Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 15 (1898)
- Issue
- 28 (15.7.1898)
- Date
- 1898-07-15
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3020846-3021223-3021252--07996-3032352- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nr. 38 Dr. Bloch's Wochenschrift Sette 529 dem Bereich ihres Wirkungskreises zu überwachen und Uebertretungen desselben zu verhindern berufen ist, begeht selbst eine gesetzwidrige Handlung, für die er vom Strafrichter zur Verantwortung gezogen wird. Man wird sich erinnern, daß die Stellung des Herrn Tachau seit dem officiellen Einzuge der Antisemiten ins Rathhaus als erschüttert galt und daß die Abstammung des Herrn Tachau von jüdischen Eltern zu der Discussion Anlaß gab, ob denn ein echt antisemitischer Bürgermeister mit einem Judenstämmling als Magistratsdirector behaftet sein dürfe. Herr Tachau galt als ein liberaler Mann, und es wurde allgemein vermuthet, daß es seinem Charakter widerstreben werde, unter einem antisemitischen Regime sich in die Rolle eines Geduldeten zu fügen. Herr Tachau hat sich aber auf diese Rolle keineswegs beschränkt. Er begnügte sich nicht damit, gegen den Racenhaß und gegen den Einfluß, den die Aeußerungen desselben auf die Integrität seiner Stellung üben konnten, durch tadellose Pflichterfüllung sich zu schützen, sondern er ging viel weiter. Er bemühte sich, auf die parteipolitischen Tendenzen des Bürgermeisters und des Herrn der antisemitischen Majorität dienstfertig einzugehen, er suchte sich in diesem Sinne des Vertrauens seines Vorgesetzten würdig zu erweisen. Und diese Liebedienerei gegen die antisemitische Parteiherrschast hat den Magistratsdirector von Wien in die nicht blos für seine Person, sondern für die Ehre der Stadt höchst peinliche Situation gebracht, eine so offenkundige Ungesetzlichkeit zu begehen. * * * Die Affaire, um die es sich handelt, ist aus den Tagesblättern hinlänglich bekannt und wir wollen sie hier nur, insoweit es nothwendig ist, mit wenigen Worten skizziren. Bei der Ausschußwahl der Handlungsgehilfen gab es einen heftigen Kampf zwischen den Socialdemokraten und den Christlich-Socialen. Schon bei der Wahl war eine ganz unzulässige Parteinahme zu Gunsten der Christlich-Socialen zu constatiren, deren Führer, der Abgeordnete Axmann, bei dem Wahlacte den Organen des Magistrats förmliche Befehle ertheilte, die auch pünktlich befolgt würden und deren weitere Befolgung nur über Auftrag der Statthalterei unterblieben ist. Bei der Wahl fiel Herr Axmann grimmig durch; er behauptete dann, es seien ungiltige Stimmen abgegeben worden und sein würdiger Parteigenosse, der Abgeordnete Bielohlawek, wollte von der Gattin eines Magistratsdieners erfahren haben, daß sich eine Anzahl ungiltiger Krankenkassebücher, die bei der Wahl widerrechtlich benützt worden seien, im Bureau des Vereines der kaufmännischen Angestellten befinde. Auf diese Denunciation hin ertheilte Herr Director Tachau einem Magistratscommissär den Auftrag, in dem erwähnten Bereinsbureau eine Hausdurchsuchung vorzunehmen, zu welcher er nicht die allergeringste gesetzliche Befugniß hatte. Das ist der einfache Thatbestand. Dabei ist das Benehmen des Herrn Bielohlawek sehr charakteristisch, welcher bei jener „Amtshandlung" ebenfalls in den Localitäten des Vereines der kaufmännischen Angestellten erschien und auf die Frage, was er denn da zu suchen habe, erwiderte: „Wir sind vom Magistrat. Uebrigens bin ich Reichsrathsabgeordneter." Diese Aeußerung ist ungemein interessant und kennzeichnet die intimen Beziehungen zwischen dem Dioscurenpaar Axmann-Bielohlawek und dem Magistrat, sowie den Einfluß, den diese Leute an amtlicher Stelle zu üben scheinen. „W i r sind vom Magistrat", sagte der sonst so bücherscheue Parlamentarier, als er in einer fremden Wohnung nach Büchern suchen wollte. Dieses „Wir" ist nicht jenes, welches der „Bediente des Herrn Hofraths" zu gebrauchen pflegt, wenn er die politischen Ansichten seines Herrn zum Besten gibt; das war ein buchstäblich aufzufassendes „Wir". Ich, der Bielohlawek und der Andere, nämlich der Commissär, w i r sind vom Magistrat. Das war eine offenkundige Lüge, die Bielohlawek offenbar gebrauchte, als die Beamten des Vereines, in dessen Bureau er widerrechtlich eindrang, ihn einigermaßen „hi n aus wur fsv o ll" ansahen. Vorsichtig aber, wie die Christlich-Socialen schon sind, wenn sie lügen, fügte er hinzu: „Uebrigens bin ich Reichsrathsabgeordneter." Da erscheint es nun einigermaßen angezeigt, bei der Arroganz, mit welcher sich die christlich-socialen Koryphäen überall vordrängen und Vorrechte in Anspruch nehmen, die ihnen nicht zustehen, einmal