Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1898-08-26 · 34 (26.8.1898) · page 11

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
15 (1898)
Issue
34 (26.8.1898)
Date
1898-08-26
Page
– (sequence 11)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3020846-3021223-3021258--08104-3032466
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Nr. 34 Dr. Vloch's Wochenschrift Seite 631 der Ankauf derselben, eben auf der Tagesordnung derselben Sitzung stand. Unter diesen befand sich auch eine Frau Kohn, die vor einiger Zeit sich hatte taufen lassen. Bei Nennung dieses Namens rief ich: „Die ist ja Christin", und als der Stadtvertreter Brezndvsky mit dem Versuche, einen Witz zu machen, replicirte, er habe in seinem Leben noch keinen „Kohn" gesehen, der Christ wäre, warf ich ein: „Es ist werkwürdig, daß S i e nichts vom Olmützer Erzbischof wissen. Nach der Rede des Stadtverordneten Breznovsky, der auch über die Unterstützung der Socialdemokratie seitens der Prager Inden sprach und sich diesbezüglich auf das Hauptorgan der nationalen Arbeiterpartei berief, gelangte ich nochmals zum Worte, und sprach vor Allem mein Bedauern darüber aus, daß der Stadtverordnete Breznovsky in diese rein gemeindewirthschaftliche Frage das confessio nelle Moment hereingetragen habe. Obendrein seien die Behauptungen desselben unrichtig, und er sei, wie immer, wenn es sich um Juden handle, unabsichtlich, oder viel eher absichtlich, falsch informirt. Bei dem Ankäufe von Häusern im Assanirungsrayon sei bisher niemals nach dem Taufscheine oder dem Geburtszeugnisse gefragt worden, und ich h^ffe und sei überzeugt, es werde so auch in Hinkunft bleiben Uebrigens befänden sich auch schon unter den vom Stadtverordneten Breznovsky heute genannten Hausbesitzern Christen und dasselbe sei der Fall bezüglich der in dem Arbeiterorgan Genannten. In seiner thatsächlichen Berichtigung erklärte Stadtverordneter Breznovsky, er halte für Juden auch die, die sich taufen ließen, worauf ich in einem Zwischenrufe antwortete: „Das machen Sie sich mit dem Consistorium ab". Mehr und Anderes wurde über Juden und Judenthum in der erwähnten Sitzung nicht gesprochen. Prag, am 22. August 1898. Achtungsvoll Dr. I. Scharf. Teplitz. Jüngst besuchte der Bezirkshauptmann Prinz Conrad Hohenlohe das israelitische Badehospital in der Lindeustraße. Vom geheimen Sanitätsrathe MDr. Jg. H i r s ch, der das Institut durch 30 Jahre in aufopfernder Weise leitet, und vom Assistenzärzte MDr. Rudolph Hirsch in ehrfurchtsvoller Weise empfangen, besichtigte Se. Durchlaucht die Krankensäle, die Küche und den Garten und hatte für jeden Kranken ein freundliches Wort. Namentlich interessirte den Herrn Bezirkshauptmann ein 22jähriger Mann, der seit vielen Jahren sich mühsam mit Krücken fortbewegte und von den Aerzten für unheilbar erklärt war. Sanitätsrath. Hirsch hatte die Freude, Sr. Durchlaucht diesen Patienten in Geh-, Spring- und Laufversuchen als vollkommen geheilt vorführen zu können. Se. Durchlaucht verließ, nachdem er sich in das aufliegende Gedenkbuch eingetragen hatte, mit dem Ausdruck vollster Zufriedenheit das Haus, das schon Tausenden Genesung brachte. Uzeszov. Im Juni l. I. fand hier unter zahlreicher Betheiligung der Wähler die Wahl des neuen Cultusrathes statt. Es wurden von den früheren Cultusräthen die Herren Jsak Holzer, kaiserlicher Rath Dr. I. Fechtdegen, M. Eckstein, I. Kanarek, Sal. Verständig jnn, I. Knrzmann, W. Fröhlich, Sal. Blumenberg, I. Schönblum wieder, und die Herren Dr. Köppel, Abr. Laub, Isidor Weinberg, Norbert Perlberger, Noe Spiro und Berl Münz neu gewählt. Bei der nunmehr erfolgten Constitnirung wurde der gewesene Obmann Herr kaiserlicher Rath Jsak Holzer einstimmig wieder zum Obmann, M. Eckstein zum Obmannstellvertreter und I. Kanarek, Isidor Weinberg, Sal. Verständig in die Obrigkeit gewählt. Budapest. Den Centralkanzleien der Cultusgemeinde beider Schattirungen wurden vom Cultusministerium 12.200 Kronen mit der Bestimmung zur Verfügung gestellt, diese Summe unter den Rabbinern, deren Einkommen durch die kirchenpolitischen Gesetze stark beeinträchtigt wurde, zu vertheilen. — Die Wiener- Akademie der bildenden Künste hat ihren Hörern Wilhelm Kraus- Neutra und Rudolf Zelenka Specialschulpreise zuerkannt. — Der Schriftsteller Dr. Ludwig Wohl in Berlin wurde durch Verleihung des Ritterkreuzes des Franz Josef-Ordens ausgezeichnet. — In Karlsburg wurde Herr Dr. E. Rvsenblüth zum Rabbinergewählt. — Abordnungen jüdischer Eultusgemeinden werden auch in diesem Jahre anläßlich der Herbstmauöver vor dem König erscheinen, doch wird diesmal von den üblichen Ansprachen Abstand genommen werden. — Dem „Pesti Hirlap" wird ans Szolnok geschrieben: „Der Bau der neuen Synagoge wird bald vollendet sein, uild die Zeit rückt immer näher heran, da sie ihrer erhabenen Bestimmung übergeben werden