Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 15 (1898)
- Issue
- 37 (16.9.1898)
- Date
- 1898-09-16
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Nr. 37 Dr. Bloch's Wochenschrift Seite 677 die gewerblichen Vorbereitungsschulen, zusammen demnach 1021 jüdische Knaben und Mädchen. Dadurch wird sicherlich der den Juden so oft gemachte Vorwurf entkräftet, daß sie körperlicher Arbeit ausweichen. Daß dieser Vorwurf gänzlich unbegründet ist, erhellt übrigens auch aus den bei den fachlichen Fortbildungsschulen angegebenen Ziffern. Letztere ergeben, daß die Fachschule für Anstreicher und Wagenlackierer Bäckerlehrlinge Buchdrucker, Schriftgießer Drechsler Fleischhauer Gastwirthe Hoteliers Juweliere rc. Kleidermacher Korbflechter Lithographen Orgelbauer Pfaidler Posamentirer Schlosser Spängler Tapezierer Tischler Uhrmacher Weber Wirker Zimmer- und Decorationsmaler Zuckerbäcker Lehrlinge mosaischen Glaubens besuchten. Die Anzahl jüdischer Schüler in den Handelsschulen ist nicht ersichtlich. Genaue Daten finden wir bei den staatlichen und städtischen Volksschulen; an den ersteren betrug die Zahl derselben 54, in den letzteren 15.489, und zwar waren in den 1 16 7 5 27 8 1 7 7 4 1 1 4 14 2 9 21 3 29 21 1 5 4 I. 587 männl. 755 weibl. XI. 44 mänül. 44 weibl. II. 3164 ., 3734 „ XII. 99 „ 115 III. 397 „ 443 „ XIII. 37 „ 53 IV. 100 „ 119 „ XIV. 214 „ 196 V. 168 „ 167 „ XV. 135 „ 147 VI. 281 „ 337 „ XVI. 221 „ 206 VII. 288 „ 326 „ XVU. 277 „ 276 ff VM. 116 ,. 157 „ XVIII. 169 „ 219 ff IX. 540 „ 692 „ XIX. 74 „ 139 tf X. 205 ., 248 „ in den Bürgerschulclaffen 1500, 2674, allgemeinen Volksschulclassen 5616, 5699. Ueber die Anzahl und Vertheilung der jüdischen Lehrer in Wien ersehen wir nachstehende Ziffern. Im Jahre 1896 waren in Wien 106 männliche und 82 weibliche Lehrer mosaischer Religion; von ihnen wirkten in den Bezirken: I. 6 männl. 4 weibl. XI. — männl. 2 weibl. 11. 57 41 „ XII. 2 n — „ III. 2 3 „ XIII. — „ 1 „ IV. 1 XIV. 4 „ 2 „ V. 3 3 XV. 4 n 1 „ VI. — 3 „ XVI. 9 n 5 „ VII. — 2 „ XVII. 5 lf 1 „ VIII. 1 2 „ XVW. 5 „ 1 „ IX. — „ 6 „ XIX. 2 „ 1 ,, X. 5 „ 4 „ Von diesen waren 2 Bürgerschuldirectoren, 4 Oberlehrer, 22 männliche und 8 weibliche Bürgerschullehrer, 62 männliche und 32 weibliche Volksschullehrer, 6 männliche und 13 weibliche definitive Unterlehrer, 6 männliche und 27 weibliche provisorische Unter- und Aushilfslehrer mit Lehrbefähigungszeugniß und 4 männliche und 2 weibliche ohne dieses Zeugniß. Religionsunterricht ertheilten 41 Lehrer. Darunter 1 Bürgerschuldirector, 3 Oberlehrer, 5 Bürgerschullehrer. Neben den öffentlichen Schulen besuchten 296 männliche und 273 weibliche Schüler Privatvolksschulen. Es waren weiters 26 jüdische Schüler in Knabenbeschäftigungsanstalten, Schulwerkstätten und Knabenhorten eingetragen; überdies 242 Mädchen in den Schulen für den Unterricht in weiblichen Handarbeiten. Ferner waren im allgemeinen österreichischen israelitischen Taubstummeninstitute 53 männliche und 29 weibliche Zöglinge unter der Leitung von 10 männlichen und 1 weiblichen Lehrkraft, und im israelitischen Blindeninstitut im XIX. Bezirke 32 männliche und 16 weibliche Zöglinge unter der Leitung von 12 männlichen und 1 weiblichen Lehrern. In den Kindergärten waren 1090 jüdische Kinder untergebracht. In der Abtheilung „Gesundheitswesen" finden wir die Ziffern über das segensvolle Wirken des Spitals der Wiener Cultusgemeinde: Dasselbe verfügt über 100 Betten; vom Jahre 1895 blieben 43 männliche und 42 weibliche Patienten; ausgenommen wurden im Laufe des Jahres 1896 444 männliche, 313 weibliche Personen; von diesen wurden geheilt entlassen 176 