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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1898-11-18 · 46 (18.11.1898) · page 9

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
15 (1898)
Issue
46 (18.11.1898)
Date
1898-11-18
Page
– (sequence 9)
Language
German
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9h*. 46 Vr. Bloch's Wochenschrifl Sette 841 Versammlung der Anglo-Jewish Association statt. Das Hauptthema der Discussion bildeten die Besitzverhältnisse des Grundstückes in Jerusalem, auf welchem sich die Evelina de Rothschild- Schule befindet. Nach den neuen von Constantinopel nach Jerusalem gelangten Vorschriften ist es vollkommen ausgeschlossen, daß ein englischer Unterthan jüdischen Glaubens die Besitztitel erhält. Es bleibt demnach nur der Ausweg, als nominellen Besitzer entweder einen türkischen Unterthan jüdischen Glaubens in Jerusalem oder einen englischen Unterthan christlichen Glaubens eintragen zu lassen. Ueber diese Frage entspinnt sich eine sehr lebhafte Debatte, bei der sich heraasstellt, daß die Sicherheit des ersten Ausweges außerordentlich zweifelhaft ist. Die Versammlung beschließt daher trotz des Widerstandes des Rev. Gaster eine zuverlässige christliche Persönlichkeit in England als nominellen Besitzer der türkischen Regierung zu nennen und hofft man, daß dann die Ausfertigung von Besitztiteln ohne Schwierigkeiten von statten gehen wird. Bei dieser Discussion theilte Herr E. N. Adler mit, daß er persönlich die Schwierigkeiten, in Palästina als Jude hineinzukommen, soeben erfahren habe, da er gerade von einer Reise dorthin zurückgekommen sei. Eine angesehene jüdische Persönlichkeit habe in Constantinopel die türkischen Behörden aufgesucht und sei mit der äußersten Liebenswürdigkeit empfangen worden. Trotz dieses freundlichen Empfanges sei noch an demselben Tage ein Telegramm an die türkischen Behörden in Jaffa, Haifa und Jerusalem gesandt worden, und sei denselben aufs Dringlichste die Bestimmung eingeschärft worden, wonach Juden möglichst von Palästina fernzu halten seien. Gleichzeitig sind die Consuln der Türkei in Europa und Amerika angewiesen worden, die Pässe von Juden nach Palästina nicht mehr zu visiren. Herr Adler sieht als einzigen Grund für die Maßregeln nur die Furcht der Türken vor dem politischen Z i o n i s m u s. Auch von Nissim Behar in Jerusalem liegen Mittheilungen im gleichen Sinne vor. Auch aus Persien liegen keine erfreulichen Nachrichten vor, aus allen Briefen geht hervor, daß die ludenfeindlichen Maßnahmen in I s p a h a n noch andauern, obwohl der englische Gesandte energisch remonstrirt hat. Director Cazss von der Allianceschule ist des Lobes voll über die freundliche und hilfbereite Aufnahme, die er bei dem englischen Gesandten gefunden hat. Für die Schulen in Basra werden als Beitrag zur Deckung des Deficits 400 Mark, für die in Tanger 480 Mark und ein gleicher Betrag für die in Jassy bewilligt. Ein moderner Dienstmann. Wir erhalten folgende Zuschrift: „An die Redaction Dr. Bloch's „Oesterreichische Wochenschrift", Wien. Unter Bezugnahme auf die in Nr. 44 der Dr. Bloch's Oesterr. Wochenschrift, Seite 810, erschienene Notiz unter der Spitzmarke: „Ein moderner Dienstmann" ersuche ich unter Bezugnahme auf den § 19 P.-G. um die Aufnahme der nachstehenden Berichtigung: Es ist unwahr, daß ich laut gerufen habe: „Alle Juden soll man aufhängen und verbrennen"; wahr ist, daß ich einen solchen oder ähnlichen Ausruf nicht gebraucht habe. Es ist unwahr, daß ich jene Dame, die diesen Ausruf angeblich gehört haben soll, fragte: „Kann ich was dienen", worauf sie mir bedeutete, daß sie meine Dienste wohl nicht brauche, sich jedoch meine Nummer einschärfen möchte, damit kein Jude dem Dienstmann Nr. 546 zur Bereicherung seiner intimen Herzenswünsche des Verbrennens und Aufhängens mehr diene. Wahr ist, daß ich gesagt habe, als ein Wagen vorbeifuhr: „Alle Juden werden schon Hoflieferanten", wahr ist, daß eine Dame, die diese Worte hörte, welche ich vor mir hinsprach, sich plötzlich umwendete, worauf ich sie fragte: „Was wünschen Sie?", wahr ist, daß die Dame sagte: „Ich wollte nur Ihre Gesinnung kennen lernen", worauf ich erklärte: „Meine Gesinnung kümmert Sie nicht, ich kümmere mich um die Ihre auch nicht". Schließlich erkläre ich noch, daß ich Inhaber der Nummer 564 bin und nicht 546. Beiliegende judenfeindliche Aeußerungen habe ich nicht gebraucht und liegen mir dieselben