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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1898-09-23 · 38 (23.9.1898) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
15 (1898)
Issue
38 (23.9.1898)
Date
1898-09-23
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 38 Dr. Bloch'« Wochenschrift Sette 695 offerirt Beweise dafür, daß er im Aufträge höherer Personen Actenstücke gefälscht hat, um Dreyfus zu verderben. Die Partisane dieses Abenteurers in Paris und in Wien befinden sich in einer argen Klemme, und Vergani kündigt schon jetzt an, daß Frankreich den Glauben an seine Richter verlieren wird, falls sie Dreyfus freisprechen sollten. Die Ereignisse der letzten Zeit haben die Anarchisten in den Vordergrund gerückt, und Vergani zeigt nur, wie geschickt er jede Erscheinung des Tages aufzugreifen versteht, indem er dem angeblichen Dreyfussyndicat andichtet, daß die Anarchisten in seinem Solde stehen. Eigentlich aber hat sich Vergani doch dadurch degradirt, daß er für die notorischen Fälscher Partei ergreift. Vor Kurzem erst hat sein Blatt die Ermordung eines jüdischen Schankers und seiner Familie gerechtfertigt gefunden, weil der Schänker dem Mörder eine größere Zeche angerechnet haben soll, als er wirklich schuldig war. Ein Mörder steht aber in der Hierarchie der Verbrecher höher als ein Fälscher, und so bedeutet denn, die „Rechtfertigung" von Fälschern anstatt von Mördern für das antisemitische Hauptorgan gerade kein moralisches Avancement. Robert Wolf. Vom „Jüdischen Museum". Die Gesellschaft für Sammlung und C o n s e rv i r u n g von Kunst-und historischen ,D e n k m ä l e r n d e s I u d e n t h u m s hat in den letzten Tagen an die größeren Gemeinden in Oesterreich einen Fragebogen zu dem Zwecke ausgeschickt, um eine Reihe von historischen und statistischen Daten über die culturellen und Humanitären Einrichtungen dieser Gemeinden, ihre Einwohnerzahl, die historisch denkwürdigen Personen, die in derselben gelebt haben u. s. w. zu erhalten. Die bei der Gesellschaft einlaufenden Daten werden geordnet, wissenschaftlich verarbeitet und das Resultat dieser Arbeiten seinerzeit veröffentlicht. Es ist erfreulich, hervorheben zu können, daß bereits eine Anzahl von Gemeinden, worunter die Cultusgemeinde Brünn zu nennen ist, dieser Einladung Folge geleistet haben. Selbstverständlich erwachsen für die Gemeinden keine wie immer gearteten Kosten. Mit der Zeit sollen diese Arbeiten auch auf die Cultusgemeinden in Ungar» und in Deutschland ausgedehnt werden. Es kann mit Recht angenommen werden, daß alle Cultusgemeinden sich der einmaligen Mühewaltung der Beantwortung des Fragebogens unterziehen und die Gesellschaft in ihrem löblichen Unternehmen unterstützen werden. Israelitisches Altersversorguugshaus. Der Wiener Gemeinderath hat sich in seiner Plenarsitzung vom 9. September 1898 mit der Frage der städtischen Versorgungshäuser beschäftigt und wurden bei dieser Gelegenheit Berichte der einzelnen Versorgungshäuserverwaltungen mit besonderer Rücksichtnahme auf die Erfolge der kürzlich eingesührten facultativen Naturalausspeisung der Pfründner vorgebracht. Im Verlaufe der hierüber entstandenen Debatte hat Gemeinderath, k. k. Baurath Theodor Ritter von Gold schmidt. Gelegenheit gehabt, der gemeinderäthlichen Vollversammlung Mittheilungen über Einrichtungen im israelitischen Altersversorgungshause zu machen, und wurden seine sachgemäßen Ausführungen mit größter Aufmerksamkeit und sichtlichem Interesse entgegengenommen. Der Referent, Herr Dr. Krenn, bezeichnete das israelitische Altersversorgungshaus als eine Musteranstalt und Bürgermeister Herr Dr. Lueger erklärte, die von Baurath v. Goldschmidt gegebenen Anregungen, speciell bezüglich der In dividualisirung der Kost als zutreffend und soweit als möglich in d e it städtischen Versorgungshäusern dasselbe System einführen zu wollen. Baurath v. Goldschmidt lud den Gemeinderath zur Besichtigung der israelitischen Bersorgungsanstalt ein und fand diese humanitäre Institution des Wiener Judenthums durch die nreritorischen Ausführungen des Redners die rückhaltslose Anerkennung. Der nächste Zola-Proeest. Aus Paris kommt die Meldung, daß der Rath Forichon, bisher beim Cassationshofe, zum Nachfolger des Präsidenten Pärivier ernannt worden sei. Die Leitung des zweiten Zola- Processes in Versailles war Herrn Peciviers letzte That. Er hatte vor dem Processe mit einer beinahe versöhnenden Offenheit erklärt, daß er Zola und Labori mit Gewalt verhindern werde, ihr