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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1898-09-30 · 39 (30.9.1898) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
15 (1898)
Issue
39 (30.9.1898)
Date
1898-09-30
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Sette 710 Vr. Vloch's Wochrnschrrfl Nr. 38 keit erfordern würde,darauf hinzuweisen, wie das im Mittelalter noch tiefe religiöse Empfinden unseres Volkes sich naturgemäß gegen das Volk der Juden auflehnen mußte?" Auch das ist ein kostbares Geständniß einer schönen Seele, das die innersten Motive und den wahren Charakter der christlich-socialen Partei enthüllt, welche durch ihr eigenes Leibblatt compromittirt wird. Die Herrschaften brauchen die confessionelle Schule, um die Judenverfolgungen den Kindern als naturgemäß begreiflich zu machen. Die Erziehung zum Antisemitismus, das ist der hiedurch so unklug verrathene Zweck der judenreinen Schule. Robert Wolf. Kaiserin Elisabeth und das Kol-Nidre. Dem „Budapester Tagblatt" wird geschrieben: „Als die wehmüthigen, ergreifenden Klänge des uralten Klagegesanges, des Kol-Nidre, die Räume der Synagoge durchflutheten und mich, sowie alle Zuhörer mächtig ergriffen, wie immer, wenn dieses Juwel uralter, sich in den grauen Nebel der Urzeit verlierender Kunst zum Vorschein kommt, erinnerte ich mich auch daran, daß dasselbe eine hohe Bewundererin hatte, deren Andenken wir in diesen Tagen des Schmerzes um sie wie eine offene Wunde im Herzen tragen. Es ist nämlich eine bekannte Thatsache, daß dieser Gesang voll mystischer Kraft und Weihe, aus welchem eine tiefe Himmelssehnsucht spricht und den ein englischer Dichter mit den Worten Gezeichnete: „Ein brechend Herz, das fleht in Melodien — ein Glaube, der den Sieg errang", nicht nur auf die Bekenner der mosaischen Religion, sondern auch auf Kunstfreunde, die anderen Confessionen angehören, einen tiefen Eindruck macht, so daß am Vorabende des Versöhnungstages, an welchen allein dieser Klagegesang angestimmt wird, der Tempel stets auch von zahlreichen Nichtjuden besucht ist. Eine Bewundererin dieses uralten, herrlichen Sanges war auch unsere verewigte erhabene Königin, die in Wien am Vorabende des Versöhnungstages öfter die Synagoge zu besuchen und das Kol - Nidre anzuhören pflegte. Dieses melodische Klagelied bewegte die Königin und erregte ihr Wohlgefallen in solchem Maße, daß die Königin sich dasselbe auch außerhalb der Synagoge öfters vom Wiener Obercantor Sulzer Vorsingen ließ. In jener Zeit wurde das Kol-Nidre in das Programm der vornehmsten Concerte in Wien und dann auch in das anderer Städte ausgenommen. Wie sich die erhabene Frau für die althebräische Poesie interessirte, erhellt auch daraus, daß sie einmal den Oberrabbiner von Budapest zu sich befahl und ihn damit beauftragte, ihr die Klagelieder Halevy's zu verschaffen, welche dieser über die Zerstörung Jerusalems geschrieben hat, und die Heinrich Heine bekanntlich als das Vollkommenste in der Poesie bezeichnet hatte. Der Oberrabbiner von Budapest war zu jener Zeit Dr. Meisel, welchem es ttotz seiner literarischen Verbindungen schwer wurde, eine gute Uebersetzung von Halevy's unsterblichen Poesien zu verschaffen. Endlich gelang es demselben, eine solche aus dem vergangenen Jahrhundert zu bekommen, die jedoch in Sprache und Ausdrucksweise so veraltet war, daß er sie umarbeiten und neu drucken lassen mußte. Die Königin freute sich über das Buch ganz außerordentlich und gab ihrer Befriedigung darüber in ihrer huldvollen Weise schmeichelhaften Ausdruck." Ei« jüdisches Museum. Wir erhalten folgende Zuschrift: Löbliche Redaction! Die in Ihrem werthen Blatte propagirte Idee eines jüdischen Museums erscheint gleichzeitig mit einer in böhmischen Kreisen aufgetauchten Idee gleicher Richtung, nur handelt es sich im letzteren Falle um ein Museum, welches sich auf speciell böhmische Objecte beschränkt und scheint dem Verfechter dieser Idee, Advvcaten Herrn Dr. Ad. Lederer, hier die Begrenzung auf das betteffende geographische Gebiet wesentlich zweckdienlicher, als ein allgemeines österreichisches Museum mit dem Sitze in Wien. Für seine Ansicht führt Dr. Lederer aus, daß ja das Museum einem gewissen Milieu entstammt, und daß die darin enthaltenen Objecte mit diesem Milieu in wesentlicher Beziehung stehend, dadurch umso prägnanter den geschichtlichen Zweck zu erfüllen vermögen. Außerdem ist ja der Reichthum der