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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1898-07-08 · 27 (8.7.1898) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
15 (1898)
Issue
27 (8.7.1898)
Date
1898-07-08
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 27 Dr. Bloch's Wochenschrift Seite 513 sah, nahm dankbar die angebotene Hilfe an. Die biederen Bauern nahmen richtig die Sachen zur Aufbewahrung mit, allein der Mauthpächter sah seine Sachen nimmer wieder. In Alt-Sandec wurde auch das Haus ausgeplündert, in dem sich das Hauptquartier der Militärabtheilung befand. Augenscheinlich war das Militär machtlos gegen die Plünderer. An der ungarischen Grenze wurden Wachposten aufgestellt, welche die galizischen Arbeiter, meistens Schnitter, zurückweisen. Die Krakauer „Reform a" vom 5. Juli wendet sich gegen die Haltung der Geistlichkeit gegenüber den Excessen. Das Blatt schreibt: Die Geistlichkeit sei bei früheren Anlässen, wo es sich um politische Parteizwecke handelte, energisch und mit den schärfsten Mitteln gegen verschiedene Volksverführer und ihre Zeitschriften aufgetreten. Jetzt aber habe der galizische Episcopat nichts gethan, um der Anfachung der Leidenschaften durch gewissenlose Agitatoren irgendwie Einhalt zu t h u n. Das Blatt fügt hinzu, man möge auch jetzt eingedenk sein, daß Galizien das einzige Territorium des früheren Polen ist, wo die Justizpflege sich noch in polnischen Händen befindet, und es sei daher zu daher zu erwarten, daß man sich hier vor jeder Gesetzwidrigkeit und jedem Unrechte in Acht nehmen werde. * -i- * Ausweisung des Pater Stojalowski. B u d a p e st, 5. Juli. Aus C z a c z a wird hieher telegraphirt: Pater Stojalowski wurde heute wegen s ocialistischer Umtriebe vom Stuhlrichteramte a u sg e w i e s e n. Ausnahmszustand und Jury. Die Processe gegen die galizischen Excedenten haben begonnen. Aus juristischen Kreisen werden wir nun auf eine sehr merkwürdige Thatsache aufmerksam gemacht. Die Ausnahmsverfügungen heben nur die Preßfreiheit, das Vereins- und Versammlungsrecht, den Schutz des Briefgeheimnisses und gewisse Bestimmungen zum Schutze der persönlichen Freiheit auf, sie lassen jedoch das gerichtliche Verfahren unberührt. Als unter Taaffe über Prag und Umgebung der Ausnahmszustand verhängt wurde, wurde vor Allem die Judicatur der Geschwornengerichte sistirt. Die westgalizischen Räuber und Brandstifter aber werden vor Geschworne gestellt werden, welche sich in den Kreisgerichtssprengeln von Neu-Sandec, Rzeszow und Jaslo zumeist aus derselben bäuerlichen Bevölkerung recrutiren, die durch Hetzapostel tief aufgewühlt ist und daher kaum die erforderliche Unbefangenheit zur Beurtheilung der aus den Exc>'ssen hervorgegangenen Straffälle besitzen dürfte. Zwei Nrtheile. In Rzeszow haben am 5. Juli die ersten Strafprocesse in Folge der Ruhestörungen in Westgalizen stattgefundeu. Der Bauer Peter P i t e r a war angeklagt, daß er in Jawornik im Bezirke Strzyzow mit anderen Gesinnungsgenossen das jüdische Wirthshaus überfallen, die Schankwirthin bedroht und in dem Keller des Gasthauses großen Schaden an ge richtet, beim Herannahen der Gendarmerie aber die Flucht ergriffen habe. Pitera wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten verurtheilt. Der zweite Proceß betrifft den Juden Jacob Hagel, der wegen öffentlicher Gewaltthätigkeit angeklagt erschien, weil er in Strzyzow, als dort'wegen der Excesse eine Halb-Escadron Husaren einquartirt wurde, sich geäußert habe, daß man die Husarenpferde, denen der Standplatz bei der jüdischen Synagoge unter den Bäumen eines alten jüdischen Friedhofes angewiesen wurde, nach der Kirche oder auf den christlichen Friedhof bringen möge. Er habe hiedurch provocatorisch gewirkt. Der Angeklagte stellt in Abrede, diese Aeußerung gethan zu haben. Der Staatsanwalt sagte in seinem Plaidoyer, man müsse zeigen, daß die Schuld an den Unruhen nicht nur auf Seite der Bauern, sondern auch auf der anderen Seite sei, und die Juden in Strzyzow hätten sich provocatorisch benommen, weil sie sich nach dem Eintreffen der Cavallerie a l s Herren der Situation gefühlt haben. Der Bertheidiger Dr. Rosenblatt entgegnete, er habe m i t peinlicher Verwunderung diesen Satz des Staatsanwaltes gehört, welchen er sonst nur in Hetzblättern dritten Ranges gefunden habe. Aergsteufalls liege eine Beleidigung einer kirchlichen Anstalt vor, nicht aber das Verbrechen der Aufreizung. Der Gerichtshof erkannte, der Angeklagte habe durch die von ihm gemachten Aeußerungcu das Verbrechen nach § 87 und das Vergehen nach § 303 begangen und werde deshalb zu einem Jahre schweren Kerker, mit Fasten je zweimal in der Woche, verurtheilt. Der türkische Gesandte gegen die zionistische