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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1898-08-26 · 34 (26.8.1898) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
15 (1898)
Issue
34 (26.8.1898)
Date
1898-08-26
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 34 Dr. Bloch's Wochenschrift Seite 625 Rathhauskeller werden sie nicht ertragen können, da die ersten Monate schon des Reizes der Neuheit wegen Jeder in den Rathhauskeller gehen wird. Die heute herrschende Gemeinderathspartei, ' die Partei, die durch das Volk und — sagen wir es offen — durch die so überaus wirkungsvolle Agitationsthätigkeit eines großen Theiles der Wiener Gastwirthe zur Herrschaft gelangt ist, gefällt sich gegenwärtig in der Expropriation sthätigkeit. Sie expropriirt nunmehr durch Errichtung des Rathhauskellers die Gastwirthe im Rathhausviertel, nur mit dem Unterschiede, daß sie den Expropriirten keinen Kreuzer Entschädigung zahlt. . . Keiner unserer College» hätte sich im todten Rathhausviertel je etablirt, wenn er geahnt hätte, daß es doch zur Eröffnung des Rathhauskellers kommt. Null können sie zusperren und gehen. Der erste „volkstümliche" Gemeinderath der Stadt Wien hat sie um Brot und Existenz gebracht. Gleichwie Herr College K o l b e ck im „liberalen" Gemeinderath, hat auch College G r ä f im „antiliberalen" Gemeinderathe seine Stimme gegen die Errichtung des Rathhauskellers erhoben, aber er hatte nicht den Erfolg, den seinerzeit K o l b e ck erzielte. Er konnte beim besten Willen die Errichtung des Rathhauskellers nicht verhindern. Für 75.000 fl. au§ den Taschen der Steuerträger — es ist auch das Geld der ruinirten Gastwirthe aus dem todten Rathhausviertel darunter — wird nunmehr der Rathhauskeller errichtet und decorirt. Vor nicht langer Zeit wurden acht Buffets im Rathhause ausgestellt, selbstverständlich ebenfalls ohne auf die berechtigten Lebensinteressen der anrainenden Gastwirthe irgend welche Rücksicht zu nehmen — die Hälfte dieser Buffetiers gehört nämlich nicht dem Gastwirthestande an — und auch diesen Buffetiers, von welchen man sich übrigens ganz unverhältnißmäßige Pacht summen zahlen läßt, hat man nun eine geradezu vernichtende Concurrenz durch die Errichtung des Rathhauskellers geschaffen. Der Gemeinderath übergibt den Rathhauskeller dem „Vereine zum Schutze des österreichischen Weinbaues". Warum gerade diesem Vereine und nicht einem Gastwirthe, ist vorläufig noch ein ungelöstes Rätbsel. Der genannte Verein hat sich bis jetzt nur dadurch einen Namen und Ruf erworben, daß er, wie man behauptet, die Weine, die er sehr billig, um 28 bis 30 fl., von den Weinproducenten zusammenkauft, sehr theuer, um 80 bis 100 fl., an die Consumenten verkauft. Suspendirte Schwurgerichte- Das Ministerium hat die Wirksamkeit der Geschwocnen gerichte für den Umfang der Kreisgerichtssprengel Jaslo Neu-Sandec und Tarnow hinsichtlich der nachstehenden Verbrechen, und zwar: der öffentlichen Gewalttätigkeit durch boshafte Beschädigung fremden Eigenthums, der Brandlegung, des Diebstahls und des Raubes bis einschließlich 30. Juni 1899 eingestellt. Diese Maßregel ist, wie man aus den Verbrechen sieht, ans deren gerichtliche Ahndung sie Anwendung finden soll, durchaus keine politische; es handelt sich ausschließlich um die Plündererverbrechen. Die Urteile, welche die galizischen Geschwornengerichte in den letzten Wochen fällten, ließen eine solche Maßregel voraussehen und schließlich als unvermeidlich erkennen. Die vom Ministerium getroffene Verfügung stützt sich auf § 1 des Gesetzes vom 23. Mai 1873, welcher lautet: „Die Wirksamkeit der Geschwornengerichte kann hinsichtlich aller ihnen zugewiesenen strafbaren Handlungen oder einzelner Arten derselben zeitweilig, und zwar längstens auf die Dauer eines Jahres, für ein bestimmtes Gebiet' eingestellt werden, wenn d a s e l b st T hatsachen hervorgetreten sind, welche dies zur Sicherung e i n e r u n p a r t e i i s ch e n und unabhängigen Rechtsprechung als nothwendig erscheinen lassen. Die Einstellung erfolgt in jedem einzelnen Falle nach Anhörung des Obersten Gerichtshofes durch eine Verordnung des Gesammt-Ministeriums unter dessen Verantwortlichkeit. Die Regierung ist verpflichtet, diese Verordnung unter Darlegung der Gründe beiden Häusern des Reichsrathes, wenn derselbe versammelt ist, sogleich, im entgegengesetzten Falle unmittelbar nach dessen Zusammentritt, vorzulegcn und dieselbe sofort aufzuheben, sobald eines der beiden Häuser es verlangt. Ist in einem Gebiete die Wirksamkeit der Geschwornengerichte durch Verordnung eingestellt worden, so kann diese Einstellung daselbst auf dem Verordnungswege weder verlängert noch vor der nächsten Wied r-Eröffnuilg der Sitzungen des Reichsrathes