Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 15 (1898)
- Issue
- 37 (16.9.1898)
- Date
- 1898-09-16
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3020846-3021223-3021261--08147-3032512- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
ÜB Nr. jßt. Vloch's Wochenschrift Seite «71 daselbst ein großes Gemälde „Heine und die Frauen" ausgestellt war, eine Bision des Fieberkranken darstellend. Zahlreiche Gedichte ihres Lieblings übertrug sie metrisch in das Neugriechische und, wie versichert wird, ganz meisterhaft. Ueberblickt man das Alles und saßt es zusammen und vergleicht damit die rohen und häßlichen Angriffe, welche Heinrich Heine von Dühring und sonstigen Antisemiten zu erfahren hatte, die ihn am Liebsten, war' es nur angegangen, aus der deutschen Literatur hinausgesperrt hätten, wird man den Protest gegen eine ganze Zeitströmung wohl herausempfinden. Was kümmerte die hochgesinnte Monarchin das wüste Treiben! Bornehm ignorirte sie die brutale Hetze. Sie ehrte und liebte ihren Dichter, obgleich und vielleicht auch weil er Jude war. Die Anfeindungen und Besudelungen, deren er ausgesetzt blieb in den traurigen letzten Jahren, thaten ihrem zartempfindenden Gemüthe sicher sehr weh. Sie mußte sehen, wie das Heine-Monument von Stadt zu Stadt wanderte. Keine deutsche wollte es haben. Endlich kam es in Amerika drüben zur Ruhe. Als die Errichtung in Düffeldorf angeregt wurde und die Sammlungen nur ein geringes Ergebniß lieferten, wurde an eine hochgestellte Persönlichkeit mit der Bitte herangetreten, den größten Theil der erforderlichen Summe beizusteuern. Die Kaiserin, die davon hörte, that den bezeichnenden Ausspruch.: „So weit ich Heine aus seinen Schriften kenne, würde es ihm wenig Freude bereitet haben, sein Denkmal blos der Fürstengunst verdanken zu müssen ..." Auf Corfu, im Kaiserschloß, im Grün der Oliven und Pinien, zwischen Lorbeergebüsch, wenn der Mond auf seine weiße Mormorstirne fällt und die Zweige sich eine Ensetzenskunde scheu zuflüstern und die aufrauschenden Meereswogen sie unmuthig brausend bestättgen — dann wird der Poet, dem der Bäume, der Blumen und der Wogen Sprache gar wohl vertraut ist, schmerzlicher noch niederblicken auf sein Blatt, wo er das Lied ausgezeichnet hat, das schöne Lied von der — einsamen Thräne .... I. S-r. Ein ungesetzlicher Schul-Erlatz. Die Einführung der confessionellen Schule ist ein Programmpunkt der Clerikalen, deren Willensvollstrecker die Wiener Christlich-Socialen unter Führung Dr. Lueger's sind. Die Partei, welche die Herrschaft in Niederösterreich und in Wien erlangt hat, nennt sich antisemitisch und christlich-social; thatsächlich ist sie clerikal. Das Volkschulgesetz nun steht dem Wunsche der Antisemiten nach Einführung der confessionellen Schule entgegen, und weil es nicht in ihrer Macht steht, dieses Gesetz zu beseittgen, so wählen sie einen anderen Ausweg, indem sie es umgehen. Diese Absicht hat auch Herr Dr. Lueger, Bürgermeister von Wien und Inhaber des päpstlichen St. Gregorordens, seinerzeit bei Gelegenheit mit der ihm eigentümlichen Ungenirtheit ausgesprochen. „Wir brauchen kein Gesetz", meinte er, „wir machen's schon. Nun ist bereits der antisemitisch zusammengesetzte Wiener Bezirksschulrath daran gegangen, es „schon zu machen". Er hat einen Erlaß an sämmtliche Schulleitungen gerichtet, welcher in administrativem Wege durch eine einfache Manipulation das zu erzielen sucht, was gesetzlich nicht erzielt werden kann, nämlich die Trennung der Schulkinder nach Confesfionen. Dieser Erlaß lautet: G.-Z. 5108. An sämmtliche Schulleitungen. Im Hinblick auf die mannigfachen Uebelstände, die sich in Hinsicht auf den Stundenplan aus dem Zusammensein von Kindern christlicher und mosaischer Religion in einer und derselben Classe ergeben, findet der Bezirksschulrath der Stadt Wien sich bestimmt, die Schulleitungen, beziehungsweise die Locallehrerconferenzen anzuweisen, in Gemäßheit des § 46 der Schul- und Unterrichtsordnung vom 20. August 1870 den obwattenden Verhältnissen der Schule stets so weit als möglich Rechnung zu tragen und daher bei Vertheilung der Kinder indieClassen und Abtheilungen auch darauf entsprechend Rücksicht zu nehmen, ob die einzutheilenden Kinder einer christlichen oder der mosaischen Confession angehören. Hiebei ist jedoch sttengstens darauf zu