Bewegung. Philadelphia, 18. Juni. „Der Jewish Exponent", ein auf vollkommen zionistischem Standpunkt stehendes Blatt, veröffentlicht ein Interview mit dem türkischen Gesandten, dessen Wiedergabe in seiner Bedeutung begründet ist. Ueber die Richtigkeit kann wohl kein Zweifel herrschen, da es, wie gesagt, ein zionistisches Organ ist, das den betreffenden Bericht aus einer hiesigen Tageszeitung reproducirt. Der Bericht lautet: „In einer Unterredung mit einem Correspondenten hat der türkische Gesandte Ali Fern! Bey folgende Aussprüche gethan, deren Veröffentlichung er gestattete. Dieselben beziehen ficf). auf die neue jüdische Propaganda, welche in Aussicht nimmt, Palästina zu besetzen oder zu kaufen und über welche die „Freunde des Ghetto" verhandelten. Die Veranlassung zu diesen Ausführungen war, daß sich in der letzten Woche circa 5000 Juden zu einem Massenmeeting in der Synagoge der VII. Weststraße von New-Uork versammelt haben, um diese und verwandte Angelegenheiten zu discutiren. Ter türkische Gesandte sagte: „Mit Rücksicht auf die Agitation, die jetzt in weiten jüdischen Kreisen betrieben wird, muß ich erklären, daß ich jetzt und schon früher allerlei unsichere Gerüchte über eine solche Bewegung gehört, aber — wie ich offen sagen muß — bisher den wahren Grund dieser Bemühungen noch nicht verstanden habe. Man hat mir gesagt, mag es nun wahr sein oder nicht, daß das Ziel dieser Bestrebungen ist, die Juden in Palästina zu sammeln, um für dieselben eine freie Heimstätte zu schaffen. Was die Ausführbarkeit dieser Ideen anbetrifft, so möchte ich, ohne in die Details einzugehen, sagen: Tie Juden wissen selbst, wie groß und wie hochherzig der Schutz ist, denen ihnen Se. Majestät der Sultan im ganzen türkischen Reiche bewilligt hat. Die Juden beklagen sich selbst, daß sie in fan allen Theilen Europas mehr oder weniger bedrückt würden. Ich kann nicht entscheiden, ob dies wahr oder falsch ist, aber das .weiß ich, daß sie in der Türkei immer gewesen und heute noch sind frei, glücklich und in gedeihlichen Verhältnissen. Viele von ihnen haben hohe Stellungen in der Beamtenschaft; in ihren privaten und persönlichen Unternehmungen sind sie ungestört. C s s ch e i n t m i r n i ch t w e i s e, d a ß s i e d n r ch d i e s e A r t v o n A g i t a t i o n A n l a ß g e b e n, Schwierigkeiten zwischen sich u n d d e r t ü r k i s ch e n Regie r u n g z u s ch a f f e n, indem sie eine chimärische Idee in die Wirklichkeit umzusetzen Verpichen. Es thnt mir leid, es aussprechen zu müssen, aber die einzigen Resultate, die derartige Versuche haben könnten, würden sein, daß Ihren glücklichen, friedfertigen Glaubensgenossen in der Türkei S ch a d e n z u g e f ü g t w e r d e n w ü r d e. In diesem Zusammenhänge möchte ich an ein Vorkommniß der neuesten Geschichte erinnern. Eine Gemeinschaft, die in Frieden, Harmonie und Zufriedenheit seit Jahrhunderten unter der türkischen Regierung lebte, beging die Dummheit, den macchiavellistifchcn Einflüsterungen Fremder zu folgen, und hat nun ihre Handlungsweise zu bedauern, ohne irgend einen Erfolg erzielt zu haben. (Gemeint sind augenscheinlich die Armenier. Die Red.) Ich hoffe, daß dies für alle „Freunde des Ghetto" eine große und philosophische Lehre sein wird. Ich trage kein Bedenken, so iudiscret zu sein und zu verrathen, daß ich meine Regierung bereits von dieser Bewegung benachrichtigt habe. Ich lebte Jahre lang mit meinem Vater in Jerusalem, als er daselbst türkischer Gouverneur war, und ich weiß, daß die Juden dort glücklich und mit ihrem Lose zufrieden waren. Es wäre nicht klug, diese Leute in falschen Hoffnungen zu bestärken, die sie in unfreundliche Beziehungen zu einer Regierung brächten, die nur bemüht ist, ihnen zu helfen." Das sind ernste Worte, die denen zu denken geben sollte», welche dieser Warnung erst bedurften, um die geschilderten Gefahren zu erkennen. (»Jüdische Preffe.") Die Affaire Dreyfns. Paris, 5. Juli. Frau Alfred Dreyfus, die Gattin des verurtheilten Ex-Capitäns, hat heute Mittags dem Justizminister ein Gesuch überreicht, in welchem sie bittet, der Minister möge dem Cassationshof ihr Ansuchen unterbreiten, das Urtheil gegenrhren Gatten im Sinne des Artikels 441 der Strafproceßordnung zu a n n u ll i r e n. Dieses Verlangen stützt sich auf die widerrechtliche Mittheilung der geheimen Beweisstücke an Mitglieder des Kriegsgerichtes hinter dem Rücken des Bertheidigers und des Geklagten, wodurch der Artikel 101 des Militärstrafgesetzes verletzt sei. Dieser Artikel 101 bestimmt: Der Berichterstatter am Kriegsgerichte verhört den Angeklagten in der Voruntersuchung über die Generalien, über die Umstände des Verbrechens; er führt chm alle

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