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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1898-10-21 · 42 (21.10.1898) · page 15

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
15 (1898)
Issue
42 (21.10.1898)
Date
1898-10-21
Page
– (sequence 15)
Language
German
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Nr. 42 Dr. Bloch'» Wochrnschrrfl Seite 76? dürfen nicht dulden, das; unsere jüdischen Schüler ohne Gotteshaus und Gottesdienst herantvachseii und sich sogar darüber lustig machen. Nur Strenge kann da zum Bessern führen. Ein separater Jugendgottesdienst ist ein Surrogat, dem ich keinen Geschmack, aber auch keinen Bortheil fiir's Judenthum abgewinnen kann. Ein bischen guter Wille und eine kurze Anrede der Neligionslehrer, die auch den Erwachsenen nichts schaden kann, beim allgemeinen Gottesdienste, könnte viel Gutes leisten. Natürlich müßte das Haus Mitwirken und sich nicht lustig machen über unsere Gebräuche. A b e l e s. Berlin. Mit den Privattöchterschulen der westlichen Stadttheile beschäftigt sich der folgende Antrag, der von dem Stadtverordneten Justizrath Dr. Friedemann in Gemeinschaft mit noch 19 Mitgliedern der Neuen Fraction der Linken in der Stadtverordnetenversammlung eingebracht worden ist: „Da in einem großen Theile der Privattöchtexschuleu des Westens die Aufnahme der Schülerinnen von consessionellen Rücksichten abhängig gemacht wird, ersucht die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat, eine, zweite höhere städtische Mädchenschule im Westen zu errichten." Antragsteller Stadtverordneter Dr. Fr i e d e m a n n: Schon seit Jahren sei im Westen die Beobachtung gemacht worden, daß die Aufnahme der Schülerinnen in den höheren Privattöchterschulen von der Zugehörigkeit zu bestimmten Confessioiien abhängig gemacht werde. Solche Vorfälle seien wiederholt vorgekounnen und wurden im Westen viel besprochen. Er wolle im Plenum der Versammlung nicht die einzelnen Fälle vortragen, er wolle nur als Thatsache anführen, daß viele jüdische Schülerinnen in Folge ihres Ausschlusses ans den öffentlichen Privatschulen auf Privatunterricht angewiesen seien, da die einzige städtische höhere Mädchenschule im Westen ihnen wegen Uebcrsnllnug ebenfalls keine Unterkunft bieten könne. Inwieweit das Verfahren der Privatschulvorsteherin Billigung verdiene oder nicht, darüber wolle er sich nicht anslassen: er meine aber, daß die Bürger der Stadt einen Anspruch darauf hätten, welchen Glaubens sie auch seien, gleichmäßig an den Segnungen der Bildung theilzunehmen, und daß deshalb die Stadt verpflichtet sei, hier Abhilfe zu schaffen. Der Geschäftsordnung gemäß beantrage er die Ueberweisung seines Antrages an einen Ausschuß. Vorsteher Dr. Langerhans theilt mit, daß bereits im März d. I. der Schuldeputation eine Eingabe zugegangen sei, die den vom Vorredner angeführten Uebelstand betraf. Tie Schnldeputation habe erklärt, daß die Stadt Abhilfe schaffen müsse, wenn die Aufnahme jüdischer Schülerinnen in höheren Privatschulen des Westens Schwierigkeiteil bereiten sollte. Er glaube, daß die ganze Versammlung — mit Ausnahme von höchstens drei Mitgliedern — es bedauere, daß übereifrige evangelische Orthodoxe im Verein mit den Katholiken die Errichtung von Simnltanschulen zu vereiteln und die bestehenden Simultanschnlen auszuheben bestrebt seien. Wenn die Versammlung sich nicht durchaus ans den Standpunkt stelle, daß bei der Aufnahme von Schülerinnen nach der Religion überhaupt nicht gefragt