Material auszubreiten ... der berüchtigte Borfitzende des ersten Zola-Proceffes, Herr Delegorgue, war seiner Meinung nach noch zu nachgiebig und schwächlich gewesen. Die Erstickung der Wahrheit im Versailler Proceß war die letzte Aufgabe, welche Herr Perivier fich stellte. Einige Tage nach dem Proceß erreichte er die Altersgrenze und schied aus dem Amte. Die Belohnung, welche er für sein patriotisches Verhalten erwartet hatte, ist ihm bisher nicht zu Theil geworden. Auch er ist ein Opfer der Zeitumstänöe . . . Als Zola und seine Bertheidiger nach Ablehnung ihrer Anträge den Gerichtssaal in Versailles verließen, leitete sie auch die Erwägung, daß es unmöglich sein würde, unter Herrn Psrivier zu irgendwelchen Resultaten zu kommen. Sie hofften auf bessere Zeiten und ihre Hoffnung hat fie ja nicht betrogen. Sie hofften auch auf einen besseren, loyaleren Präfidenten — und auch der ersteht ihnen, wie es scheint, in Herrn Forichon. Wenigstens haben der „Jntranfigeant" und die „Störe Parole" diesen Candidaten — lange, ehe sein Name officiell genannt wurde — aufs Heftigste angegriffen und als „Dreyfusard" geschildert. Das ist ein sehr gutes Zeichen. Und es ist in anderer Beziehung ein sehr gutes Zeichen, daß Briffon in dieser Frage fest geblieben ist und trotz des Geschreies der chauvinistischen Presse die Erbschaft des Herrn Perivier in die Hände eines Mannes gelegt hat, den er selbst, aus langjährigen persönlichen Beziehungen, als ehrenhaften Richter und unabhängigen Geist schätzen gelernt hat. Wenn Zola itach feiner Rückkehr im October sich aufs Neue den Gerichten stellt, wird also Herr Forichon die Verhandlung leiten. Er ist dabei allerdings ein wenig durch die Beschlüsse der vorigen Instanzen gebunden. Folgendes ist bei der Rückkehr Zolas die juristische Situation: Emile Zola ist in Versailles in contumaciam verurtheilt worden, nachdem sowohl sein Einwand gegen die Zuständigkeit des Versailler Gerichtshofes, wie auch sein Antrag, vor der Auslosung der Geschworenen über die „Connexität" der einzelnen Sätze seines Artikels zu entscheiden, abgelehnt worden war. Der Pariser Cassationshof hat die Ablehnung dieser Einwände und Anträge als rechtsgiltig anerkannt. Der Antrag, über die Frage der Connexität vor Auslosung der Geschworenen zu entscheiden, war gestellt worden, weil nach einer früheren Ausführung des Cassationshofes die widerrechtliche Ablehnung der Connexität nur dann ein Cassationsgrund ist, wenn der Antrag auf Connexität vor Eintritt in die Verhandlung vorgebracht worden ist. Aus den Beschlüssen des Cassationshofes ergibt sich zunächst, daß der neue Proceß abermals in Versailles stattfinden muß. Wiederum bei Beginn der Verhandlung den Saal zu verlassen, wird Zola und seinen Vertheidigern nicht einfallen — diese Art der Procedur ist erschöpft, denn eine zweite Contumazverurtheilung hätte endgiltige Rechtskraft. Der Proceß würde, auch, wenn Zola sich hinterher wieder stellte, nicht noch einmal ausgenommen werden, vielmehr müßte Zola seine Strafe verbüßen. Der Proceß wird also in regulären Formen beginnen. Nach der Auslosung der Geschworenen werden Zola und seine Bertheidiger dann den Antrag auf Connexität einbringen. Wird der Antrag abgelehnt, so tragen die Bertheidiger ihn wahrscheinlich — zu späterer Entscheidung — vor den Cassationshof, ohne daß dadurch der Gang des Proceffes unterbrochen würde. Ist dann im Laufe des Proceffes das Beweismaterial, so gut es nun geht, vorgebracht worden, und wird Zola wieder verurtheilt, so spielt die Bertheidigung vor dem Cassationshofe ihre letzte, sorgsam aufbewahrte Karte aus, und stellt den Antrag auf Vernichtung des ganzen Verfahrens wegen falscher Klagezustellung. Sie erklärt, nicht das specielle, eigens für den bestimmten Zweck gebildete Esterhazy-Kriegsgericht, sondern nur das immerwährend tagende Kriegsgericht in seiner Gesammtheit, von welchem die einzelnen Gerichtshöfe gewiffermaßen Theile sind, sei zur Klage befugt gewesen. Theilt der Caffationshof diese Ansicht, so ist jeder neue Proceß unmöglich gemacht, da bei falscher Klagezustellung Verjährung eintritt. Zola geht in diesem Falle straflos aus — nachdem er seine Mission: die Erzwingung der Revision des Dreyfus-Proceffes, erfüllt hat. Die jüdische» Gefangene« i« Omdnrma». Aus Alexandrien wird berichtet: Freitag, den 4. September, 1 Uhr Nachmittags, haben die von General Kitcheuer befehligten englisch-egyptischen Truppen, ihren Triumpheinzug in Omdurman,

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