Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 15 (1898)
- Issue
- 30 (29.7.1898)
- Date
- 1898-07-29
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 30 Dr. Bloch's Wochenfchrifl Seite 563 des Heiligen schon lange seine Berechtigung eingebüßt. Wir würden auch gar nicht darob staunen, wenn eines schönen Tages ein Dieb öffentlicher Gelder vor dem Richter seine Handlungsweise damit entschuldigen würde, daß er als zur Freiheit geborener Nachkomme Arpads sich nicht dazu verstehen konnte, hebräischen Emporkömmlingen Helotendienste zu leisten, sondern es vorzog, sich mit einem tiesen Griff in die ihm anvertraute Casse von Jenen zu emancipiren". Man versteht die innigen Sympathien Vergani's für die beiden Arader Langfinger und deren Nacheiferer, wenn man sich seiner Vergangenheit als Bürgermeister von Mühldorf erinnert. Auch er mußte damals Helotendienste leisten, allerdings nicht etwa jüdischen Gläubigern, sondern Herrn Schönerer, und er hat sich „mit einem tiefen Griff in die ihm anvertraute Casse" frei gemacht. Daß aber diese etwas ungewöhnliche Form der wirtschaftlichen Emancipation in den officiellen Parteiblättern der Christlich-Socialen vertheidigt und angepriesen werden kann, ist ein Beweis, daß bereits die gesammte Partei von moral insauity behaftet ist. (ü Die christliche Nächstenliebe und Barmherzigkeit des Pfarrers Deckert. Wie gemeldet, starb im vorigen Jahre die Cabinetsdieners-Witwe Karoline Wieden im Wilhelminen-Spitale zu Ottakring und hinterließ eine Tochter gleichen Namens, die laut ärztlicher Zeugnisse mit Gicht und Nervenleiden behaftet ist und in größtem Elende lebt. Die Unterstützung, die sie gnadenweise vom Obersthofmeisteramte bezieht, reicht zum Lebensunterhalte des erwerbsunfähigen Mädchens nicht aus, weshalb sie als Wiener Kind um eine Armenpfründe einschritt. Caroline Wieden jun. hatte wohl gehofft, nach dem Tode der Mutter etwas zu erben, da ihr bekannt war, die Mutter habe nicht unbedeutende Ersparnisse besessen, allein bei der Todesfallsaufnahme hieß es, es sei keinerlei Nachlaß vorhanden. Da brachte ein Jugendfreund der verstorbenen Mutter, der Private Theobald G e l i n e k, zur Kenntniß, Erstere habe ihm bei seinem letzten Krankenbesuche im Wilhelminenspitale eröffnet, „für ihre arme Tochter sei gesorgt"; dabei überreichte sie ihm ein Couvert mit der Aufschrift: „Darf erst nach meinem Tode geöffnet werden!" Wie er nun weiters bekannt gab, öffnete er das Couvert nach dem Ableben der Witwe und fand darin zwei vom Pfarrer Dr. Josef Deckert in Weinhaus eigenhändig ausgestellte Bestätigungen, wonach die Verblichene ihm als Präsidenten des Weinhauser St. Josef-Kirchenbauvereines ihr 2265 fl. 23 kr. betragendes Vermögen am 10. September 1888 zur Aufbewahrung übergeben habe. Man kann sich wohl denken, wie freudig diese Botschaft die arme verwaiste Tochter berührte. Sie wandte sich nun an das Bezirksgericht Währing als Verlassenschaftsbehörde, damit Pfarrer Dr. Deckert zur Ausfolgung des Nachlaßvermögens auigefordert werde, das Gericht wandte sich an den genannten Pfarrer, allein dieser verweigerte die Herausgabe des Vermögens, behauptend, dasselbe sei ihm für den Kirche nbau verein in Verwahrung übergeben worden. Das Mädchen legte nun dem Gerichte die im erwähnten Couverte befindlich gewesenen Bestätigungen Dr. Deckert's im Originale vor und es heißt in denselben, der Kirchenbauverein habe die Vollmacht zur Verwaltung des Vermögens übernommen, nach dem Tode der Frau Wieden haben ihre Rechte an ihre beiden Töchter überzugehen. Eine dieser Töchter ist seither verstorben. > Es kam nun zu zahlreichen Verhandlungen, im Laufe welcher das Bezirksgericht Dr. Deckert auf den Widerspruch zwischen seinen Behauptungen und dem Wortlaute der von ihm stammenden Bestätigungen aufmerksam machte und ihn wiederholt zum gerichtlichen Erläge des Nachlasses aufforderte, jedoch vergeblich! Dr. Deckert richtete an das Gericht verschiedene Eingaben, in denen er gegen den Erbenmachthaber, die Presse und dergleichen wetterte, blieb aber dabei, nichts herauszugeben. Inzwischen wurde das in Noth lebende Mädchen geistig u m n a ch t e t und vom Bezirksgerichte deshalb unter C u r a t e l gesetzt. Zum Curator wurde ihr Oheim, der Bahnwächter Josef Wieden, bestellt, der vorerst um curatelsbehördliche Genehmigung zur Klage gegen Dr. Deckert einschreiten mußte, da die Androhungen mit