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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1898-11-11 · 45 (11.11.1898) · page 4

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
15 (1898)
Issue
45 (11.11.1898)
Date
1898-11-11
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Sette 816 Dr. Vloch's Wochrnfchrifi Nr. 45 Publiristische „Kritik". Die zionistischen Publicisten und Wortführer lieben die Superlative und chr Auftreten kennzeichnet ein besonders „siegessicheres" Selbstbewußtsein. Leider steht dieses Selbstbewußtsein häufig mit der erforderlichen Sachkenntniß in einem komisch wirkenden Contrast. Da bringt das Organ des Dr. Herzl einen satyrisch gemeinten Angriff auf den Cultusvorstand, und der Ausgangspunkt und Gegenstand dieses Angriffes ist die sensationelle Nachricht, daß der Vorstand, als er zwei Religionsprofessoren für Mittelschulen brauchte, aus den sich um dieselbe bewerbenden Candidaten, von welchem zwei Theologen und der Dritte ein abso^virter Jurist waren, dem Letzteren den Vorzug gab, während einer der beiden Theologen abgewiesen wurde. Um die Ungeheuerlichkeit dieser Thatsache darzuthun, citirt das Organ des Dr. Herzl das Beispiel der Stadt K r ä hw i n k e l. In dieser Stadt gab es nur einen Schlosser, dafür aber zwei Schmiede. Der Schlosser beging nun ein Verbrechen und sollte aus der Stadt ausgewiesen werden. Da es aber nur einen Schlosser gab, beschloß der weise Stadtrath, an einem der zwei Schmiede das Urtheil zu vollstrecken. Und eine Mittelschule sei nun im glücklichen Besitze eines juridischen Religionsprofeffors, und „das sind unsere Vorstände, diesen Männern werden die heiligsten Güter Israels anvertraut". Wir können den Verfasser dieses Artikels nur dazu beglückwünschen, daß .er über die Verhältnisse und die Verwaltung von Krähwinkel so ausgezeichnet unterrichtet ist, und sind überzeugt, daß diese gründliche Sachkenntniß hingereicht hätte, ihm eine hervorragende Stellung in der Publicistik von Krähwinkel zu verschafft». Nachdem er jedoch von Vorgängen erzählt, die in Wien stattgefunden haben sollen, so hätte er, bevor er Dinge erzählt, die nach dem Gesetze und nach den obwaltenden Verhältnissen einfach unmöglich sind, vorher seine mangelhafte Kenntniß der Wiener Angelegenheiten einigermaßen vervollständigen sollen. Wir bringen nämlich, was das Gesetz betrifft, dem Organ des Dr. Herzl zur nützlichen und nothwendigen Kenntniß, daß die Religionslehrer an Mittelschulen nicht von der Gemeinde, sondern vom Unterrichtsministerium ernannt und besoldet werden. Die Vorgesetzte theologische Behörde kann den Religionslehrer an einer Mittelschule nur für befugt und befähigt erklären, sein Amt auszuüben, allein anstellen kann ihn nur die staatliche Unterrichtsbehörde. Der Wiener Cultusvorstand selbst könnte also, auch wenn er wollte, Niemandem eine Stelle als Religionsprosessor an einer Mittelschule verleihen. Soviel, was die gesetzlichen Voraussetzungen betrifft, von denen der Verfasser jener Polemik offenbar keine Ahnung hat. Was aber die Thatsachen betrifft, so können wir dem über die Verwaltung von Krähwinkel so vorzüglich unterrichteten Polemiker des Herzlichen Organes nur mittheilen, daß es in den letzten. Jahren überhaupt nun eine einzige Vacanz für Religionsunterricht an Mittelschulen gegeben hat und zwar bei Beginn dieses Schuljahres in Folge der Gesetzesnovelle, welche den Religionsunterricht auch für Oberrealschulen normirt. Es kam eine solche Stelle an der Leopoldstädter Realschule zur Besetzung, und die Stelle, für welche sich mehrere Bewerber meldeten, wurde denr Rabbiner Dr. Fink verliehen, welcher schon früher in einem auswärtigen Rabbinate als Religionslehrer an einer Realschule erfolgreich thätig war. Zum Verwaltungsbericht der Berliner jüdischen Gemeinde. Berlin, 8. November. In dem jüngst erschienenen Verwaltungsbericht der Berliner jüdischen Gemeinde über die letzten drei Geschäftsjahre ist der Tchatsache Erwähnung gethan, daß ihre Actien der Jewish Colonisation Association im Nennwerthe von 360.000 Pfund Sterling durch Verfügung des mittlerweile verstorbenen Baron Hirsch überwiesen worden sind, wodurch der Vorstand der Gemeinde das Recht gewonnen hat, an der Leitung der genannten Institution sich zu betheiligen. Die Thatsache selbst liegt drei Jahre zurück, die Mittheilung sagt also nichts Neues. Sie ruft aber recht eigenartige Betrachtungen hervor. Baron Moritz Hirsch hat einen Geldbetrag, wie er so groß noch selten in eines einzelnen Menschen Besitz gewesen, einem jüdisch-gemeinnützigen Werke