Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 15 (1898)
- Issue
- 39 (30.9.1898)
- Date
- 1898-09-30
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 39 Dr. Bloch'« Wvchrnfchrifi Sette 711 tragen wurde. Seit 1879 war er Bürgermeister und seit mehreren Jahren Obmann des Ortsschulrathes, Cassier und Hauptmannstellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr. Seit 1875 war er auch Cassier des Vorschuß- und Sparvereines in St. Peter in der Au, in welcher Stellung er in der letzten Zeit eine Jahresremuneration von tausend Gulden bezog. Seit fünfzehn Jahren ging sein Kaufmannsgeschäft zurück, hauptsächlich deshalb, weil er vor lauter Ehrenämtern und Agitation für die Christlich- Socialen sein Geschäft vernachlässigte. Aus falscher Scham hielt er den Schein der Wohlhabenheit aufrecht, und wurde, um dies thun zu können, zum Defraudanten. In Folge des unbeschränkten Vertrauens, das er genoß, konnte er nach Belieben mit den Vereinsgeldern wirthschaften. Das that er auch und defraudirte allmälig mehr als sechzigtausend Gulden. Nach geschlossenem Beweisverfahren stellte der Gerichtshof zwei Hauptfragen, und zwar auf Verbrechen des Betruges in der Höhe von 61.000 fl. und auf Vergehen der schuldbaren Krida. Die erste Hauptfrage wurde von den Geschworenen bejaht, die zweite Hauptfrage mit sieben Stimmen verneint. Das Urtheil lautete auf zwei Jahre schweren Kerkers. Wie ein Ausnahmsgesetz gewirkt hat. Die Juden in Württemberg standen wie alle Juden in Deutschland zu Anfang dieses Jahrhunderts unter Ausnahmsgesetzen. Für sie galten andere genau specialisirte Gesetze als für die Christen. Unter diesen befand sich eines, das den Juden in Württemberg den Güterhandel ganz verbot. Wie hat nun dieses Ausnahmsgesetz gewirkt? In den Verhandlungen der Württembergischen Ständeversammlung vom Jahre 1836 wurde über die Emancipation der Juden debattirt und hier trat zu Tage, wie verhängnißvoll jenes Ausnahmsgesetz gewirkt hat. Damals führte der Com missionsbericht des Prälat e n v o n P a h l aus (S. 138 f.): „Die genommene Maßregel führte nicht zu dem beabsichtigten Ziel. Denn als der Güterhandel, dem das Volk in richtigem Gefühle seiner Verderblichkeit den Spottnamen der „Hofmetzgerei" bcigelegt hatte, den Juden verboten war, bemächtigten sich desselben die Christen, in deren Händen er eine nur größere Verbreitung gewann und nicht selten in einem noch heilloseren Charakter erschien. In der That ist deshalb diesem an dem Wähle der Gesellschaft krebsartig fressenden Verderben nicht zu wehren, als wenn es durch ein allgemeines, alle Staatsangehörigen ohne Unterschied verbindendes Verbot unterdrückt wird, das zu veranlassen, der Zweck eines Antrages ist, den ein verehrtes Mitglied dieser hohen Kammer in derselben entwickelt hat. Erreicht derselbe sein Ziel, so haben die Juden, wie von ihren Wortführern selbst anerkannt wird, keinen Grund mehr, sich zu beschweren, indem ja dann die Rechtsungleichheit, die sie für verletzend für sich halten, aufgehoben ist. Eine Abrogirung des Gesetzes unter den jetzigen Umständen aber dürfte schon um deswillen nicht zu rechtfertigen sein, weil sie nicht gefordert werden könnte, ohne ein Gewerbe, das in moralischer und nationalwirthschaftlicher Hinsicht als ein durchaus verwerfliches erscheint, als ein zulässiges anzuerkennen; und so kann auch Ihre Commission sich nicht veranlaßt sehen, den Antrag zu unterstützen, daß der Markt, auf dem dieser wucherhafte und demoralisirende Handel betrieben wird, nachdem seine Zugänge wenigstens auf einer Seite gesperrt sind, wieder jedermänniglich eröffnet werde." In der Ständeversammlung führte Abgeordneter Menzel aus (siehe Verhandlungen der Kammer. Stuttgart, Band VIII, Beilage 1 und 2: Metzrr'sche Buchhandlung S. 14-7 f.): „Ich erlaube mir in dieser Beziehung, darauf aufmerksam zu machen, daß die Entfernung der jüdischen Concnrrenz den christlichen Wucher im Güterhandel auf eine beklagenswerthe Weise gesteigert hat. Nur in einem Punkte möchte ich die hohe Kammer bestimmt auffordern, eine Aenderung zu beantragen. Die §§ 3—4 und 35 des Judengesetzes geben nämlich für den Schacherjuden das Beweismittel aus der Unterschrift des eigenen gerichtlicher Zeugnisses dem besondern Ermessen der zuständigen Gerichtsstelle anheim, so zwar, daß^ ein Christ, der einem Schacherjuden etwas schuldig ist, trotz seiner eigenen schriftlichen Unterschrift, trotz mündlicher Zeugen und trotz des Eides, den der Jude leistet, zu keiner Zahlung . gezwungen werden kann, wenn er leugnet. Ein Gesetz dieser Art, welches eine unmoralische Handlung nicht nur duldet, sondern sogar