einem Pönale gleichfalls fruchtlos blieben. Bemerkenswerth ist, daß die Finanzbehörde von der „Erbin" für die noch immer im Besitze Doctor Deckert s befindlichen Werthobjecte, nämlich Sparkassebücher und Hypothekar-Promessenscheine, bereits eine Nachlaßgebühr von 71 fl. 80 kr. mittelst Zahlungsauftrages begehrt hat, wogegen ihr Erbenmachthaber recurrirt hat, da zuerst das Urtheil im Processe gegen Dr. Deckert abgewartet werden müffe und Caroline Wieden bisher absolut nichts besitze. Gegen die Erweiterung des Rothschild-Spitals. Wir haben kürzlich mitgetheilt, daß sich die Bezirksvertretung von Währing gegen die Erweiterung des israelitischen Krankenhauses, Währingergürtel 97, ausgesprochen hat. Die Erweiterung soll nämlich in der Weise ausgeführt werden, daß ein Th eil des Spitalgartens zur Verbauung gelangt. Es können also weder Verkehrs-noch andere Hindernisse gegen die geplante Erweiterung geltend gemacht werden. Nichtsdestoweniger hat sich nun auch der Stadtrath auf Antrag des Referenten Dr. Mayreder gegen die Erweiterung ausgesprochen und beschlossen, an die Statthalterei das motivirte Ersuchen zu richten, die Erweiterung des Spitals nicht zu bewilligen. Die Berlafferischaft der Philomena Mark. Im Amtsblatte der „Wiener-Zeitung" werden vom Bezirksgerichte Josef st adt „Diejenigen, welche als Gläubiger an die Verlassenschaft der am 28. April 1898 mit letziwilliger Anordnung verstorbenen, zuletzt 9. Bezirk, Rögergaffe 27 wohnhaft gewesenen Philomena Mark, geborene Fönten i, eine Forderung zu stellen haben, aufgefordert, ihre Ansprüche den 30. August, Vormittags 11 Uhr, bei dem genannten Gerichte zu überreichen". Die Berichtigungen des Herrn Bürgermeisters- Wir lesen in der „Neuen Freien Presse": „Unsere wiederholten Mittheilungen über das Gebühren der geheimnißvollen Gascommission scheinen die letztere aus dem behaglichen Gefühle unbedingter Sicherheit aufgeschreckt zu haben; man rächt sich dafür im Rathhause in der Weise, daß man uns mit Berichts gnngen bombardirt, und zwar mit „amtlichen" Berichtigungen, welche nach der geübten Praxis unter allen Umständen und ohne jeden Commentar ausgenommen werden müssen. Allerdings bedürfen diese schriftstellerischen Leistungen des Herrn Bürgermeisters und seines Stellvertreters in den meisten Fällen auch keines Commentars, da sie mit ihrer Winkelzügigkeit und ihren inneren Widersprüchen höchstens eine parodisttsche Wirkung machen können. So berichtigt es Dr. Lueger kürzlich als unwahr, daß das prämiirte Modell des neuen Gascandelabers deshalb nicht acceptirtworden ist, weil die Gemeinde dabei zu ersparen hoffte. Wenige Zeilen später wird von ihm selbst als Motiv für die Annahme des neuen plumpen Modells der Umstand angegeben, „daß beiAcceptirung des neuen Modells eine Preisermäßigu n g zu erzielen sei". Uns will bedünken, daß diese Berichtigung eine lhatsächliche Bestätigung unserer Behauptung sei. Der Herr Bürgermeister berichtigt uns ferner, weil wir das neue Modell nicht schön finden; er stellt im Wege des § 19 amtlich fest, daß der neue Candelaber schön und stylvoll sei. Nun wird es wohl darüber keinen Streit mehr geben dürfen und das Publicum wird sich hüten müssen, die künftigen Gaseandelaber etwa gar unschön zu finden. Roma loeata 68t, causa finita. Herr Dr. Lueger berichtigt aber nicht blos ästhetische Anschauungen in amtlicher Weise, sondern auch die Meinungen über das, was von einem gewiffen Standpunkte aus erlaubt ist oder nicht. Er sagt, es sei unwahr, daß eine solche Lieferung nicht ins Ausland gehen durfte, und stützt seine Berichtigung auf die Berechnung, daß von den vergebenen 11.195 Stück Candelabern 5670 Stück von österreichischen Firmen ausgeführt werden; also gehtdoch dieHälfte ins Ausland! Der Rest aber wird fast ausschließlich von galizischen und mährischen Werken geliefert. Gleichwohl stellt Herr Dr. Lueger unsere Behauptung, daß bei der zweiten Offertverhandlung die Wiener Offerenten nicht berücksichtigt wurden, und daß diesen Geschäftsleuten das Geschäft genommen wurde, als unwahr hin. Diese Sorte von Dialektik, die eines Bürgermeisters der Stadt Wien wohl nicht würdig ist, mag vielleicht beim „Luchsen" einen Effect erzielen; den peinlichen Eindruck, den die Offertverhandluugen der Gascommission in den urtheilenden Kreisen der Bevölkerung hervorriefen, zunichte zu machen, ist sie gewiß nicht im Stande. Noch weniger