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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1898-07-22 · 29 (22.7.1898) · page 2

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
15 (1898)
Issue
29 (22.7.1898)
Date
1898-07-22
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 542 Dr. Bloch's Wochenschrift Nr. 29 Cultus des Weibes zur höchsten Blüthe, entwickelte, weil sie in ihm die Schönheit, die Anmuth, die Sitte, kurz all' das verehrte, was das Leben erst des Lebens werth macht, während sie dem Manne die Pflichten der Todesverachtung, des Schützers der Schwachen und Hilflosen überwies. Es ist überflüssig, in den grauenvollen Bildern jener beiden Katastrophen zu wühlen. Französische Cavaliere und französische Matrosen haben uns den Beweis erbracht, daß die Verrohung des französischen Volksgeistes alle Classen und Stände in gleichem Maße umfaßt. Und damit erklären sich alle Unerklärlichkeiten in der Affaire Dreyfus-Esterhazy; damit erklärt es sich, daß dieses Volk die Peitsche küßt, welche die Ehrgeizlinge des Geueralstabes über chm schwingen, Haß es einem notorischen Fälscher und Verräther zujauchzt, einen Unschuldigen auf einer wüsten Insel in langsamen Todesmartern verkommen läßt und den Namen eines Zola, des heldenmüthigen Vercheidigers der Unschuld, in den Koth zerrt. Zwischen den Palästen des St. Germain und den Hütten des Montmartre gähnt eine ungeheuere Kluft; in der Bestialität aber reichen sich der monarchische Adel und das communistische Proletariat die Hände, und Beide zusammen erwürgen die alte republikanische Tugend, wie sie die Frauen und Kinder in der Rue Jean Guyon und auf der „Bourgogne" erwürgt haben. Und dennoch ist Frankreich noch immer unsere Hoffnung. „Die Wahrheit ist auf dem Wege!" rief Zola vor Monaten seinen irregeleiteten Landsleuten zu, und wirklich, sie schreitet vorwärts, langsam aber unaufhaltsam, ob man sie auch mit List und Gewalt umbringen möchte. Seht doch dieses Frankreich, wie es sich von den Miasmen des Panama-Scandals selbst gereinigt hat! Auch anderwärts gibt es Corruption und Niedertracht, aber sie schleicht im Verborgenen und es gelingt nicht, sie aufzudecken Auch das französische Volk besteht aus Menschen, die menschlichen Jrrthümern und Leidenschaften unterworfen sind. Aber es ist auch an die Luft der Freiheit gewöhnt, und die Frecheit bringt Männer hervor, die immer wieder mit dem blendenden Lichte ihres Geistes das Gewölk dieser Jrrthümer und Leidenschaften durchbrechen. Mag auch die Tugend eines Briffon im Sterben liegen, solange noch die Tugend eines Zola lebt, ist man nicht berechtigt, an dem französischen Volksgeiste zu verzweifeln. Die Wahrheit ist im Anzuge, denn drohend erhebt sich vor jeder neuen Regierung die Frage der Legalität des Processes Dreyfus, die nicht anders gelöst werden kann als durch die Revision. An dieser Unvermeidlichkeit der Revision wird weder die neuerliche Verurteilung Zola's zu einem Jahre Gefängniß noch dessen Entfernung aus Frankreich etwas ändern, die selbstverständlich keine Flucht, sondern eine Maßregel ist, um die neuerliche Verhandlung hinauszuschieben. So hoch ist heute schon die Frage emporgewachsen, daß der Bestand der republikanischen Staatsform abhängig ist von der Erhellung des Dunkels, das über der Affaire Dreyfus-Esterhazy schwebt. Denn die Feinde der Republik, und der Kuß, den der Herzog von Orleans dem Schurken Esterhazy auf offener Straße verabreichte, sind ein Symbol dafür, wie oft das Recht gebeugt werden muß, damit die clerical-mouarchische Partei in Frankreich triumphire. Die Entschädigung der Geplünderten. Wien, im Juli. I» den im Ausnahmszustande befindlichen Bezirken Galiziens stehen Handel und Verkehr noch immer still und der Commerz ist gänzlich unterbunden. Es sind die Aermsten der Armen, die betroffen erscheinen, und das Elend und die Noth, die unter den westgalizischen Juden herrscht, spottet aller Beschreibung. Die Almosen, die ihnen aus den größeren, von der Revolte verschonten Städten seitens der wenigen wohlhabenden Glaubensgenossen zukommen, reichen kaum aus, den Hunger des meist zahlreichen Familienhausstandes — die armen galizischen Juden erfreuen sich bekanntlich in der Regel eines reichen Kindersegens — zu stillen. Die im Zuge