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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1898-08-26 · 34 (26.8.1898) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
15 (1898)
Issue
34 (26.8.1898)
Date
1898-08-26
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Sk. 34 Dr.Bloch's Wochenschrift Seite 623 stehende Consistorial-Berfassung ist ein Werk jenes Synhedrivns. Und dieses herrliche Frankreich, den: die civilisirte Welt ihre Freiheit und Israel die Emancipation zu verdanken hatte, ist heute, zu Ende des neunzehnten Jahrhunderts, so tief gesunken, daß es einen Zola vorurtheilt, einem Drumont zujubelt, einen Picquart ans der Armee stoßen läßt und einem Esterhazy Ovationen bereitet. Mit dem gottbegnadeten Propheten Jesaias ist man berechtigt von Paris, dieser Weltstadt, auszurufen: „Burg der Treue! Ach wie bist Du so tief gesunken! Einst die Stätte der Gerechtigkeit und jetzt" — rc. Dr. Friedlände r. Vom Jahrmarkt des Lebens. Glossen zur Tagesgeschichle. (Der verurtheitte Magistratsdirector. — Stadtcommaudaut Bielohlawek. — Die Lueger-Garde in der Ausstellung. — Das neueste Verbrechen. — Der normirte Strafsatz. — Vergani auf „scharfer Wache." — Rasche Genesung.) Die Verletzung des Hausrechtes, welche im April d. I. vom Wiener Magistratsdirector Herrn Tachau und zwei Magistratsbeamten auf Befehl des Reichsrathsabgeordneten Bielohlawek durch die widerrechtliche Hausdurchsuchung beim Verein der kaufmännischen Angestellten begangen wurde, ist nunmehr auch vom Apellsenate als strafbar anerkannt worden. Man wird sich erinnern, in welchem anmaßenden Tone seinerzeit unser Bürgermeister über das erstrichterliche Urtheil sich äußerte, von welchem er sagte, daß die Ueberzeugung eines Richters nicht maßgebend für ihn sei. Herr Dr. Lueger erklärte die Gesetzesverletzung, welche sich der Magistratsdirector zu Schulden kommen ließ, als einen correcten Vorgang; man darf darauf neugierig sein, ob der Chef der politischen Verwaltung von Wien es mit seiner Pflicht und mit dem Gesetze vereinbar finden wird, sich auch über das unabänderliche Urtheil der zweiten Instanz hinwegzusetzen. Nach den bisherigen Erfahrungen zu schließen, dürfte Herr Dr. Lueger auch das Urtheil eines Gerichtshofes als für ihn nicht maßgebend erachten, denn für ihn steht das Parteiinteresse höher als Gesetz und Recht, und so wird die Wiener Bevölkerung es sich auch weiterhin gefallen lassen müssen, an der Spitze des Magistrats einen Mann zu sehen, welcher der Verletzung eines Staatsgrundgesetzes schuldig erkannt worden ist. Aus dem vor dem Apellsenat durchgeführten Beweisverfahren ist noch das interessante Moment hervorzuheben, daß die Organe der Sicherheitswache, welche Herr Bielohlawek herbeigeholt hatte, damit sie bei der „Amtshandlung" Assistenz leisten, zuerst angaben, sie seien vom Polizeicommissariat entsendet worden, dann aber die charakteristische Mittheilung machten, es sei ihnen gesagt worden, daß sich im Vereinslocale eine lebensgefährliche Rauferei abspiele. Das sind Umstände, bezüglich deren seitens der Polizeidirection genauere Erhebungen gepflogen werden sollten, damit klargestellt werde, daß der Einfluß des Herrn Bielohlawek, wenn er schon im Stande ist, im Interesse der christlich-socialen Partei ein magistratisches Expeditionscorps zu mobilisiren, doch nicht hinreicht, um die Sicherheitswache, die unseres Wissens nach dem Gesetze nicht dazu berufen ist, die Manöver einer Partei zu unterstützen, nach seinem Belieben zu commandiren. * 4- * Die Direction der Jubiläums-Ausstellung hat einen Thorwächter, den Monteur Franz Gschwinder. Knall und Fall ohne Kündigung und ohne Abfertigung entlassen, weil er sich eine abfällige Aeußerung über Herrn Dr.L ueger erlaubte. Das ist geschehen, nachdem, wie die Zeugen aussagten, mit einem „Doctvr" von Lueger, also wahrscheinlich von einem Anwalt des Bürgermeisters ein „Protokoll" ausgenommen worden war, und unwidersprochen ist die von den Zeitungen behauptete Thatsache geblieben, daß Dr. Lueger deshalb die Entlassung des Thorwächters gefordert habe. Man muß die begleitenden Umstände in Betracht ziehen, unter denen diese sofortige Entlassung erfolgt ist, um sich über'den Vorgang ei» Urtheil zu bilden. Mehrere Bedienstete unterhielten sich in der Ausstellung während ihrer freien Zeit über den Antisemitismus und brachten Hoch-Rufe auf Dr. Lueger aus. Gschwinder, der beim Tische saß, entgegnete: „Hörts mir auf mit Eurem Dr. Lueger! Er hat mir meine Ehre abgeschnitten und mich unschuldig um's Brot gebracht." Bei dieser Gelegenheit soll er auch einen Ausdruck gebracht