Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 15 (1898)
- Issue
- 28 (15.7.1898)
- Date
- 1898-07-15
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 28 Dr. Bloch'» Wochenschrift Sette SSI operativen Versuche ein christlicher Knabe schwer verletzt wurde, worüber der Vater dieses unglücklichen Kindes bei Gericht Klage erhob, kam man hinter diesen grenzenlosen Unfug". Herr Sturm hat diese gruselige Geschichte offenbar nach den entstellten Mittheilungen französischer Antisemitenblätter zum Besten gegeben, ohne sich über den wahren Sachverhalt zu informiren. Wir haben uns die Mühe nicht verdrießen lasten, genaue Informationen darüber einzuholen, ob in Bordeaux wirklich christliche Kinder als „Probekaninchen" benützt werden, und erklären auf Grund derselben die Erzählung des Herrn Gemeinderathes Stur m hiemit als eine faustdicke Lüge. Es ist vor Allem nicht wahr, daß in den Hospitälern von Bordeaux die Juden Herren im Hause sind. An dem Kinderspital, um welches es sich hier handelt, ist der christliche Professor Dr. P i e ch a n d Chefchirurg. Es ist ferner unwahr, daß daselbst jemals der Act der Circumcision an Christenkindern zu dem Zwecke vorgenommen wurde, um jüdischen Operateuren die erforderliche Geschicklichkeit zur Vornahme dieses Actes an Judenkindern zu verschaffen. Der von Herrn Sturm mitgetheilte Fall betraf vielmehr einen chirurgischen Eingriff, der durch die Erkrankung des betreffenden, allerdings christlichen, Knaben an Phimosis ärztlich vvrgeschrieben war und unter der Ueberwachung des genannten Professors Piechand von einem Frequentanten der Klinik für chirurgische Kinderkrankheiten vollkommen lege artis vorgenommen wurde. Nachträglich stellte sich bei dem operirten Kinde Hömorrhagie ein, die aber bald gestillt wurde. Erst elf Monate nach diesem Vorfälle suchte der Vater des Knaben um die gerichtliche Verfolgung des Dr. Piechand und des vorerwähnten Frequentanten an und begehrte einen Schadenersatz von 20.000 Francs. — Die antisemitischen Hetzer dürften diesem verspäteten Verlangen nicht ferne stehen, und es ist kein Zweifel, daß Herr Sturm seine Informationen entweder aus dem antisemitischen »Franc Parier“ in Bordeaux oder aus der berüchtigten »Libre Parole* in Paris geschöpft hat. Diätenschneidere'. Man wird unwillkürlich an die Worte des Abgeordneten Gregorig in der letzten Landtagssession über „Diätenschneiderei" erinnert,. wenn man die Art und Weise der Christlich-Socialen, mit den „blutigen Steuerkreuzern" zu manipuliren, etwas näher besieht. Gregorig wollte nämlich die meisten Landesinstitute in Wien selbst haben, weil durch die größeren Entfernungen die rücksichtsloseste „Diätenschneiderei" entstehe. Nun hat sich sein Gesinnungsgenosse Dr. Geßmann um so viele Aemter angenommen, daß er unmöglich seinen Verpflichtungen gerecht werden kann; seine Thätigkeit als Director der neuen Landesversicherung würde allein seine Zeit vollkommen ausfüllen. Nichtsdestoweniger ist der Mann noch Landtags- und Reichsraths-Abgeordneter, Gemeinderath der Stadt Wien, Mitglied des Landesschulrathes, und — Landesausschuß und Beamter der Universitätsbibliothek. Der frühere Referent in Schulangelegenheiten des niederösterreichischen Landesausschusses — der Vorgänger Dr. Geßmann's — Herr Dr. Lustkandl, inspicirte die Landesanstalten immer selbst und konnte dann selbstverständlich aus eigener Erfahrung sprechen. Dr. Geßmann hat zu solchen Jnspicirungen keine Zeit und hat hiemit seinen Freund Dr. v. Muth, den neuen Director des Landes-Lehrersemiaars in St. Pölten, betraut. Dr. v. Muth mußte sich natürlich schon im abgelaufenen Schuljahre, da er noch Director des Untergymnasiums in Waidhofen a. d. Thaya war, dort vertreten lassen; dasselbe wird auch in St. Pölten der Fall sein und es wird — wie man uns von dort schreibt — als sein Stellvertreter in der Direction bereits der Parteimann Dr. Ri mm er genannt. Dr. Geßmann hat keine Zeit, zu inspiciren, bestellt sich daher den Director v. Muth als Stellvertreter, dieser hat keine Zeit, die Direction des Lehrerseminars zu führen, und bestellt sich auf Landeskosten den Stellvertreter Dr. Rimmer. Ein überbürdeter Herr vertritt also den anderen Ueberbürdeten und alle diese Stellvertretungen und Diätenkosten muß das Land bestreiten. Die Plündererproeeffe in Galizien. Rzeszow, 12. Juli. Bei den heutigen Schlußverhandlungen des Kreisgerichtes wurde Casimir P i a t e k, Schuster, aus Trzciana, 37 Jahre alt, von der Anklage wegen Verbrechens der öffentlichen Gewaltthätigkeit nach § 99 durch gefährliche Drohungen gegen Wolf Weichselbaum und Samuel Wachs aus