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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1898-10-14 · 41 (14.10.1898) · page 1

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
15 (1898)
Issue
41 (14.10.1898)
Date
1898-10-14
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Kr. 41 Jahrgang XV. Dr. Bloch’s Centralorgsn für die gefammten Interessen des Iudenthums. L. k. Postsparkassrn-Rmt Clearing Verkehr Nr. 810.876. Nrdartton und NdmiRiSrsNon: XPUn E , lSUiirir LrrAnrlrnfir. la. Telophon - Nr. 6935 Wien. 14. Ortober 1898. Erscheint jeden Freitag. -->—»-4—4--- Brief-Adresse: Wien» I.» Hauptpostamt — Fach. Telegramm-Adresse: Btoch's Wochenschrift Wien. »»rngMDrrw Kr Sryrrrrtch: Halbjährig 4 (!. *= 8 Kr. Einzelexemplare 14 kr. Für'» Hualanb : halbjährig 4 fl. — 10 Kr. ganziährig 10 „ io „ Unze igen: Die 4tnal gespaltene Pekitzeile 12 kr. Inhalt. Leitartikel: Ein Erlaß des Justizministers. — Zur Frage der Armenreform. — Die Revision des Dreyfus-Processes. — Zur Wirthschaftsgeschichte des Mittelalters. — Vom Jahrmarkt des Lebens: Glossen zur Tagesgeschichte. An die jüdische Bevölkerung Wiens. Zur Entstehungsgeschichte der antisemitischen Excesse in Westgalizien. Theodor Fontane. Zum Ursprung der Germanen. Der Verein für ethische Eultur über den Zionismus. Johann Hock und Eapitän Dreyfus. — Trauerkundgebungen für die Kaiserin. — Correspondenzen: Oeffentliche Sitzung des Vorstandes der Wiener israelitischen Cultusgemeinde, Prag, Sambor. Karlsruhe i. B., Rom, Washington. — Vermischtes: Wien, Wien-Mariahilf, Troppau, Auspitz, Preßburg, Raab, Budapest, Berlin, Posen. — Feuilleton: Der Letzte. — Briefkasten. — Eingesendet. — Inserate. Ein Erlass des Justhminifters. Seit langen Jahren ist keine öffentliche Kundgebung erfloffen, welche die unheilvollen Wirkungen des antisemitischen Giftes greller beleuchtet hätte, als der jüngste vom Justizminister an die Präsidien der Oberlandesgerichte hinausgegebene Erlaß. Welche Wunden müssen an dem Leibe der Gerechtigkeit aufgebrochen sein, wenn ihr oberster Stabträger sich entschließt, so deutlich und unumwunden zu erklären, daß das Vertrauen in die Objectivität der Rechtspflege der ernstesten Erschütterung ausgesetzt ist. Der Minister constatirt rückhaltlos, daß richterliche Personen mitten im Parteikampfe und Parteigetriebe stehen, daß staatliche Funktionäre, deren hohe Aufgabe es sein sollte, nur dem Recht und dem Gesetz Geltung zu verschaffen, geradezu jene radicalen Strömungen unterstützen, denen der „minder urteilsfähige", nur „von Schlagworten beherrschte Theil der Bevölkerung" folgt. Was Niemand sonst behaupten dürfte, der Justizminister spricht es mit aller Offenheit ans: Daß diese agitatorische Thätigkeit richterlicher Personen die Gefahr mit sich bringt, ihre Urtheilssprüche nicht nur als parteiisch erscheinen zu lassen, sondern sie im Wesen auch wirklich parteiisch zu m a ch e n, sie die „Unabhängigkeit nach Unten" verlieren zu lassen und „die Autorität der richterlichen Urtheile herabzusetzen." Der Erlaß des Justizministers, der sich ausdrücklich auf thatsächliche Wahrnehmungen stützt, ruft eine Reihe von Vorkommnissen aus jüngster Zeit in Erinnerung, welche die in dem Erlasse ausgesprochenen Besorgnisse nur zu sehr als begründet erscheinen lassen. Es fällt gewiß Niemandem ein, dem österreichischen Nichterstande oder einzelnen seiner Angehörigen eine absichtliche und bewußte Beugung des Rechtes zum Vorwurfe zu machen. Aber oft und oft ist es ausgesprochen worden, und der Erlaß des Ministers bekräftigt geradezu diese Befürchtung, daß die Durchschwängerung der politischen Atmosphäre mit gewissen Schlagworten, daß die unausgesetzte Aufwühlung und Verhetzung der öffentlichen Meinung im Sinne der Entrechtung und Unterdrückung einer einzelnen Bevölkerungsclaffe eine ungeheure suggestive Kraft besitzt, der zuletzt auch gewissenhafte Richter sich nicht entziehen können und der sie in umso höherem Maße unterliegen müssen, je mehr sie sich an solchen Agitationen persönlich betheiligen. Eine Anfechtung der richterlichen Ueberzeugung ist unter allen Umständen unstatthaft. Die Frage aber, wie sich diese Ueberzeugung herausbildet, welche imponderablen Einflüsse bestimmend auf dieselbe einwirken, in welcher geistigen Sphäre, in welchen socialen Kreisen der Richter lebt, und wie die Anschauungen derselben seine allgemeine Rechtsauffassnng durchsetzen, ist von ganz außerordentlicher Bedeutung für Wesen und Charakter der Rechtspflege. Manche Erscheinungen, welche den letzten antisemitischen Excessen in Galizien vorausgingen und nachfolgten, rechtfertigen den Jdeengang des Erlasses. Es ist vielfach darüber Klage geführt worden, daß Gerichtspersonen activ an solchen politischen Bestrebungen theilgenommen haben, welche mittelbar oder unmittelbar die Veranlassung der traurigen Ereignisse des vergangenen Sommers waren. Wir erwähnen nur die Thatsache, daß in Krakau ein Stück voll der gehässigsten Beschimpfungen und Verhöhnungen gegen die Juden ausgeführt wurde, dessen Verfasser ein Staatsanwalts- Substitut war; wir erwähnen ferner, daß wenige Tage nach den Plünderungen in Alt- und Neu-Sandec der Justizminister sich veranlaßt sah, den dortigen Kreisgerichts- Präsidenten telegrchihisch seines Amtes zu entheben. Die Atmosphäre der sogenannten „Intelligenz" in Galizien, zu denen man in erster Reihe die staatlichen und richterlichen Beamten rechnet, ist geschwängert von den Theorien des Asemitismus nach dem Recepte des Grafen Tarnowski und des Antisemitismus nach dem Recepte des Mechanikers Schneider. Nicht ohne guten Grund bezeichnet der Justizminister die Unabhängigkeit des Richters nach Unten für ebenso nothwendig wie seine Unabhängigkeit nach Oben. Mit einer Schamlosigkeit ohnegleichen haben die Führer der Wiener christlich-socialen PaÄei zu wiederholten Malen es versucht, diese „Unabhängigkeit nach Unten" zu erschüttern und so — um wörtlich mit dem Erlasse zu sprechen — „die Autorität

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