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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1898-10-21 · 42 (21.10.1898) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
15 (1898)
Issue
42 (21.10.1898)
Date
1898-10-21
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 42 Dr. Bloch's Wochenschrift Seite 755 die schon als Kinder lernen und direct darauf hingewiesen werden, einen großen Theil der „Gesellschaft" nur mit ihrem Haß und ihrer Verachtung zu begleiten? (Laute Entrüstung.) Wir begegnen indeß einer weiteren wesentlichen Gesetzesverletzung bei der Betrachtung des § 2 des Volksschulgesetzes, welcher feststellt, daß jede Volksschule, zu deren Gründung oder Erhaltung der Staat, das Land oder die Ortsgemeinde die Kosten ganz oder theilweise beiträgt, eine öffentliche Anstalt und als solche der Jugend ohne Unterschied des Glaubeusbeke n n tu isses zugänglich ist. Nun versucht man uns freilich zu belehren — und in der gestrigen Ausgabe des Moniteurs der antisemitischen Partei entwickelt sich diese Wohlmeinung —, daß wir keinerlei Ursache zur Klage haben, da ja trotz confessioneller Theilung der Classen die Schule, der Unterricht dieselben bleiben, dem Wesen nach also nichts geändert werde. Wie perfid, wie unehrlich diese Behauptung und Folgerung ist, bedarf keines Nachweises; sie entsprechen der Quelle, aus der sie geschöpft wurden. (Pfui-Rufe). Wir aber müssen sagen, daß in dieser demonstrativen Theilung der Classen eine schwere Schmach liegt und eine Demüthigung beabsichtigt wird, die wir als solche erkennen müssen, wenn wir uns nicht selbst täuschen wollen. Ich sage nicht, verehrte Versammlung, daß wir uns gedehmüthigt fühlen, ich sage nicht, daß die Schmach aus uns fällt, — ich sage, daß man uns demüthigen, uns Schmach bereiten will, und daß unsere Kinder in der andauernden Situation der Demüthigung und Zurücksetzung verderblichen Schaden nehmen müssen. Und hierin liegt die schwere Verletzung jenes Grundgesetzes der Volksschule, wonach dieselbe zugänglich ist allen Kindern ohne Unterschied der Confession, indem sie unseren Kindern durch Schimpf und Drangsalirung mittelbar entzogen und thatsächlich unzugänglich gemacht wird. (Allseitiger lebhafter Beifall). Meine geehrten Herren! Es ist aber noch eine dritte auffällige Gesetzwidrigkeit zu verzeichnen, welche diesen famosen Bezirksschulrath-Erlaß kennzeichnet. Der § 7 des mehrfach erwähnten Gesetzes, welcher überhaupt die Basis bildet, auf der wir fußen, von der aus wir den Kampf zu führen imstande sind, bestimmt genau die Kategorien der Abtheilungen und Classen, in welche die Schuljugend gruppirt werden darf und bietet nichts weniger als einen Anhaltspunkt für den rohen Willküract, dem wir jetzt gegenüberstehen. Es wird vielmehr normirt, daß hiefür lediglich die Anzahl der Schüler und der verfügbaren Lehrkräfte, sowie auch die Rücksichtnahme auf das Geschlecht der Schulkinder maßgebend sei. Nun denn, meine Herren, die Rücksichtnahme auf die Anzahl, auf das Geschlecht und weiters auch auf die verschieden graduirten Kenntnisse der Kinder, das Alles ist natürlich, uothwendig und allen Schülern gemeinsam; wir haben diese Grundsätze auch in ihrer Verwirklichung kennen gelernt und erfahren, daß sich unsere Volksschule hiebei so ausgezeichnet, derart blühend entwickelte, daß sie nachgerade der Stolz unserer Unterrichtsverwaltung geworden ist, daß sie eine Entfaltung genommen, auf welche man auch vom Auslande her mit Bewunderung zu blicken Pflegte. Und wahrlich, wir sollten in Oesterreich unsere als gut bewährten Institutionen nicht so verschwenderisch abnützen und mißbrauchen, da wir deren nicht allzu viele besitzen und nur selten in der Lage sind, das Bessere an die Stelle des Guten zu setzen. (Lebhafter Beifall.) Es verstößt also dieser behördliche Ukas mit unglaublicher Gleichgiltigkeit gegen die drei fundamentalen Gesetzesbestimmungen, auf welchen noch heute unsere Volksschule beruht, und er bedroht, falls wirklich vermöge einer officiösen Verlautbarung zunächst nur der erste, zweite und neunte Bezirk seiner Ehre und Segnungen theilhaft werden sollen, noch immer das Wohl von 9500 unserer Kinder, welche sich in diesen Bezirken befinden. (Hört! Hört!) Aber wir begegnen der interessanten Erscheinung, daß, während nur diese 3 Bezirke aus-allen auserwählt erschienen, die Durchführung dieser Verordnung schon bisher weitere Kreise gezogen hat (Hört!) und ich will Ihnen deshalb auch hierüber, wie ich glaube, erschöpfenden authentischen Aufschluß unterbreiten. Es ist bekannt, geehrte Versammlung, daß dieser Erlaß, dessen wir so vielfach und so unerfreulich gedenken müssen, trotz seiner Jugendlichkeit bereits seine Geschichte, seine Erlebnisse hat. Infolge raschen und entschiedenen Einschreitens und Zugreifens