einzelnen Länder an jüdischem Materiale gewiß ein so großer, daß durch die allzugroße Fülle, in einem Locale aufgehäuft, der Eindruck ein erdrückender wäre, während die Specialisirung der Museen nach einzelnen Provinzen in deren Hauptstädten dem intimen Beobachter ein klares Bild darböte, welches gewiß sehr nutzbringend als Quelle für das Studium unserer Rechtsverhältnisse zu verwenden wäre. Daß wir einer solchen Quelle überall dringend bedürfen, steht wohl außer Frage, um unsere Heimatsberechtigung gegenüber sich oft wiederholenden feindseligen Anwürfen auf rechtshistorischem Grunde bekämpfen zu können. Ebenso zweifellos ist 'es, daß die Schaffung solcher Museen eine Fülle von Materialien zu Tage fördern würde, von deren Existenz bis jetzt kaum Jemand eine Ahnung hat. Doch läßt sich ein Erfolg, unserer Ansicht nach, lediglich durch Specialisirung, sowohl der Arbeit, als auch der Anlagen von Museen nach Provinzen erreichen; die Idee, solche Museen zu begründen, ist zuversichtlich eine glückliche und wird der jüdischen ethnographischen Geschichtsforschung gewiß eine Quelle von ungeahntem Reichthum werden. Ergebenst Adolf Br ab etz. Neuhaus, 27. September 1898. Soldatenlieder. Eine Berliner Correspondenz verbreitet folgende Mittheilung: Das Generalcommando des Gardecorps hat an die ihm unterstellten Truppen eine bemerkenswerthe Verfügung, betreffs des S i n g e n s von Liedern auf dem Marsche, erlassen. Danach ist den in Berlin stehenden Truppen in Zukunft verboten, innerhalb der Stadt, einschließlich der Bezirke, in denen die Truppen der Infanterie „ohne Tritt" marschiren dürfen, Marsch- oder andere Lieder zu singen. Ein Gleiches gilt auch für die größeren Vororte, wie zum Beispiel: Charlottenburg. Deutsch-Wilmersdorf, Friedenau, Rixdorf 2c. Ferner ist verboten das Singen in solchen Straßen der Umgegend Berlins, die auf beiden Seiten Häuser aufweisen. Mit der Bekanntgabe dieser Verfügung würde gleichzeitig darauf hingewiesen, daß sowohl innerhalb, wie außerhalb der Kaserne nur anständige, das.Ehrgefühl der Zuhörer nicht verletzende Lieder gesungen werden diirfen. Zuwiderhandlungen und Ausarten der Gesänge in Schreien werden mit Arrest, respective kleineren Disciplinarstrafen bedroht. Diese Verfügung hat eine nicht uninteressante Vorgeschichte. Vor einiger Zeit hatte der Vorstand des „Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" an das Generalcommando des Generalcorps eine Beschwerde gerichtet, weil am 22. Juli- Abends 11 Uhr, zwei auf dem Kurfürstendamm marschirende Compagnien Soldaten ein Lied gesungen hatten mit dem Refrain: „Wir brauchen keine Juden im Local". Auf die Beschwerde kam von dem General die Erwiderung, es seien keineswegs antisemitische Lieder gesungen worden, es hätten nur einige Leute die letzte Sttophe eines von der Compagnie gesungenen Liedes „in antisemitischem Sinne geändert". Er billige das selbstverständlich nicht, müsse es aber ablehnen, Mittheilung davon zu machen, was er in seinem Befehlsbereich angeordnet habe. Eine Anordnung ist aber, wie aus der oben mitgetheilten Verfügung hervorgeht, erfolgt. Hierzu mögen übrigens noch weitere Beschwerden Veranlassung gegeben haben. Es ist in der letzten Zeit wiederholt darüber Klage geführt worden, daß marschirende Truppen in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden durch Gesang, Spiel und Trommelwirbel die Ruhe der Bürgerschaft in empfindlicher Weise gestört haben. Das Generalcommando hat also die Berechtigung dieser Beschwerden anerkannt und danach umfassende Maßnahmen zur Beseitigung der gerügten Uebelstände getroffen. Ein antisemitischer Defraudant. St. Pölten, 24. September. Im Bezirke A m st e t t e » erregte die am 29. April d. I. stattgehabte Verhaftung des Bürgermeisters und Hauptagitators der Christlich - Socialen Ignaz Schwingenschuß in St. Peter *,m der Au begreifliches Aussehen. Schwingenschuß stellte sich damals dem Kreisgerichte St. Pölten mit der Angabe, daß er Deftaudant sei. Gestern hatte er sich gegen die Anklage des Verbrechens der Veruntteuung und des Vergehens der schuldbaren Krida zu verantworten. Der Angeklagte betrieb seit dem Jahre 1868 in seinem Hause Nr. 18 in St. Peter in der Au ein Kaufmannsgeschäft und gewann durch seine persönlichen Eigenschaften wie durch seine Wohlhabenheit bald ein gewisses Ansehen, so daß ihm eine Reihe von Ehrenämtern über-

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