ferne. Achtungsvoll Markus Felder Dienstmann Nr. 564" Herr Felder stellt die uns von einer hochachtbaren Dame gemachten Mittheilungen als unrichtig hin; wir haben feinen Grund, diesem Herrn mehr zu glauben als der uns persönlich bekannten Dame, deren Glaubwürdigkeit außer jedem Zweifel steht. Herr Felder hat also „beiliegende judenfeindliche Aeußeruug" zweifellos gemacht. Wenn er selbst nur die „beiliegende" Aeußeruug zngestehen will, daß schon „alle Juden Hoflieferanten werden", so halten wir noch nicht so weit, daß die Erlangung des Hoftitels von der Zustimmung antisemitischer Dienstmänner abhängig ist. und Herrn Markus Felder mag es unbenommen bleiben, die Ausführung von Aufträgen jüdischer Kunden ein für allemal abzulehnen. Eine seltsame Anklage. Man erinnert sich noch der Anklage gegen den Juden Jacob H a n g e l, der der öffentlichen Gewaltthätigkeit deshalb bezichtigt wurde, weil er einem Officier, der den Auftrag gegeben hatte, die Pferde der zum Schutze der Juden eingelangten Cavallerie auf den jüdischen Friedhof zu führen, zurief, er lasse das nicht zu, die Pferde mögen doch auf den christlichen Friedhof gebracht werden. In dieser Aeußeruug sah die Staatsanwaltschaft das Verbrechen der öffentlichen Gewaltthätigkeit, weil durch den Ruf die Bauern zu Exceffen wider die Juden prvvocirt hätten werden können, er also eine „aus Bosheit unternommene Handlung" darstellt, wodurch eine Gefahr für Leben und Eigenthum entstehen konnte. Das galizifche Gericht ging auf diese Provocationstheorie thatfächlich ein und verurtheilte Hanget zu einem Jahre schweren Kerkers. Der Oberste Gerichtshof bestätigte das Urtheil, setzte jedoch die Strafe beträchtlich herab. Es scheint nun, daß dieser Erfolg die galizischen Staatsanwälte zu ähnlichen Anklagen ausmuntert, denn am 26. und 27. October fand vor dem Kreisgericht R z e s z o w eine Verhandlung statt, die diese selbe Provocationstheorie zur Grundlage hat. Angeklagt war ein gewisser Chaskel G o r g e l, Schankwirth in Godowa (Bezirk Strzyzow), und dessen Tochter Deborah, und zwar des Verbrechens der öffentlichen Gewaltthätigkeit. Ueber die Verhandlung erzählt ein Bericht des antisemitischen „Dziennik Polski" Folgendes: „Chaskel Gorgel und seine Tochter, führt die Anklage aus haben in Godowa in der Nacht vom 18. zum 19. Juni l. I.- zur Zeit der antisemitischen Unruhen im Strzyzower Bezirkegerade in dem Augenblick, als eine zur Verübung von Gewaltacten an Personen und Eigen thum der Juden gebildete Bande durch das _ Dorf Godowa zog und sogar schon einen Angriff auf das Haus des Naphtali K a n n e r gemacht hatte, dieser Bande in boshafterund auf hetzender Weise zugerufen : „Diebe, Räuber! Godowaer Bauern gehen im Dorfe herum und raub e n!" Durch diese b o s h a f te uttb provocirende Thätigkeit hätten sie eine der im 8 85, b St.-G., vorgesehenen Gefahren herbeigeführt, da die Bande nun wirklich aus das Wirthshaus G o r g e l's Steine und Holzstücke zu werfen begann, wodurch dem Leben, der Gesundheit und körperlichen Sicherheit Chaskel G o r g e l's und seiner im Wirthshause befindlichen Familienmitglieder Gefahr drohte; sie hätten demnach das Verbrechen der öffentlichen Gewaltthätigkeit nach § 87 St.-G. begangen." In der Begründung der Anklage wird unter Anderem bemerkt, daß es ohne das provokatorische Benehmen G o r g e l's und seiner Tochter vielleicht zu keinen weiteren Ausschreitungen gekommen wäre, ferner daß die Aeußerungen der Angeklagten während der antisemitischen Unruhen erfolgten, wo jedes unvorsichtige Wort bei der erregten Menge Unzufriedenheit und Verbitterung erzeugen konnte. Die Angeklagten versicherten, daß sie keineswegs die Absicht hatten, für die e i g e n e oder fremde Habe eine Gefahr herbeizuführen — was wirklich sehr begreiflich ift. Der Gerichtshof sprach Chaskel und Deborah Gorgel frei, mit der Begründung, daß bei den Aeußerungen, um derentwillen die Anklage erhoben wurde, der böse Vorsatz ausgeschlossen erscheine. Ein Staatsanwalt kann allerdings die seltsamste Anklage aufbauen; aber eine solche Mißhandlung des gesunden Menschenverstandes ist schließlich doch gar zu arg. Eine — in jenem Augenblick ganz natürliche — Aeußeruug von Unmuth über eine strafbare Handlung soll ein boshafterAct sein, um sich und sein Eigenthum in Gefahr zu setzen! Nach der Logik würde der, der einem Mörder beschimpfende Worte zürnst

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