Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 15 (1898)
- Issue
- 30 (29.7.1898)
- Date
- 1898-07-29
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 30 Dr. Bloch's Wochenschrift Seite 561 nehmen des Herrn Guttmann in dem fettumgürteten Herzen dieses notorischen Gefühlsmenschen stärkeren Widerhall als bei anderen Redacteuren gefunden hat. Aber in der Auswahl der Titel hat dieser — man verzeihe das harte Wort — Schriftsteller kein Glück. Da hat er erst unlängst, wie wir erzählten, eine Geschichte, in welcher nur von einer Defraudation und von nichts Anderem die Rede war, die gänzlich unpassende Ueberschrift vorangesetzt: „Ohne Juden kein Betrug" und hat sich damit den Hinweis darauf zugezogen, daß jedenfalls Defraudationen ohne Juden sehr häufig Vorkommen, wie dies beispielsweise mit den Mühldorfer Gemeinde-Obligationen geschehen ist, die ein nicht erst näher zu bezeichnendes Individuum ganz allein defraudirt hat, ohne daß ihm dabei ein Jude geholfen hätte. Bon „Gefühlsroheit eines Juden" aus dem erzählten Anlässe zu reden, lieber Ernst, ist gerade so dumm und boshaft, als würde man den Fall als „Gefühlsroheit eines Postbeamten" typisch bezeichnen wollen. Weder der Jude noch der Postbeamte war „gefühlsroh"; das war nur der Herr Julius Guttmann persönlich, und weder die Juden noch die Postbeamten können etwas dafür, daß dieser Julius Guttmann wegen ein paar lumpiger Gulden, die er von seinem Gehalte oder von den zehntausend Gulden seiner Frau leicht hätte bezahlen können, sich der bescheidensten moralischen Verpflichtung gegenüber einer unglücklichen armen Näherin entziehen wollte. Also weder für die Postbeamten noch für die Inden ist die Gefühlsroheit ein zutreffendes, ihnen eigenthümliches Kriterium, und aus der Nichtswürdigkeit eines einzelnen Menschen in der Richtung Capital schlagen zu wollen, daß eine ganze Nationalität, Confession oder Berufsclasse in ihrer Gesammtheit beschimpft wird, ist antisemitische Niedertracht. Wir sagen ausdrücklich antisemitische und im gegebenen Falle nicht blos Berganische oder Wähner'sche Niedertracht, weil diese Ausbeutung der Ausschreitungen oder Verirrungen einzelner Personen zum Nachtheile aller ihrer Glaubensgenossen zur officiellen Methode antisemitischer Kampfesart gehört. Die Ernennung zum Ehrenbürger einer Gemeinde ist eine Auszeichnung; hat sich dieselbe vielleicht dadurch in das Gegentheil verwandelt, weil sich herausgestellt hat, daß irgend, ein Ehrenbürger sich als Gauner entpuppt hat? Darf man deshalb alle anderen Ehrenbürger für muthmaßliche Spitzbuben halten? Diese Bemerkungen mag sich der Pauschalist und Tramwayspeculant Dr. Theodor Wähner ad notam nehmen, weil auch in seiner angeblich deutschen Zeitung der Fall Guttmann unter der falschen Flagge „Jüdische Moral" aufgetischt wird. Was Herr Guttmann gethan hat, lieber Theodor, steht mit allen Begriffen der jüdischen Moral in directem Widerspruch, und es ist eine wissentliche erbärmliche Lüge, ein solches Benehmen auf Rechnung der jüdischen Moral zu setzen. „Möge dieser Fall", ruft das „Deutsche Volksblatt" aus. „mit seinen Einzelnheiten neuerdings zur Warnung für diejenigen Christenmädchen dienen, die sich so weit erniedrigen, mit einem Unartenlosen ein Verhältniß einzugehen, der sie dann gewöhnlich kaltherzig verstoßt und ohne Mitleid dem Elend preisgibt". Das Antisemitenblatt empfiehlt also den „Christenmädchen", nur mit Ariern Verhältnisse einzugehen, indem es sich offenbar verpflichtet hält, sich nicht blos um den „kleinen Mann", sondern auch um das kleine Mädchen anzunehmen und diesem mit Rathschlägen über die anzuknüpfenden Verhältnisse an die Hand zu gehen. Vielleicht erscheint demnächst ein „Taschenmerkzeitweiser für angehende Liebespaare", dem Vereine „Christliche Familie" gewidmet von Ernst Vergant. * * * Das Vernünftigste für unverheiratete Personen ist es vielleicht doch, sich überhaupt in kein Liebesverhältniß einzulassen, nicht einmal, wenn der Bewerber ein antisemitischer Parteiführer ist. Denn nicht einmal bei einem solchen Manne, der ja den Inbegriff aller bürgerlichen und männlichen Tugenden darstellen sollte, ist so ein Christenmädchen sicher vor „Gefühlsroheit". Zartgefühl bekundete es doch wohl nicht, als Herr Alexander Purscht sich von der Philomene Mark fünf Tage vor ihrer Entbindung zum Universalerben einsetzen ließ, und die Thatsache, daß diese unglückliche Person sich vor den Augen ihres Zuhälters aus dem Fenster ihrer Wohnung auf's Straßenplaster hinabstürzte, läßt gerade auch nicht den Rückschluß zu, daß Herr Purscht das „Christenmädchen" Philomene Mark mit besonderem Zartgefühl behandelt hätte. Es wäre aber ein Unrecht, in dem gegebenen Falle von antisemitischer Gefühlsroheit zu sprechen; die Erbärmlichkeit seines Betragens hat Alexander Purscht allein zu verantworten und ein Makel aus demselben trifft die antisemitische Partei nur insoferne, als zahlreiche Mitglieder derselben ungeachtet der diffamirendsten Enthüllungen ihn nach wie vor als Freund und als Parteigenossen behandeln. Aus diesem Grunde darf auch von dem Bestände einer Spittelbergpartei gesprochen werden. Es gibt aber auch eine speciell antisemitische Gefühlsroheit. Armen Waisenkindern eine Unterstützung zu entziehen, weil sie Inden sind, verkrüppelten Arbeitergreisen, weil sie Socialdemokraten sind, die Erweiterung eines Spitals zu verhindern, weil die Patienten, um die es sich handelt, voraussichtlich Juden sind, diese und viele andere Vorgänge ähnlicher Art bekunden nicht blos Gefühlsroheit der einzelnen Personen, die an solchen Beschlüssen und Abstimmungen theilnehmen, sondern antisemitische Gefühlsroheit, weil so empörende Acte der Unmenschlichkeit und Brutalität direct und unmittelbar aus dem antisemitischen Programm hervorgehen. Die Antisemiten sind zu einem so gehässigen Betragen geradezu verpflichtet, wenn sie nicht wollen, daß in ihr sogenanntes Programm eine Lücke gerissen wird. Die Intoleranz, die Unmenschlichkeit, die Grausamkeit, sie sind integrirende Bestandtheile und eine unausbleibliche logische Folge des Antisemitismus. * * Wenn übrigens eine Kundgebung von Gefühlsroheit Herrn Vergani gar so sehr anfregt, so möchten wir ihn auf den Erbschaftsproceß zwischen einer geisteskranken Waise und dem Pfarrer Dr. Deckert aufmerksam machen, eine Angelegenheit, deren Details an einer anderen Stelle dieses Blattes angeführt erscheinen. Herrn Deckert, einen Hetzpriester der verwerflichsten Sorte, haben wir nuferen Lesern bereits hinreichend als zerlegbaren Ehrenmann vorgestellt, und wir wollten ihn eben wieder zurückstellen, als die Berichte über sein Gebühren mit dem Nachlasse einer armen Frau den Namen dieses Menschen wieder in beit Vordergrund des Tagesgespräches rückten. Wer den Fall nachliest, wird mit uns zu der Ansicht gelangen, daß ein crasferer Fall von Gefühlsroheit sich kaum construiren ließe. Herr Deckert übernimmt das ersparte Capital einer Frau in Aufbewahrung uttb weigert sich, nach dem Tode derselben das Geld der h u n g e r n d e n Waise auszufolgen. Es genirt ihn auch nicht, daß Dieses darbende „Christenmädchen" wahnsinnig wird und er beharrt in der Borenthaltung fremden Geldes zum Nachtheile dieser beklagenswerthen Erbin auch trotz des gerichtlichen Vorhaltes, daß seine Behauptung, das Geld sei ihm für den Währinger Kirchenbaufond gegeben worden, mit seinen eigenen Bestätigungen im Widerspruche steht. Wir hegen nicht das geringste Bedenken, zu erklären, daß die Frage, ob Pfarrer Deckert das ihm anvertraute Geld der Curatelsbehörde der geisteskranken Erbin ausfolzen müsse oder nicht, weder von seinem guten Willen noch auch von einem langwierigen civilgerichtl i ch e n Verfahren abhängig gemacht werden dürfte. Herr Pfarrer Deckert müßte, wenn er sich der Würde und der Verpflichtungen seines priesterlichen Amtes bewußt wäre, zum Mindesten das nur seiner Ansicht nach strittige Capital sofort zu Gericht erlegen, um sich vor dem sonst naheliegenden Verdacht jesuitischer Erbschleicherei oder gar der Veruntreuung zu schützen. Nehmen wir die allergünstigste, wenn auch ganz unwahrscheinliche Voraussetzung an, Herr Pfarrer Deckert würde sich in dem guten Glauben befinden, die Frau Wieden habe ihr Geld dem Kirchenbaufond hinterlaffen wollen. Weiß alsdann Herr Deckert von den gesetzlichen Bestimmungen über den Pflichtteil der Kinder nichis und entspricht es den Grundsätzen kirchlicher Frömmigkeit, aus einem Erbschaftsacte Vortheil zu ziehen, durch welchen das erwerbsunfähige geisteskranke Kind der Erblasserin des letzten Kreuzers beraubt wird? Sehen Sie, Herr Vergani, da haben Sie einen wahren Schulfall von Gefühlsroheit! Da haben Sie ein „C h r i st e n m ä d ch e n", welches, ohne von einem Juden verführt worden zu sein, mitleidslos ins Elend hinausgestoßen wird! Da tauchen Sie, wenn es schon nicht anders geht, wenigstens eine fremde Feder in Ihr Tintenfaß und verhelfen Sie einer unglücklichen Geisteskranken zu dem mütterlichen Erbtheil, welches ihr widerrechtlich vorenthalten wird. * * * Das obergerichtliche Urtheil in dem Processe der Commune Wien gegen die englische Gasgesellschaft hat in der Bevölkerung