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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1898-11-04 · 44 (4.11.1898) · page 2

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
15 (1898)
Issue
44 (4.11.1898)
Date
1898-11-04
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 794 Vr. Bloch's Wochenschrift Nr. 44 zeichneten persönlich c i n g e st a n d, Professor A. Rohling Beihilfe bei seinen ontiseinitischen Machwerken leistete. Das größte Hinderniß zu einem friedlichen und gedeihlichen religiösen Gedankenaustausch zwischen Christen und Juden ist die von blindem Raceuhaß dictirte Verbreitung solcher lügenhafter Gerüchte über die jüdische Religion, wodurch dem Wesen des Christenthums Hohn gesprochen wird; denn was ist das Christenthum anderes als die Botschaft von dem, in welchem sich die Freundlichkeit und Leutseligkeit Gottes offenbarte und welcher Weg, Wahrheit und Leben ist. Am 19. März 1892. P a st o r W. F a ü e r, Tschirma (bei Greiz). D r. Johannes Müller, Leipzig, Johannisgasse 4." Es war eine Naivetät, zu glauben, daß die antisemitische Bande sich durch das öffentliche Zeuguiß christlicher Theologen und Männer der Wissenschaft irgendwie in ihrer Arbeit behindern lassen werde. Die Wahrheit hat diesen Burschen niemals imponirt. Nach wie vor, wird die „Talmudstelle über rituelles Schächten" durch Massenflugblätter im Volke verbreitet und ist Canonicus Rohling stets bereit, die Richtigkeit der antisemitischen Citate durch seinen Meineid zu bekräftigen. Vollständig nach dem bekannten Recepte Rohlings wird in dem Flugblatt argumentirt: „Die Logik drängt Jedem bei dieser Affaire die Ueberzeugung auf, daß 1. auch ein Judenknabe, welchen der letzte Wille des Vaters nicht schützte, geschächtet werden kann als Opferlamm (!!). Als Grund läßt sich dafür angeben, daß nach jüdischer Lehre ein Unmündiger wie ein Goj (Nichtjude) gleich ben Thieren ist. 2. Wenn Juden sich gar aus den Unmündigen des eigenen Volkes O st e rl ä m m e r {!!) suchten, wie viel mehr werden sie die gleich den Thieren geachteten Nichtjuden rituell schächten?" Somit haben die antisemitischen Talmudgelehrten herausgefunden, daß die Juden ihre eigenen Kinder als „Opferlämmer" schlachten!! Die Behauptung, daß irgendwo im gesammten jüdischen Schriftthum auch nur eine einzige Stelle sich fände, in der Nichffudeu oder Gojim als Thiere bezeichnet werden, ist gelegentlich des Prozesses Rohling-Bloch gerichtlich als Lüge erwiesen worden. Man hat es offenbar hier mit einer Verwechslung zu thun. Kaiser Balduin nämlich schreibt (lesta Innocent. III c. 92 bei Muratori: „Dieses Volk (die griechischen Christen) nannten die Lateiner nicht Menschen, sondern Hunde, deren Blut zu verspritzen sie fast unter die Verdienste rechneten." Im canonischen Rechte Decreti Secunda Pars, Causa XXIII, Cap. XVIII werden die ungläubigen Kinder der Kirche nicht etwa ähnlich den Hunden, sondern thatsächlich „H und e" bezeichnet. Wir erinnern an den ehrwürdigen Abt von Clugny, Petr. Vener. in Max. Bibi. XXIII pag. 1012, 1020, bei welchem es heißt: „Warum sollte man denn nicht den Juden wildes Thier, warum nicht Bestie, warum nicht Lastthier nennen? . . . Ferne sei es von mir, so unverschämten Hunden, so schmutzigen Schweinen auch nur zu antworten." Vgl. Hahn „Geschichte der Ketzer", III, 56. Gleiche hündische Bezeichnungen für die Juden findet man bei Crantz, Metrop. VHI. S. 537: nunc sunt canes, genus viperarum et hemicidae, Vergl. Hahn, III, 29. Seit Jahren ist der österreichische Antisemitismus auf der Suche nach Documenten für den Ritualmord. Nun bieten wir ihm freiwillig einen kleinen Beitrag. Es existirt ein sehr berühmtes Kirchenschreiben eines Bischofs Ulrich von Augsburg, welches in zahlreichen Sammlungen kirchenhistorischer Dokumente Aufnahme fand und in der Thal ein so merkwürdiges Schriftstück ist, daß dessen Authenticität von mancher Seite angefochten wird. In diesem seinen Schreiben erzählt Bischof Ulrich, daß Papst Gregor in feinem eigenen Teiche einmal eine große Anzahl abgeschlagener Köpfe von ermordeten Kindern zu seinem Entsetzen bemerkte. Wie wäre es nun, wenn man dieses Geschehniß mit dem rituellen Morde der Inden in irgend einen Zusammenhänge brächte? Ist es nicht denkbar, daß