Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 15 (1898)
- Issue
- 42 (21.10.1898)
- Date
- 1898-10-21
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 758 Vr. Bloch'» Wochenschrift Nr. 42 wonach die Volksschule zur Aufgabe hat, die Kinder „sittlich-religiös zu erziehen" und „die Grundlage für Heranbildung tüchtiger Mitglieder des Gemeinwesens zu schaffen", — in flagrantem Widerspruche steht, da die Züchtung confessionellen Haßes weder sittlich noch religiös erscheint, daher auch dem Zwecke, tüchtige Staatsbürger heranzubilden, widerstreitet; in Erwägung, daß durch die mittelst dieses Erlasses angeordnete Theilung der Schuljugend in nach dem Glaubensbekenntniße getrennte Elasten auch der interconfesstonrlle Charakter der Volksschule verletzt wird, vermöge dessen die Schule „der Jugend ohne Urrterschied des Glaubensbekenntnisses zugänglich ist", während sie durch eine derlei gehäßige und feindselige Maßregel den Kindern jüdischer Eonfession in Wirklichkeit nachgerade unzugänglich gemacht werden soll; in weiterer Erwägung, daß dasselbe Volksschulgesetz in seinen Grundbestimmuugen „die Gruppirung der Schuljugend in AbthrUungrn und Classen" lediglich von der „Anzahl der Schüler und der verfügbaren Lehrkräfte", keineswegs aber von dem religiösen Bekenntnisse der Schüler abhängig macht, welches vielmehr keinerlei Unterschied in den Rechten und Pflichten zu begründen vermag; in Erwägung ferner, daß eine derlei rückschrittliche und von parteipolitischer Feindseligkeit dictirte Maßregelung der jüdischen, die Schule besuchenden Kinder eine Verleugnung aller ethischen uud pädagogischen Pflichten, eine Verkennung aller dem Kindesherzeu schuldigen Rücksichten in sich schließt, welches durch so deutliche, aufmunternde Anleitung zum Nächstenhasse anstatt zur Nächstenli e b e einer verhängnißvollen Verrohung ausgesetzt wird; in Erwägung, daß durch solch' vergiftete Aussaat die nachwachsende Generation zur Aufrechthaltung und Steigerung der bereits verderblich genug wirkenden religiösen Verhetzung geradezu erzogen und der schwer geschädigte Bürgerfriede für alle Zukunft vernichtet werden soll; in Erwägung, daß sonach die in dieser willkürlichen Verfügung des Wiener Bezirksschulrathes sich manifestirende Ueberhebung auch offenkundig geeignet ist, das Gemeinwohl zu schädigen, gleichwie jedwede öffentliche und behördliche Verletzung von Recht und Gesetz sich in ihren demomlisirenden Wirkungen und Eonsequenzen empfindlich rächen muß, — in diesen Erwägungen spricht die am 17. October 1898 in Wien stattgehabte Versammlung der Wiener Judenschaft ihre Entrüstung aus über die mittelst des Erlasses des Wiener Bezirksschulrathes vom 5. September 1898 zunächst den Juden in Wien zugefügte und der gesammten österreichischen Judenschaft drohende Rechtsverkürzung; legt Verwahrung ein gegen die Duldung dieser das Gesetz wie das öffentliche Wohl und Rechtsgefühl verletzenden Unterwühlung des Bürgerfriedens und beschließt, diese Kundgebung zur Kenntniß der hohen Unterrichtsverwaltuug zu bringen und dieselbe mittelst einer Massenpetitiou um Aufhebung dieses Erlasses und aller auf Grund desselben bereits erfolgten Verfügungen zu bitten." (Neuerlicher stürmischer Beifall, Hochrufe,^ Tücherschwenken.) Nachdem Dr. F i a l l a mit der Verlesung der Resolution sein Referat geendet hatte, ertönte neuerlich stürmischer, minutenlang anhaltender Beifall, der sich erst legte, als der Vorsitzende die Debatte über die beantragte Resolution ecö.flvr;t müssen erklärte. Als erster ^Redner gelangte zum Worte Ortsschnlrath Herr Leopold Strauß, welcher erklärte, mit jenem Th eile des ausgezeichneten Referates nicht einverstanden sein zu können, welcher sich mit der Eventualität der confessionellen Schule befaßt. Redner warnt eindringlich davor, diese Eventualität heraufzubeschwören