Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 15 (1898)
- Issue
- 26 (1.7.1898)
- Date
- 1898-07-01
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Nr. 26 j&t. Bloch's Wochenschrifi Seite 501 der auf diese furchtbare Weise seine Gegner auszurotten strebt. Bis hieher haben wir es mit einem Justizirrthum zu thun, nun beginnt der Justizfrevel. Balleant's Angaben erweisen sich als richtig — aber dennoch muß Vaux schuldig bleiben. Man darf nicht eingesteheu, daß dieser „Socialist" ein Ehrenmann ist. Der Staatsanwalt von Chalons, Gnillaume du Fay — sein Name muß bleiben in der Geschichte des Rechtes — erläßt an den Friedensrichter von Verdun, Feurtet, den Auftrag, „daß, da die Schuld Gallemard's in keiner Weise die Schuld der im Jahre 1852 Verurtheilten beeinträchtige, der damalige Proceß als eine res judicata zu betrachten und Aussagen, welche die Unschuld Pierre Vaux' darthun wollen, kein Gewicht beizumessen sei. Insbesondere sei Alles zu vermeiden, was eine Revision des Processes Vaux herbeiführen könne". Vaux war dazumal noch in Brest. Feurtet, von seiner Unschuld überzeugt, erbietet sich, auf eigene Kosten den Verurtheilten aufzusuchen, um ihn zu verhören und sofort wird Vaux nach Cayenne eingeschifft. Vaux betheuert in jedem Briefe seine Unschuld, einige Stimmen regen sich zu seinen Gunsten. Der Schurke Gallemard erhängt sich in seiner Zelle, Balleant gesteht das ganze entsetzliche Lügengewebe und nennt die wahren Complicen. Feurtet bemüht sich abermals, die Revision des Processes durchzusetzen, diese wird von oben herab verboten und das Urtheil gegen die nun Angeklagten in folgender Form abgefaßt: „Obwohl schon 1852eine Anzahl von Brandstiftern, Pierre Vaux an der Spitze, für ihre Missethaten verurtheilt wurden, hat die gezeigte Strenge es nicht verhindert, daß weitere Mitglieder der Bande ihr Treiben fortsetzten rc." Man bedenke den Widersinn, die erbitterten Feinde nun plötzlich als Mitverschworne ein und derselben Verbrecherbande zu bezeichnen! Aber die Wahrheit durfte nicht bekannt werden! . . . Pierre Vaux schrieb von Cayenne aus Brief um Brief, seine Unschuld betheuerud — umsonst. Bis zu seinem Tode, achtzehn Jahre lang, hoffte er den Tag der Gerechtigkeit zu erleben. Seine Söhne setzten den Kampf um die Ehre fort, noch 1886 erhielten sie zur Antwort, eine neuerliche Prüfung des Materials beweise nur die Schuld und einer. Revision des Processes sei keine Folge zu geben, 1888 wurde ihre Bitte neuerdings abgeschlagen, endlich, 1897, fand die Revision statt. Vaux ist seit 23 Jahren tobt und doch hat der Unglückliche Recht behalten! Am 3. Februar 1854 schrieb er au seine Frau: „Du sagst mir, liebe Frau, daß man an meinem unglückseligen Los theilnimmt, daß die öffentliche Meinung mich für makellos hält. Kaum war ich verurtheilt, schrieb ich Dir, daß ein Tag kommen würde, an dem alle ehrlichen Menschen von Pierre Vaux, seiner Frau und seinen Kindern nur mit bekümmertem Herzen, Achtung und Mitleid sprechen werden. Nun denn, der Tag ist gekommen, es werden nicht immer dieselben weinen!" Der Tag ist gekommen! Es ist aber kaum glaublich, daß eben der Sohn des Pierre Vaux, der Abgeordnete Vaux, welcher