Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 15 (1898)
- Issue
- 27 (8.7.1898)
- Date
- 1898-07-08
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Nr. 27 Dr. Bloch's Wochenschrift Seite 517 geblendet, ihre Zukunft dem Wiener Rabbinerseminar anvertrauen wollen, vor diesem Schritte ernstlich zu warnen. — Ein junger Mensch, der ernstes Streben hat, kann mit der für das Rabbiner-Seminar respective die Religionslehrerschule verlangten Vorbildung leicht in ein bis zwei Jahren die Lehrerprüfung im Lande ablegen und ganz gut als Lehrer, und wenn er das nöthige hebräische Wissen hat, auch als Religionslehrer wirken und hat eine sichere, sorgenfreie Zukunft. In Wien ist er nach Verlust von sage vier Jahren für beides verdorben. Dies zur Warnung für jene. jungen Leute, welche etwa beabsichtigen sollten, dem Beispiele der hier besprochenen Absolventen des Lehrerseminars zu folgen. Vestigia uie terrent!" So weit der „Swiatlo". Die „Oesterreichische Wochenschrift" hat diese Resultate vor Jahr und Tag vorausgesehen und vorhergesagt. — Leider blieben ihre Warnungen und Weisungen unbeachtet. Die Verkennung so vielfach ertheilter wohlgemeinter Rathschläge hat sich nunmehr auf das Empfindlichste gerächt; unsere Prophezeiungen gingen buchstäblich in Erfüllung. Die Stellung der Rabbiner in Deutschland. Auf der jüngst in Berlin stattgefundenen Rabbinerversammlung D-utschlands wurde auch die Stellung der jüdischen Seelsorger eingehend besprochen. Dr. Kopfstein aus Beuthen hielt hierbei einen lichtvollen Vortrag, der auch österreichische Leser interessiren dürfte, denn hinsichtlich der voll ihm gerügten Zustände gilt das Wort: tont c o m m e chez nous. Wir geben ihn auszugsweise wieder. „Meine geehrten Herren Cvllegen! Sämmtliche Beamtenclafsen erlangen entweder durch ihre Berufung ins Amt sofort das Definitivum, oder erlangen es nach einer gesetzlich normirten Probezeit. Unser Verlangen erscheint aber uniso unabweislicher berechtigt, wenn wir unsere Anstellung mit der gleichartigen der Berufsgenossen bei den anderen Confessionen vergleichen. Sr wohl bei der katholischen wie bei der evangelischen Kirche ist der Geistliche, gleichviel wer das Patronat an der betreffenden Gemeinde ausübt, durch Vocation eo ipso definitiv und pensionsberechtigt angestellt. Will man aber den Vergleich mit Geistlichen nicht gelten lassen, so weise ich aus die Lehrthätigkeit der meisten Collegen in Schulen mannigfacher Art hin. Schon dem Lehrer im Rabbiner gebührt das Definitivum. Die Zeit ist doch, Gott sei Dank, vorüber, wo man die Rabbiner, und wäre man selbst ein übelwollender Beurtheiler der Rabbiner und ihrer beruflichen Thätigkeit, als bloße „Kauscher-Wächter" hinstellen könnte. Man wird vielleicht den Einwurf erheben: Jnsolange die lebenslängliche Anstellung nicht ausgesprochen ist, werde die Arbeitslust immer von Neuem angeregt und der Eifer, die Gunst der Gesammtgemeinde sich zu erwerben, immer wach gehalten. Dieser Einwand wäre ja zunächst schon durch den Hinweis auf alle die Beamtenclassen zu entkräften, die trotz der sofortigen lebenslänglichen Anstellung denn doch nicht in der Erfüllung ihrer Amtspflichten erlahmen. Aber andererseits weisen wir es als unseren Stand ungebührlich verletzend und unser unwürdig zurück, wenn man der Meinung sein sollte, man bedürfe dieser Peitsche, um Rabbiner in ihrem Pflichtbewußtsein zu wecken und sie durch das drohende Gespenst einer etwaigen Kündigung zur Erfüllung der übernommenen Pflichten anzuspornen. Es rühren aus der Zeit, in welcher man die Unsitte noch nicht kannte, Rabbinerstellen durch öffentliche Concurrenz-Ausschreiben zu besetzen, in welcher man vielmehr den für das Rabbinat in Aussicht genommenen Gelehrten den Rabonus-Brief, wie die technische Bezeichnung hieß, durch eine aus den angesehensten Gemeindemitgliedern bestehende Deputation überbringen ließ — aus jener Zeit der vornehmen Rabbinerwahl sicherlich keine Klagen her über lässige Betätigung der übernommenen Amtspflichten. Denn je höher das Amt geschätzt wird von denen, die es verleihen, desto hoher und vollkommener ist auch die Auffassung der Amtspflichten seitens dessen, der dasAmt zu bekleiden ehrenvoll berufen ist. Aus dem Gesagten dürfte als