Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 15 (1898)
- Issue
- 31 (5.8.1898)
- Date
- 1898-08-05
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 31 Dr. Bloch's Wochenfchrifi Seite 579 an denen sich im Potoczek'schen Blättchen auch ein Dorfschullehrer betheiligt, alle Ursache, sich stets vor Augen zu halten: „Wer Wind säet, wird Sturm ernten". Der „Oesterreichisch-Jsraelitischen Union" geht nachfolgende Meldung zu: Neu-Sandec, 27. Juli. Trotz des Standrechtes wurde in der Nacht vom 24. auf den 25. Juli der jüdische Schanker David Grünberg in Przydonice (Bezirk: Neu-Sandec) von einer Bauernbande überfallen und zum zweitenmale ausgeplündert. Ebenso wurde im Dorfe I a s z y n a das dortige Wirthshaus gänzlich ausgeraubt. Auch haben die Bauern den Wirth sammt seiner Frau durch thätliche Mißhandlungen übel zugerichtet. Das „Correspondenzbureau" versendete darüber folgendes Telegramm: Lemberg, 30. Juli. Gestern wurde die Anzeige erstattet, daß in Przydonice im Bezirke Neu-Sandec am 24. v. M., Nachts, ein Wirthshausexceß stattgefunden habe, wobei eine jüdische Schänke von excedirenden Bauern überfallen worden sein soll. Ueber diesen erst fünf Tage nach dem angeblichen Ueberfall ohne Angabe der Thäter zur Anzeige gebrachten Vorfall wurden eingehendste Erhebungen eingeleitet, welche jedoch bisher vollkommen resultatlos geblieben sind. Gestern Nachts soll ein ähnlicher Ueberfall in Jaszyna im gleichen Bezirke stattgefunden haben. Auch über diesen ist bis jetzt nichts Positives bekannt. Herr Dr. Eder hat sich „getäuscht". Im christlich-socialen Lager ist abermals ein Bruderzwist entstanden, in welchem es sich um die Führerschaft bei den christlich-socialen Eisenbahnern handelt. Um diese Führerschaft, die vielleicht zur Erlangung eines Abgeordnetenmandats hätte verhelfen können, bewarb sich seinerzeit Herr Dr. Max Anton Lö w, geborener Max Löw, der bekanntlich Geschäftsantisemit geworden ist und lästerlich über die Juden schimpfte, obgleich er selbst der Sohn eines frommen Brünner Juden ist. Die Schamlosigkeit seines Auftretens nützte aber Herrn Dr. Löw nichts; die Taufe verhalf ihm nicht zur Anerkennung als „ehrlichen" Antisemit und er wurde von den Christlich-Socialen hinausgeworfen. Das gleiche Schicksal scheint nun Herrn Dr. Eder widerfahren zu sollen, welcher als Nachfolger des Dr. Max Anton Löw mit dem Abgeordneten Bielohlawek um das Vertrauen der Eisenbahner kämpft und eine Versammlung einberief, um die Unthätigkeit des Herrn Bielohlawek zu besprechen. Dadurch hat sich es nun Herr D r. Eder mit den Christlich-Socialen ein für allemal verdorbenftmd sie wollen von ihm nichts mehr wissen. Dagegen hat er in einer Eisenbahnerversammlung, bei welcher es zu Raufereien kam, die Erklärung abgegeben, er habe sich in den Christlich-Socialen „getäuscht". Dieselben meinen es weder mit dem Christenthum noch mit den Arbeitern ehrlich. Er selbst sei christlich-social im Sinne Neumann's. Die Geständnisse des Herrn Dr. Eder riefen Tumulte hervor, bei denen es sich ereignete, daß der christlichsociale Abgeordnete Prochaska zu Boden fiel. Er behauptete dann, er sei von den Socialdemokraten niedergeschlagen worden. Die Socialdemokraten erklärten, daß es gänzlich unwahr und sagten Prochaska sei ein Simulant. Prochaska blieb dabei, man habe ihn auf den Kopf geschlagen; vielleicht hat er sich auch getäuscht. Es ist ja kein Wunder, wenn die Christlich-Socialen einmal auch sich selber täuschen. Sodawasser beim Wimberger. Beim Bezirksgerichte Josefstadt wurde dieser Tage eine bemerkenswerthe Ehrenbeleidigungsaffaire anhängig gemacht. Es handelt sich um die Klage eines Journalisten gegen einen Schriftsteller, doch ist das Thema der Klage derart, daß die beiden Parteien mehr in den Hintergrund treten, weil sich der ganze Ehrenhandel um die Person des Abgeordneten Josef Gregorig und die geflügelten Worte „Sodawasser beim Wimb e r g e r" dreht. Der Geklagte, ein Schriftsteller Namens Franz L e g w a r t h, hat nämlich in einer hiesigen Advocaturskanzlei dem Personal gegenüber und später auch vor dem Advocaten selbst beit Journalisten Hecht wiederholt der „lüge nhaften Verleumdung" und „bodenlosen Berleumdun g" geziehen, weil dieser die mit