Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 15 (1898)
- Issue
- 41 (14.10.1898)
- Date
- 1898-10-14
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 738 Dr. Vloch'» Wochenschrift Nr. 41 der richterlichen Urtheile herabzusetzen" und „die Stellung, welche der Richterstand im staatlichen Verwaltungsleben einzunehmen berufen ist, zu untergraben". Man ist vor ausgesprochen terroristischen Mitteln, vor Verhöhnungen und Drohungen nicht zurückgeschreckt. Mit frechem Cyuismus hat Ernst Verganr nach seiner moralischen Verurtheilung im Mühldorfer Defraudationsprocesse die Institution des Schwurgerichtes herabgesetzt, indem er den zwölf Männern, die „zufällig Geschworene waren", die Fähigkeit absprach, über seine Ehre zu Gericht zu sitzen. Und als die Herren Prinz Liechten st ein und D r. L u e g e r sich nach dem für den Kläger vernichtenden Ergebnisse jenes Processes an die Spitze einer Vertrauenskundgebung der Partei für den Mühldorfer Obligations-Helden stellten, war dies nicht auch ein frevelhafter, auf die Erschütterung der richterlichen Autorität berechneter Versuch, die Unabhängigkeit des Richterstandes nach Unten zu unterwühlen? Wie weit ist es schon gekommen, wenn der Bürgermeister von Wien, der ja auch der Chef der politischen Verwaltung ist, nach der Verurtheiluug des Magistrats-Directors Tachau in offener Gemeiuderathssitzung drohend ausrufen konnte, daß „die Entscheidung eines einzelnen Richters für ihn nicht maßgebend sei", daß „dies nicht mehr Vorkommen dürfe", wenn dieser Einzelrichter in den antisemitischen Organen als der „Herr von Gänserndorf" verspottet werden durfte, und wenn Herr Lueger auch heute noch die Verantwortung für seinen verunglückten Gasfeldzug auf die österreichischen Gerichte zu überwälzen sucht! Das sind in der That Erscheinungen so bedrohlicher Natur, daß man für die Unabhängigkeit der Richter nach Unten die schwerwiegendsten Befürchtungen hegen muß und daß man sich dabei nur fragt, warum der Minister denselben nicht anders, als lediglich mit einer Mahnung an die richterlichen Functiouäre zur „Vorsicht im socialen Verkehre" entgegentritt. Der Erlaß des Ministers zeichnet sich durch eine nicht gewöhnliche Energie des Tones aus. Erfordert geradezu das Ausscheiden jener Elemente, die dem Richterstande zur Unehre gereichen und verlangt von den Oberlaudesgerichtspräsidien ein consequentes und zielbewußtes Vorgehen. Mau kann hieran nur die Erwartung knüpfen, daß der Minister die gleiche Entschiedenheit auch gegenüber allen, von Elementen außerhalb des Richterstandes ausgehenden Versuchen, dessen Unparteilichkeit zu beeinflussen und seine Autorität zu untergraben, bethätigen werde. Auch demagogische Erfolge eines Parteiführers sind kein Freibrief, die Unabhängigkeit der Rechtspflege anzutaften. Und zum Schluffe noch Eines: der Erlaß des Justizministers bedeutet eine scharfe Verurtheilung der antisemitischen Tendenzen. Wenn man aber jene gehässigen Schlagworte verdammt, denen der „minder urteilsfähige" Theil der Bevölkerung folgt, dann ist es auch Pflicht einer weisen Regierung, der verderblichen Macht dieser Schlagworte durch die That entgegenzuwirken. So wenig die Richter sich von ephemeren politischen Strömungen beeinflussen lassen dürfen, so wenig darf dies die Regierung thun. Es ist aber eine Nachgiebigkeit gegenüber diesen Strömungen und indirect eine Unterstützung derselben, wenn bei der Anstellung richterlicher Functionäre noch andere Momente, als lediglich deren persönliche Qualification den Ausschlag geben. Nach dem Staatsgrundgesetze find die öffentlichen Aemter allen Staatsbürgern ohne Unterschied der Confession in gleichem Maße zugänglich. Wir wünschen im Interesse der Freihaltung des Richterstandes von allen seine Unparteilichkeit beeinträchtigenden suggestiven Einflüssen, daß diese Bestimmung auch jederzeit und stricte eingehalten werde. Zur Frage der Armrnreform. In der Wahlbewegung, welche der Neuconstituiruug der Vertretung der israelitischen Cultusgemeinde voranging, hat sich ein intensives Verlangen nach einer Reform der speciell jüdischen Armenpflege kundgegeben. Aus den Beobachtungen der täglichen Erfahrung heraus, aus der Erkenntniß der Bedürfnisse der Armen und der Verpflichtung