Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 15 (1898)
- Issue
- 43 (28.10.1898)
- Date
- 1898-10-28
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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rttr. 43 Vr. Vloch'» Wochrnschrist Seite 783 uns den Bethäusern der verschiedenen Riten berufen wurde. Das von diesen gewählte neungliedrige Comite habe nach Prüfung des gesammten Materiales dem Vorstande durch die Vertrauensmänner-Versammlung den Vorschlag gemacht, fünf Petenten zu Probepredigten einzuladen. Nach Anhörung dieser Probepredigten seien die Vertrauensmänner neuerdings zur Erstattung ihrer gutachtlichen Aeußerung einberufen worden. In meritaler Hinsicht bemerkt Herr Dr. Berger, daß man von den abgehalteuen Probe- Predigten aller fünf Candidaten mit Recht sagen könne, dass sie entsprochen hatten und Beifall gefunden haben, und beantragt, dem Wunsche der überwiegenden Majorität der Vertrauensmänner Rechnung tragend, den von diesen in erster Linie vorgeschlagenen absolvirten derzeitigen Bereinsprediger des Tempel- und Schulvereines im VI. Bezirk, Stumpergasse, Herrn Dr. Julius Max Bach, zum Rabbiner für den XVI. und XVII. Bezirk zu bestellen, und zwar vorläufig provisorisch auf 1 Jahr ab 1. December 1898. Nach längerer Debatte, an welcher sich die Herren: I. Vice- Präsident Dr. Stern, Vice-Präsidenk Dr. Kohn, sowie Vertreter Dr. Steiner zur Präcisirung ihres Standpunktes in dieser Sache betheiligen, ersucht der Präsident Herrn Oberrabbiner Dr. Gübemann, dem Vorstande seine für diesen jedenfalls werthvolle Aeusterung abzugeben, worauf der Herr Oberrabbiner in längerer Ausführung seine Auffassung in der Angelegenheit zur Kenntniß gibt, unter Betonung des Umstandes, daß er allerdings allen fünf zu Probepredigten berufenen Candidaten, soweit es ihm möglich war, sich darüber durch persönliches Anhören ein Urtheil zu bilden, die Befähigung zu predigen zusprechen müsse. Auch er lege bei der Auswahl und definitiven Bestimmung großen Werth auf die Wünsche der Vertrauensmänner und insbesondere der Mitglieder aus jenen Bezirken, für welche der neuzubestellende Gemeinderabbiner zu 'wirken berufen sein werde. Nach dem Schlußworte des Referenten und nachdem der Präsident bemerkt, daß die Beschlußfassung in dieser Angelegenheit im Sinne des ■§ 16 des Statutes einer qualificirten Majorität bedürfe, wird der oberwähnte vom Referenten namens der I. Section gestellte Antrag — bei Anwesenheit von 18 Vorstandsmitgliedern — einstimmig zum Beschlüsse erhoben. Der Präsident enuncirt, daß die erfolgte Bestellung im Sinne des Gesetzes der Statthalterei zur Genehmigung vorgelegt werden müsse, und bemerkt unter lebhafter Zustimmung der Plenarversammlung, daß den vier anderen Herren Candidaten, welche dem Rufe des Vorstandes zur Abhaltung von Probepredigten bereitwillig Folge gegeben haben, unter Anerkennung des günstigen Eindruckes der Probepredigten der Dank des Vorstandes ausgesprochen wird. Durch die erfolgte Wahl des Herrn Dr. Maximilian Steiner zum Obmann der I. Section wurde die Stelle eines Obmann-Stellvertreters der Unterrichtssection erledigt. Bei der vorgenommenen Neuwahl wird Herr Dr. Grünfeld zum Obmann der Unterrichtssection gewählt, welcher die Wahl dankend anzunehmen erklärt. Der Präsident bemerkt, daß infolge der Annahme des Mandates seitens des Herrn Dr. Grünfeld die Wahl eines Obmann-Stellvertreters der VI. Section nothwendig erscheine, welche Wahl er auf die Tagesordnung einer nächsten Sitzung setzen werde. AnStelledes verewigten Herrn JosefHieldburghäuser wird als Curator der Jacob Löwy'schen Familienstiftung Herr Vice-Präsident Dr. Stern, für die Gebetstiftung Vertreter Herr Dr. Maximilian Steiner gewählt. Der Präsident läßt die am 12. d. M. dem Vorstände zugekommene Eingabe der Oesterreichisch-israelitischen Union ddto. 8. October 1898, betreffend den Erlaß des Bezirksschulrathes bezüglich der confessionellen Classen, zur Verlesung bringen. Der in dieser Angelegenheit bestellte Referent Herr Vice- Präsident Dr. Kohn, verweist auf die seitens des Vorstandes beziehungsweise des Präsidiums seit dem Bekanntwerden dieses Erlasses wegen Aufhebung derselben competenten Ortes bereits am 12. September und seither wiederholt unternommenen Schritte. Der Referent skizzirt sodann in längerer Ausführung den derzeitigen Stand der Angelegenheit und bemerkt, daß auch er im gegenwärtigen Zeitpunkte die Ueberreichung eines Memorandums empfehle. Ueber die anderen in der Eingabe des Vorstandes der Anion enthaltenen Wünsche und Anregungen heute schlüffig zu werden, erscheine verfrüht und werde diesbetreffend seinerzeit Beschluß zu fassen sein. Sohin wird einstimmig beschlossen, dem Unterrichtsministerium ein Memorandum zu überreichen, in welchem die Rechtswidrigkeit des Bezirksschulraths-Erlasses eingehend begründet