Bledowa wegen Mangels an Beweisen freigesprochen, dagegen wegen des Vergehens nach § 36, daß er die Bauern aus Bledowa zum Uebersalle und zur Mißhandlung der Juden durch die öffentliche Aeußerung: „Wir aus Trzciana werden die Juden schlagen und Euch zeigen, wie mit den Juden umzugehen ist", aufreizte, zu sieben Tagen Arrest, verschärft durch Fasten, verurtheilt. Stanislaus Sokalski, Riemer aus Trzciana, 26 Jahre alt, wurde von der Anklage wegen Vergehens, begangen durch die öffentliche Aeußerung: „Ich möchte nach Frysztak fahren und die Juden schlagen", freigesprochen, weil das Gericht den bösen Vorsatz ausschloß. Carl M i a z g a, Taglöhner aus Bledowa, 28 Jahre alt, wurde wegen Vergehens nach § 305, da er die Bauern aus Bledowa aufforderte, zu verlautbaren, daß sich in Rzeszow und Nosowka Plakate mit der Aufforderung, die Juden zu schlagen, befinden, zu zwei Wochen A r r e st, verschärft durch Fasten, verurtheilt. Josef Skrzyp e k o, Gemeindeschreiber aus Swilcza, 49 Jahre alt, wurde von der Anklage wegen des Vergehens nach § 302, begangen durch die Aeußerung, daß die Juden in Jaslo bearbeitet worden seien, und daß es dazu auch in Swilcza kommen müsse, und daß er als Erster gegen die Juden losgehen werde, f r e i gesprochen, weil das Gericht die Absicht, gegen die Juden aufzureizen, nicht anerkannte. In Krakau fand vor dem Strafgerichte die erste Verhandlung wegen der antisemitischen Exceste statt. Angeklagt war ein Maurer wegen öffentlicher Gewaltthätigkeit durch gefährliche Drohung, weil er am 19. Juni in der Vorstadt Kleparz der Schänkerin Liebeskind seinen Knüttel ins Gesicht drückte und ihr dabei die Worte züschrie: „Ihr werdet hier nicht länger bleiben, wir werden Euch fortjagen und todtschlagen. Heute schlägt man schon die Juden in Oswiecim, ich gehe gleich und schlage mir für Euch Juden spitzige Nägel in meinen Stock hinein." Der angeklagte Maurer wurde wegen dieser Drohung zu drei Monaten Kerkers verurtheilt. Vom 15. d. M. an beginnt in Krakau eine Reihe von weiteren Strafverhandlungen wegen der letzten Ausschreitungen. Gerechtigkeit soll seio, auch wenn die Welt darüber zugrunde geht, und deshalb darf man an dem Urtheil, das kürzlich von dem Rzeszower Kreisgericht über den Juden Jakob Hagel gefällt wurde, nicht achtlos vorübergehen. Am 17. Juni traf in Strzyzow eine Escadron Husaren ein, die berufen worden war, weil Angriffe gegen die dortigen Juden befürchtet wurden. Der Officier, der die Escadron befehligte, gab den Auftrag, die Pferde auf oder bei dem jüdischen Friedhof des Ortes unterzubringen, was den Angeklagten, der dort Friedhofverwalter ist, so aufregte, daß er dem intervenirenden städtischen Beamten in Gegenwart einer großen Menge Bauern, die sich auf dem Schauplatz angesammelt hatten, zurief: „Führt euch die Pferde in eure Kirche oder auf euren Friedhof, dort werden sie gut untergebracht sein!" Warum gerade als Ruheplatz für die Pferde ein Friedhof ausgesucht wurde — und es macht wohl in Oesterreich keinen Unterschied, daß es ein jüdischer war, denn die Stätte, wo Menschen begraben liegen, beansprucht immer Ehrfurcht —, werden die mit den militärischen Nothwendigkeiten nicht Vertrauten schwer einzusehen vermögen. Trotzdem war die Aeußerung des Angeklagten höchst unanständig und ungebührlich, und daß er deswegen der Herabwürdigung der Einrichtungen der katholischen Kirche angeklagt und verurtheilt wurde, ist durchaus in Ordnung. Aber damit hat sich die Gerechtigkeit in Rzeszow nicht begnügt. In diesem einen Satze wurde nicht nur das Vergehen nach § 303, sondern auch das Verbrechen nach § 87 erkannt, und der Angeklagte wurde wegen des Ausrufes zu einem Jahre schweren Kerkers verurtheilt. Der § 87 des Strafgesetzes ist das Verbrechen der öffentlichen Gewaltthätigkeit, und Jakob Hagel soll sich dessen schuldig gemacht haben, indem er aus Bosheit eine Handlung verübte, wodurch eine Gefahr für das Leben, die Gesundheit, die körperliche Sicherheit von Menschen oder in größerer Ausdehnung für fremdes Eigenthum entstehen konnte. Das Gericht nahm nämlich an, daß jene Aeußerung geeignet war, die Bauern zu provociren, das heißt, sie so aufzuregen, daß sie zu Angriffen wider die körperliche Sicherheit oder wider das Eigenthum der Juden hingerissen werden konnten. Wir lasten es unerörtert, ob diese Wirkung eingetreten wäre und ob sich der Angeklagte dieser Wirkung seiner Worte bewußt war, ja nur bewußt sein konnte. Denn da der Mann zu jenen gehörte, deren körperliche Sicherheit oder deren Eigenthum er angeblich durch seine Worte gefährdete, so ist schwer einzusehen, warum er planmäßig an der