Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 15 (1898)
- Issue
- 40 (7.10.1898)
- Date
- 1898-10-07
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Dir. 40 Dr. Vloch's Wochenschrift Sette 727 verlobt hat, als er in Wahnfried mit der Siegesnachricht erschien, daß er auch dem Meyerbeer-Preise nicht entgangen sei. Aber Wagner habe ihn lustig auf die Backen geklopft und gesagt: »Non ölet, non ölet!« Herr Humperdittck war also dem baaren Gelde der Meyerbeer-Stiftung, das er augenscheinlich brauchte, nicht entgangen und hatte sich geschämt, nachdem er es eincassirt hatte, und wenn Wagner ihm nicht versichert hätte, daß das Geld nicht stinke, so wäre er untröstlich gewesen. Aber warum hat er sich denn um den Preis beworben? Oder warum hat er nicht der Bewerbung die Bemerkung angefügt, daß er sich schämen würde, dem Preise nicht zu entgehen? Wir haben nur die Bitte an die Verwaltung der Meyerbeer-Stiftung anzufügen, sie möge in Zukunft ihren Preis nur an solche Bewerber vergeben, die sich nicht schämen, wenn sie demselben nicht entgehen. Sie schuldet dies dem Namen Meyerbeer's, der vorläufig länger auf dem Repertoire geblieben, als der Name Humperdinck's, und sie schuldet dies auch dem Andenken des Stifters, der stets eine offene Hand für die Bedürftigen hatte, und namentlich für Wagner, wie aus zahlreichen Briefen bekundet wird, mit echter, opferfreudiger Collegialität handelte." Antisemitische Propaganda der That in Paris. In der Nacht vom 13. zum 14. September wurde in Paris der Chefredacteur Roger der neubegründeten Zeitung „Grand Bataille", als er mit seiner Gemahlin und seinem Freunde Amiot nach Hause ging, von vier Personen angefallen und zu Boden geschlagen. Seine Frau wurde ebenfalls schwer verletzt. Herrn Amiot gelang es, einen der Banditen festzuhalten und der Polizei zu übergeben. Im Verhör gestand dieser nach allen möglichen Ausstüchten zu. Guichard zu heißen und Antisemit zn sein. Inzwischen hatte die Polizei in Erfahrung gebracht, daß ein unter dem Spitznamen „Le Marseillais" bekannter rückfälliger Verbrecher verschiedenen Vagabunden zwanzig Francs angeboten hatte, wenn sie Roger mit überfallen und „kalt" machen wollten. Es ist gelungen, zwei der Helfershelfer Guichard's, Paul Rinder, den oben erwähnten „Marseillais", und Jules Retout, dingfest zu machen. Rinder war der Chef der Bande, die Roger „kalt" machen wollte, und gleichzeitig Angestellter in dem „Antijuif", mit dessen Director Guerin, dem Freunde Drumont's, er in engster Verbindung stand. Der nächtliche Ueberfall gegen den revisionsfreundlichen Ph. Roger erscheint deutlich als ein politischer Meuchelmordversuch. Bisher sind drei Verhaftungen vorgenommen worden. Die Thäter sind rückfällige Verbrecher, die nur als gedungene Meuchelmörder handeln konnten. Die Polizei ist dem Complott bereits auf die Spur gekommen. Falls die Justiz ganze Arbeit thut, dürfte es nicht schwer sein, die Urheber zn entdecken, welche die Meuchelmörder gedungen haben. Alles deutet darauf hin, daß die Urheber unter den Helfershelfern Drumont's zu suchen sind. Einer derselben, der dunkle Ehrenmann Guerin, wirkte zur Zeit des Zola-Processes ganz offen als Chef einer bezahlten Lumpenbande, die „patriotische" Kundgebungen mit Kehle, Faust und Knüppeln bewerkstelligte. Andererseits ist einer der verhafteten Meuchelmörder kürzlich aus Algerien eingetroffen, wo er wegen Raubes unter Anführung des dortigen Adjutanten Drumont's, Max Regis, verurtheilt war. Die ursprüngliche Heimat der Germanen. Unter vorstehender Ueberschrift schreibt N. Grodtzinski in der„Allg. Ztg."des Judenthums: „Mit dem Hinweis darauf, daß die Germanen ein indogermanischer Volksstamm seien, ist für deren ursprüngliche Herkunft eigentlich nichts bewiesen, weil auch semitische Bolksstämme, wie Araber, Chaldäer, Israeliten rc., ursprünglich zur indogermanischen Völkerfamilie gehörten. Betrachtet man das Wort „Germanen" nach seiner etymologischen Herkunft, so findet sich, daß dieses Wort aus zwei Wörtern semitisch-indischen Ursprungs zusammengesetzt ist: aus Ger und Manen. Ger ist ein semitisch-jüdisches Wort u und bedeutet „Fremder", womit die Israeliten alle Angehörigen anderer Stämme und Völker bezeichneten, selbst wenn solche in ihrer nächsten Nachbarschaft wohnren. Diesem Worte sprachverwandt ist auch das türkische Wort „Giaur" (Fremder oder Ungläubiger; beide