und unter Schilderung der seither bekannt gewordenen Thatsachen um sofortige Jnhibirung angesucht werden soll. Ueber namens des Vertreter-Collegiums gestellten Antrag des Herrn kais. Rathes Hirsch wird beschlossen, dem Simmeringer Tempelverein ä conto des ihm zur Erbauung des Tempels zugesagten Beitrages per 15.000 fl. einen budgetgemäß vorgesehenen Theilbetrag von 7000 fl. bereits derzeit, und zwar als Darlehen unter dem Vereine näher zu bezeichnenden Bedingungen zur Auszahlung gelangen zu lassen. Nach Erledigung einiger Personalien erfolgt der Schluß der Sitzung um 1 Uhr Nachmittags. Prag. (E in neues i f r a e l i t i f ch c S W a : f e n h a u s. > In schlichter anspruchsloser Weise, wie die Stifter es wünschten, mi i> Sonntag den 23. d. M. die Eröffnung des von dem Ehepaare Moritz und Ernestine H a hn zur Feier des 5'jährigen Regierungs-Jubiläums des Kaisers dem Krcuzervereine zur Unterstützung armer israelitischer Waisennlädchen des Königreiches Böhmen gewidmeten Waisenhauses statt. Das Ehepaar Hahn, welches von jeher in edler Bethäiigung wahrer Humanitär und echter Nächstenliebe seine Lebensaufgabe erblickt, hat ein Hans in Weinberge sammt (starten angekauft und dasselbe nach Vornahme aller nöthigen Adaptirungen und Einrichtungen mittelst von der Statthalterei bereits genehmigter Stistungsnrkunde dem Kreuzervereine zu dem Zwecke geschenkt, um in diesem Hanse israelitische Waisenmädchen aus Böhmen für praktische Lebensaufgaben zu erziehen und auszubilden. Ter Werth dieser Schenkung rcpräsentirt einen Betrag von circa 50.000 fl. und wird erhöht durch die systematische Sorgfalt, welche die auf diesem Gebiete besonders erfahrenen Stifter aufwendeten, um allen Bedürfnissen einer praktischen hngienischcn Anlage und einer zweckmäßigen Förderung des erziehlichen Zweckes zu entsprechen. In dem neuen Waisenhause sind derzeit 25 Waiseiiinädche» untergcbracht, welche, unter der Aufsicht einer Erzieherin und Hausmutter stehend, den Schul- und praktischen Unterricht genießen. Ein freundlicher (starten enthält Spielplätze für die Zöglinge. Tie innere Einrichtung ist geschmackvoll, aber einfach und exact. Im Eonferenz-Saale versammelten sich die Mitglieder der Direction des Krenzervereines, vom kais. Rath Sigmund H a n r o w i tz, mit einer Ansprache begrüßt, in welcher dieser zuerst der Theilnahme an dem Trauerereignisse im Kaiserhause Ausdruck gab, hierauf an das bevorstehende Regierungsjubiläum des Kaisers erinnerte und die erhelEnde hochherzige Entschließung feierte, mit welcher das Ehepaar Hahn der Allerhöchsten Intention durch Widmung des Waisenhauses entsprochen hat. In herzlicher inniger Weise stattete der Vorsitzende hierauf den edlen Spendern den Tank des Vereines ab, worauf er Namens des Vereines, den Stiftungsziveck dauernd zu erfüllen, für den Kreuzerverein in Besitz unb Verwaltung zu übernehmen erklärte. Mit der Aufforderung an die versammelten Waisenmädchcn, ihren Wohlthätern stets dankbar zu bleiben, schloß der Vorsitzende unter begeisterter Acclamation der Anwesenden für das Ehepaar Hahn seine wirkungsvolle Ansprache, worauf nach einer herzlichen Erwiderung des Ehepaares Hahn die Directionsmitglieder das Haus eingehend besichtigten und der praktischen Organisation und Einrichtung des Hauses lebhafte Anerkennung zollten. Das Waisenhaus führt den Namen „Kaiser Franz Joseph-Jubiläums-Stiftung Waisenheim für Mädchen" und wird fortan von dem „Kreuzervereine zur Unterstützung armer israeliti,cher Waisemnädchen des Königreiches Böhmen" verwaltet und erhalten werden, welcher Verein nebst den Kosten der Führung und Verwaltung dieses Waisenhauses jährlich circa 100 Geldstipendien ä 50 fl. an arme israelitsche Waisennlädchen zlir Vertheilung bringt Friedland. Wie bereits vor circa zwei Monaten mitgetheilt, wurde der Antisemitenfiihrer Doctor Paul Pries wegen der den Herren JUDr. Isidor Schur, Advocat in Friedland, und Julius Frei, Bahnafsistent in Friedland, am deutschen Volksfeste zugefügten ehrenrührigen Aeußerungen, vom k. k. Bezirksgerichte Friedland zu einer Geldstrafe von 25 fl. und zum Ersätze der Kosten des Strafverfahrens verurtheilt. Gegen dieses Urtheil haben nicht nur der Angeklagte in Ansehung der Schuld und Strafe, sondern auch die Privatankläger in Ansehung des geringen Strafausmaßes die Berufung erhoben. Bei der hierüber am 22. October 1898 beim k. k Kreisgerichte in Reichenberg stattgehabten Berufungsverhandlung, wurde die Berufung .des Angeklagten Doctor Paul Pries als unbegründet abgewiesen. Der Berufung der Privatankläger Doctor Schur und Julius Frei wurde stattgegeben und Doctor Paul Pries in Abänderung des erstinstanzlichen Urtheiles zu einer Geldstrafe von 50 fl. zu Gunsten des Friedländer Armenfondes, zum Ersätze der Kosten des Strafverfahrens, sowie der Bertretungskosten verurtheilt.