die Jndenschaft Europas auf den boshaften Gedanken kam, ihren Bedarf an Blut von Christenkindern speciell in der Hauptstadt der Christenheit besorgen zu lassen? Es würde sich solcher Art auch die große Zahl —. die Lesart des Schreibens schwankt zwischen 600 und 6000 — ermordeter. Kinder leichter erklären lassen. Und, anstatt Talmudcitate zu fälschen und sich wegen der wiederholten Fälschungen öffentlich brandmarken zu lassen, greife man nach echten Citaten, die Allen zugänglich, und von Jedem leicht controllirt werden können. Wir citiren z. B. Antonius de E s c o b a r, geb. 1569, über tbeologlae moralis, 42. Auflage, pag. 11, num. 27: „Ich weiß, daß es unerlaubt ist, direct aus Todesfurcht einen Unschuldigen zu ermorden, ich frage aber, ob man von dem Fleische des Ermordeten essen darf? Ja, weil der Fleischgenuß weder durch das Naturrecht noch bei Lebensgefahr verboten ist." Im Talmud ist ein solcher Lehrsatz nicht aufzufinden, Das ist leider fatal! Allein ist es nicht denkbar, daß die Juden bei ihrem Ritus des Osterfestes sich nach den Lehrsätzen arischer Moraltheologen richten? Den Juden ist ja Alles zuzutrauen! In Nummer 16 der „Oesterreichischen Wochenschrift" vom Jahre 1892 schrieben wir zu diesem Citat: „Das ist eine Prachtstelle und wäre von unendlichem Werthe für den internationalen Antisemitismus. Herr Brimann soll seine Kunst versuchen, aus den 31 Tractaten des Talmuds und den Hunderttausenden von Bänden rabbinischer Schriften einen solchen Prachttext herauszubringen. Es wäre ein europäischer Spectakcl und würde ihm viel Geld einbringen." Der „Westphälische Mercur" in Münster vom 23. Mai 1892 bemerkte dazu wörtlich: „Was sich Herr Bloch wohl gedacht haben mag, als er sich zu diesem Ausrufe emporschwang? Im Gesetz Mosis ist ja allerdings nur der Genuß bestinimter Thiergattungen gestattet, von den Vierfüßlern nur, was gespaltenen Huf hat und wiederkäut; der Hase, welcher wiederkäut, aber keine gespaltene Klaue hat, ist ebenso verboten wie das Schwein, welches von gespaltener Klaue ist, aber nicht wiederkäut. Aber für anständige Christenmenschen sind bekanntlich jene alttestamentlichen Speisegesetze seit der Apostelzeit schon aufgehoben, und es ist kein kirchliches und kein weltliches Gesetz bekannt, welches seitdem den Genuß von irgend einer Art Fleisch verboten hätte. Allerdings widerstrebt unser menschliches Gefühl — manchmal auch ein Vorurtheil — dem Genuß mancher Thierarten, aber in der Noth frißt der Teufel bekanntlich Fliegen." E s c o b a r, I. c. pag. 901, num. 26 : „Wer da einen Feind umbringt, heißt nicht Meuchelmörder, wenn er ihn auch aus dem Hinterhalte und hinterrücks niederschlägt." Pag. 223. num. 56: „Ich behaupte fälschlich, daß ein Ketzer das Bild des Gekreuzigten verstümmelt habe, sündige ich schwer gegen die Gerechtigkeit? Keineswegs (wie F i l l i u c i u s sagt) weil ich einen in jener Gattung der Sünde schon übel Beleumdeten weiter ins Gerede bringe in einer Sache, die mit jener in Verbindung steht." Univ. theologiae moralis recept. sententiae. Lib. 31, sect. 2. de praec. 4. decal. cap. 8, probl. 5, pag. 239: „Katholische Söhne können ihre Eltern des Verbrechens der Ketzerei anklagen, wenn diese es versuchen, jene vom Glauben abzubringen, auch wenn sie (die Kinder) wissen, daß die Eltern deshalb den Feuertod st erben müssen, wieToletus lehrt. Wenn daher katholische Söhne sie (die Eltern) anklagen können, so dürfen sie ihnen auch die Nahrungsmittel verweigern, auch wenn sie vor Hunger um kommen sollten. Fagundez fügt noch hinzu: Kinder können den Eltern nicht nur die Nahrung verweigern, wenn sie jene vom Glauben abzubringen versuchen, sondern sie dürfen dieselben mit Anwendung rechtmäßiger Nothwehr auch tödten, wenn sie die Söhne zwingen wollen, den Glauben zu verlassen, als Feinde, welche dü Rechte der menschlichen Natur verletzen, nicht aber dürfen sie dieselben in Fesseln legen/ damit sie verhungern. Eltern, Brüder und Schwestern, wenn sie uns zur Sünde antreiben,sind wir zu verlassen und z u h a s s e n v e r p f l i ch t e t, . . . also auch ihnen die zu m Le b en n othw en dig e Nahrungsmittel zu verweigern, wenn sie von ihrer Absicht nicht ablassen wollen . . . ."

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