Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1898-10-14 · 41 (14.10.1898) · page 5

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
15 (1898)
Issue
41 (14.10.1898)
Date
1898-10-14
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3020846-3021223-3021265--08221-3032590
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Nr. 41 Dr. Vloch's Wochenschrift Seite 741 mit der Aufschrift: Marco Perezio Christi causa exuli, qui . . . . fidem suam Deo Patriae bonisque comprobavit omnibus. Die Witwe von Perez lebte später in Antwerpen und in Köln. In den Jahren 1582/83 ist sie noch Mitglied der holländischen reformirten Gemeinde in der letzten Stadt. Perez' Andenken blieb trotz seiner zünftigen Feinde im Segen bei den Armen, bei den Glaubensverfolgten, bei den Gebildeten, „bei allen Guten", wie die Grabschrift sagt: „Die zwingende ethische Macht seiner wahrhaft großen Persönlichkeit — schreibt Geering — dürfte doch wesentlich zu der milderen Duldungspolitik beigetragen haben, die der Rath seitdem übte." Vom Jahrmarkt des Lebens. Glossen zur Tagesgeschichte. (Ungesetzlich oder nicht? — Die Galerie im Gemeinderath. — Eine Millionenwette. — Bergani, der Jurist. — Bergani, der Socialpolitiker. — Milchbader» Champagnerbäder und Schlammbäder. Die Scheidung der Schüler nach Confessionen ist eine ungesetzliche Maßregel, für welche die Bestimmungen des Reichsvolksschulgesetzes auch bei der gewaltsamsten Auslegung nicht herangezogen werden können. Nicht einmal der antisemitische Landesschulrath hat es gewagt, die Begründung des famosen Erlasses des Bezirksschulrathes durch das Volksschulgesetz als möglich zu erklären, sondern hat den Ausweg gewählt, eine andere Motivirung dafür zu verlangen. Nun hätte man glauben sollen, daß das Unterrichtsministerium, dessen Entscheidung augerufen wurde, über den Erlaß des Bezirksschulrathes eine meritorische Rechtsanschauung aussprechen werde. Die soeben durch den Eintritt des Herrn Dipauli verstärkte Regierung scheint aber nicht den Muth zu haben, eine die Antisemiten und die Clerikalen unangenehm berührende Antwort zn ertheilen. Das Unterrichtsministerium soll den Landesschulrath angewiesen haben, „vor Allem dafür zu sorgen, daß seitens der Bezirksschulinspectoren anläßlich der Revision der bereits vollzogenen Schuleintheilung und Prüfung der Stundenpläne nicht darauf gedrungen werde, daß dieser Erlaß vor der erforderlichen vollständigen Richtigstellung nachträglich angeweudet werde". Auch wurde angeordnet, daß „wo in Folge der Anwendung dieses Erlasses etwa Unzukömmlichkeiten zu Tage getreten sein sollten, diese auf's schleunigste zu beseitigen seien". Die „Neue Freie Presse", welche diese Verfügung des Unterrichtsministers mittheilte, glaubt dieselbe dahin deuten zu können, daß hiedurch der Anwendung des Erlasses eine Grenze gesteckt und die Wirkung des dilatorischen Verfahrens, welches der Landesschulrath eingeschlagen hat, einigermaßen paralysirt werde. Wir können uns dieser Ansicht der „Neuen Freien Fresse" nicht anschließen, können ihr aber auch nicht widersprechen, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil uns die mitgetheilte Verfügung des Unterrichtsministers nach ihrem Wortlaute fast unverständlich, nach ihrem Geiste unbegreiflich erscheint. Entweder ist der Erlaß des Bezirksschulrathes gesetzlich oder nicht. Ist er ungesetzlich, so müßte er vom Ministerium aufgehoben werden. Ist er gesetzlich, so darf es das Ministerium nicht dulden, daß ein gesetzlicher Erlaß des Bezirksschulrathes von einzelnen Ortsschulräthen oder Lehrern ignorirt wird, und es ist Pflicht der Schulinspectoren, die Durchführung des Erlasses auch nachträglich zu fordern. Auf der einen Seite läßt also die Regierung eine Ungesetzlichkeit seitens des Bezirksschulrathes geschehen, auf der anderen Seite weist sie die Schulinspectoren an, die Renitenz der dem Bezirksschulrathe unterstehenden Schulbehörden zu dulden und es eventuell bei der Nichtausführung des Erlasses bewenden zu lassen. Das sind ganz unmögliche Zustände in einem Rechtsstaate, wenn eine Regierung nicht die Macht und den Muth besitzt, eine notorische Ungesetzlichkeit als solche zu erklären. Das ist ein sehr geringer Trost, daß das Verfahren des Landesschulrathes „paralysirt" wird. Wir haben in unserem öffentlichen Leben nachgerade genug „Paralyse". * * * Der Pöbel von der Galerie des Sitzungssaales im Rathhause hat den Gemeinderäthen, welche am Freitag in der Gasdebatte dem Bürgermeister opponirten, auf den Corridoren und bei den Ausgängen aufgelauert und hat sie insultirt. Einigen waren auch Prügel zugedacht. Das ist eine der Errungenschaften des christlich-socialen Regimes, daß die gewählten Vertreter