Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 15 (1898)
- Issue
- 27 (8.7.1898)
- Date
- 1898-07-08
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 27 Dr. Bloch's Wochenschrift Seite 511 Vom Jahrmarkt des Lebens. Glossen zur Tagesgeschichte. Die verehrte Staatsanwaltschaft hat unseren letzthin gemachten Bemerkungen über die Preßfreiheit in Oesterreich das Dementi der That entgegengesetzt, indem sie außer der Zeitschrift „Die Waage" auch die „Oesterreichische Wochenschrift" confiscirte. Diese beiden Coufiscationen erfolgten aus einer und derselben Ursache, nämlich wegen der in diesen Blättern enthaltenen Mittheilungen und Schilderungen über die Ereignisse in Galizien und über das Verhalten der dortigen Behörden. Inwieweit die Beschlagnahme der „Oesterreichischen Wochenschrift" gerechtfertigt war oder nicht, können wir heute nicht erörtern, das wird Gegenstand der Verhandlung sein, welche über unseren Einspruch stattfinden wird. Vorläufig und für heute fassen wir die uns zugefügte preßpolizeiliche Maßregelung als eine Schmeichelei insoferne auf, als dadurch unseren Worten eine intensive Einwirkung auf die öffentliche Meinung oder um in der Sprache des Staatsanwalts zu reden, eine aufreizende Wirkung zuerkannt wird. Hinsichtlich der antisemitischen Hetzpresse hatten bisher sowohl der Wiener Staatsanwalt als auch seine College» in der Provinz eine für sie viel ungünstigere Meinung. Sie legten den- Brandartikeln und niederträchtigen Verhetzungen dieser Gattung der periodischen Literatur nicht die allergeringste Bedeutung bei, sondern ließen mit wohlbedachter Gleichgiltigkeit diese Blätter schreiben, was sie wollten. Wenn also zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Boycottirung der Inden aufgefordert, wenn der ganzen Race, Classe oder Confeffion die allerverwerflichsten Eigenschaften angedichtet wurden, wenn jedes Verbrechen eines einzelnen Juden so ausgebeutet wurde, damit Haß und Verachtung gegen alle Juden erzeugt werde und wenn sogar direct zu Feindseligkeiten gegen Juden anzuregen versucht wurde, so hielten es die Herren Staatsanwälte in Wien sowohl wie in Galizien für das Allerklügste, diese Jugend austoben zu lassen, keine Märtyrer zu schaffen, sondern sich auf den bekannten „gesunden Sinn" der Bevölkerung zu verlassen. Die Preßbehörden hielten also offenbar die systematische Hetze der Antisemitenblätter für gleichgiltig und unschädlich, und sowohl um zu zeigen, daß wir uns der weitgehendsten Preßfreiheit erfreuen als auch um nicht etwa durch Beschlagnahmen noch den gehässigen Angriffen Reclame zu machen, waren die Herren Staatsanwälte so klug, die Antisemitenblätter ruhig gewähren zu lassen. Nunmehr aber scheint bei den verehrten Herren Gewerbeinspectoren der öffentlichen Meinung in Folge der Ausplünderung ganzer Gemeinden die Ansicht aufgedämmert zu sein, daß man sich n i ch t überall auf den gesunden Sinn der Bevölkerung verlassen kann, daß es Elemente gibt, an welche die Auffordernng zu Feindseligkeit nicht erfolglos gerichtet wird. Da war es ihrer Ansicht nach ihre unabweisbare Pflicht, zu zeigen, daß nicht mehr Alles ungestraft geschrieben werden darf und da ist dann die erfolgte Beschlagnahme der „Oesterreichischen Wochenschrift" und der „Wage" ein vielleicht sehr wirksames Warnungssignal an die Hetzblätter, denen unsere Confiscation somit als ein abschreckendes Beispiel dienen soll. Eines befürchten wir freilich hinsichtlich der praktischen Einwirkung dieser Confiscationen, nämlich daß sie dem Pater Stolajowski und seinen Parteigenossen nicht als ausreichende Genugthuung für das vergossene Christenblut erscheinen werden. Diese Forderung nach Genugthuung für das vergossene Christenblut war Schwarz auf Weiß in der „Reichspost" zu lesen. Der Stolajowski-Club ist gerade so wie das „Deutsche Volksblatt" empört darüber, daß das Militär, anstatt die Plünderer ruhig ihr Werk vollziehen zu lassen, auf sie geschossen hat. Um das Leben und Eigenthum von Juden zu schützen, darf man doch nicht Christenblut vergießen — das leuchtet jedem Antisemiten ein! Und wenn die Mordbrenner sich auch durch das Gespenst des Scharfrichters nicht hätten schrecken lassen und das Standgericht an irgend einem anderen Orte hätte fungiren müssen, dann wäre jetzt noch mehr Genugthuung verlangt worden, Genugthuung nicht blos.für das vergossene, sondern auch für das gehenkte Christenblut. Denn daß die Juden die Schuldtragendeu sind, ist klar. Sie tragen die Schuld an der Armuth des Landes, an dem gänzlichen Mangel jeder Industrie