hause zu befinden, welches durch ihre Cultusstener erhalten wird. Sie wissen daher gar nicht, daß sie eigentlich ein Unrecht an der ihren Andachtsbedürfnisseu dienenden Vereinssynagoge begehen, wem: sie sich mit einer Trauung an einen anderer Tempel wenden. Erst wenn ein Todesfall eintritt und Functionäre irr Action treten, die die Hinterbliebenen vielleicht zum erstenmale sehen, werden diese sowohl wie die verdienstvollen Vereinsfunctionäre daran erinnert, daß die Tempelvereine nur Pflichten, aber keine Rechte haben, ihre Functionäre sich mit den Brosamen begnügen müssen, die vom Tische des Herrn abfallen. Die Vereinsrabbiner und Cantoren können nicht begreifen, warmn sie, die würdig find, für den Lebenden zu Gott zu beten und für den Verstorbenen die Haskara zu verrichten, nicht auch werth sein sollten die Leiche zu Grabe zu geleiten. Die Tempelvereine, denen die Last der Erhaltung ihrer Institutionen immer unerträglicher wird und die mitunter zu in ihren Folgen bedenklichen Mitteln greifen müssen, um die Auslagen zu erschwingen, glauben kein Unrecht zu begehen, wenn sie auch solche weitere Kreise, die bisher schon die Vereinstempel beniitzen, ohne den Vereinen anzugehören, heranziehen. Dennoch perhorresciren auch die Tempelvereine jeden Zwang bei der Wahl der Trauungs- oder Leichenfunctionäre, sie wünschten nur in Fällen, wo eine im Bezirke wohnhafte Braut ihre Trauung in einem anderen Bezirke vollziehen lasse, entweder von der Partei oder von dem die Trauung vollziehenden Tempel durch Erlag der gering st e n Taxe entschädigt zu werden. Wir versprechen uns davon, daß dadurch die Coneurrenz der Tempelvereine untereinander aufhören und die Trauungen des Mittelstandes den zuständigen Tempeln verbleiben werden. Für Luxus- Trauungen aber sind die Taxen überall hoch genug, um davon 20 bis 2b fl. dem Bezirkstem' el zu überlassen. Bei Leichenbegängnissen verzichteten die Vereine von vornherein auf jede Entschädigung im Falle der Wahl anderer Functionäre und wünschen mir, es möge den Hinterbliebenen in allen Fällen die Wahl der Functionäre sreigestellt werden. Den Tempelvereinen kam es dabei nicht in den Sinn, aus Angehörige einer anderen rituellen Richtung irgend einen Zwang auszuüben. Im Gegentheile! Wer an den in dieser Sache abgehaltenen Expertisen theilgenommen hat, weiß, daß dieselben für jene Vereine, welche eine besondere religiöse Richtung pflegen, dieselben Rechte verlangten wie für die Bezirksvereine, nur mußten diese in Ermanglung anderer Merkmale sich auf die Vereinsmitglieder beschränken. Wenn trotzdem in der erwähnten Vorftandssttzung gerade ein Vorstandsmitglied, welches sein Ehrenamt weder seiner reichen Erfahrung, noch seinen sonstigen überragenden Verdiensten, sondern einzig und allein der Nominirung durch die gesummten Tempelvereine verdankt, sich herausnimmt, namens der Conservativen die Wünsche der Tempelvereine heftig zu bekämpfen, so dürfte es, wie mit Grund anzunehmen ist, hiezu viel weniger Vollmacht besitzen, als ein Bezirkstempelverein, der 300 freiwillige Mitglieder zählt, das Recht hat, namens der Juden seines Bezirkes zum Gemeindevorstande zu sprechen. Die ausgesprochene Befürchtung, das Ansehen der Cultusgemeinde könnte Einbuße erleiden, wenn den Wünschen der Tempelvereine entsprochen würde, kann durch den Hinweis auf Prag widerlegt werden. Diese Gemeinde hat niemals einen eigenen Tempel oder Prediger besessen, ohne deshalb in ihrem Einflüsse hinter anderen Gemeinden zurückzustehen. In einem Punkte werden die Tempelvereine gewiß der Zustimmung aller Gemeindemitglieder begegnen, nämlich in dem Verlangen, es möge in jedem Tempelbezirke eine Matrikelanmeldestelle (ein Matrikelamt wurde nicht verlangt), und zwar nicht blos für Trauungen errichtet werden. Man darf von einem im X. Bezirk wohnhaften Vater nicht verlangen, daß er in Begleitung zweier Zeugen sich mit Verlust eines halben Tages in die innere Stadt verfüge, um die Geburt eines Kindes anzuzeigen. Das dagegen