Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 1 (6.1.1899)
- Date
- 1899-01-06
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 4 Dr. Bloch's Wochenschrift. Nr. 1 sie die jüdische Criminalstatistik betreffen, wollen wir uns hier beschäftigen. Nicht etwa deshalb, weil sie das „Deutsche Volksblatt" mit einem Freudengeheul reproducirt — diese Art Presse escamotirt ja selbst Zahlen, die ihr nicht in den Kram passen — sondern um zu beweisen, wie mißtrauisch wir uns allen über den Kreis trockener Zahlen hinausgehenden „Commentaren" gegenüber verhalten und wie wir dieselben rigoros auf ihre Stichhältigkeit prüfen müssen, mögen sie auch einen Mann wie den gewesenen Staatsanwaltssubstituten von Graz und gegenwärtigen Sccretär beim k. k. Justizministerium Herrn Dr. H o e g l zum Autor haben. Selbstverständlich kann ich mein Erstaunen darüber nicht unterdrücken, wie Herr Dr. H o e gl, den ich auf dem vorletzten Congreß der „Internationalen criminalistischen Vereinigung" als Anhänger der positiven Schule kennen lernte, auf Grund eines so minimalen, unvollständigen Materials, denn neue Daten hat er nicht gebracht, überhaupt Schlüffe ziehen konnte. Die zwei von ihm veröffentlichten Tabellen enthalten das Material aus den Jahren 1880—1893. In der ersten wird der percentuelle Antheil der Juden an Verbrechen und Vergehen angegeben. Dabei ist festzuhalten, daß die Juden in Oesterreich 4-8 Percent der Gesammtbevölkerung bilden und demnach in derselben Höhe an der Criminalität participiren sollten. In Wirklichkeit stellt sich aber der jüdische Percentsatz auf 3*9 Percent. Daß der antisemitische Moniteur dies in bekannter Weise unterschlägt, braucht nicht erst erwähnt zu werden. Dieser Percentsatz von 3-9 Percent erleidet aber bei der Auftheilung auf einzelne Delicte eine Aenderung. Bei manchen ist der Percentsatz der Juden höher, bei anderen wieder weit niedriger. Höher ist der Percentsatz der Juden bei denjenigen Verbrechen, die mit dem kaufmännischen Berufe Zusammenhängen und bei denen schon an und für sich der Kaufmannsstand als solcher einen höheren Percentsatz aufweist. Das wurde auch in der vom Berliner „Abwehrcomite" herausgegebenen „Criminalstatistik" ausführlich bewiesen. Bei uns ist ein solcher Beweis in Ermangelung einer confessionellen Berufsstatistik gar nicht möglich, und so lange wir uns diese nicht schaffen, werden wir auch wehrlos sein gegenüber den Beschuldigungen, daß wir als Juden auf dem Gebiete des Betruges, der Veruntreuung, der Crida re. mehr belastet sind. Denn wir sehen die Juden betheiligt an: Veruntreuung ..... 9 Perc. statt 4-8 Perc. + 4-2 Perc. Betrug.14-7 „ „ 4*8 „ +13*9 „ Crida.2-9 „ „ 4-8 „ + 24-2 „ Executionsvereitlung. . 8*2 „ „ 4-8 „ + 3-4 „ Andererseits treffen wir aber bei den Delicten, die aus der Roheit der Gesinnung, auf Gewaltthätigkeit oder diebischer Aireignungssucht beruhen, bedeutend weniger Juden. Mord. 2*2 Perc. statt 4-8 Perc. — 2-6 Kindesmord. . . 2*2 „ 4*8 — 2-6 Brandlegung . . 1*8 „ „ 4-8 „ - 3*0 Unzucht. 1*9 „ „ 4-8 „ - 2-9 Raub. 1*6 4*8 — 3*2 Diebstahl.... 3*0 „ „ 4-8 „ - 1*8 Ein anderer Modus der vergleichenden Berechnung besteht darin, daß man die Zahl der Delinquenten, die auf 10.000 Personen derselben Confession entfällt, zuerst in ihrer Gesammtheit und dann nach einzelnen Delictsarten nebeneinander stellt. Diese Aufstellung finden wir in der zweiter: Tabelle. Jahresdurchschnitt auf 10.000 (1880-1893) I o i S5 N KZ ls UZ Wg s 5 2 s K «2 rr ö Z L L K II w i Griechisch- Orientalische 17.1 52 06 0 1 4-8 9'2 0-0 0-9 0-1 0-0 0-0 4-7 01 Katholiken... 131 26 07 0-3 21 7'0 0-2 1-0 0-0 0-2 0'0 1-6 01 Protestanten.. 101 1-8 0 5 02 09 5-7 0-3 1-1 0-0 0-3 o-o 0-8 00 Jude«. 110 04! 