überzeugend sich ergeben, daß das Verlangen der Rabbiner nach definitiver Anstellung durchaus berechtigt ist. Es ist aber auch heilige Pflicht der Gemeinden, diesem Verlangen gerecht zu werden, und zwar in ihrem ureigensten Jntereffe oder richtiger: im Interesse der jüdischen Gesammtheit. Es ist entschieden Täuschung, wenn man glaubt, das Verlangen nach lebenslänglicher Anstellung gehe aus der Selbstsucht der Rabbiner hervor, ihre erste Sorge sei ihr materielles Wohl. Nein, meine Herren, die Thätigkeit derjenigen Rabbiner, die auf Zeit und Kündigung angestellt sind, wird in ihren wesentlichen Theilen lahm gelegt oder zum Mindesten stark herabgedrückt. Ich folgere: Wenn der Rabbiner seines vielgestaltigen seelsorgerischen Amtes nach Pflicht und Gewiffen soll walten können, ist die unbedingte Unabhängigkeit von einem Zeitvertrage und der daniit verbundenen unwürdigen Clausel der Kündigung unabweislich geboten; es muß vielmehr die lebenslängliche Anstellung und wo dies nach den materiellen Verhältnissen der Gemeinde angängig, die Pensionsberechtigung dem angestellten Rabbiner zugesprochen werden. Die definitive Anstellung könnte allerdings unter Umständen, wenn dre Gemeinde sich sehr verkleinert, eine drückende, vielleicht gar eine nicht zu ertragende Last des restirenden Theiles der Gemeinde werden. Es ist darum das Augenmerk darauf zu richten, die materielle Leistungsfähigkeit der kleineren Gemeinden dauernd zu gestalten. Und dies ist am sichersten auf dem Wege zu erreichen, der in den-neupreußischen und in den meisten Gemeinden der übrigen deutschen Bundesstaaten mit vorzüglichem Erfolge begangen wird: nämlich die Bildung von Bezirks-Rabbinaten. Wenn drei, vier oder noch mehr nahe neben einander gelegene Gemeinden zu einem einheitlichen Synagogen-Gemeindebezirk sich vereinigen, dann ist ein so weites Herabsinken der Steuerkraft, daß die Mittel zur Erhaltung der nothwendigen Institutionen fehlen, geradezu ausgeschlossen. In der Bildung von Bezirks-Gemeinden liegt auch ein sehr bedeutsames ethisches Moment. In den rabbinerlosen, bezw. zu einem Rabbinat nicht gehörenden Gemeinden liegt zumeist oder doch sehr oft der Religionsunterricht zum Gott Erbarmen darnieder. In diesem Kreise ist es überflüssig, auf diese schreienden Schäden hinzuweisen. Gleich betrübend erweist sich in solchen rabbinerlosen Gemeinden der Mangel an Belehrung der Erwachsenen. Es gibt in Preußen eine erschreckend große Anzahl von Männern und Frauen, die außer bei einer Trau- oder Trauerrede niemals das Wort künden hören. Daß das Judeuthum, welches solche Eltern ihren Kindern anerziehen, nicht Stand hält vor den Gefahren der Großstadt, wohin die kaum reif gewordenen Söhne und Töchter ziehen, ist begreiflich. Und nicht tief genug zu beklagen ist es, daß in den rabbinerlosen Gemeinden religiöse Amtshandluugen vollzogen werden von Persönlichkeiten, die keine Ahnung von den religionsgesetzlichen Bestimmungen haben, welche bei der Durchführung der Handlung zu beobachten sind. Ich mag und brauche dieses unliebsame Capitel nicht ausführlich behandeln. Sie kennen ja Alle die traurigen Zustände, die nach dieser Richtung hin obwalten. Im Namen aller deutschen Rabbiner erkläre ich, daß ein jeder von uns bereit ist, das für eine Amtshandlung entfallende Honorar den unqualificirten Functionären zu überweisen, sie möchten nur Verzicht leisten, Handlungen zu vollziehen, die dann doch nicht (rituell) geschlossen sind. All' diese Uebelstände sind zum großen Theil beseitigt, wenn Rabbinats-Bezirke gebildet werden und alljährlich wenigstens der betreffende Rabbiner die einzelnen Gemeinden besucht. Wir Rabbiner wollen nicht über der Gemeinde, oder gar über der Gemeindeverwaltung stehen; das ist ja unser Stolz und darauf ist unsere ganze Arbeit gerichtet, daß die Laien — der Priesterarbeit sich widmen. Wir wollen allerdings auch nicht unter oder gar außer der Gemeinde stehen, sondern das altbiblische Wort von uns sagen können, wir wohnen im Herzen der Gemeinde, arbeiten mit ihr gemeinsam, wollen ohne die Mitwirkung der Gemeinde nichts erstreben, und was wir erlangen, nur mit unseren Gemeinden. Ich bin der festesten Zuversicht, daß wir ganz besonders auf unsere Großgemeinden rechnen dürfen."