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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1898-09-23 · 38 (23.9.1898) · page 12

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
15 (1898)
Issue
38 (23.9.1898)
Date
1898-09-23
Page
– (sequence 12)
Language
German
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Seite 700 Dr. Vloch's Wochenfchrifl Nr. 38 Sanok, 19. September. Heute fand hier in der israelitischen Synagoge auf Veranlassung der Tempelverwaltung ein FfftgUtesdienst für das Seelenheil der verstorbenen Kaiserin Elisabeth statt. Um 12 Uhr versammelte sich in der Synagoge ein zahlreiches Publicum und die Repräsentanten aller hiesigen Militär- und Civilbehörden. Der Cantor trug in Begleitung des Chores Trauerlieder vor, worauf der Rabbiner derhiesigen Cultusgemeinde die Trauerrede hielt. Nach Beendigung des Gottesdienstes erschien beim Bezirkshauptmann Parlikowski eine Abordnung israelitischer Bürger, und drückte ihm im Namen der israelitischen Bevölkerung ihr Beileid ans. Glmiany. Hier wurde am 19. d. M. ein Trauergottesdienst in der Synagoge abgehalten. Bezirksrichter Janko mit allen Gerichtsbeamten, der Steuereinnehmer Herr Schreiber mit dem Steueramtspersonale, der Regierungscommissär Herr Projck mit den Beamten, der Finauzwach Obercommiffär rc. wohnten der Feier bei. Der Ortsrabbiner hielt eine Rede in hebräischer und deutscher Sprache, dann recitirte Herr Rubenzahl, Religionslehrer der Baron Hirsch-Schule, mit den Kindern in Versen das Capitel 91 von Psalm Loschew Besaiser Eljon und noch andere Trauergesänge. Birovitiea (Slavonien). Am 19. d. M. um 10 Uhr Vormittags hielt unsere Cultusgemeinde für weiland Kaiserin und Königin Elisabeth ein feierliches Requim, in unserem Gotteshause ab. Herr Rabbiner Dr. Kaufmann hielt eine Trauerrede, die von großer Wirkung war, denn man hörte während derselben die k. u. k. Officiere, welche in corpore zur Trauerfeier im Tempel erschienen waren, und viele Bürger laut aufschluchzen. C.-Kreutz. Anläßlich des Ablebens unserer Königin fand am 19. d. M. in unserem Tempel ein solenner Trauergottesdienst statt, dem ein zahlreiches Publicum in Trauerkleidung beiwohnte. Rabbiner Dr. M. Engel hielt eine ergreifende Trauerrede. Im Leurpel waren auch die Politische Behörde, das Gericht, der Magistrat, die Forstakademie und die Feuerwehr vertreten. Während der Trauerandacht waren olle israelitischen Geschäfte gesperrt. Preßburg. Aus Aulaß des Ablebens - Ihrer Majestät der Königin Elisabeth fand im großen Tempel der israelitischen Cultusgemeinde ein Trauergottesdienst statt, bei dem Sr. Ehrwürden Oberrabbiner B. Schreiber die Trauerrede hielt. Obercantor Sigmund Schwarz intouirte hierauf einen Trauerchoral, woraus ein Gebet für das Seelenheil der theueren Dahingeschiedeuen folgte. Ter Tempel war schwarz drapirt und bis au das letzte Plätzchen gefüllt. Wir bemerkten den Bürgermeister königl. Rath Paul Taller, Stadthauptmann Stefan Kucsere, Oberingenieur Anton Seudlein, eine Abordnung der Handels- und Gewerbekammer, bestehend aus den beiden Präsidenten königl. Rath T. E. Mihalyi und Johann Sendlein, eine Abordnung der Advocatenkammer: Dr. Rochlitz und Dr. Stern, der evangelischen Gemeinde: Repräsentant Seubek und Dr. Wagner, die Direktoren Jonäs und Antolik, Profeffor Barga, eine Abordnung der israelitischen Religionsgemeinde unter Führung des Präses Josef Fischer, königlicher Rath Finanzdirector Kartak, Bicedirector v. Kondö und viele Andere. Eine Abordnung der Generalität, der Honvedarmee und des gemeinsamen Heeres. Die gesammte israelitische Jugend war zumeist unter Führung ihrer Professoren und Lehrer erschienen, außerdem sah mau auch viele Repräsentanten. Nach dem Gottesdienste fand im Sitzungssaale der Gemeinde eine feierliche Trauerversammlung statt. In derselben gab Vicepräscs Gestettner in warmen Worten dem allgemeinen Schmerze um unsere geliebte Königin Ausdruck und empfahl, die Beschlüsse des Vorstandes zur Annahme, welchem Wunsche auch entsprochen wurde. Stehend wurde die Rede des Präsidirenden angehört und die nachfolgenden Punkte zum Beschlüsse erhoben. Beschlossen wurde: 1. Das Andenken der Verblichenen tut Protokolle zu verewige». 2. Eine Adreffe an Se. Majestät zu richten. 