Begriffe identificirt der Türke); ebenso dürfte eine spätere Ableitung der Wörter Ger und Giaur das dem keltischen entstammende französische Wort Vuen-e (Krieg) ergeben haben. Die Wörter Ger und Giaur wurden mit höhnischem Ausdruck gebraucht und waren im Alterthum wohl gleichbedeutend mit Krieg, d. h. Streit; denn bei Begegnungen mit fremden Stämmen gab es in der Urzeit stets Streitigkeiten und Kämpfe. Das zweite Wort Manen stammt ab vom indischen „Manu", ein Wort, 'mit dem die alten Inder eine Gottheit bezeichneten, die als Stammvater des Menschengeschlechtes galt. Aus diesem indischen Manu leitet sich her das germanische Mannus: der germanisch-göttliche Stammvater der Menschen. Aus Mannus ist abgeleitet das Wort Mann, Männer; Manen Mannen im Mittelalter allgemein gebräuchlich gewesen. Richtig übersetzt heißt das Wort Germanen „fremde Männer", und da dieses Wort semitisch-indischer Herkunft ist, dürfte es zweifellos sein, daß Germanen und Semiten in grauer Vorzeit in nächster Nachbarschaft zusammen gewohnt haben, und daß die Gernlanen das Wort Ger von den Israeliten oder stammverwandten Semiten angenommen hatten. Lasker. Anläßlich des Todes des Fürsten Bismarcks haben manche Blätter auch die Namen seiner Mitarbeiter Revue pafsiren lassen, um dabei den Namen des „undeutschen" Laster herabzudrücken, oder ganz auszulassen. Dem gegenüber frischen wir die kurze Rede auf, die im Jahre 1884 beim Tode Lasters der Vorsitzende der Bremer Bürgerschaft, H e i n r i ch C l a n s s e n im Namen der Bürger Bremens gesprochen hat: „Einer der edelsten, idealsten, patriotischen Söhne Deutschlands ist auf fremder Erde dahingeschieden. Die Bürgerschaft Bremens rechnet es sich zur Ehre an, dem Manne, des deutschen Volkes, der für Freiheit, Volkswohl und Vaterland gekämpft und gelitten hat, zu huldigen. Und ist es auch ein Todter, den wir hier empfangen und feiern, so ist er doch für uns und für Deutschland nicht tobt, denn sein Wirken und Schaffen wird sortleben, so lange es noch ein deutsches Volk gibt und so lange deutscher Geist, deutsche Bildung, deutsches Rechtsgefühl und deutsche Gesittung warme Vertretung und Fürsprecher finden werden. Ich, und mit mir die ganze Bürgerschaft Bremens, empfinden das ehrende Hochgefühl, einem der deutschesten Männer des theueren Vaterlandes die letzten Ehren zu erweisen, die hier auf deutschem Boden durch uns zuerst ihren Ausdruck finden." Und der Abgeordnete B a u m b a ch, der nachmalige Danziger Oberbürgermeister führte den gleichen Gedanken aus: „Am Grabe Eduard Lasker's reicht sich Alles, was wahrhaft deutsch fühlt und deutsch denkt, die warme Bruderhand; hier ist der Zank der Parteien verstummt; an diesem Sarge trauert Jeder, der ein deutsches Herz auf dem rechten Fleck hat!" Criminalstatistik im Deutschen Reiche. Soeben ist ein neuer Jahrgang der vom deutschen statistischen Amt herausgegebenen Criminalstatistik für das Deutsche Reich erschienen. Der neue. Band umfaßt das Jahr 1896 und bietet zu vielen interessanten Betrachtungen Anlaß, da in ihm zum ersten Male auch die neue Berufsstatistik voll verwerthet ist. Wir Juden haben auch in diesem Jahre Grund, mit den Ergebnissen ganz zuftieden zu sein. Die Ziffer aller jüdischen Verbrecher ist nicht unerheblich zurückgegangen: von 4767 im Vorjahre auf 4556, also um circa 5 Pereent, während die Zahl aller Verbrecher von 444.806 auf 447.312 gestiegen ist. Also bei den Nichtjuden Zunahme, bei den Juden Abnahme der Verbrecher, oder in anderer Weise betrachtet: Nach der Zählung von 1895 bilden die Juden circa 1'10 Percent der Gesammtzahl aller Deutschen, es konnten daher 4921 Verbrechen von Juden erwartet werden. Da aber nur 4556 vorkamen, so stehen die Juden um 8 Percent günstiger als die Nichtjuden. Wegen Hoch- und Landesverrath rc. ist kein Jude verurtheilt, wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte 70, wegen Hausfriedensbruch 124, wegen Verletzung der Wehrpflicht 289, wegen Zuwiderhandlungen in Bezug auf die Conceffionspflicht rc. 137, wegen Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen, betreffend die Sonntagsruhe 587, wegen Vergehen wider die Sittlichkeit 2, wegen Beleidigung 821. Dagegen fand bei ihnen kein Mord, Todtschlag, Kindesmord oder Blutschande statt. Wegen Körperverletzung wurden 571, Diebstahl 293, Unterschlagung 179, Betrug 379, Bankerott 107 verurtheilt.