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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1898-07-15 · 28 (15.7.1898) · page 8

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
15 (1898)
Issue
28 (15.7.1898)
Date
1898-07-15
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Seite 638 Dr. Bloch's Wochrnfchrifi Nr. 38 Herbeiführung dieser Gefahr gearbeitet haben sollte. Die Bosheit der Juden kann man so hoch taxiren, als man will; daß sie so groß ist, um Plünderungen an ihrem Besitz oder Prügel sür ihre Person absichtlich herbeizuführen, das scheint denn doch recht unwahrscheinlich. Aber die Sache hat eine principielle Bedeutung. Denn mit diesem Urtheil wird eigentlich ein neues Delict begründet: das der P r o v o c a L i o n. Unter Provocation ist nicht eine Aufreizung zu einer bestimmten That zu verstehen, sondern die Hervorrufung einer allgemeinen Aufregung, aus der dann der Trieb zu der strafbaren Handlung erwächst. Der Zuruf, dessentwillen der Jude zu einer schweren Strafe verurtheilt wurde, war keine Aufreizung zu Angriffen wider die Juden, sondern er konnte, meint das Gericht, unter den Bauern eine Stimmung erzeugen, die eine Gefahr für die Juden darstelle. Es liegt auf der Hand, daß hier der Sinn des Gesetzes in der unmöglichsten Weise umdeutet wird. Die Gefahr, von der das Gesetz spricht, muß aus der Handlung entspringen; boshafterweise muß die Handlung unternommen werden, um eben die Gefahr herbeizuführen. Es genügt also nicht Fahrlässigkeit, sondern das Gesetz will die unmittelbare, planmäßig unternommene Handlung treffen, die die Gefahr erzeugt hat. Aber hier ist die Gefahr nicht aus der „Handlung" entsprungen, sondern aus der psychischen Veranlagung der Gefährdenden; die „Handlung" und die Gefahr hat keinen causalen Zusammenhang. Wenn ein Polizist inmitten einer erregten Volksmenge mit der blanken Waffe fuchtelt und sie damit zu Angriffen wider die Sicherhettswache provocirt, so wird wahrscheinlich in Oesterreich nicht er wegen öffentlicher Gewaltthätigkeit — weil er die Gefahr sür die Wache hervorrief — verurtheilt werden. Das Gesetz ist aber ein organisches Ganzes, und wenn es irgendwo verletzt wird, selbst gegen den letzten und verächtlichsten Menschen, muß man lauten Widerspruch erheben. Eine Gerechtigkeit, die zur Opportunität herabsänke, wäre keine Gerechtigkeit mehr. („Ärbeiter-Zeitung.") Aus der Häuslichkeit des Dr. Sigl. Der Führer der Antisemiten in Bayern ist bekanntlich der Herausgeber des „Bayerischen Vaterland", Herr Dr. Sigl, ein überaus sittenstrenger Herr, welcher namentlich sür Verirrungen, die von Juden begangen werden, ein überaus scharfes Auge und, wenn darüber in den Zeitungen berichtet wird, eine überaus scharfe Scheere hat, alle diesbezüglichen Notizen sehr sorgfältig sammelt und seinen Lesern zur Kenntniß bringt. Für die eigene Lebensführung des bayrischen V e r g a n i ist nun eine Gerichtsverhandlung sehr bezeichnend, über welche wir in den „Münchener Neuesten Nachrichten" folgende Mittheilung finden. „An einem Abend Ende Mai führte das Dienstmädchen Margarethe Ruhland die Hunde ihres Dienstherr«, des Herausgebers des „Bayerischen Vaterland", Dr. jur. Sigl, wie gewöhnlich auf die Straße. Sie traf auf ihrem Gange bei einer in der Nähe gebrachten Serenade einige Bekannte und verhielt sich bei ihnen so lange, daß sie erst um halb 12 Uhr wieder nach Hause kam. Inzwischen war ihre Dienstherrschaft, Dr. Sigl und seine Haushälterin, schon heimgekehrt, so daß die Ruhland die Thüre. verschlossen fand und läuten mußte. Dr. Sigl öffnete die Thür, war aber über die Störung so ungehalten, daß er das Dienstmädchen mit den gröbsten Vorwürfen und Schimpfnamen empfing. Die Ruhland ihrerseits begann nun ihren Dienstherrn gleichfalls mit nicht gerade schmeichelhaften Titulaturen zu belegen und ihn so zum Zorne zu reizen, daß er ihr ein paar Schläge über den Kopf gab. Die Ruhland, eine streitbare Person, fuhr daraufhin ihrem erzürnten Dienstherrn mit scharfen Nägeln ins Gesicht, riß ihm die Brille herunter und biß ihn in den linken Daumen. Am anderen Tage erhob sie Klage wegen Beleidigung und Körperverletzung. Sie hatte ein paar Tage lang Kopfweh von den Schlägen und will arbeitsunfähig gewesen sein. In der Verhandlung behauptete Dr. Sigl, die Ruhland habe ihm einmal zwei Flaschen Sect gestohlen und sei also eine untreue Magd; die Ruhland dagegen schreibt die Erbitterung des Herrn der Abweisung zu, die sie seinem Liebeswerbeu entgegengesetzt habe. Da der Sect jedoch von dem Fräulein „Haushälterin" und von einem von ihr nächtlicherweise eingeführten Liebhaber gettunken worden sein soll und die Ruhland ihrerseits trotz der Nachstellungen ihres Dienstherrn in ihrer Stelle blieb, konnten beide Klagetheile (Dr. Sigl hatte Widerklage erhoben) für ihre Behauptungen keine Beweise erbringen. Das Gericht hielt sich infolge dessen nur an die erwiesenen Thatsachen und entschied, daß Dr. Sigl in Ausübung seines Züchtigungsrechtes gegen den Dienstboten, das ihm vom bayerischen Landrechte zugestanden wird, straflos sei, während die Ruhland für die Beleidigung 10 Mark und für die Körperverletzung 5 Mark Sttafe zu zahlen habe. Jüdische Hexen. Man schreibt der „Allgemeinen Zeitung des Judenthums" aus Ostpreußen: Daß es hier ander russischen Grenze noch jüdische Hexen geben kann, ist eine Entdeckung der Neuzeit und hat wenigstens das Verdienst, daß sie unter die vielen und mannigfaltigen Beschuldigungen, zu welchen das jüdische Volk schon herhalten mußte, eine Abwechslung bringt, wieviel Ungereimtes und Lächerliches darin auch liegen mag. Wir können nicht umhin, folgenden Fall wiederzugeben, welcher jüngst von den Grenzblättern berichtet wurde. Zankt sich da eines Tages eine russische Bäuerin mit einer jüdischen Frau. Erstere wird bald darauf krank und verliert im Laufe ihres leidenden Zustandes die Sprache, die keine Kunst der Aerzte ihr wiederzugeben im Stande ist. Hieraus ergibt sich für die Umgebung der Erkrankten mit absoluter Gewißheit, daß dieselbe von der Jüdin behext sei, worauf eine Art von Verfolgungssystem gegen die Arme eingeleitet wird. Auf Weg und Steg, auf Schritt und Tritt sieht sie sich auf das Gefährlichste bedroht, und als nun gar alle Abräuchecungen nichts halfen, und als alle Mittel, die man sonst gegen Hexerei und Zauberei anzuwenden pflegt, fruchtlos blieben, so mußte die Frau, wollte sie ihres Lebens sicher sein, fort, weit fort von dem Orte ziehen, wo sie bisher schwer, aber redlich sich ernährt und im besten Einvernehmen mit ihren Nachbarn und Nachbarinnen gelebt hatte. Man muß in Betracht ziehen, daß Rußland einen ergiebigen Boden für den Aberglauben bietet, daß im Bereiche seiner Uncultur das Unmöglichste, das man der Vernunft zu glauben aufgibt, seine Entstehung und sein Wachsthum finden kann. Außerdem haftet diesem Falle, wie man zu sagen pflegt, noch ein ganz besonderes Pech an. Hat man schon jemals davon gehört, daß, wenn zwei Weiber mit einander gezankt, eines derselben sprachlos geworden, verstummt ist? Nein, niemals ist es geschehen, daß von zwei sich zankenden Weibern dem einen die Sprache ausgegangen, daß es seiner Gegnerin - die Antwort schuldig geblieben. Aber der Jüdin mußte es passiren, daß ihrer Partnerin die Sprache abhanden kommt, um Leid und Gram über sie zu bringen. — Zu den vielen Liebenswürdigkeiten, die man bereits unserem Stamme angedeihen ließ, hat eine noch gefehlt, die Hexerei. Die hervorragendsten Rabbinrn Prags. Ein Beitrag zur Geschichte der Juden in Böhmen. Von Dr. M. H. Friedlander. X. EzechielLandau. Eine der hervorragendsten, scharfsinnigsten rabbinischen Koryphäen des vorigen Jahrhunderts war Ezechiel Landau, der berühmte Verfasser der Responsen „Noda Bijehuda.". Ezechiel, der einzige Sohn des reich begüterten, talmudisch gelehrten R. Juda Landau, hatte am 6. November 1713 in Opata das Licht der Welt erblickt. Frühzeitig schon wurden ihm, dem talentvollen, geistig begabten Knaben, die Pforten der religiösen Wissenschaften erschlossen, in welchen er es zu einer solch staunenswerthen Fertigkeit gebracht, daß er in seinem zwanzigsten Lebensjahre zum Präsidenten der in Brody damals bestandenen Gerichtscollegien ernannt wurde. Ein Decennium später wurde er von der Gemeinde Jampol in Podolien zum Rabbiner ernannt. Während der Zeit, als er dieses Rabbinat inne hatte, wurde auch an ihn in der Emden-Eibenschitz'schen Fehde appellirt. Er trat als Vermittler auf und sein in ruhiger, gemessener, von großer Bescheidenheit, Charakterfestigkeit. Klugheit und Biedersinn zeugender Sprache abgefaßtes Gutachten verfehlte nicht, die erhitzten Gemüther zu besänftigen, zu beruhigen und das Feuer der Zerklüftung, das bereits große Dimensionen angenommen, zu dämpfen. Dieses Gutachten wurde allgemein als ein diplomatisches Kunststück bewundert und hatte die Aufmerksamkeit des Prager Gemeindevorstandes, der eben daran ging, die vacante Oberrabbinerstelle zu besetzen, auf ihn, Landau nämlich, gelenkt. Landau stand damals im 39. Lebensjahre. Es

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