Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 15 (1898)
- Issue
- 52 (30.12.1898)
- Date
- 1898-12-30
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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ljSlBVWlÜiiVt>i>fc»>i1ii. A *> 1 11 rT<ril>' 5rtiftifaiwff*lfr -i—.■f>gi.,,v~.. ■a.'gaj Nr. 52 Die Zahl der jüdischen Schülerinnen, die noch im Jahre 1890 47, betrug, während jüdische Schüler nur in der Zahl von 27 die Seminare frequentirten, geht rapid zurück, weil es für jüdische Lehrerinnen keine Unterkunft gibt in den de facto konfessionellen Schulen Galiziens. Von besonderem Interesse ist der Percentsatz der Kriminalität. Hat doch Pater Sepander vor mehreren Monaten im Parlamente zu diesem Thema den Juden alle möglichen Ungeheuerlichkeiten vorgeworfen. Und wie stellt sich nach der Statistik das Verhältniß der Juden zu den Nicht-Juden? Es wurden verurtheilt wegen Verbrechen: Jahr Christen Juden Percenffatz 1892 7307 773 9*79 1893 6262 628 9*05 1894 6525 674 9*30 Die Juden machen jedoch in Galizien 11*7 Percent der Gesammtbevölkerung aus! Somit ist ihre Criminalität bedeutend geringer als die der Christen. Interessant wäre es, die Betheiligung der Juden an Verbrechen nach dem Geschlechte zu untersuchen; leider vermissen wir diese Eintheilung. Ein besonderes Novum in diesem Jahrbuch ist die Classisicirung der Eigenthümer feilgebotener Meierhöfe kleinstädtischer Realitäten und Grundstücke, sowie der Gläubiger, die diese Feilbietung durchgeführt haben, nach Consessionen. Danach wurden licitirt: A. Großgrundbesitzer. Jahr Schuldner Christ Jude Gläubiger Christ Jude 1892 24 6 6 6 1893 26 5 5 7 1894 29 3 2 8 1895 41 9 8 6 st ä d t i sche Realitäten und bä Grundstücke. Jahr Schuldner Gläubiger Christ Jude Christ Jude 1888 2042 435 349 602 1889 2097 431 443 647 1894 1762 622 505 859 Daraus werden von mancher Seite gewiß die weitgehendsten Schlüsse gegen die Juden gezogen. Denn man wird dabei übersehen, daß es außer den „christlichen" und „jüdischen" Gläubigern noch eine Reihe von verschiedenen Banken und Sparcassen gibt, die die meisten Licitationen durchgeführt haben. Im Jahre 1894 fallen aus die galizische Hypothekenbank allein 27*28 Percent und im Jahre 1895 25 Percent aller Licitationen. Im Jahre 1895 participirten an den Licitationen 15*38 Percent Christen, aber nur 11*54 Percent Juden. Zum Schluffe sei noch die Statistik der Wahnsinnigen erwähnt. Die Juden stellen ihren obligaten höheren Tribut auch in Galizien bei. 1891 . 297, d. h. 18*2 Percent 1892 ...... 286, „ „ 17*3 . 1893 . 297, „ „ 16*8 während sie normal nur l 1*7 Percent aufzuweisen hätten. Wir haben somit die wichtigsten statistischen Daten über die Juden reproducirt, soweit sie im Jahrbuche Vorkommen. Viel ist es nicht, aber doch etwas. Wenn wir uns selbst um unsere eigene Statistik nicht kümmern, so müssen wir unbekümmert um die Motive, das Gute nehmen, woher es kommt. Demnächst werden vielleicht noch ergänzende Bemerkungen folgen. Zwei höchst interessante Werke sind jetzt in Galizien in Vorbereitung, von denen Eines die Bewegung der Bevölkerung nach Consessionen, das Andere die Vertheilung von Grund und Boden, Eigenthums- und Pachtverhältnisse, die hypothekarischen Lasten u. dgl. unter Rücksichtnahme aus die Consessionen behandeln wird. Es sind leider keine Juden, die darauf Zeit, Mühe und Geld verwenden. Seite 961 (Korrespondenzen. Oeffentliche Plenarsitzung des Wiener israelitischen Cultusvorstandes vom 26. December 1S68. Präsident kais. Rath Heinrich K l i u g e r. Die Sitzung wird durch den