der Besitzenden heraus ist diese Bewegung hervorgewachsen und mit bestimmten Forderungen sind die Urheber derselben an die Gemeinde herangetreten. Die Bewegung hätte nichts gemein mit den traurigen Zuständen der Armenpflege in der politischen Gemeinde Wien, sie war unbeeinflußt von den traurigen Wahrnehmungen der ungerechten und ungesetzlichen Zurücksetzung jüdischer Armer, sie winde nicht einmal durch die allerdings nicht unbegründete Besorgniß veranlaßt, daß die jetzige Wiener Gemeindeverwaltung keine Gewähr biete, daß jüdischen Wohlthätigkeitsanstalten und Armen die gleiche Berücksichtigung zu Theil werden wird, wie nichtjüdischen; sie hatte vielmehr ausschließlich rein menschliches Mitgefühl zum Beweggrund und jene wahrhaft jüdische Gemeinbürgschäft, die angeboren und anerzogen uns drängt, unseren Glaubensgenossen in allen Lagen ihres Lebens hilfreich zur Seite zu stehen. Es durfte daher wohl erwartet werden, daß der neue Vorstand, gestützt auf die Kundgebungen seiner Wähler, es als eine seiner dringendsten Aufgaben betrachten werde, der Reform der Armenpflege sich zu widmen. Allein die Constituirung der Gemeinde auf neuer Basis drängte eine solche reformatorische Arbeit in den Hintergrund. Die Bedürfnisse des Tages erheischten zudem eine solch' anstrengende Thätigkeit, daß für ein großes Organisationswerk, das doch geschaffen werden sollte, nicht genug Zeit erübrigt werden konnte, bis endlich wieder die Wähler die Sache in ihre Hände nahmen und eine Eingabe an die Cultusgemeinde richteten, in welcher die Veranstaltung einer Enquete vorge-' schlagen wurde, für welche zugleich eine Art Programm aufgestellt worden war. Diese Anregung brachte wohl die Angelegenheit um einen Schritt weiter, aber in ein richtiges Fahrwasser scheint sie doch noch nicht gelangt zu sein. Wohl wurde die Enquete abgehalten, sie war auch zahlreich genug beschickt, um die heterogensten Meinungen zum Ausdruck bringen zu lassen; es fehlte auch nicht an neuen praktischen Vorschlägen, mitunter auch an unpraktischen Forderungen und auf offenbaren Mißverständnissen beruhenden Begehren, aber im Großen und Ganzen war doch viel „brauchbares Material" zusammengetragen worden, und es hätte sich auf der gewonnenen Basis ein ganz solider Bau ausführen lassen — wenn man die Arbeit am richtigen Ende angepackt hätte und systematisch vorgegangen. wäre. Allein gerade von einem System sehen wir noch keine Spur. Dagegen erscheint einzelnes Stückwerk als ein Erfolg der Enquete. Als einer der letzten, wenn auch nicht unwichtigsten Punkte des Enqueteprogrammes stand die Fürsorge für arme Kranke auf der Tagesordnung, und dieser Programmpunkt wird nun jetzt vor allen anderen zur Ausführung gebracht. Nicht als ob wir diese Action auch nur im Geringsten unterschätzen würden, nicht als ob wir nicht dankbar jede That begrüßen würden, durch die menschliches Elend gemindert werden kann — einen systematischen Beginn der Reform der Armenpflege können wir darin doch nicht erblicken und gegen diesen Mangel systematischen Vorgehens erheben wir unsere Stimme. Fragen von nicht geringerer Bedeutung, wie die Heranziehung von Kräften zu einer nicht blos durch Beamte zu leistenden Armenpflege, die Beschaffung von Mitteln zur vermehrten Armenpflege, die Einrichtung präventiver Armenpflege durch Arbeitsvermittlung wären wohl werth gewesen, daß man sich ihrer mit ebensolcher Nachhaltigkeit gewidmet hätte, und durch ihre glückliche Lösung wäre vielleicht der Kern gefunden worden, an den sich die anderen Zweige der Armenpflege naturgemäß angegliedert hätten. Woran es fehlte, daß kein systematischer Vorgang eingeschlagen wurde, ist uns unbekannt. War es Mangel an Zeit, so muß das Versäumte nachgeholt werden. War es Mangel an Willen, so muß der widerstrebende Wille gebrochen, die negative durch positive Leistung ersetzt werden. Es geht nicht an, die Reform der Armenpflege auf die lange Bank zu schieben. Man muß sich vielmehr mit dem Gedanken vertraut machen, sie als eine der wichtigsten Aufgaben der Cultusgemeinde zu betrachten und sich von der Ueberzeugung durchdringen zu lassen, daß die Vertretung nicht blos eine solche der Reichen, sondern auch der Armen sein müsse. Zugegeben, daß die Agenden der Vertretung