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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1898-07-29 · 30 (29.7.1898) · page 8

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
15 (1898)
Issue
30 (29.7.1898)
Date
1898-07-29
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Seite 564 Dr. Vloch's Wochenschrift Nr. SO werden die Berichtigungen des Herrn Dr. Lueger uns verhindern. dem Gebühren der Gascommission auch weiter unsere Aufmerksamkeit zu widmen. — Ueber dasselbe Thema erhalten wir ferner noch folgende Zuschrift: In Bezug auf die Berichtigung des Herrn Bürgermeisters wegen Lieferung von Anbohrungs-Bestandtheilen verweisen wir auf die Interpellations-Beantwortung im Amtsblatt der Stadt Wien, Nr. 57, Pagina 1905 und 1906 am 19. d. M., in welcher officiell zugestanden wird, daß bei der Offertverhandlung vom 4. Juli die Wiener Firma „Armaturen und Maschinenfabrik vormals I. A. H i l p e r 1* 40 Percent Nachlaß, die Prager Firma „Maschinenbau-Actien-Gesellschaft vormals Breitfeld, Da^nek & (£o." aber nur 35 Percent Nachlaß geboten habe. Erst am 7. Juli habe letztere Firma in einer Zuschrift mitgetheilt, daß sie sich bei der Berechnung der Gewichte geirrt habe und daß sie unter Zugrundelegung der neuen Gewichte den Nachlaß von 35 Percent auf 45 Percent erhöhen könne. Nach unserer Anschauung durfte dieses Nachtragsoffert überhaupt nicht mehr acceptirt werden: denn am 7. Juli war es leicht, ein am 4. Juli eingebrachtes Offert zu unterbieten. Mindestens aber mußten die übrigen Offerenten zur Abgabe eines neuen Offerts aufgefordert und zugelaffen werden. Das ist nicht geschehen, und deshalb ist der Vorgang der Gascommission vom Standpunkte der Wiener Industrie sehr zu beklagen, weil dabei die Interessen derselben ebenso preisgegeben sind, wie bei der Vergebung der Gascandelaber. Ei« Milderungsgrund. Der Kohlenhändler Leopold Guttmann hatte sich vor dem Strafrichter des Bezirksgerichtes Leopoldstadt wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit zu verantworten, weil er feinen Zughund auf einen jungen Burschen gehetzt hatte. Der Angeklagte erzählte.-Herr Richter, was ich in Folge der antisemitischen Bewegung ausstehen muß, kann ich hier nicht schildern. Jeden Tag muß ich bei meinem Geschäfte neue Fensterscheiben einschneiden lassen, denn die Burschen kommen haufenweise angerückt und unter antifemitischen Schimpfworten werfen sie meine Fensier ein. Wenn meine Frau mit dem Kinde bei der Thür sitzt, ist das Wort „Saujüdin" noch das harmloseste, das sie zu hören bekommt. Damals hat mir der Bursche „Saujud' elender," ins Geschäft gerufen und ich bin ihm nachgerannt, um ihn zur Rede zu stellen. Der Hund ist mir dabei nachgelaufen und hat den Buben umgeworfen. Der Richter verurtheilte Guttmann zu drei Gulden Geldstrafe mit der Begründung, daß darin eine strafbare Handlung liege, indem Guttmann den Hund nicht zurückrief. Als mildernd wurde die Aufregung in Folge der Provocation durch den Burschen angenommen. Antisemitische Geschäfts-Praxis. Der antisemitische Verein „Ostmark", dessen statutenmäßiger Zweck es ist, Kleingewerbetreibende durch Vorschüsse zu unterstützen, hat dem Tischler Josef Seidl einen Vorschuß von 200 fl. bewilligt, wobei ihm aber nur 184 fl. 74 kr. zugezählt wurden. Die Sicherstellung für diese Verbindlichkeit Seidl's bedang sich der Verein in der Weise aus, daß er vier Giranten, welche einen Blankowechsel per 200 fl. accep- Liren mußten, forderte und außerdem als weitere Deckung die Uebergabe einer Lebensversicherungs-Polizze per 500 fl. verlangte. Seidl, der dieses Darlehen zu Geschäftszwecken bedurfte, erfüllte alle diese Anforderungen. Kein Mensch wird zweifeln, daß diese Sicherstellung dem Verein nach jeder Richtung hin genügen mußte. Als der Betrag von 39 fl. 16 kr. bereits abgezahlt war, begehrte der Verein von Josef Seidl, trotzdem er seinen Ratenzahlungen stets pünktlich nachkam, daß er dem Verein auch die Quittungen über die bezahlten Versicherungsprämien vorweise. Seidl war dazu bereit, weigerte sich aber, sich in das Vereinslocal zu begeben, indem er erklärte, die Einsichtnahme der bezahlten Quittungen bei sich zu Hause den Vereinsorganen jederzeit zu gewähren. Der Verein trat klagbar auf und erwirkte gegen Seidl durch seinen Rechtsfreund Dr. Friedrich Fö r st e r einen Zahlungsauftrag auf den gesammten Betrag von 200 fl. Den durch Dr. B a u m a n u erhobenen Einwendungen des Beklagten wurde vom Wiener Handelsgerichte keine Folge gegeben. Wohl äußerte sich der Vorsitzende dahin, daß