ersten Vicepräsidenten Dr. Alfred Stern eröffnet. Nach Erledigung des Einlaufes gelangt eine Zuschrift des Vorstandes der Chevra-Kadischa zur Verlesung, welcher mittheilt, daß derselbe den k. k. Ba urath Wilhelm Stiaßny in den Vorstand des Vereines cooptirt hat. Der Vorstand nimmt einstimmig diese Wahl zur genehmigenden Kenntniß. Ein Bericht der I. Section theilt mit, daß der Bethausvorstand die Berufung des k. k. O b e r b a u r a t h e s Sigmund Taussig zum Bethausvorsteher vorschlägt. Der Cultusvorstand acceptirt diese Wahl mit Stimmeneinhelligkeit. Vicepräsident Dr. Gustav K o h n referirt im Namen der Section über die Wünsche der Tempelvereine, welche bereits vor drei Jahren in einem eigenen ausführlichen Memorandum dem Vorstande vorqelegt wurden. Die Seetionen haben über die einzelnen Vorschläge dieses Memorandums die eingehendsten Erhebungen und Berathungen gepflogen. Die Tempelvereine wünschen, daß der Tempel für den VI. und VII. Bezirk, der Tempel vom IX. Bezirk, das Bethaus für den IV. und V. Bezirk, das Bethaus für den VIH. Bezirk, sowie die Tempel im X. und im XI. Bezirk zu „Bezirkssynagogen" erhoben, und mit den Rechten ausgestattet werden, gleich den Gemeindetempeln in den ehemaligen Vororten. Sie wünschen ferner für jede dieser „Bezirkssynagogen" eine eigene Matrikelführung und die obligatorische Verpflichtung, für sämmtliche jüdische Bewohner dieser Bezirke eine eventuelle Trauung in den Bezirkssynagogen durch die Synagogen-Functionäre vollziehen zu lassen. Verlangt eine Familie in einem anderen Tempel, zum Beispiel im Tempel der inneren Stadt, die Trauung vornehmen zu lassen, so wäre sie zu verpflichten, vorerst die Trauungsgebühren an die eigene Bezirkssynagoge zu bezahlen. Ebenso sollen bei Leichenbegängnissen aus All laß von Sterbefällen, in den einzelnen Bezirken nur die angestellten Functionäre der betreffenden Bezirkssynagoge zu sunctioniren haben. Dadurch sollen die Vereinstempel ulld die Vereinsfunctionäre eine materielle und moralische Förderung erlangen. Der Antrag der l. Section geht dahin, die hauptsächlichsten Punkte dieses Memorandums motiv'rt abzulehnen. Dagegen wolle der Vorstand beschließen, in jedem Vereinstempel, wo ein Gemeinderabbiner functionirt, eine Trauungs-Anmeldestelle zu errichten, die Aufgebote dortselbst vornehmen zu lassen und dem Rabbiner das Recht einzuräumen, Trauungsscheine auszufertigen gegen die Verpflichtung, eine Abschrift des Trauungsscheines sofort dem Matrikelamte der israelitischen Cultusgemeinde einzusenden und vor Ende jedes Quartals über alle vollzogenen Trauungen einen genauen und detaillirten Bericht an das genannte Matrikelamt abzuliefern. Vorerst sei indessen zll dieser neuen Einrichtung die Genehmigung der k. k. niederösterreichischeil Statthalterei einzuholen, und den betreffenden Tempelvereinen zu eröffnen, daß sie die Höhe der Trauungstaren einvernehmlich mit dem Cultusvorstand bestimmen wollen. Ueber diese Anträge entspinnt sich eine eingehende Debatte. Man bemängelt zunächst, daß das Memorandum keine klare Definition enthält aller jener Prärogativen, welche die Bittsteller mit dem Begriffe einer Bezirkssynagoge verbunden glauben. Der Referent Vicepräsident Tr. Gustav K o h n erklärt die Erfüllung dieses Wunsches schon aus dem einzigen Grunde unmöglich, weil in manchem Bezirke mehrere Tempelvereine mit verschiedenen Riten bestehen. Werlll der Cultusvorstand über keinen Rechtstitel verfügt, den einen Verein vor dem anderen zu bevorzugen, so wird er auch nie zu bestimmen irr Dr. Mach'« Wochenschrift.