Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 15 (1898)
- Issue
- 44 (4.11.1898)
- Date
- 1898-11-04
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Nr. 44 Jahrgang XV, Dr. Bloch’s Centralorgan für die gefammten Interessen des Iudenthums. -—--- Wien, 4. November 1898. Erscheint jeden Freitag. --h 4 - Brief-Adresse: Wien» I.» Hauptpostamt — Fach. Telegramm-Adresse : Bloch'sWochenschrift Wien. K. k. Postsxarkaffrn-Amt I Elraringverkrhr Nr. 610.976. I iSrdarNon und AdmtuistraNon:! ittn , r , LiiLartinpr. tu. |T8lsphoii*lhr. 6833* , m —* Brpigsvma für srflrrrruh: Halbjährig 4 fl. «■ 8 Jh. Einzelexemplare 14!r. lür’a 3t«*Ianb: halbjährig 4 fl. — lO Är. ganzjährig 10 B 20 „ # n i e i j e r : Die 4m al gespaltene Petitzeile IS kr. Inhalt. Leitartikel: Die Blutlüge im österreichischen Parlament. — Die Jnaugurationsrede des Rectors der Wiener Universität. Sr. Magnificenz Dr. Julius Wiesner. — Die Ueberführung Dreyfus' nach Frankreich. — Christliches Deutsches Haus. — Zll den Cultusvorstandswahlen in Wien. — Oesterreichisch-Jsraelitische Union. — Geschäftsbericht des Centralvereines in Prag. — Briefe aus Galizien. — Tant de bruit! — Die Juden in Berlin. — Berliner Briefe. — Correspondenzen: Sitzung des Vorstandes der Wiener israelitischen Cultusgemeinde, Wien, Unsere Jugend, Budapest, Adolf Markbreit, Preßburg, Bukarest, Paris, Petersburg, London, Buenos-Ayres. — Vermischtes: Wien, Korneuburg, Horazdiowitz, Kaaden, Serajewo, Berlin, Cassel. — Feuilleton: Der Letzte. — Literatur. — Briefkasten. — Notiz. — Eingesendet. Die Blutlüge im österreichischen Parlament. „Ueber das Niederträchtige Niemand sich beklage. Denn es ist das Mächtige Was man Dir auch sage!" Goethe. Im österreichischen Abgeordnetenhause, welches wegen der Orgien der Unbildung und des Stumpfsinnes, der Ausschreitungen einer ordinären, prahlerischen und siegessicheren Albernheit, welche sich in seinen Räumen abspielten, eine vielbewunderte und angestaunte europäische Spezialität geworden und auf verwandte Dummheit in allen Ländern eine unwiderstehliche Anziehungskraft ausübt, ist in den jüngsten Tagen ein Flugblatt: „Eine Talmudstelle über rituelles Schächten (Flugblatt . für Kenner, Vertraulich)", von Gesinnungsgenossen des Herrn Ernst Schneider vertheilt worden. Das uns zugemittelte Exemplar kommt aus den: Abgeordnetenhause, wiewohl es aus dem berüchtigten Verlage des Theodor Fritsch in Leipzig stammt. Es enthält die schon vor 6 Jahren genügsam entlarvte Fälschung der Talmudstelle Ketuboth 102 b, wo als Grund des Verbotes, Waisen den Erben des Vaters in Pflege zu geben, ein Criminalsall erzählt wird (wa'asse haja), wo ein Waisenknabe von den Erbanwärtern seines Vaters, um sich seines Vermögens zu bemächtigen, an einem Vorabend des Passah - Festes ermordet wurde — eine Gefahr, die, wenn das Kind bei der Mutter geblieben, nicht eintreten hätte können. Am 2. April 1892 haben die Herren Schneider, Lueger und Genossen im niederösterreichischen Landtag in einer eigenen Interpellation den k. k. Statthalter auf die Gefahren dieser angeblichen Talmudstelle hingewiesen und um Schutz für die bedrohte christliche Bevölkerung gebeten. Wiewohl damals die elenden Fälscher dieser Talmudstelle längst entlarvt waren, scheuten sich die Wiener antisemitischen Biedermänner nicht, auf Grund einer gemeinen Lüge eine politische Action einzuleiten. Drei Wochen vorher hatten nämlich in Leipzig selbst, aus welcher Stadt die Wiener Antisemiten ihre talmudische Weisheit geliefert erhielten, zwei hervorragende, protestantische Theologen nachstehende Erklärung veröffentlicht: „Die Blutlüge in Leipzig! Am Abend des 16. März wurde in Leipzig als Beilage zu der „Neuen deutschen Zeitung" ein Flugblatt verbreitet, welches die schändliche und verleumderische Lüge, als erlaube die jüdische Religiös ihren Bekennern den Mord von Christen und den Gebrauch ihren Blutes, aus einer Talmudstelle erweisen will. Die mitgetbeilte Stelle (Ketuboth 102 b), ist in der Uebersetzung fehlerhaft und böswillig entstellt wiedergegeben, die vorausgeschickte Auslegung aber und die aus der Stelle gezogenen Consequenzen, als handle es sich uul Schlachten eines Menschen als Opferlamm, find wahnwitzige Lügen, durch welche der Haß gegen die Juden geweckt werden soll. Die Stelle lautet wörtlich übersetzt: „Wenn Einer stirbt und hinterläßt einen kleinen Sohn seiner Mutter und es sagen die Erben des Vaters, er soll bei uns aufwachsen, aber die Mutter sagt, er soll bei mir aufwachsen, so soll man ihn bei seiner Mutter lassen und nicht bei Einem, der ihn zu beerben berechtigt ist, denn es ist einmal vorgekommen, daß man ihn feinen solchen^ ermordete am Vorabend des Passah." Die Uebersetzung von rrn rroyn mit „es trifft der Fall zu", „nach analogen Fällen geschehe es", ist baarer Unsinn, nie und nirgends haben die Worte diesen Sinn, rrn n©ya heißt stets nur „ein Geschehniß trat ein, es geschah einmal" und bezeichnet den Beginn einer erzählenden Mittheilung. Das Wort vns bedeutet, von Menschen gebraucht, niemals die jüdisch - rituelle Scha'chtung, sondern bezeichnet einfach die grausame Tödtung, das Hinschlachten, das Kehlabschneiden des Menschen; der Gedanke an die rituelle Schlichtung in dem Zusammenhang dieser Stelle ist hirnverbrannter Unsinn und schändliche Verleumdung. Die Quelle für diese Talmudstelle findet sich in der Erftlrter Handschrift der Tosephta, im Jahre 1882 unter wärmster Befürwortung von Seiten Professor Paul de Lagarde's von Dr. M. Zuckermandel herausgegeben, Seite 273, Zeile 22. Hier steht noch ausdrücklich, „es geschah einmal -?roa Einem, daß man ihn am Passahvorabend ermordete." In der angeführten Talmudstelle ist lediglich von Mord aus Habsucht die Rede. Die in dem Flugblatt citirten hebräischen Worte zeigen dieselbe fehlerhafte Punktation wie die Citationen des berüchtigten Schwindlers Brimann, der unter dem Namen Dr. Justus den Judenspiegel schrieb und, wie er dem Er stunter-