dem „Sodawasser beim Wimberger" in Verbindung stehenden Gerüchte über die Person Gregorig's erzähle, aufrecht erhalte und f ü r wahr a u s g e b e. Da Legwarth seinen Beleidigungen beifügte, dieselben mögen Hecht mitgetheilt werden, dieser „solle ihn nur klagen", kam Hecht dieser Aufforderung nach, behauptend, die Geschichte vom Sodawasser habe sich bei einem Wimberger'schen Maskenball in einem chambre separöe zugetragen und um zu erhärten, daß Legwarth ihn fälschlich verunglimpfe, biete er (Kläger) den Wahrheitsbeweis an. Zur Führung desselben werden als Zeugen begehrt: Die Abgeordneten Glöckner und Iro, die Gemeinderäthe Schreiner und Purscht und eine Halbweltdame, die unter Lebemännern den Spitznamen „A s ch a n t i" führt. Man darf aus die Austragung dieses Processes sehr gespannt sein. Pater Heydenreich. Der Redemptoristenpriester Pater Heydenreich, der durch eine Affaire mit anonymen Briefen, die schon wiederholt das Gericht beschäftigte, auch in weiteren Kreisen bekannt wurde, ist aus seinem Orden ans getreten, wie verlautet, nicht ganz freiwillig. Der Redemptoristenorden hat sich an den Cardinal Grüscha mit der Bitte gewendet, Pater Heydenreich keine Stelle in der Wiener Diöcese zu verleihen. Der erwähnte Priester, der seinerzeit auch als Mitarbeiter eines Wiener antisemitischclericalen Abendblattes fungirte und schon die Würde eines Rectors bei seinem Orden bekleidete, sollte nach Steiermark versetzt werden, zog es jedoch vor, ganz aus dem Orden auszutreten. Bekanntlich hat der Landtagsabgeordnete Bauchinger, der jetzige Pfarrer von Pöchlarn, seinerzeit ebenfalls seinen Orden verlassen, wenn auch aus anderen Motiven als Pater Heydenreich. Eine Klage gegen Dr. Lueger. Die Schließung des Reichsrathes hat nach der geltenden Rechtspraxis die Aufhebung der Immunität der Abgeordneten zur Folge. Alle gegen Reichsrathsabgeordnete anhängige Processe, die während der Dauer des Reichsrathes oder während der Vertagung ruhten, leben wieder auf. Dies ist nun auch der Fall mit einer Ehrenbeleidigungsklage, die der Monteur Franz Geschwinder gegen den Bürgermeister Dr. Lueger deshalb angestrengt hatte, weil Letzterer in einer Sitzung des Gemeinderathes behauptet haben soll, Geschwinder habe die bekannte Anzeige gegen Karl Wagenführer blos aus Rachsucht erstattet. Nach Einlangen der Klage wendete sich das competente Bezirksgericht Josesstadt an den Jmmunitätsausschuß des Abgeordnetenhauses behufs Einleitung des Auslieferungsversahrens. Mit Rücksicht auf die inzwischen erfolgte Vertagung mußte das Verfahren in dem Processe ruhen. Nachdem mit Schließung des Reichsrathes auch die Immunität des Dr. Lueger aufgehoben erscheint, ersuchte der Rechtsvertreter des Monteurs Geschwinder bei dem Bezirksgerichte Josefstadt den Richter um nunmehrige Ausschreibung der Hauptverhandlung über die Klage Geschwinder's gegen Dr. Lueger. Die Verhandlung wird für Dritte September anberaumt werden. D»e Ehrenrettung Bergaui-s. Bekanntlich hat Herr Ernst V e r g a n i gegen die vom hiesigen Schwurgerichtshofe gefällten Freisprüche bezüglich der von ihm aus Anlaß der „M ühldorfer Affaire" geklagten Zeitungsherausgeber und Redacteure die Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet, deren Erledigung noch immer ausständig ist. Durch eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes wurden die Klagen gegen die anderen Schriftleiter und Herausgeber, das ist gegen Schönerer, I r o, Stein und Ohme, ausgeschieden und der Competenz des Kremser Schwurgerichtes zugewiesen. Die Klage gegen Stein wurde später zurückgezogen, während das Verfahren wider Schönerer, I r o und Ohme vor längerer Zeit gänzlich eingest e l l t wurde, weil der Kläger durch sechs Monate zur Fortsetzung des Verfahrens nichts unternahm. Ueber die Nichtigkeitsbeschwerde der Freigesprochenen konnte jedoch der Cassationshof nichts verfügen, da sich bekanntlich unter ihnen auch der Abgeordnete Karl Hermann Wolf befindet, der bald als Landtagsabgeordneter Böhmens, bald als Reichsrathsabgeordneter die Immunität genoß. Da diese jetzt erloschen ist, gelangen die Acten nunmehr an den Cassationshof, der i m L a u f e d i e s e s M o u a t s über die Nichtigkeitsbeschwerde entscheiden wird.