toerden dürfe, wenn die betreffenden Schulen nicht gerade für eine bestimmte Confession concessionirt seien, so würde sie sich an jener Unduldsamkeit mitschuldig machen. Eonfessionelle Schulen seien ein tief zu beklagendes Unglück, dadurch würde die religiöse Zwietracht in der Bevölkerung immer mehr verstärkt. Wer die religiöse Auffassung anderer Leute, die doch deren Ueberzeugung entspreche, nicht ertragen könne, der zeige, daß er keine wahre religiöse Auffassung besitze. (Bravo.) Er bitte, den Antrag Friedemann anzunehmen. Der Ausschuß werde die Thatsachen näher zu untersuchen haben; vielleicht seien manche der Erzählungen, die verbreitet würden, übertrieben. Würde festgestellt, daß Schulvorsteherinnen, die eine Concession für höhere Töchterschulen hätten, jüdische Schülerinnen abwiesen, so bleibe den städtischen Behörden nichts anderes übrig, als Beschwerde deswegen bei der Regierung zu führen. Besser wäre es freilich, wenn das nicht nöthig wäre und die Stadt von sich aus der privaten religiösen Verfolgungssucht in den Weg treten würde. (Bravo!) Stadtverordneter Hugo Sachs (II) billigt vollständig, daß der Antragsteller sich in Bezug auf die Mittheilung einzelner Fälle eine Reserve auferlegt habe. Er glaube aber, dem Herrn Vorsteher entgegentreten zu müssen, wenn dieser die Nichtigkeit eines Theiles der Beschwerden in Zweifel ziehe, die von durchaus glaubwürdigen Personen erhoben würden. Blanche Schulvorsteherinnen stellten bei der Anmeldung von Schülerinnen zuerst die Frage: ob jüdisch oder getauft? oder: ob die Kinder auch an dem Religionsunterricht theilnehinen würden? Wenn hier nicht Abhilfe geschaffen werde, entstehe geradezu ein Nothstand. Die Stadt habe die Verpflichtung, öffentliche städtische Schulen einzurichtcn, wenn die Privatschulen dem Bedürfniß nicht genügten. Leider sei, tvie so vielfach, auch in diesem Falle das Provincialschulcollegium der Stein des Anstoßes. Er erinnere daran, daß die städtischen Behörden bereits früher die Ansicht vertraten, daß bic Privatschulvorsteherinnen nicht berechtigt seien, des Glaubens wegen den Zutritt zu ihren Schulen zu versagen, da die bezügliche Bestimmung des Landrechtes auch für Privatschulen maßgebend sei; das Provincialschulcollegium habe sich dieser Auffassung aber nicht angeschlossen. Von dem Standpunkte des gleichen Rechtes aller Bürger, von dem Standpunkte aus, daß die Commune verpflichtet sei, Bildungsmittel zu schaffen für die männliche und für die weibliche Jugend, für die christliche und jüdische Jugend in gleichen! Blaße, und um einem Nothstande vorzubeugen, der durch das Verhalten der Privatschulen einzutreten drohe, bitte er, beut Anträge Friedemann ftattzugeben. Straßburg i. E. (W a ck e r e M ä n n c r — prächtige Charaktere!) Die hiesige Universität zählt unter ihren Professoren mehr Juden als zu einer Gebetsversammlung erforderlich sind. Von diesen jüdischen Professoren ist nicht ein einziger zur Taufe geschritten, unter diesen jüdischen Professoren ist nicht einer, der seine Kinder nicht der christlichen Religion Angeführt hätte! — Was bedeuten diese Kindertaufen? Und was bedeutet die Ablehnung der Taufe seitens der Väter? Diese können die Taufe der Kinder nicht anordnen, weil sie der christlichen Religion den Vorzug einräumen, denn sonst müßten sie vor Allem selbst zur Taufe gehen. Es wäre denkbar, daß ein gewissenhafter Vater und religiös fühlender Mann seine Kinder atc einem Religiouswechsel, den er in auftichtiger Ueberzeugung