achten, daß hieraus weder dem Bezirksschulfonds noch der Commune irgendwelche Mehrauslagen erwachsen, und daß sämmtliche gesetzliche Vorschriften über Gin- und Ausschulungen genauestens berücksichtigt werden. Vom Bezirksschulrathe der Stadt Wien, 5. September 1898. Der Vorsitzende-Stellvertreter G u g l e r. Was damit bezweckt werden soll, braucht „im Hinblick" auf den klaren Wortlaut des Gesetzes nicht erst gesagt zu werden; es steht ja ausdrücklich hier. Die christlichen Kinder sollen von den jüdischen dort, wo es Parallelcaffen gibt, wo möglich geschieden werden, der Unterschied der Confesfionen soll schon den Kindern drastisch vor Augen geführt werden, und der Antisemitismus soll officiell seinen Einzug in die Schule halten. Die confessionelle Schule, deren Einrichtung nach dem bestehenden Gesetze unmöglich ist, soll durch die den Lehrern aufgetragene Manipulation erschlichen werden. Damit ja Niemand an dieser Absicht der Erschleichung der confessionellen Schule einen Zweifel hegen könne, meldet sich das Organ des berüchtigten christlich-socialen Agitators Dr. G e ßm a n n, an welchen das Schulreferat des Landes Niederösterreich gerathen ist, und sagt: „Selbstverständlich bedeutet dieser Erlaß nur d e n ersten S ch r i t t in dieser Frage. Die Forderung der christlich-socialen Partei: „Vollständige Trennung der Christenkinder von den Juden" wird rücksichtslos, wenn auch erst in einiger Zeit, durchgeführt werden. Das ist ein geradezu cynisches Eingeüändniß einer beabsichtigten Gesetzesverletzung und ein ebenso cynisches Eingeständniß der speciell antisemitischen Gesinnung, deren Bethätigung der citirte Erlaß gelten soll. Die Juden von ihrem Standpunkte könnten noch eher sich die gesetzliche confessionelle Schule gefallen lassen als diese ungesetzliche, denn der durch die letztere herbeigeführte Zustand bedroht die Juden mit allen Nachtheilen der confessionellen Schule ohne ihre allfälligen Vortheile. Der Erlaß des Bezirksschulrates ist eine versuchte Umgehung des Schulgesetzes, er bedeutet die Etablirung des Antisemitismus in den Schulen und für die Methode der Christlich- Socialen ist es bezeichnend, daß der Erlaß erst unmittelbar vor den beginnenden Schuleinschreibungen bekannt gegeben wurde. * * * Wie wir vernehmen, haben sofort nach der am 10. d. M. erfolgten Veröffentlichung des jüngst vom Bezirksschulrathe an die Leiter der Volks- und Bürgerschulen Wiens gerichteten Erlasses betreffend die Theilung der Classen nach Confesfionen, der Präsident der israelitischen Cultusgemeinde kaiserlicher Rath Kling er, im Vereine mit dem Vicepräsidenten Landesschulrath Dr. K o h n und in Begleitung des sich für die Angelegenheit sehr interessirenden Reichsrathsabgeordneten Hofrath K a r ei s beim Minister für Cultus und Unterricht Sr. (Acellenz Grafen B y l a n d t-R Heidt vorgesprochen. Dieselben haben hiebei den in Rede stehenden Erlaß zum Gegenstände eingehender Erörterungen gemacht, auf die G efahren und Conseguenzen und insbesondere auf den Umstand hingewiesen, daß dadurch diePerpetuirung des Antisemitismusschonvonder unter st en Bolksschulclasse an herbeigeführt werden würde. Hiebei wurde noch bemerkt, daß die in dem Erlaffe bezogenen, angeblich bestehenden Uebelstände, die sich bei der Zusammenstellung des Stundenplanes für den israelitischen Religionsunterricht in wenigen Fällen etwa ergeben haben, sobald sie dem Borstande zur Kenntniß gebracht wurde, sofort behoben worden sind. Der Minister versprach, sich unverzüglich über diese Angelegenheit zu informiren und sichert die schleunigste Behandlung derselben zu. Städtisches Arbeitsvermittlungsamt Wien. Wien, im September. Das städtische Arbeitsvermittlungsamt hat dieser Tage seine Thätigkeit begonnen und dieselbe damit eingeleitet, daß es Rundschreiben an die Arbeitgeber ergehen ließ, selbstverständlich ohne Unterschied der Confessio«, demnach auch an jüdische Arbeitgeber. In diesem Rundschreiben wird die Versicherung ertheilt, daß das neugeschaffene Amt bemüht sein wird, die Aufträge der Arbeitgeber „sachgemäß und unparteiisch" durchzuführen. Es ist wohl zweifellos, daß die junge Institution Werth darauf legt, sich der Mithilfe der jüdischen Arbeitgeber auf den vielen Gebieten des städtischen Verkehrslebens zu versichern. Sind doch die Juden in Wien, wenn auch nicht, wie gegnerischer-