männliche, 141 weibliche, gebessert 176 männliche, 120 weibliche, ungeheilt 10 männliche, 5 weibliche; gestorben sind 77 männliche und 44 weibliche. Die Durchschnittszahl der Berpflegstage für einen Kranken betrug 34°75, es war dies die höchste Zahl unter allen 37 Wiener Krankenhäusern. (Schluß folgt.) Die Ethik des Iudenthums. Von Dr. Adolf Biach, Rabbiner in Brüx. *) II. Stellt Lazarus in den drei Capiteln des ersten Abschnittes die „Grundlegung der Sittenlehre" dar, so macht er uns im zweiten Abschnitte (Capitel 4—7) mit dem „Ziele der Sittlichkeit", das ist „Heiligung des Lebens" bekannt. Die Idee der Heiligkeit »Lectosedim tihju« „heilig sollet ihr werden", kann als die eigentliche Signatur der Ethik des Judenthums bezeichnet werden; fie ist „das Princip, aus welchem bei genauer Erörterung seines Inhaltes alle Maximen der Sittenlehre in logischer Ordnung zwanglos und sicher abgeleitet werden; denn fie ist ein schlechthin allgemeines und überwiegend formales Princip." (Anhang S. 369). Drei Arten des Heiligen lehrt uns das 4. Capitel „Heiligung ist Versittlichung" unterscheiden, das Rituell-Heilige, das Ethisch-Heilige und das Religiös-Heilige. Das Rituell-Heilige folgt zwar nicht unmittelbar aus dem Wesen und dem Begriffe der Heiligkeit, beruht vielmehr auf einer göttlichen Einsetzung, Vorschrift, oder Heiligerklärung, ist aber dennoch von weitreichender Bedeutung für die sittliche Lebensführung; denn es bildet sich im Gegensätze zum Profanen und Alltäglichen eine zweite Welt des rituell-gesetzlich Heiligen, die „erfüllt, durchtränkt und umstrahlt von einer allgemeinen Symbolik" den Menschen zum Bewußtsein bringt, daß es noch ein höheres gibt, als die natürliche, alltägliche Welt. Freilich erlangt das Rituell-Heilige erst dann seine Vollkommenheit, wenn „von dem äußeren Vorgänge zum inneren Erlebniß, von der That zum Gedanken, von der Handlung zur Gesinnung fortgeschritten wird." Das Ethisch-Heilige, das Ziel aller Sittlichkeit, ist an sich und durch sich heilig. Mit dem Ethisch-Heiligen steht in enger Beziehung das Religiös-Heilige, das nicht erst der Symbolik bedarf, sondern in seiner unmittelbaren Beziehung aus Gott sich kundgibt. „Alles, was zur Ehre Gottes aus Hingebung an Gott geschieht, ist religiös" (S. 195). Durch die Beziehung auf Gott erhält das Religiös-Heilige eine besondere Triebkraft. „Mit dem Blicke auf das Unendliche steigt die Energie und die Hoheit alles Endlichen." Der rabbinische Geist hat die Beziehung zwischen Sittlichkeit und Religion durch den Begriff des »Liääuscd haschem«, der Heiligung des göttlichen Namens durch des Menschen Sittlichkeit, tteffend gekennzeichnet und ausgebildet. „Man kann es schlankweg als den kühnsten, erhabensten, beseligendsten nnd gnadenreichsten Gedanken bezeichnen, daß Gott der Allheilige durch den Menschen geheiligt werden soll. Das «Wenikdaschti« (Levit. 22, 32 und Ez. 20, 41 und sonst) ist der höchste Begriff, der von einem Menschengeiste gedacht, und das edelste Wort, das von menschlicher Zunge geredet worden ist!" (S. 197 f.). Die ethische Heiligkeit wird aber nicht durch e i nz e l n e sittliche Ideen erschöpft, sondern erst durch die Gesammtheit aller sittlichen Ideen zusammengenommen, die aber durch das Band innerer Einheit und Harmonie verknüpft sein müffen, da jede moralische Einseitigkeit zur Uebertreibung, Blindheit und Verblendung führt. Die Idee der Heiligkeit umfaßt und umfängt alle anderen sittlichen Ideen; wenn „alle anderen Ideen, kodesch, heilig find, so ist sie selbst, die Idee der Heiligkeit, kodesch hakodoschim, das Hochheilige". Doch nicht in dem *Vergl. Nr. 35.