provocirt, erscheint mir eines, auf sittliche Principien gestützten Staates, nicht würdig. Ich gebe zu, daß häufig christliche Schuldverschreibungen von schlauen Juden betrüglich erschlichen worden sind, und ohne solche Vorgänge würde man sich auch ein so airffallendes Gesetz nicht zu erklären wissen. Gleichwohl erscheint mir das Heilmittel in dieser» Falle für die öffentliche Moral gefährlicher, als das Uebel selbst, dem es abhelfen soll, und dem wohl durch Bestraftmg der einzelnen Fälle von Seiten der Gerichte Einhalt gethan werden könnte." Zum Friedcnsmaniseft des Czaren. Der Petersburger Correspondent der „Times" will die Initiative des Czaren zu seiner Abrüstungs-Kundgebung auf die Audienz eines jüdischen Banquiers B. zurückführen. Er sagt darüber: „Betreffs der Ursache zur Anregung des Czars bin ich im Stande, folgende Informationen zu geben. Vor ungefähr drei Monaten hat Herr M. B. — ein bekannter Banquier und Millionär jüdischer Rasse — ein großes Werk über den zukünftigen Krieg, seine Folgen und die Mittel zu seiner Verhütung ausgearbeitet; er bekam jedoch nicht die Erlaubniß, es zu veröffentlichen. Der Minister des Innern Goremykin machte gewisse Schwierigketten. M. B. jedoch hat Beziehungen zum Finanzminister, da er auch als Frnanzfachschriftsteller einen bekannten Namen hat; in Folge dessen gelang es ihm, eine Audienz beim Czaren zu erhalten. Das Resultat übertraf alle Erwartungen. B. hatte noch eine andere Aufgabe: dem Czaren die schreckliche Lage der Juden in Polen zu schildern. Er that es, indem er ein genaues Bild der Armuth der Juden gab; allein er erhielt darauf gar keine Antwort. Anders war es mit seinen Ausführungen über die schweren Lasten des modernen Militarismus. Se. Majestät interessirte sich dafür außerordentlich und stellte mehrere Fragen. Die Audienz dauerte über eine Stunde und hat auf den Czaren einen tiefen Eindruck gemacht. Auf diese Unterredung wird auch der Ursprung jener Idee zurückgeführt, die mit dem ganzen Gewicht der kaiserlichen Autorität iu die Welt gesetzt wurde. Selbst die großen Werke eines Grafen Tolstoi hatten einen solchen Einfluß nicht auszuüben vermocht. Man kann aber nicht sagen, daß der im Circular vom 24. August ausgesprochene kaiserliche Entschluß lediglich auf diese Audienz oder ein Buch zurückzuführen sei, denn es dürsten doch gewiß auch viele andere Umstände, wie z. B. das colossale Steigen der Militär-Credite, hierfür maßgebend gewesen sein." Der Correspondent verschweigt den vollen Namen des „jüdischen" Banquiers. Die Berliner „Jüdische Presse" fügt hinzu: „Es unterliegt jedoch keinem Zweifel, daß es sich um den Wirklichen Staatsrath Bloch in Warschau handelt, der jüngst ein sensationelles Buch: „Der Krieg der Zukunft" veröffentlichte. Herr Bloch, der „Eisenbahnkönig" Rußlands, ist getaufter Jude, hat aber wiederholt den Juden seine Sympathieen bewiesen. Sein Bestreben war es vor mehreren Jahren, eine jüdische Berufsstatistik Polens auszuarbeiten, die sogar mit einem großen Apparate in's Werk gesetzt wurde, aber an dem Widerstande des Generalgouverneurs Gurko scheiterte. Das jüngste Buch Bloch's hat in der russischen Generalität, trotz seiner friedlichen Tendenz, eine gute Aufnahme gefunden." Remimsrenzen an eine Ghetloschule. Wien, September. Wir steuern der confefsionellen Schule zu, das Schreckgespenst der Judenschule beherrscht und 'beunruhigt die Gemüther und gewiß mit Recht. Bedeutet schon in normalen Zeitläuften die Absonderung der im zartesten Alter stehenden Kinder, wo dieselben für alle Eindrücke lebhafte Empfänglichkeit besitzen, für die sociale Erziehung einen kaum mehr reparabeln Fehler, so muß die plötzliche, gewaltsame Trennung, wie sie derzett in Wien in Scene gesetzt wird, für die Schulen, wo die Kinder verschiedener Confessionen schließlich doch unter einem Dache Hausen und verkehren, von den bösesten Folgen für den erziehlichen Unterricht und für das einträchtige Zusammenleben und Vertragen der die Schule besuchenden Kinder begleitet sein. Allem Anscheine nach dürsten alle Proteste gegen den willkürlichen Act der Wiener Schulbehörde erster Instanz wirkungslos verhallen, und es muß Aufgabe der Repräsentanz der Wiener Judenschaft sein, sich mit der Sachlage abzufinden. In socialer, freiheitlicher Richtung ist der Gewaltstreich von allergrößter Bedeutung. Sache der maßgebenden Factoren wird es nun sein, dies in pädagogischer und didacttscher Richtung wett zu machen. Sind wir in der Lage, unserer Jugend guten Unterricht angedeihen zu laffen und sie für ihren späteren Beruf rationell heranzubilden, so braucht uns für deren Zukunft nicht allzu bange zu sein.