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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1898-08-26 · 34 (26.8.1898) · page 4

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
15 (1898)
Issue
34 (26.8.1898)
Date
1898-08-26
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 624 Vr. Bloch's Wochenfchrist Nr. 34 diesen Beweis der Verehrung und Popularität, deren er sich in Wien erfreut; ein Mann von besserem Empfinden aber hätte es niemals zugelassen und hätte es verhindert, daß das neu creirte Verbrechen der Lueger-Beleidigung durch sofortige Beraubung der Existenz geahndet werde. * * * Die „Arbeiter-Zeitung" hat kürzlich die Frage aufgeworfen, warum denn eigentlich Herr Vergani, der große Anticorruptionist, sich für die sensationellen Vorgänge bei der Oesterreichischen Waffenfabriksgesellschaft gar so wenig interessirt. Das „Deutsche Volksblatt" reagirte nicht darauf und erst einem Wochenblatte, dessen Mittheilungen über die Vorgänge bei der Werndlfabrik einiges Auffehen hervorriefen, gelang es, den Gemeinde- Obligationär von Mühldorf aus seinem Versteck hervorzukitzeln. Da meint nun das „D. V.": „Der Antisemitismus wird noch einige eiserne Besen zu verbrauchen haben, um diesen Augiasstall halbwegs zu reinigen, und auf scharfer Wache bleiben müssen, daß die moralische Fäulniß nicht um sich greift und das Ansehen der Monarchie nicht noch vollends schwinde." Vergani als Anwalt der Moral und des Ansehens der Monarchie bietet an und für sich einen drolligen Anblick. Noch erheiternder ist es, zu sehen, daß nach den ausführlichen Enthüllungen notorischer „Judenblätter", welche die Vorgänge bei der Werndl-Gesellschaft auf's Schärffte tadelten und die Ersatzpflicht des Verwaltungsrathes nachwiesen, weil es mindestens leichtfertig war, sich vollständig auf den Generaldirector zu verlassen, der Antisemitismus plötzlich als posthumer Retter der beeinträchtigten Rechtssicherheit aufmarschirt. Der Antisemitismus wird „scharfe Wache" halten müssen; schade, daß Herr Vergani, denn unter Antisemitismus versteht der gute Mann sich selbst, diese scharfe Wache gar so spät bezogen hat, und daß er in früherer Zeit Pauschalien und fettgezahlte Inserate bezogen hat, über deren Natur er sich vermöge des ihnen anhaftenden penetranten Augiasstallgeruches vollständig im Klaren war. Es entlastet die Verwaltung der Waffenfabriksgesellschaft nicht, ist aber vielleicht eine nützliche Directive für die antisemitischen Schildwachen, wenn daran erinnert wird, daß gerade der Herr Generaldirector, welchem die jahrelange Anfertigung falscher Bilanzen zur Last gelegt wird, ein Bollblut-Arier ist. * * * Dre Lehrbücher der gerichtlichen Medicin verzeichnen die mannigfachsten Formen psychopathischer Erscheinungen, deren Auftreten einzelne Verbrechen erklärt und den Thäter straflos macht. Einer der intereffantesten Fälle der Criminalpsychologie ist unstreitig die That, welche der Lieutenant Stumpf in Przemysl begangen hat. Der Herr Lieutenant hat bekanntlich einen Juden Namens Hopfinger erschossen, dem er einen Betrag von 28 fl. schuldig war, und zwar vollbrachte er die That gleichzeitig mit der Ueberbringung der 28 fl. Es hieß damals, Hopfinger sei ein Officierswucherer gewesen; ob das richtig sei, wissen wir nicht, allein die Witwe des Ermordeten hat sich an die Oeffentlichkeit mit der Mittheilung gewendet, daß sie mit ihrer zahlreichen Familie sich in drückender Nothlage befinde, da ihr Gatte außer den 28 fl., für welche sie die Leichenkosten bestritten, nichts hinterlaffen habe. Mit dem Officierswucherer kann es also schwerlich so arg gewesen sein. Allein auch in dem Falle, als Hopfinger wirklich ein hartherziger Wucherer gewesen sein soll, ist es doch eine ungewöhnliche Thatsache, daß ein Officier einen Wucherer wegen eines geringen Geldbetrages niederschießt, und die Militärärzte, welche den Geisteszustand des Herrn Lieutenants untersuchten, gaben das Gutachten ab, er habe die That im Zustande der Unzurechnungsfähigkeit begangen. Nach kurzer Verwahrung auf der psychiatrischen Station ist nun Herr Lieutenant Stumpf wieder vollständig genesen und versieht seinen Dienst wieder in derselben Stadt, in welcher er einen Menschen, allerdings in unzurechnungsfähigem Zustande, getödtet hat. Diese schleunige Wiederherstellung eines Geistesgestörten ist einer jener Fälle, welche in der forensischen Literatur als merkwürdig verzeichnet werden. Robert Wolf. Antisemitischer