soll. Unter der fanatlsirten Bauernbevölkerung ist das Schauermärchen verbreitet, das; zur Einweihung der Synagoge viel C h r i st e n b l u t erforderlich ist und das; zu diesem Bebnfe Christenkinder anfgegriffen werden, um ihnen, das Blut abznzapsen. Bon diesem albernen Märchen irregesührt, stürzte vor einigen Tagen eilte Bäuerin in den Laden eines jüdischen Kmismanns herein und forderte von ihm ihr Kind zurück, das sie nach Streichhölzchen schickte, das aber nicht nach Hause kam. Der arme Kaufmann verwahrte sich natürlich gegen die Beschuldigung. Das Weib blieb aber beharrlich bei ihrer Anklage und lief davon, um die Unterstützung der Polizei in Anspruch zu nehmen. Unterwegs fand sie aber ihr Kind unter anderen gleichalterigen Gespielen nichtsdestoweniger wird unter dem Volke colportirt, das; das Kind bei dem Kaufmann versteckt gehalten und erst infolge der Aufforderung der Mutter freigelassen wurde. Ter Kaufmann erstattete Anzeige bei der Polizei, die aber von der ganzen Sache nichts wissen will, obgleich die Bevölkerung gegen die Inden eine immer drohendere Haltung entnimmt. Cs wäre angezeigt, der Sache einige Aufmerksamkeit zu schenken, ehe es zu spät ist." Paris. Jaures weist in einem seiner letzten Artikel unwiderleglich nach, daß Esterhazy der Urheber des Borderau sei, auf Grund dessen Dreyfus verurtheilt worden war. Diese Thatsache wird heute ziemlich allgemein zugegeben und Kriegsminister C a v a i g n a c unterließ es wohlweislich, in der Beantwortung der Interpellation über den Dreyfnshandel, noch von dem „Bordereau", der einzigen legalen Grundlage des Dreyfus- Processes, zu sprechen. Esterhazy selbst hat dies gestanden, allerdings nicht offen, allein seine verschrobenen und verdrehten Erklärungen dienen nur dazu, seine Schuld zu bekräftigen. Nvch ehe der Name Esterhazy's mit dem Dreyfushandel in Verbindung gebracht wurde, am Ist. November 1807, veröffentlichte er in der „Libre Parole" unter dem Pseudonym „Oixi" eine Selbstvertheidigung, die dahin geht, daß Dreyfus die Schrift eines ihm unbekannten Officiers durchgepaust habe, um sich so auf diesen berufen zu können, falls er erlvischt würde. Esterhazy gestand also die Identität feiner Schrift mit derjenigen des „Bordereau", noch ehe er direct verdächtigt worden war. Der Generalstab merkte, wie gefährlich ein derartiges Geständniß war und deshalb gab der Major P a rt f f i n de Saint- M o r e l, der sich bekanntlich zu Rochefort begeben hatte, dem einstigen Laternenmann eine andere Version. Darnach hätte die Familie Dreyfus sich Schriftproben von etwa fünfzig Officieren verschafft und diejenige herausgesncht, die derjenigen Dreyius am meisten ähnelte, die des Majors Esterhazy. Diese beiden Versionen widersprachen einander, allein die zweite mußte aufgegeben werden, da die Schrift des „Borderau" mit derjenigen Esterhazy's einfach identisch war. Auf alle Fälle wird das Urtheil gegen Dreyfus dadurch hinfällig gemacht: Entweder ist das „Bordereau" nicht mittelst Durchpausens hergestellt worden, und daun ist Esterhazy der Urheber dieses Schriftstückes, oder es wurde durchgepaust, und dann haben sich die Sachverständigen geirrt, als sie im „Bordereau" die Schrift Dreyfus' erkannten. In dem einen wie in dem anderen Falle ist das Verfahren des Dreyfusprocesses ungiltig. Es ist aber nicht gepaust worden, erklärt Jaures. Dreyfus hätte offenbar nur deshalb eine fremde Schrift durchgepaust, um den Verdacht üoii sich abzulenken, und da hätte er offenbar eine Schrift gewählt, die mit der seinigen auch nicht die geringste Aehnlichkeit besitzt. Und dann wäre, falls Dreyfus sich der Schrift Esterhazy's bedient hätte, das erste Wort, das er auf die erhobene Anschuldigung erwidern mußte, das gewesen: „Das ist nicht meine Schrift, sondern die Esterhazy's." Und das hat Dreyfus nie gesagt; nie hat er sich des entscheidenden Arguments bedient, das er nach der Versicherung Esterhazy's so klug ausgeheckt hatte. Dreyfus hat offenbar Esterhazy nicht genannt, weil er nicht seine Schrift durchgepaust, weil er Esterhazy überhaupt nicht kannte, woraus folgt, daß nur Esterhazy das „Bordereau" geschrieben hat. Petersburg. Der Unterrichtsminister hat ein neues Gesetz ausgearbeitet, nach dem die Zulassung von Jüdinnen in die Mädchen-Gymnasien in derselben Weise auf einen Percentsatz beschränkt werden soll, wie dies bei den jüdischen Schülern höherer Lehranstalten schon jetzt der Fall ist. Die Directoren der Districte sind zit Gutachten über diesen Gesetzvorschlag aufgefordert worden. Zu dieser neu geplanten Beschränkung stimmt die Verfügung des Uuterrichtsministers, in der der Gesellschaft für Verbreitung von Bildirng unter den Juden die Erlaubniß zur Errichtung von Schulen verweigert wird. — In den hiesigen Zeitungen werden einige Ziffern über jüdische Land-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.