3. Ein Jahr hindurch das Seelenlicht für die Verblichene im großen Tempel brennen zu lassen. 4. Durch 30 Tage das übliche Kadisch-Gebet durch Waisenkuabeu verrichten zu lassen. 5. Am Sterbetage unserer geliebten Landesmutter das Kadisch-Gebet für ewige Zeiten durch die Waisenknaben verrichten zu lassen. 6. Und am gleichen Tage für ewige Zeiten die Zin'en von 5000 Kronen einer wohlthätigen Stiftung zu widmen. Malaczka. Vor einem zahlreichen Publicum, unter welchem sich auch die Spitzen der hiesigen Behörden befanden, fand im israelitischen Tempel eine würdige Trauerfeier statt. Herr Rabbiner Dr. Moriz Lewin hielt eine Ansprache, die auf alle Anwesende einen überwältigenden Eindruck machte. Correspondenzen. Eine Kaiserin Elisabeth-Stiftung der israelitischen Cultusgemeinde in Wien. Der Vorstand der Wiener israelitischen Cultusgemeinde hat in seiner am 21. September stattgeftmdenen Plenarsitzung einstimmig beschlossen, zum Andenken für immerwährende Zeiten an weiland Ihre Majestät die Kaiserin Elisabeth, eine Anstalt für jüdische Krankenpflegerinnen zu gründen und die Allerhöchste Ermächtigung dafür einzuholen, daß diese Humanitätsanstalt den Namen „Kaiserin Elisabeth-Stiftung für i s r a e l i t i s ch e K r a n k e n p f l e g e r i n n e n" führen dürfe. Das Institut soll Krankenpflegerinnen jüdischen Glaubens heranbilden und die mit dem Dienste der Krankenpflege bereits Vertrauten in einem Mittelpunkte vereinen. Es soll eine Pflegerinnen-Schule und ein Pflegerinnen-Heim geschaffen werden. Das Institut wird seine Pflegerinnen an das Krankenbett der Armen entsenden, an die Seite der Unglücklichen, welche jeder Wartung entrathen, und Biele, an schwerem Uebel darniederliegend, Heilung oder zum i n d e st Milderung ihrer Leiden erhoffend,' w e r d e n i n dankbarer Anerkennung liebevoller Pflege in ihren Gebeten das An denken der.v erklärten Kais erin segnen. Die neue Schöpfung soll sich den in Wien bestehenden großen Humanitäts-Anstalten der Wiener israelitischen Cultusgemeinde, dem in Erweiterung begriffenen Jsraeliten-Spitale, dem Altersversorgungshause und dem sich daran schließenden Siechenhause ergänzend anreihen, als Cultus-Gemeindeinstitut ins Leben gerufen, durch den Vorstand organisirt und geleitet werden, aber in unverbrüchlicher Erinnerung an die unvergeßliche Kaiserin unter Mitwirkung der gesammten jüdischen Bevölkerung Wiens zur That werden. Wien. (Von der Kaiserin). Eine unvollendete Statue der verewigten Kaiserin Elisabeth befindet sich in Sassetot in Frankreich. Wie erinnerlich, hat die Monarchin seinerzeit mit ihrer Tochter Frau Erzherzogin Maria Valerie in Sassetot Aufenthalt genommen. Ueber Empfehlung des bereits verstorbenen Obersthofmeisters Fürsten Hohenlohe wurde der bekannte, in Paris domicilirende österreichische Bildhauer Fred Beer, nach Sassetot gerufen, um die Erzherzogin Marie Valerie in Marmor zu meißeln. Der Kaiserin gefiel die vollendete Statue der jungen Erzherzogin derart gut, daß sie dem Künstler den Auftrag ertheilte, auch von ihr eine Marmorstatue anzufertigen. Allein nach Wochen - langen Sitzungen, welche die Monarchin dem Künstler gewährte, mußte eine Unterbrechung in der Arbeit eintreten, weil die Kaiserin sich bei einem Sturze vom Pferde, eine Verletzung zngezogen hatte. Der betreffende Marmorblock mit der begonnenen, leider unvollendet gebliebenen Statue der Kaiserin befindet sich derzeit in Sassetot. Wien. Wir erhalten folgende Zuschrift: Es wurde mir mehrmals. die in den verschiedensten Kreisen vorkomnlende betrübende Erscheinung bekannt, wonach hier öfters ganz willkürlich L-rv'L rrf?ö und zwar nach beiden Richtungen hin vorgenommen werden. Der jüdische Vater des neugeborenen männlichen Kindes verlegt die rfc'fc msü aus geschäftlichen oder anderen Rücksichten — wie' beispielsweise, um einen größeren Kreis von Freunden und Bekannten anläßlich des Familienfestes bei sich empfangen zu können — auf Sonntag oder irgend einen anderen Tag, an dem die Geschäststhätigkeit eben ruht, unbekümmert darum, daß es oft vor und oft auch nach dem achten Tage der Geburt ist. In beiden Fällen ist es nicht zulässig und sehr bedauerlich, daß die Erfüllung der

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