der Vorgang der „Ostmark" nicht billig wäre, allein der Zahlungsauftrag mußte gesetzlich aufrecht erhalten werden. Ueber Berufung des Beklagten fand vor dem Oberlandesgerichte Wien die Verhandlung in zweiter Instanz statt. Dr. Baumann führte aus, daß das Vorgehen der „Ostmark" ein ganz willkürliches gewesen sei. Der Schuldner habe unter Beibringung von vier wechselrechtlich haftenden Bürgern, sowie einer Polizze ein Darlehen erhalten, habe weiter seine Raten pünktlich eingezahlt und solle nunmehr, weil es dem Ausschüsse gerade beigefallen wäre, von dem Einsichtsrechte in einer Weise Gebrauch zu machen, die dem Schuldner nicht convenirte, auf den ganzen Betrag belangt werden. Dieses Vorgehen könne unmöglich dem Geiste des Gesetzes entsprechen. Der Gerichtshof gab diesen Ausführungen Folge, cassirte das erstrichterliche Urtheil und verfällte die „Ostmark" in den Ersatz der Kosten. Herr Purscht als Geschworner. Herr Alexander Purscht war in der Juli-Session des Wiener Schwurgerichtes Geschworner, wurde aber jedes Mal, jo oft er ausgelost wurde, von dem jeweiligen Bertheidiger sofort abgelehnt. Am letzten Samstag passirte ihm das zum fünften Male und diese Ablehnung dürfte Herrn Purscht besonders schmerzlich berührt haben, da der Bertheidiger, welcher sich durch die Ablehnung gegen die Mitwirkung des Herrn Purscht an der Rechtsprechung verwahrte, ein Mitglied der Wiener Gemeindevertretung ist und noch dazu ein solches, das keineswegs zur oppositionellen liberalen Minorität zählt. Es war Gemeiuderath Dr. Karl Kraft, welcher auf Grund des antisemitischen Programmes gewählt wurde und im Gemeinderathe eine unabhängige Stellung zwischen den Parteien einnimmt. Damit dürfte auch die letzte Hoffnung des Herrn Alexander Purscht, über die Moral Anderer zu richten, zunichte gemacht sein. Auf der ganzen Linie aller Parteien scheint man nun der Meinung zu sein, daß Herrn Purscht die Qualification zum Amte eines Volksrichters fehle und daß er durchaus nicht der „Bürger von Verständigkeit, Ehrenhaftigkeit, rechtlicher Gesinnung und Charakterfestigkeit" ist, wie es das Gesetz für das Geschwornenamt bedingt. Herr Purscht, der — um mit einem Gesinnungsgenossen des Herrn Gemeinderathes Purscht zu sprechen — zufällig Geschworner wurde, hoffte durch dieses Amt der ,Welt zu zeigen, daß er noch würdig und fähig sei, puncto Recht und Moral ein Wörtchen dreinzureden. Daß er von allen seiner politischen Gesinnung Ferne- und auch Nahestehenden abgelehnt werde, hatte er nicht erwartet. Pünktlich erschien er täglich im Geschwornenzimmer, um einen Platz auf der Geschwornenbank zu erhalten. Das Glück war ihm auch günstig, von den vierundzwanzig Hauptgeschwornen der Session wurde er immer ausgelost, doch es ging ihm so, wie Herrn Tantalus seligen Angedenkens, der im Bache stand und seinen Durst nicht stillen konnte und über dessen Haupt die herrlichsten Früchte hingen, ohne daß er sie zu erreichen vermochte. Tantal» s-P urscht mußte hungrig, wie er gekommen, immer wieder von dannen gehen. Es scheint doch nicht so leicht zu sein, „zufällig" Geschworner zu werden. Die Opfer von Alt-Sandee. Aus A l t-S a n d e c erhalten wir folgenden Bericht über die gegenwärtige Lage in diesem Orte: Die Lage der hiesigen jüdischen Handelsleute, welche durch die am 25. v. M. stattgehabte Plünderung so furchtbar in ihrer Existenz getroffen wurden, verschlimmert sich von Tag zu Tag. Es fehlt jede Aussicht auf eine Linderung der Noth. Wohl hat sich in Krakau ein Comite gebildet, welches den Unglücklichen Unterstützungen in Aussicht stellte, wenn sie auf eine Entschädigung seitens der Diebe und Räuber Verzicht leisten würden. Leider geschieht aber gar nichts. Denn sämmtliche sechsundzwanzig durch den Raub so hart mitgenommene Familien sind immer noch dem Hunger preisgegeben. Wir hatten die Hoffnung, daß die bei den Plünderern vorgenommenen Revisionen doch Einiges von dem geraubten Gute ans Tageslicht bringen würden, aber diese Revisionen fanden erst so spät — eine Woche nach den Plünderungen — statt, daß die Diebe und Hehler Zeit und Muße genug hatten, Alles zu verstecken und an den Mann zu bringen. Nur so ist es zu erklären, daß bei der am 16. d. M. durch das Gericht vorgenommenen Ausfolgung des Erlöses für die bei den Plünderern saisirten Maaren der Werth des gestohlenen Gutes auch nicht annähernd hereingebracht wurde. So ergab der Licitationserlös des Mehles im Gesammtwerthe von 6000 fl. nur 313 fl.; Lederwaren im Werthe von

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