ins Feld geführte Bedenken, die Vereinssunctionäre böten keine Garantie für die exacte Führung der Bücher, kann nicht ernst gemeint sein, da hier nur in der selbstständigen Matrikelführung großer Gemeinden bereits bewährte Vereinsrabbiner mit der viel einfacheren Führung der Anmeldebücher zu betrauen wären. Daß gerade die Aufgebote in den Bezirkstempeln, die ursprünglich am entschiedensten bekämpft wurden, als einzige Frucht vom Baume der Erkenntniß fiel, berechtigt zu der Hoffnung, es werde in dieser brennenden Angelegenheit noch nicht das letzte Wort gesprochen sein, wenn nur erst die Ueberzeugung sich Bahn bricht, daß es sich hier nicht um eine Machtsondern einzig und allein uni eine Existenzfrage, eine Sache der Billigkeit und Gerechtigkeit handelt. G. Bettelh ei m. Eine historische Parallele. „Point des ReveriesT“ Krakau, 1. Jänner. Analoge Wechselfälle, gleichgeartete Schicksale gibt es nicht nur im Lebenslaufe einzelner Menschen, sondern auch, wie die Geschichte lehrt, in dem ganzer Nationen. Am merkwürdigsten aber ist die geradezu frappante Aehnlichkeit, die zwischen den Geschicken zrveier Völkerschaften obwaltet, die in Race, Religion und bezüglich der Zeit ihrer einstigen staatlichen Selbstständigkeit nur zu sehr von einander divergiren: wir meinen die wahrhaft auffallende Analogie, die in der schicksalsreichen Geschichte des antiken jüdischen und des viel späteren polnischen Staates, sowie in den äußeren und inneren Ursachen des Verfalles und der endlichen Auflösung dieser zwei Staatswesen besteht! Beide waren durch ihre geographische Lage fortwährend der Beutegier der sie umgebenden Großmächte ausgesetzt. Wie Palästina, nach dem babylonischen Exil, im Norden von Syrien (Seleuciden) und im Süden von Egypten, wurden die Polen von Rußland und den anderen benachbarten Mächten stets bedroht und allmälig geschwächt. Mehr aber als die Drangsale von Außen haben die ewigen unseligen Parteizerklüftunaen im Innern eine zersetzende Wirkung auf den staatlichen Organismus der Juden und Polen ausgeübt und unvermeidlich den vollständigen Untergang ihrer selbstständigen Reiche herbeigeführt. Und als ob die Vorsehung diese seltsame Parallele der größtentheils selbstverschuldeten Leiden dieser zwei — jede in ihrer Zeit cultnrell hochstehenden Nationen — zur dauernden Warnung in der Geschicyte fixiren und sozusagen ml oeulos führen wollte, fügte es sich, daß Millionen aus dem Westen Europas vertriebener Juden nach Polen kamen, wo denselben die polnischen Könige — gleichsam im instinctiven Vorgefühle des dem polnischen Staate bevorstehenden gleichen, tragischen Loses — mitleidsvoll gastliche Aufnahme gewährten. ■ ' Die sogenannte historische Wahlverwandtschaft zwischen diesen zwei Völkerschaften äußert sich auch in ihrem großen, durch die erlittenen Verfolgungen stets gesteigerten Patriotismus. Wie der gläubige Jude mit rührender Pietät an dem „Messianischen Ideale", hängt der Pole mit ganzer Seelenkraft an der „Jagellonischen Tradition"; beide haben die Hoffnung auf die Wiederherstellung ihrer staatlichen Selbstständigkeit nicht aufgegeben, allerdings mit dem Unterschiede in der Art des Strebens nach der Verwirklichung dieses „frommen" Wunsches. Während nämlich die Polen bereits mehreremale ihre verlorene Unabhängigkeit mittelst blutiger Revolutionen zurückzuerobern suchten, haben die führenden Geister der Juden nach dem letzten verhängnisvollen Aufstande unter deni jüdischen „Kosciusko" (Bar Kochba) den Beschluß gefaßt und diesen gewissermaßen als religiöses Axiom promulgirt, welches jede gewaltsame Erhebung und jeden Versuch behufs Wiederherstellung eines jüdischen Staates in Palästina für alle Zeiten verbot! Ties geschah bekanntlich aus dem Grunde, damit nicht der letzte Rest des jüdischen Volkes vernichtet werde, das wohl staatlich zu existiren aufhörte, jedoch hauptsächlich die geistige Mission hatte, für „die Verbreitung der Gottes-

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