die Frage aufzuwerfen, was dann eigentlich Jemand für Machtbefugnisse hat, der „übrigens" Reichsrathsabgeordneter ist. Steht ein Abgeordneter über dem Gesetze und ist es seine Sache, in die Amtshandlungen von Behörden activ einzugreifen? Oder entspricht es der Würde eines Abgeordneten, in dem Wahlkampfe einer Gehilfenschaft als Spitzel, als Spion zu fungiren, der persönlich nach falschen Behelfen sucht, und als Begleiter einer amtlichen Commiffion die Rolle eines Detectives zu spielen? „Wir sind vom Magistrat", das durfte Herr Bielohlawek in Gegenwart des vom Magistratsdirector widerrechtlich entsendeten Commiffärs erklären, ohne daß dieser ihm widersprochen hätte, und bei der beabsichtigten Hausdurchsuchung gerirte sich Herr Bielohlawek geradezu als Befehlshaber und Anführer des magistratischen Commiffärs. Daraus folgt, daß Herr Tachau direct dem Aufträge Bielohlawek's folgte, denn Herr Dr. Lueger leugnet, dem Magistratsdirector einen derartigen Auftrag ertheilt zu haben, wobei es freilich Jedermann unbenommen bleibt, dem Herrn Dr. Lueger zu glauben oder nicht. Um jedem Zweifel zu begegnen, als ob wir in unserer Meinung uns irgend welcher Reserve befleißen würden, machen wir hiemit ausdrücklich von unserem nöthigenfalls nachweisbaren Rechte Gebrauch, dem Herrn Dr. Carl Lueger, dem dermaligen Bürgermeister von Wien, nicht zu glauben. * * * Herr Dr. Lueger hat fich nicht entblödet, in öffentlicher Gemeinderathssitzung zu erklären, seine Ueberzeugung werde durch das Urtheil eines Richters nicht beeinflußt und daß er das Vorgehen des Magistcatsdirectors für vollständig correct erachte. Die Einleitung, die er den Beantwortungen der diesbezüglichen Interpellationen vorausschickte, enthielt die zweimal wiederholte Wendung, die Sache gehe ihn zwar nichts an, aber „ich antworte, weites mir angenehm ist". Also nur zu seinem eigenen Vergnügen antwortet Herr Dr. Lueger auf eine von Gemeinderäthen an ihn gerichtete Interpellation, nicht um die Fragesteller zu befriedigen, sondern blos vermöge seines souveränen Beliebens, und den Interpellanten wird das ausdrücklich unter die Nase gerieben, daß Herr Dr. Lueger ihnen nur deshalb antwortet, weil es ihm gerade so beliebt, und daß er ihnen nicht antworten würde, wenn es ihm gerade zufällig nicht belieben würde. Das ist eine so herausfordernde Unhöflichkeit gegenüber den gewählten Vertretern Wiener Bürger, das ist so tactlos und ungehörig, so contrastirend mit jeder guten Lebensart, wie sie wenigstens dem Vorsitzenden eines Wiener Gemeinderathes geläufig sein sollte, daß wir die Geduld und das Stillschweigen jener Herren nicht begreifen, die sich eine so protzige Anrempelung ruhig gefallen lassen. Das Benehmen des Herrn Dr. Lueger gegenüber dem Gemeinderathe ist übrigens sehr nebensächlich. Daß aber der Chef der politischen Verwaltungsbehörde in Wien es sich herausnimmt, ein gerichtliches Urtheil als nebensächlich und nur seine eigene Ansicht als maßgebend hinzustellen, ist geradezu beispiellos. * * * Allerdings hat Dr. Lueger auf diesem Gebiete schon einen europäischen Record geschaffen. Unter seiner Aegyde wurde ja dem Ecnst Bergani gegenüber dem bekannten Berdicte der Jury die Hochachtung der christlich-socialen Partei ausgesprochen und Dr. Lueger prägte damals das geflügelte Wort von den zwölf Männern, die zufälliger Weise Geschworne geworden sind. Er ist auch davor nicht zurückgeschreckt, den Vorsitzenden des Schwurgerichtshofes im Proceffe Bergani persönlich zu verunglimpfen und diesem Vorgänge reiht sich nunmehr die versuchte Desavouirung des gerichtlichen Urtheils in der Affaire Tachau an. Welchen Eindruck soll es auf die Bevölkerung machen, wenn der Bürgermeister ein gerichtliches Urtheil als werthlos erklärt? Nach diesem Recepte könnte ja auch ein vom Bezirksgerichte abgestraster Dieb Magistratsbeamter sein, wenn Herr Dr. Lueger der Anficht ist, daß der Mann ungerecht verurtheilt wurde, und er brauchte nicht einmal das Urtheil des Appellsenates abzuwarten, denn auch das braucht für ihn nicht maßgebend zu sein. Schon die Rede Lueger's über jenes Urtheil, welches einen antisemitischen „Ordner" wegen körperlicher Mißhandlung schuldig sprach, war ein ftivoles Attentat gegen die Unabhängigkeit des Richterstandes, welche durch derartige Vorgänge geradezu bedroht erscheint. Wenn es nun unzuläffig ist, daß ein Richter wegen seiner Rechtsprechung von seinem Vorgesetzten gemaßregelt werde, so ist es noch viel unzulässiger und verwerflich im strengsten Sinne des Wortes, daß ein Richter in seinem Urtheile durch die Furcht vor parteipolitischen Beleidigungen in seiner freien Erwägung beeinträchtigt werde.