Festzug. Wir erhalten nachstehende Zuschrift: VerehrlicheRedaction! Wie das „D. V." berichtet, planen die Führer der Antisemiten, „berauscht" von ihren „Erfolgen", am 2. October eine Siegesfeier. Achtzehn Jahre sind vorüber, seitdem der erste Antisemit „Saujud" gerufen, und ein solch historischer Tag muß doch festlich begangen werden. Warum schon nach achtzehn Jahren, statt der üblichen „Fünfundzwanzig"? Vielleicht ahnt der mechanische Schneider, daß es mit dem Schwindel bis dahin zu Ende ist. Alle Gesinnungsgenossen, vielleicht auch die „Macher" von der Teufelsinsel, sind zur Jubelfeier geladen. Und wie bescheiden! Beim höchsten Heurigen, beim Weigl, gegen 30 Kreuzer- Entree, wird das Siegesfest stattfinden. Gewiß würde jede andere Partei, die „solche" Erfolge aufzutoeisen hätte, sich mit einer solch einfachen Feier nicht genügen lassen. Das Wenigste wäre die Jnscenirung eines historischen Festzuges. Und es ist ja noch nicht zu spät, vielleicht greifen die Herren Festgeber meine Idee auf, und ich empfehle nachstehendes Arrangement. F e st z u g: I. Festwagen: Neun Jungfrauen aus der Spittelberggasse 9 huldigen Alexander Purscht. II. Festwagen: Lehofers Mistwagen, geschmückt mit Reisig aus der Rosenthal'schen Baumschule. HI. Festwagen: Mühldorfer Obligationswagen, Wagenführer Vergani. IV. Festwagen: Schinzl - Schneider, mit Blumen geschmückte . Gasmesser. V. Festwagen: Mittermayers Lotto-Zettel-Traum. Kellner werfen Glücksnummern nach allen Seiten. VI. Festwagen: Axmannhuldigung, Wagenführer Tachau. VII. Sodawafferwagen von Wimberger rc. (Kann fortgesetzt werden.) Der Wiener Rathhauskeller. Der Stadtrath hat nach dem Anträge seines Universal- und Pauschalreferenten Dr. Wähn er die Activirung des Rathhauskellers beschlossen, dessen Adaptirungskosten sich auf 75.000 fl. belaufen werden. Die Rathhauskeller-Commission wurde ermächtigt, mit dem Vereine zum Schutze des österreichischen Weinbaues wegen Uebernahme der Räumlichkeiten in Verhandlung zu treten. Diese Anträge wurden vom Stadtrathe mit dem Zusatze genehmigt, daß ausschließlich österreichische Weine zum Ausschank gelangen, und zwar niederösterreichische Weine vom Faß und Weine aus anderen österreichischen Provinzen nur flaschenweise verabreicht werden sollen. Das Organ der Wiener Gastwirthe, „Der Stammgast", bringt nun darüber folgende für die antisemitische Parteiherrschaft sehr charakteristische Darstellung: Die Idee der Errichtung eines Rathhauskellers stammt noch aus der liberalen Epoche und zwar aus der späteren, die dem Sturze voranging. Beim Bau des Rathhauses dachte kein Mensch an einen Rathhauskeller, zum Beweise dessen ist auch in der baulichen Anlage auf einen Rathhauskeller gar kein Bedacht genommen worden. Erst als der Bau cvmplet fertiggestellt war, tauchte die Idee zur Errichtung eines Rathhauskellers in dem Kopfe eines unserer Stadlväter auf. Der damalige Gemeiuderath Kolb eck war einer der entschiedensten Gegner des Projectes und bekämpfte es in äußerst wirksamer Weise, so daß es nicht zur Durchführung kam. Es verstrichen dann wieder einige Jahre. Die liberale Partei war bereits zusammengescholzen, sie hatte im Gemeinderathe einen an Zahl zwar noch nicht so großen, dafür aber um so rücksichtsloseren und heftigen Gegner. Der Antrag auf Errichtung eines Rathhauskellers sollte wieder einmal das Tageslicht erblicken. Die Opposition — die heute herrschende Partei — schrie Zeter und Mordio, sie wollte von diesem Rathhauskeller „im Interesse der dadurch geschädigten hochbesteuerten Gastwirthe" nichts wissen, und die liberale Partei, die damals schon die ersten Versuche unternahm, sich vor der antiliberalen Partei feige zu verkriechen, ließ den Antrag fallen. Nun siehe da, jetzt ist es die antiliberale Partei, welche die Idee des Rathhauskellers zur Durchführung bringt und zwar ohne Rücksicht „auf die Interessen der dadurch geschädigten hochbesteuerten Gastwirthe". In der Gewißheit, daß die Errichtung eines Rathhauskellers nicht zur Durchführung kommen werde, hatten sich einige Gastwirthe im „todten" Rathhausviertel, und zwar in unmittelbarster Nähe des Rathhauses, angesiedelt. Alle diese Wirthe sehen sich nun durch die Errichtung des Rathhauskellers in ihrer Existenz bedroht. Sie hatten bisher nie Ursache, über allzu flotten Geschäftsgang zu klagen, jetzt aber sehen sie überhaupt den Ruin vor sich — einer wie der andere. Die Concurrenz mit dem

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