erneuert werden. Deutschnational und doch nicht antisemitisch. Der Ausschuß der deutsch-akademischen Lese- und Redehalle in Wien richtet einen Aufruf an die deutschen Abiturienten zum Beitritte in den Verein. Es heißt in diesem Aufrufe: „Keinen seiner Söhne kann unser deutsches V o l k e n t b e h r e n, ein Jeder von euch muß eintreten fürdeutsche Sprache, deutsche Sitte und deutschen Geist. Aber nur bei engem Zusammenschluß kann dies mit Erfolg geschehen, und so haben wir, von dieser Ueberzeugung durchdrungen, einen Verein geschaffen, der uns dies ermöglicht: die Deutsch-akademische Lese- und Redehalle in Wien. Sie ist die Rüstkammer geworden, aus der wir unsere geistigen Waffen holen; hier haben wir gelernt, uns selbst zu deutschen Männern zu erziehen und bei allen unseren Thaten zuerst an unser Volk zu denken. Wollt ihr das Gleiche lernen, so tretet ein in unsere Reihen: ein jeder von euch ist uns willkommen, der es ehrlich meint mit seiner nationalen Ueberzeugung. Vom nationalen Gesichtspunkt betrachten wir auch eine Frage, die oft als Lebensfrage des nationalen Gedankens angesehen wird, die Frage des Antisemitismus. Wir halten es für eine Forderung der Gerechtigkeit und für eine Stärkung unseres Volkskörpers, jenen Juden die Hand zur nationalen Mitarbeit zu bieten, die eine Bedingung erfüllen, von der wir wissen, und auch ihr werdet es erfahren haben, daß sie nicht unerfüllbar ist: Ehrlich deutsch zu denken, zu fühlen und zu handeln, sich dem Deutschthum vollständig zu assimiliren und in ihm aufzugehen. Comr.iilitonen! Noch andere Ideen halten wir mit der nationalen untrennbar verbunden, ja wir glauben, daß sie ihr erst den wahren Adel verleihen: das sind die Ideen des Freisinnes, der Freiheit und des Fortschritts. Freisinn, Freiheit und Fortschritt sind uns keine leeren Schlagworte, wir sind stets gewillt, eines Jeden Ueberzeugung zu achten, stets einzutreten für die freiheitliche Entwicklung des Einzelnen und der Gesammtheit, und als deutsche Studenten einzustehen für die Freiheit der Wissenschaft und ihrer Lehre." Der große Nachfolger Wotans auf Schloß Rosenau und sein publicistisches Hüfthorn, die „Ostdeutsche Rundschau" mit ihrem unbeugsamen und unversöhnlichen Nurteutonen K. H- W olf, dürften über diese Erklärung der Wiener deutschen Studentenschaft nicht wenig erschrocken und entrüstet sein. Die Deutschakademische Lese-und Redehalle hat sich damit von dem „deutschvolklichen" Commando der unverfälschten Teutoburger eintür allemal losgesagt, und sie erklärt, daß Deutschthum und Judenthum einander nicht ausschließen. Damit aber verstoßt sie gegen ein Dogma, welches Schönerer und K. H. Wolf zum obersten Glaubenssätze ihres arischen Katechismus gemacht haben. Eine empfindlichere Blamage hätte den ultraradical-nationalen Trompetern kaum widerfahren können. Die deutsche Studentenschaft gibt dem Schönerer-Cultus den Laufpaß, um sich den Ideen des Freisinns und des Fortschritts zuzuwenden. Prof. Dr. Kautzsch. Seit Wochen freuen sich die Antisemiten über eine Rectoratsrede des Herrn Professors Dr. E. Kautzsch in Halle, in der der gelehrte Orientalist über den Zusammenhang des Rassencharakters der semitischen Bolksstämme mit ihrer Stellung zur Kunst, zur Wissenschaft, zur staatlichen Organisation und zur Religion gesprochen, in der er gegen die „Semiten" die schärfsten Angriffe gerichtet haben sollte. Sie hätten kein Organ für bildende Künste und für streng wissenschaftliche Forschung auf dem Gebiete der Metaphysik und der Geschichte, der Staat wäre ihnen ein Geschäft, und dergleichen schöne Dinge mehr. Herr Professor Kautzsch veröffentlicht nun folgende Erklärung: „Ueber die am 12. Juli von mir gehaltene Rectoratsrede sind in der vergangenen Woche in verschiedenen Blättern Berichte und Bemerkungen erschienen, die den Sachverhalt in der befremdlichsten Weise entstellen. Ich vermag mir das nur so zu erklären, daß man zuerst von gewisser Seite begierig die Gelegenheit ergriff, mich Dinge sagen zu lassen, die man selb st zu sagen wünschte, und daß dann Andere diese Unterstellungen in gutem Glauben weiter verbreiteten. In Wahrheit hatte die Rede mit antisemitischen Tendenzen in denk jetzt üblichen Sinne dieses Worts schlechterdings nichts zu t hun. Ter angebliche Hinweis auf das jüdische Talent für den Schacher beruht auf der unglaublichen Verdrehung eines Eitats aus A. von Eremers Geschichte der herrschenden Ideen des Islam, in welchem er den Staat als Gegenstand eines Geschäfts für die ersten arabischen Ehalifen bezeichnet. Und statt den Juden die Anlage für Religion abznsprechen, gipfelte die Rede vielmehr in dem Satze, daß alle Mängel der semitischen Race, die sich

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