und empfiehlt als energisches Kampfmittel gegen die jetzige Lage nöthigen Falles das Fernbleiben der 9000-jüdischen Kinder von der Schule, worüber kein Minister gleichgiltig hinweggehen könne. Unter Hinweis auf die geringe Hilfe und Mitwirkung der sogenannten „großen" Juden zu Gunsten der Gesammtheit mahnt Redner zur Vereinigung der 140.000 Mitglieder, welche die Wiener Cultusgemeinde zählt und zum Kampfe für die Armen und Unterdrückten und deren Kinder. (Lebhafter Beifall.) Rede des kaiserl. Rathes Ruzicka. „Ich habe die subjective Empfindung, daß die vorliegende Angelegenheit mit dem Referat hätte abgeschlossen sein sollen. Wir sind heute eingeladen worden, um gegen den Versuch, uns der interconfessionellen Schule indirekt zu berauben, mit dem lebhaftesten Feuer der Begeisterung Protest einzulegen; wir find gekommen, um uns gegenseitig zu entflammen, um gegen eine Verfügung zu protestiren, in der wir eine Schmach, eine Dehmüthigung unseres eigenen Jchs und unserer Kinder empfinden. Wir sind heute beisammen, um ein Gelöbniß abzulegen, das Gelöbniß, zusammenzuhalten und nichts hecvorzukehren, was uns trennt, nicht nur hier, sondern auch außen. Jeder Einzelne yon uns hat die Pflicht hinauszugehen und Begeisterung in jene Kreise hinanszutragen, die heute in diesem Saale nicht versammelt sind. Wir haben die Aufgabe, uns bemerkbar zu machen, und uns nicht ins Ghetto sperren zu lassen. Zeigen wir, daß wir ein Interesse an dem öffentlichen Leben haben, machen wir Gebrauch von unseren staatsbürgerlichen Rechten, dann wird man auch mit uns rechnen. Wenn die heutige Versammlung keinen ~ anderen Zweck haben sollte, als uns zu einigen und die Judenschaft wiederzufinden, wenn es gilt, alle Mann an Bord zu sehen und jene Abwehr durchzuführen, wenn auch nur ein Einziger aus unserer Mitte angegriffen wird, dann glaube ich, wäre die Aufgabe erfüllt, die uns hier versammelt hat. Lassen wir für heute alles Trennende beiseite und zeigen wir durch einstimmige Annahme der Resolution, daß wir auch wirklich einig sind. Ich beantrage, daß die Resolution en bloc angenommen werde". (Beifall.) Nach Bemerkungen der Herren Sigmund Mayer und S. Fleischer zur Geschäftsordnung, welche sich darauf beziehen, daß auch nach Annahme der Resolution die Discussion fortgesetzt werde, wird die Resolution unter stürmischem, lang anhaltenden Beifall und Händeklatschen mittelst A c c l a nt a t i o n einstimmig angenommen. Landtags-Av geordneter Dr. Ofner. Bei Wiederaufnahme der Discussion erörtert Landtags- Abgeordneter Herr Dr. Ofner die Ungesetzlichkeit des Erlasses, der einen neuen Vorstoß jener gewaltigen und verderblichen Macht bilde, deren bloße Handlanger die Männer sind, welche diesen Erlaß herausgegebeu haben. Redner verweist auf deu bedenklichen Uebergang der ursprünglich collfessionsl o s e n in die i n t e r c o n f e s s i o n e l l e Schule, begründet, daß die Schule freier und unabhängiger wäre als Staat s-, denn als Gemeinde anstatt und empfiehlt Zusammengehen mit der Arbeiterschaft behufs gegenseitiger Emancipation. (Lebhafter Beifall.) Reichsraths Abgeordneter Hofrath Kareis. Reichsraths-Abgeordneter Hofrath K a r e i s führt aus, daß die vom Bezirksschulrathe begangene Ungesetzlichkeit die gesannnte liberale Bewohnerschaft von W1 n ins Herz getroffen hat uud legt seine persönlichen, sowie die in Verbindung mit dem israelitischen Cultusvorstande unternommenen Interventionen dar, welchen wohl zum Theile der Sistirungserlaß Seiner Excellenz des Unterrichtsministers zu danken sei, welch' Letzterer überdies erklärte, daß unser Volksschulgesetz und sein Geist die Auffassung des Bezirksschulrathes nicht gestatte. (Lebhafter Beifall.) Redner mahnt zum zähen, kampfesmuthigen Festhalten an den Errungenschaften und schließt mit einem Worte Deak's: „Ein Recht, das