und dem Fehlen aller und jeder Möglichkeit des Erwerbes, an der Unwissenheit und dem niedrigen Culturzustande der Bevölkerung. Die geplünderten und an den Bettelstab gebrachten jüdischen Familien sind dringend der Hilfe bedürftig. Wir haben bereits in unserer Nummer vom 24. Juni darauf hingewiesen nnd diese Anregung in der vorigen Woche wiederholt. Nun richten die jüdischen Abgeordneten aus Galizien im Vereine mit den Vorstehern der Gemeinden Lemberg und Krakau einen Aufruf an alle Menschenfreunde um Beiträge zu Gunsten der Beraubten. Der politische Volksverein in Wien und sein verdienstvoller Präsident Dr. F i a l l a haben ebenfalls eine Sammlung eröffnet und wir können nur wünschen, daß dieses Beispiel reichliche Nachahmung finde. Es ist aber auch Pflicht der Regierung, aus öffentlichen Mitteln denjenigen zu helfen, die sie rechtzeitig zu schützen unterlassen hat. * * * Der Bürgerclub des Gemeinderathes hat Herrn Alexander Purscht aus seinem Verbände ausgeschlossen. Damit ist jedoch weder die unerhörte Blamage beseitigt, welche der gesammten christlich-socialen Partei durch die Entlarvung dieses zerlegbarsten aller Ehrenmänner widerfahren ist, noch auch die Mitleid erregende Verlegenheit, in welcher sich die gesammte Partei nunmehr befindet. Aus den trotz der erfolgten Ausschließung noch immer vereinten Bemühungen des Herrn Alexander Purscht und seiner Parteigenossen geht vielmehr das unverkennbare Bestreben hervor, die Erforschung und öffentliche Fe st st ellung der Wahrheit für immer zu vereiteln. Ueber die geheime Sitzung des Bürgerclubs, in welcher die Ausschließung Purscht's erfolgte, ist authentisch nichts bekannt. Aber die Berichtigungen, die der Obmann Herr- Wessely den verschiedenen Blättern zugeschickt hat, sind sehrlehrreich. Herr Wessely erklärt, es sei unwahr, daß der Bürgerclub die Ueberzeugung von der Teilhaberschaft Purscht's an dem Erträgnisse des Hauses Nr. 9 am Spittelberg gewonnen habe. Die Ausschließung erfolgte vielmehr nur deshalb, weil Herr Purscht sich den Beschlüssen des Bürgerclubs nicht gefügt habe. Dem goldenen Vogel der Philomene Mark wird da eine goldene Brücke gebaut, die ihm vielleicht noch den Uebergang zur schamlosen Beibehaltung seines Gemeinderathsmandates ermöglichen kann. Das officielle Organ der Spittelbergpartei constatirt ganz entrüstet, daß der Bürgerclub auf die meritorische Untersuchung der Angelegenheit nicht eingegangen sei. Wie kann man einen so bewährten Parteigenossen auf die unbewiesenen Anklagen eines Judenblattes hin ausschlietzen? Alexander Purscht selbst richtet eine Interpellation an den Bürgermeister, ob er vielleicht nunmehr geneigt sei, den jüdischen Journalisten, die ihn verleumdeten, also insbesonders dem Berichterstatter des „Wiener Tagblatt" einen Platz in der Ehrenloge einzuräumen. Der Mann setzt sich in die kühnste Fechterpositur gegenüber dem Dr. Lueger und dem Bürgerclub. Die Sachlage ist also folgende: Purscht leugnet die Wahrheit der diffamirenden Anschuldigungen ab, er klagt aber nicht, obgleich er förmlich als Bordellinhaber hingestellt wurde, und geht auch nicht. Der Bürgerclub trägt ihm auf, zu klagen oder zu gehen, und schließt ihn wegen bloßer Unfolgsamkeit, also gewiffermaßen wegen eines formalen Fehlers aus. Der Obmann nimmt den Ausgeschloffenen gegen die Behauptung, der Club sei von seiner Schuld überzeugt, mit Hilfe des § 19 geradezu in Schutz, und so wird es uns keineswegs überraschen, wenn Herr Purscht nach wie vor als vollwichtiger und vollwerthiger Antisemit eine öffentliche Rolle spielt, denn es liegt — nach antisemitischer Methode — nichts gegen ihn vor, als die unbewiesene Anklage eines Judenblattes. * * * Damit aber die zerlegbaren Ehrenmänner in künftigen Fällen compromittirender Enthüllungen nicht in die unangenehme Zwangslage gebracht werden, sich die Anklagen eines Judenblattes vor Gericht beweisen zu laffen, soll die Institution eines ständigen Ehrengerichtes geschaffen werden. Wie schön wiue es gewesen, wenn schon die Affaire Purscht, wie es das „Deutsche Bolksblatt" wünschte, vor diesem ständigen Ehrengerichte zur Verhandlung gelangt wäre. Das antisemitische Ehrengericht könnte bestehen aus den Herren Josef Strobach, der in dieser Sache rührende Beweise treuer Freundschaft gegeben und seinen lieben Purscht auch im Unglück zu schonen suchte, Herrn Alexander Purscht selbst, der nur in dem einen ihn selbst betteffenden Falle sich der Abstimmung zu enthalten hätte, ferner aus den viel erfahrenen Herren Josef Gregorig, Felix H r a b a, Ernst