haben, der eine selbstverständlich unzulässige Beschimpfung des Bürgermeisters enthielt. Wenn nun über diesen Vorfall an die Direction der Ausstellung eine Anzeige erstattet würde, so hätte man es vollständig billigen müssen, wenn sie allen Bediensteten, welche sich an dieser „politischen" Kundgebung betheÄigten, sowohl Denjenigen, welche in der von sehr vielen Juden besuchten und aus diesem Besuche Bortheil ziehenden Ausstellung ihre Begeisterung für den Antisemitismus kundgaben, als auch dem Thorwächter Gschwinder, welcher gegen diese Kundgebung lauten Widerspruch erhob, eine energische Verwarnung hätte zutheil werden lassen. Man hatte den Leuten sogen müssen, daß die Ausstellung nicht der geeignete Ort sei, um sociale oder confesfionelle Meinungsverschiedenheiten auszutragen. Man hätte ihnen sagen müssen, daß es insbesondere den Bediensteten nicht gestattet sei.solche Dispute anzuzetteln, weil sie zu unliebsamenStörungen undConflictenAnlaß geben können. Das Verschulden war nicht auf Seite des Thorwächters Gschwinder allein gelegen, sondern mindestens in demselben Maße auf Seite jener Diener, die in der Ausstellung, in welcher auch viele jüdische Aussteller schweres Geld erfolglos geopfert haben, antisemitische Deuionstrationen veranstalteten. Davon hat man aber nicht das Geringste gehört. Herr Dr. Lueger war kleinlich und inhuman genug, wegen einer allerdings unzulässigen, jedenfalls aber unbedachten und provocirten Aeußerung zu verlangen, daß ein armer Teufel sofort brotlos gemacht werde, und die Herren Directoren, unter denen sich bekanntlich auch Juden befinden, waren feige genug, ein so unerhörtes Verlangen ohne weiters zu erfüllen. Herr Dr. Lueger ist allerdings Bürgermeister der Stadt Wien, allein er steht hinsichtlich seiner persönlichen Ehre nicht höher als irgend ein anderer Bürger. Einen speciellen Paragraph, der die Verletzung der dem Herrn Dr. Lueger vielleicht nach seiner Meinung schuldigen Ehrfurcht ahndet, hat man bisher dem Strafgesetze noch nicht angegliedert. Wenn Herr Dr. Lueger beleidigt wird, so muß er, wenn er sich Genugthuung verschaffen will, gerade so gut klagen, wie jeder andere Staatsbürger, und auch der von Dr. Lueger Geklagte hat das Recht, sich zu vertheidigen, und Strafausschließungsgründe, wie z. B. die Unzurechnungsfähigkeit, oder unter Umständen die Führung eines Wahrheitsbeweises rc., geltend zu machen. In dem gegebenen Falle aber hat Herr Dr. Lueger den Richter in eigener Sache gemacht und ein, in Anbetracht der Armuth und der Nothlage eines Menschen, der sich mühselig sein tägliches Brot erwarb, grausam zu nennendes Urtheil gefällt, welches die Direction der Ausstellung mit der gewünschten Grausamkeit zu vollziehen sich beeilte. Wir halten es für ein unwürdiges und beschämendes Schauspiel, zu sehen, wie der Bürgermeister von Wien seine Machtvollkommenheit und seine Autorität aufbietet, um einen Thorwächter, der eine abfällige Aeußerung über ihn gemacht, brotlos zu machen. Und ein Thorwächter ist doch gewiß im vollsten Sinne des Wortes „ein kleiner Mann." 4- 4- 4° Die vorstehenden Bemerkungen waren bereits im Drucke, als die Direction der Ausstellung durch die „Corr. Wilhelm" eine Berichtigung an die Blätter versendet hatte, wonach es unwahr sein soll, daß Dr. Lueger die Entlassung des Thorwächters Gschwinder verlangt habe. Zunächst wäre es Sache des Herrn Dr. Lueger und nicht der Ausstellungsdirection gewesen, diese Berichtigung zu versenden, denn die Direction ist denn doch nicht die Filiale des städischen Berichtigungsamtes. Wir wollen es aber dahingestellt sein lassen, ob diese Berichtigung den Thatsachen entspricht oder nicht, denn es erscheint fast unglaublich, daß die Direction der Jubiläumsausstellung Herrn Dr. Lueger gegenüber freiwillig einen so beispiellosen Grad von Servilismus bethätigt haben soll. Die Direction war berechtigt, ihren Angestellten das politische Kannegießern in den Räumen der Ausstellung zu untersagen, ihnen deshalb eine Rüge oder eine Disciplinarstrafe zu ertheilen, eventuell sogar, wenn man schon catonische Strenge walten lassen will, ihnen zu kündigen; sie ohne Kündigung auf's Pflaster zu werfen, wäre unmenschlich gewesen. Diese unmenschliche Procedur wurde aber gerade gegen den Einen angewendet, der gegen eine antisemitische Kundgebung remonstrirt hatte, während die Hoch-Lueger' Raserei durchaus unbeanständet blieb. Und diese einseitige Parteinahme und Maßregelung dessen, der den Bürgermeister beleidigt hat, soll spontan erfolgt sein? Herr Dr. Lueger mag stolz sein auf

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