0 1 0-5 4-5 0-5 3-7 0-2 1-9 0*3 4'4 0-4 (F° rtse rung fol st-) Zur Judenstatistik in Galizien. Wir erhalten folgende Zuschrift: Geehrter Herr Redacteur! Ich bin in der Lage, die die Juden in Galizien betreffende mangelhafte Statistik des Herrn Dr. Rutowski einigermaßen zu ergänzen. Nach dem „Skorowic" (landtäfliches Güterverzeichniß) haben 391 größere Güter jüdische Besitzer. Unter diesen Grundherren besitzen einige mehrere Güter, so daß sich die Zahl derselben auf etwa 380 belaufen dürfte. Selbstverständlich sind im Verzeichnisse nicht die Eigenthümer von Rusticalgründen ausgewiesen, die nach Tausenden zählen und ihre Aecker meist selbst bewirthschaften. Herr Rutowski hätte im Wege des Landesausschusses leicht die Zahl der Besitzer urrd den Umfang des Besitzes eruirerr können. Hochachtend Teplitz. LeoHerzberg-Fränkel. Zur Plenarsitzung des Wiener Cultusvorstand es Vom 26. Dec einber 1898. Nach dem Berichte Ihres sehr geschätzten Blattes von voriger Woche wurde über die Eingabe der Tempelvereine für den IV. und V., für den VI. rnrd VII., für den VIII., IX. urrd X. Bezirk vonr 26. Mai 1895 in der öffentlichen Plenarsitzung des Cultusvorstandes vonr 26. v. M. referirt. Schon der Umstand, daß fast drei Jahre verstrichen, ehe diese Eingabe überhaupt zur Erledigurrg gelangte, mehr aber noch andere Anzeichen, deren Besprechrnrg zu weit führen würde, mußten die Erwartungen der Tempelvereine tief Herabdrücken. Dennoch hat die Art, wie diese Eingabe von einzelnen Cultusvorständen besprochen wurde, mehr noch als das klägliche Resultat unangenehm überrascht. Als Obmann eines der bittstellenden Vereine sei es mir gestattet, die in Rede stehende Eingabe gegenüber dem Votum des Cultusvorstandes kurz zu vertreten. Um die Sache der Wiener Tempelvereine eingehend und deren Wünsche objectiv beurtheilen zu können, muß ein Rückblick auf die Entstehungsgeschichte derselben geworfen werden. Im Jahre 1858, zur Zeit, als der Tempel in der Tempelgasse errichtet wurde, zählte die Gemeinde Wien kaum 20.000 Israeliten, für deren culturelle Bedürfnisse durch die Gemeinde genügend gesorgt war. Seit damals hat sich jedoch bekanntlich die Zahl der in den alten Gemeindebezirken wohnhaften Glaubensgenossen mindestens verfünffacht. Die Gemeinde aber war nicht im Stande,, ihre Gotteshäuser oder die Zahl ihrer Cultusfunctionäre zu vermehren. Am meisten empfanden diesen Uebelstand natürlich die in den Vorstädten wohnhaften Israeliten, und es blieb ihnen schließlich kein anderer Weg als der der Selbsthilfe. So entstanden mit Zustimmung und Unterstützung des Vorstandes der Cultusgemeinde eine größere Anzahl Tempelvereine, von denen einige sich die Pflege eines besonderen Ritus, andere wieder die Obsorge der Cultusbedürfnisse einzelner oder mehrerer Gemeindebezirke zur Aufgabe stellten. Schon nach den früheren in Geltung gewesenen Gesetzen konnte in Wien kein Bethausverein ins Leben trete::, ohne daß der Cultusgemeinde-Vorstand zu dessen Statuten seine Zustimmung gegeben hätte. Aus dem Umstande aber, daß diese Vereine mit Zustimmung der Gemeinde die Titel führen: „Tempelverein für den IV. und V. Bez.", „Tempelverein für den VI. und VII. Bez." re. geht unzweifelhaft hervor, daß sie die Aufgabe übernommen haben, für die gottesdienstlichen Bedürfnisse topographisch umgrenzter Gemeindetheile, soweit es ihre Kräfte gestatten, zu sorgen, sich aber auch in Cultussachen als Vertreter ihrer Tempelbezirke vor der Gemeinde betrachten dürfen. Im Anfänge waren natürlich die Einrichtungen der Vereinssynagogen höchst mangelhaft und deren Functionäre nicht genügend befähigt, um den ästhetischen Bedürfnissen einergroßstädtischen Bevölkerung zu genügen. Es war daher unnatürlich, wenn die Trauungen fast ausschließlich in den Gemeindetempeln vollzogen, die Gebete und Reden bei Leichen-