vollzieht, nicht theilnehmen läßt, weil er der von freier Ueberzeugung geleiteten Selbstbestimmung der Kinder nach erlangter Urtheilsreife nicht vorgreifen will. Es ist aber unmöglich und ganz undenkbar, daß ein Vater von einem Religionswechsel, zu dem er seine Kinder an hält, selbst fernbleibt, wenn er in diesem eigenartigen Gebrauch seiner väterlichen Autorität nicht zugleich eine tiefe Gleichgiltigkeit gegenüber der alten wie der neuen Religion bekundet und dabei den Mangel an sittlichen! Gefühl erkennen läßt, den wir unbedingt überall da voraussetzen müssen, wo das Religionsbekenntniß zum Gegenstand einer Speculation geniacht wird. Als die jüdischen Männer, von denen hier die Rede ist, zu Universitätslehrern gemacht wurden, hat man sich von ihnen einer solchen Haltung gegenüber der Religion gewiß nicht versehen. Wir sind sogar der Ueberzeugung, daß die zuständige Behörde ihrer Berufung die Bestätigung versagt hätte, wenn Grund zu der Bermuthung Vorgelegen hätte, sie würden der sittlich-religiösen Grundlage so sehr ermangeln. Wenn diese jüdischen Professoren vielleicht der Meinung sind, sie würden von uns nicht als Abtrünnige und Fahnenflüchtige angesehen, weil sie für ihre Person im jüdischen Religionsverbande bleiben, so sind sie im Jrrthum. Die Herren wollen an beiden Tafeln einen Platz belegen, mit uns für ihre Person, mit dem anderen Lager für ihre Kinder liebäugeln. Wir können nicht wissen, können nur vermuthen, wie man drüben ihr Verhalten beurtheilt; wie wir es beurtheilen, darüber sollen die Betheiligten nicht im Zweifel fein: wir stellen sie aus eine Liuie mit denen, die ihre Religion verkauft haben. (Allg. isr. Wochenschrift.) Vermischtes. Wien. (Spende u.) Herr Max Ritter von G u tmaitit sandte anläßlich der Geburt eines Sohnes an den Cultusvorstand einen Betrag von 1000 fl. ö. W. mit der Bestimmung, hievon 200 st. dem Blindeninstitute, 200 fl. dem Taubstummeninstitute und 600 fl. anderen Wohlthätigkeitszwecken nach Ermessen des Cultusvorstandes zuzuführen. — Für den Siechenhausbau sind folgende Spenden eingelaufen: je 50 fl. von Frau» Fanny Apfel und Herrn I. F r ä n k e l, 100 fl. von Herrn Jg. Mandl, 200 fl. von einem Ungenannte», 250 fl. von Herrn Sigm. Mandl und 500 fl. von Herrn Wilhelm Zierer. Wien. (Berlobunge n.) Fräulein Paula Kohn, Tochter des Herrn Samuel Kohn, Obmann-Stellvertreter des Bethausvorstandes des XVI. und XVII. Bezirkes, hat sich mit Herrn Bernhard Sturz, Mitchef der Firma S. Kleinberger & Comp., verlobt. — Fräulein Clara Jassuiger, Tochter des Herrn Sal. Jassniger, hat sich mit Herrn Philipp Spechter verlobt. Wien, 18. October. (T r a u u n g.) In der festlich erleuchteten und mit Blattpflanzen decorirten Synagoge der Inneren Stadt, fand heute, 12'/- Uhr Nachmittags, die Trauung des Fränleins Valerie Reitlinger, älteste Tochter des Herrn Julius Reitlinger, mit dem Mitchef der Firma Stern und Girardelli Herrn Gustav Stern statt. Das in allen Räumen dicht gefüllte Gotteshaus bot einen herrlichen Anblick und der durch Herrn Obercantor Singer mit einem überaus andächtig vorgetragenen »Ma towu« und durch Herrn Oberrabbiner Dr. Güdemann mit einer herzlichen und gediegenen Ansprache vollzogene heilige Tranungsact versetzte die zahlreich anwesenden Festgäste in die weihevollste Stimmung. Von den vielen von Nah und Fern erschienenen Festgästen, die insgesammt aufzuzählen unmöglich erscheint, seien nur erwähnt die

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