befindlichen Sammlungen sind noch nicht zur Vertheilung gelangt und es wird noch eine ziemliche Weile währen, ehe dieselben in die dafür bestimmten Canäle fließen werden. Gegenüber dem angerichteten immensen Schaden wird sich die Privatwohlthätigkeit immer unwirksam erweisen. Ueberdies ist dieselbe nicht disciplinirt und wird nicht systematisch gehandhabt. Es handelt sich aber darum, rasch und gründlich Hilfe zu bringen. Den an den Bettelstab gebrachten Kaufleuten und Hausirern genügt es mit Almosen nicht, sie müssen in der Weise erwerbsfähig gemacht werden, daß ihnen ein wenn auch noch so bescheidenes Capital behufs Anschaffung eines kleinen Waarenkrames auf die Hand gegeben wird, und dies müßte rasch und unverweilt geschehen, damit der unterbrochene Geschäftsverkehr wieder ausgenommen und die Continuität der Handelsverbindung aufrecht erhalten werden könne. Man darf sich aber keiner Täuschung ‘ hingeben, die Privatwohlthätigkeit, und würde sie auch reichlicher als bisher sich bethätigen, wird in keinem Falle ausreichen. Die Gemeinden zum Schadenersatz heranzuziehen, erweist sich als aussichtslos, denn die haben selbst nichts. Ueberdies würde das die Judenhetzen aufs Neue anfachen. Die Staatsverwaltung muß zur Hilfelei st ung herangezogen werden. Der Streit, ob diese primär oder nur subsidiär hiezu verpflichtet ist, erscheint müßig. Thatsache ist, daß der Staat verpflichtet ist, für die Ruhe und Ordnung int ganzen Reiche zu sorgen und für die Sicherheit des Eigenthums der Bürger aufzukommen. Wenn irgend ein auch noch so kleiner Landstrich durch Wasser, Hagel oder ein anderes Elementarereigniß zu Schaden gelangt, wird schnell die Staatshilfe in Anspruch genommen, die häufig so reichlich fließt, daß die Betroffenen in der Regel dabei noch ein gutes Geschäft machen. Allerdings handelt der Staat in solchen Fällen nicht aus pflichtgemäßer Großmuth und eigenem Antrieb. Die Abgeordneten der betreffenden Bezirke sind es, die um die Wette in die Ministerresidenzen laufen, daselbst antichambriren und die Excellenzen und deren Referenten so lange bestürmen und bearbeiten, bis ein Erfolg zur Seite steht. Allein bei der galizischen Revolte handelt es sich nur um I u d e n, und da heißt es, vorsichtig sein. Eine Pression oder auch nur eine eindringliche Bitte könnte seitens einer Excellenz mißliebig ausgenommen werden und in letzter Linie auf das Mandat ungünstigen Einfluß üben. Die Haltung, welche diese jüdischen Abgeordneten Galiziens zu der galizischen Affaire eingenommen haben, wird kein Ruhmesblatt in der Geschichte der galizischen Judenheit bilden. Zur Liebe, zur Theilnahme und zum Mitgefühl für ihre Wähler und schwergeprüften Glaubensgenossen kann man die galizischen jüdischen Abgeordnete» freilich nicht zwingen, aber Tact und Diplomatik hätten ihnen eine conciliantere Haltung eingeben und an die Pflicht gemahnen sollen, welche sie gegenüber ihren Glaubensgenossen zu erfüllen haben. Eduard Beer. Vom Jahrmarkt des Lebens. Glossen zur TageSgeschichte. Die „Wiener-Zeitung" veröffentlicht eine in der „Politischen Correspondenz" enthalten gewesene, aus Lemberg datirte Darstellung über „Die Lage in Galizien". Die „Politische Correspondenz ist ein offieiöses, die „Wiener-Zeitung" ein amtliches Organ, und aus diesem Grunde muß angenommen werden, daß diese Darstellung den Anschauungen der leitenden Kreise, zum Mindesten aber jenen der galizischen Statthalterei entspricht, welche sich auch in dieser sonderbaren Emanation ein weithin klingendes Eigenlob ertheilt oder ertheilen läßt, was im Wesentlichen wohl dasselbe ist. Der Verfasser, dessen Schreibtisch sich aller Wahrscheinlichkeit nach im Gebäude der galizischen Statthalterei befindet, meint, es müsse bei einer „retrospektiven Besprechung der Lage" zunächst constatirt werden, „daß die verbrecherischen Handlungen der bäuerlichen Excedenten sich überall nur auf die Vernichtung des jüdischen Eigenthums beschränken, dagegen von der bei den Exceffen unmittelbar mitgenommenen Judenschaft Niemand weder ums Leben gekommen, noch überhaupt in eine für das Leben gefährliche Bedrängniß gerathen ist". Die wahrhaft väterliche Milde, mit welcher diese „zunächstige" Constatirung die galizischen Mord-

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