seitens des Vorstandes unserer Cultusgemeinde (Bravo!) bei dem Chef der Unterrichtsverwaltung mußte der dralle Sprößling des Bezirksschulrathes dem hohen Landesschulrathe Präsentirt werden, welcher sich denn auch in arger Verlegenheit befand, was mit diesem seltsamen Gebilde zu beginnen, und die weiseste Entscheidung darin erblickte, keine Entscheidung zu treffen. (Heiterkeit.) Wohl mußte dem Lieblinge die Leg it i m i t ä t seiner Geburt abgesprochen werden, doch in drastischer Erfüllung des Bestrebens, die Angelegenheit rechtlich womöglich gar nicht zu lösen, wohl aber de facto zu vollziehen, wurde sogleich resolvirt, den Erlaß in seiner juristischen Begründung zu bemängeln und — man höre — behufs besserer Begründung dem Bezirksschulrathe zurückzustellen! Es bleibt uns also die Hoffnung auf freudiges Wiedersehen (Heiterkeit), auf einen Erlaß reäivivus, welchem die Mühsal anhaften wird, das Unrecht und die Willkür mit einem Schein, mit einem Mäntelchen von Recht zu drapiren! Da aber gleichwohl der Durchführung dieses als rechtlich unbegründet erkannten Erlasses keine Schranke gezogen ward, gelang es der weiteren thätigen Bemühung des Cultusvorstandes, einen sogenannten Sistirungserlaß zu erwirken, welcher verclausulirt allerdings, aber immerhin den Unterbehörden zu verstehen gibt, mit der ferneren Vollstreckung des Erlasses, mit der factischen Durchführung der confessionellen Trennung der Bolksschulclassen zunächst innezuhalten, bis eben dieser verbesserte Erlaß des Bezirksschulrathes erscheinen und dann seine feierliche Weihe und Bekräftigung finden dürfte. Und nun hören wir, in welchem Umfange das Unheil innerhalb 14 Tagen sich bereits vollziehen konnte, und wir werden zu staunen Gelegenheit haben, mit welcher Präcision der Verwaltungsapparat arbeitet und neue Gestaltungen schafft, wenn es gilt. Aufgaben zu lösen, welche von dem gegnerischen Parteigeiste erfüllt sind oder dictirt werden. (Hört! Hört!) So müssen wir constatiren, daß dieser Erlaß bereits durchgeführt ist, factisch, stricte durchgeführt, im I. Bezirke in den beiden Knaben- und Mädchenschulen in der Werderthorgasse; er hat ferner, trotzdem nur die drei Elite-Bezirke, l., II., und IX., auserkoren schienen, willige Vollstreckung gefunden in dem VII. Bezirke und nicht minder in der Volksschule der Grünen Thorgasse, sowie in der Bürgerschule in der Glasergasse des IX. Bezirkes. (Entrüstung.) Wir können aber bei der Durchführung auch kleine Varianten wahrnehmen. So haben beispielsweise im II. Bezirk die Schulleitung oder Lehrerschaft eine Modification der Durchführung dahin eintreten lassen, daß dort ein Mischding geschaffen wurde, nämlich reine Christen -Classen und neben ihnen gemischte Classen; so wurde dort zunächst die Hälfte der Anstalt j u d e n r e i n gemacht und die Purificirung der anderen Hälfte sich noch Vorbehalten. In der Volksschule derGrünen Thorgasse hat man ein anderes Expediens gefunden; dort mögen, ich weiß nicht welche äußere oder locale Verhältnisse die stricte Durchführung verhindert haben, und man hat die Kinder nach der liebevollen Methode getrennt, daß im selben Zimmer nach dem Grundsätze »Hie ove8, hic boves« rechts die Einen, links die Anderen sitzen. (Heiterkeit und Pfui- Rufe.) Wahrhaftig, meine Herren, ich begreife Ihre Pfui-Rufe weit eher als Ihre Heiterkeit. Aber nicht genug daran! Fragen wir doch auch, wie, in welcher Methode, diese unreinliche Scheidung (Lebhafter Beifall) vollzogen wurde, mit welchen Mitteln der Belehrung und der Aufklärung an die Kinder, mit welchem Hinweise auf die „Nothwendigkeit" dieser Neuerung, die eben deshalb das Zartgefühl der Kinder nicht zu verletzen brauche? Gewiß! Sie werden auch hierin, in der sanften Art der Exemtion Alles vereint finden, was man billiger Weise in der Metropole des Reiches an Pädagogik und Humanität verlangen kann. (Hört! Hört!) Beispielsweise, meine Herren, — und ich lese hier nur einen nicht confiscirten, somit zur Weiterverbreitung geeigneten Bericht der „Wiener Allgemeinen Zeitung" — wird aus einer Schule des IX. Bezirkes gemeldet: „DieDurchführung desErlasses. Die Kinder, christliche und jüdische Kinder, sitzen in einer Classe friedlich beisammen; der Unterricht soll beginnen, da ertönt laut und streng der Commandoruf; „Iud en m ä d eln, H ä nd' i n d i e Höh'!" (Lebhafte Pfui-Rufe.) Verdutzte, verstörte Gesichter, gehorsam erheben sich die Hände, und nun das zweite Commando: „I u d enmädeln, marsch hinauf in den erstenStock!" (Lebhafte Pfui-Rufe und Rufe: Ist das ein Lehrer? Eine Lumperei ist das!) Ein zweiter Jugendbildner, ein Lehrer an der Bürgerschule in der Glasergasse, ertheilte den jüdischen Kindern bei Ausfüllung des Nationales folgende Anweisung: „Bei der Ru-

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