gewidmet, und seine Wohlthätigkeit stünde ohne Gleichen da, wenn sie nicht durch die seiner Witwe noch überboten würde. Frau Baronin Hirsch theilt mit königlicher Hand Gaben aus, für alle guten Zwecke, nach allen Himmelsrichtungen, sie schüttet Spenden aus über, jede Stadt, ihre Wohlthätigkeitsliebe ist unersättlich. Man darf getrost sagen: in neuerer Zeit ist nirgend in der jüdischen Welt ein Institut für Bedürftige und Waisen, für Kranke und Gebrechliche errichtet worden, zu dem nicht Frau Baronin Hirsch in erster Reihe und in reichstem Maße beigetragen hätte. Wo immer Männer zusammentreten, um in dauernder Veranstaltung der Noth zu steuern, Bedrängten zu helfen, Unglück zu mildern, da rechnen sie in wortloser Zuversicht auf die Genossenschaft dieser einzigen Frau, die wohl noch nie eine Ablehnung gesprochen und niemals wohl ist diese Zuversicht getäuscht worden. Zu keiner Zeit ist ein so großes Vermögen so edel ausgegeben worden. Doch abgesehen selbst von diesen Personen, deren enge und kleine Gesinnung durch ihr wachsendes Vermögen keine heilsame Erweiterung erfahren, und denen jeder Vorwand zur Betätigung tiefinnerster Knickerei Recht gewesen wäre — es ist in der That eine Abnahme in der Neigung unserer Reichen zu dauernden und stattlichen Stiftungen zu beobachten. Wir haben eine ganz stattliche Anzahl von schwerbegüterten Glaubensgenossen, die bis an ihr Lebensende nicht auf den Gedanken gekommen sind, von ihrem Vermögen eine Million für die Enterbten abzuzweigen und sich dadurch ein Denkmal zu setzen, das zugleich vou ihrem irdischen Glück und von ihrer Großherzigkeit Zeugniß ablegte. Auch Erben solcher Millionenvermögen haben wir unter uns, die des Erblassers nach dieser Richtung fehlenden letzten Willen pietätvoll dahin deuteten, daß der nicht ausgesprochene Wille ein Nichtwille sei. Ob wirklich das Beispiel der Baronin Hirsch durch seine erdrückende Größe abschreckend gewirkt hat, richtiger: entmuthigend — das muß dahingestellt bleiben, weil es nothweudig an einer erhärtenden Statistik fehlt. Daran aber ist kaum ein Zweifel zulässig, daß die Güte der Baronin Hirsch in sehr vielen Fällen mißbraucht worden ist und dahin geführt hat, daß die Ausübung der örtlichen Wohlthätigkeitspflicht beeinträchtigt, daß die Erfüllung dieser Pflicht in ungehöriger Weise abgewälzt wurve. Das große Beispeil hat keine Nacheiferung geweckt. Weit eher sind, in gewissen Kreisen wenigstens, Spuren des Gegentheils hervorgetreten. So mancher reiche Mann hat verzweifeln müssen, dem mächtigen Beispiel nahe zu kommen, und sich mit geduldiger Resignation darein gefügt, den Wetteifer überhaupt aufzugeben, die Werke der Wohlthätigkeit als ein Monopol der Baronin Hirsch zu respectiren, ohne noch ferner den Versuch eines Einbruchs zu machen. Andere wiederum — das ist die ganze Reihe der billigen Mäcene, die für jede von ihnen gespendete hundert Mark in den Zeitungen gepriesen, für jede dreihundert Mark als „Stifter" oder „lebenslängliche Mitglieder" in den Tafeln der Vereine mit löschpapierenem „unauslöschlichem Angedenken" bedacht sein wollen und die Kosten ihres gesammten Mäcenatenthums nicht entfernt hinanreichen lassen an die Kosten, die ihner ihr Commercienrathstitel verursacht hat — treiben trotz ihrer Millionen die Bescheidenheit so weit, daß sie bei der Erzmillionärin selbst schnorren gehen, natürlich für das allgemeine Beste. Die Spenden, die ihr Fürwort von der unerschöpflich Gütigen verlangt, schreiben sie ihrem Verdienstconto gut, und in ihrem Herzen sagen sie: So lange diese Quelle fließt, so lange haben wir nicht nöthig, unsere vergleichsweise kargen Mittel in Anspruch zu nehmen. Vielleicht behalten sie sich das in aller Aufrichtigkeit auf später vor; doch steht zu befürchten, daß sie allzuschnell an die sparsamere Dotirung ihres Wohlthätigkeitsetats sich gewöhnen. Noch eine andere Mittheilung des Eingangs erwähnten Vecwaltungsberichtes wird für weitere Kreise Interesse haben: daß im Laufe der letzten drei Jahre in Berlin 241 Personen aus denr Judenthum ausgetreten sind. Bei der Größe der Berliner Gemeinde gibt diese Zahl, die durch Uebertritt zum Judenthum reichlich ausgeglichen wird, zu Besorgnissen nicht Anlaß. Allerdings ist die Gemeindestatistik nicht sehr zuverlässig. Von den Kindertaufen nimmt sie überhaupt nicht Notiz, denn die Taufen gehen sie nur insoweit etwas an, als dadurch die Steuerbezüge der Gemeindeverwaltung beeinträchtigt werden. Das ist ohne jede Uebertreibung gesagt, wie nachstehende wohl-

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