der Wiener Bürgerschaft in der Ausübung ihrer Pflicht mit Beschimpfungen und Mißhandlungen bedroht werden. Herrn Dr. Lueger und seine Garde trifft die Verantwortung für diese scandalösen Vorgänge, denn am Tage vor der Sitzung bereits waren alle Eintrittskarten für die Galerie an antisemitische Parteigänger vertheilt worden, und der erste Vice-Bürgermeister, nämlich Herr Josef S t r o b a ch, welcher die Verhandlung leitete, da Dr. Lueger als Referent fungirte, hatte kein Wort der Ermahnung, geschweige denn des Tadels, als die antisemitischen Meininger bei den einzelnen Scenen der Gascomödie als Chor fungirte, der von oben herab Rednern der Majorität zujubelte und die Redner der Minorität mit beschimpfenden Zurufen regalirte. Die Ausdrücke, die da gewählt wurden, sind jener Umgangssprache entnommen. deren sich der erste Vice-Bürgermeister, nämlich Herr- Josef Strobach, im Umgänge mit Comfortable-Kutschern zu bedienen pflegt. Wenn wir von Pöbel sprechen, so braucht man sich deshalb nicht vorzustellen, daß da droben etwa zerlumpte Gestalten zu sehen waren. Es waren sogar meist gut gekleidete Leute droben. Nur durch ihr Benehmen qualificirten sie sich zum Pöbel, weil es anständigen Menschen niemals einfallen wird, in die Berathungen einer öffentlichen Körperschaft durch Bedrohung und Beleidigung einzelner Redner einzugreifen. Sie sangen laut und begeistert den Lueger-Marsch. Vielleicht verdirbt noch ein Rest von Schamgefühl Herrn Dr. Lueger die Freude an dieser seiner Popularität. * * * Wenn ein Schulexempel dafiir aufgestellt werden sollte, wie eine faule Sache schlecht vertheidigt wird, so würde man kein passenderes finden, als das Referat, in welchem der Bürgermeister in der Gasfrage auf mildernde Umstände für sich zu plaidiren genöthigt war. Der wichtigste Milderungsgrund war in diesem Falle das offene Geständniß. Herr Dr. Lueger hat sich der unerhörten Leichtfertigkeit schuldig erkannt, auf die Ansicht über den Ausgang eines Proceffes, ungefähr 35 Millionen zu wetten, welche die Steuerträger Wiens zu bezahlen haben. Diese einmalige Thatsache wird durch die vieltausendmalige Ableierung des Lueger-Marsches nicht aus der Welt geschafft, und der Zuruf an Dr. Lueger, daß er sein Mandat niederlegen müsse, wird in der Wiener Bürgerschaft zündenden Widerhall finden. Wie bei allen gerichtlichen Entscheidungen, die den Christlichsocialen nicht genehm sind,. so werden auch in der Gasfrage die Richter verdächtigt. Der rechtsgelehrte Bergani sagt über den Gasproceß: „Das Urtheil selbst wurde nach den Normen des alten Verfahrens in geheimer Rathssitzung gefällt. Man kennt nicht einmal die Richter, die ihr eigenes Urtheil über die Autorität eines Pfaff und eines Exner gestellt haben, obwohl es doch für die juristische Welt nicht ohne Interesse wäre, diese Männer kennen zu lernen." Lieber Ernst, Sie thun keineswegs klug daran, sich so „juristisch" zu geriren. Sehen Sie, da war einmal eine Gerichtsverhandlung, nicht nach den Normen des alten, sondern nach den Normen des neuen Verfahrens. Nicht in geheimer, sondern in öffentlicher Sitzung wurde das Urtheil gefällt, welches dahin lautete, es sei bewiesen, daß ein gewisser Ernst Bergani in Mühldorf Gemeindeobligationen defraudirt hat. Damals war Gelegenheit, „diese Männer kennen zu lernen", die ihre Autorität sogar über die eines Bergani zu stellen wagten, und da wurde gegen die Mitglieder der Jury im „Deutschen Volksblatt" eine Razzia veranstaltet; man versuchte es, sie in ihrer persönlichen Ehre zu verdächtigen und ihrem geschäftlichen Fortkommen zn schädigen. Nein, lieber Ernst, nicht „die juristische Welt" ist neugierig, die Richter persönlich kennen zu lernen. Der juristischen Welt genügt es vollständig, zu erfahren, daß das Oberlandesgericht Wien das Urtheil der ersten Instanz im Gasprocesse bestätigt hat. Die christlich-sociale Partei aber, für die hätte es „Interesse, diese Männer kennen zu lernen" und sie nach bekannter Manier zu verdächtigen. Wie sagte doch Dr. Lueger: „Darüber muß öffentlich gesprochen werden, damit so etwas nicht mehr vorkommt!" Die Justiz hat sich eben den Christlich-Socialen unterzuordnen. „Man kann ruhig sagen", schreibt der oben citirte „warme" Freund des öffentlichen Gerichtsverfahrens weiter, „daß, wenn der Proceß durchgeführt worden wäre nach den Grundsätzen der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit, das Gericht der gerechten Ueberzeugung, welche allgemein und auch unter den Juristen Platz gegriffen hat, sich unmöglich hätte entziehen können, und demgemäß auch ein anderes Urtheil gefällt hätte." Das ist das Richtige, das zeigt mit Verganischer

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.