vor einiger Zeit die 100.000 Francs Schadenersatz anuahm, sich in der Kammer anläßlich der Revision des Dreyfus-Processes ganz kühl verhielt. Alle diese Fälle zeigen, daß der Sieg des Rechtes oft zu kommen pflegt: aber wie traurig, wenn die aufgehende Sonne nur mehr die Leichen der Geopferten und die Trümmer zerstörter Existenzen beleuchtet! Adele Schreiber. Correspondenzen. Sitzung des Cultusvorstandes vom 27. Juni 1898 Vorsitzender Präsident kais. Rath Kling er. Beginn halb 5 Uhr Nachmittags. Ueber Antrag des Herrn Baurathes Stiaßny und Genossen wird anläßlich des Ablebens des berühmten Glaubensgenossen Geh. Rath Prof. Dr. Ferd. Cohn in Breslau die Absendung einer Beileidskundgebung an dessen Witwe einhellig beschlossen. Unter den Einläufen befinden sich: Beitrittserklärungen zum „Allgemeinen Oesterr. Bunde" seitens nachfolgender Gemeinden: Budweis, Görz, Graz, Troppau, Jägerndorf, Linz, Lundenburg, Neunkirchen, Kalusz, Damboritz, Zabloci. An Spenden werden bekanntgegeben: Bon Herrn Eduard Sachs für den Erhaltungsfond des israelitischen Altersversorgungshauses .fl. 2500*— Von Frau Malvine Rosenthal zur Errichtung einer Emil Rosenthal'scheu Kadischgebetstiftuug . . „ 300*— Bon Herrn Dr. Alois Baß als Testamentsvollstrecker nach Frau Cäcilie Kulka zur Errichtung einer „Cäcilie Kulka'ichen Stiftung".„ 3142*92 Bon Herrn Albert Schweizer zur Errichtung einer Graberhaltungsstiftung ......... 300*— Den Spendern wird der Dank votirt. Der Präsident macht Mittheilung, daß seitens des Neu- Sandecer Cultusvorstandes am letzten Samstag ein Telegramm eingelaufen sei, in welchem die beklagenswerthen, traurigen Excesse gegen die Juden in Neu-Sandec und Umgebung geschildert werden und um die Intervention des Wiener Cultusvorstandes competenten Orts gebeten wird. Da der Präsident an diesem Tage von Wien abwesend war, hat der Vicepräsident der Wiener Cultusgemeinde, Herr Landesschulrath Dr. Gustav Kohn, Sonntag den 26. v. M. im Ministecpräsidium vorgesprochen und dortselbst die Versicherung erhalten, daß die strengsten Maßregeln zur Herstellung der Sicherheit und Ordnung getroffen werden. Der Präsident bringt weiters zur Keuntniß. daß ihm eben heute von einer Deputation der Neu-Sandecer Cultusgemeinde wahrhaft erschütternde Nachrichten über die Vorgänge dortselbst mitgetheilt wurden. Angesichts des Ernstes der Srtuation wird das Präsidium, wenn sich die Sachlage nicht raschest zu Gunsten unserer Glaubensgenossen ändert, auch weitere ihm nothweudig erscheinende Schritte unternehmen. Die zahlreich anwesenden Vorstandsmitglieder begrüßen diese vom Präsidenten für den Fall der Nothwendigkeit in Aussicht gestellte Schutzaction in warmen Worten. Der Präsident erwähnt dankend der in letzter Zeit eingelangten Spenden für den Bau des Siechenhauses, weist diesbezüglich auf die besonders veröffentlichten Spendenverzeichuisse hin, betont aber, daß wenn auch seitens einzelner Gemeindemitglieder dieser Humanitätsact in anerkennenswerther Weise gefördert werde, der bisherige Erfolg des ergangenen Aufrufes, den berechtigten Erwartungen nicht entspreche. Bei diesem Anlässe appeüirt der Präsident neuerdings an die Vorstandsmitglieder, das werkthätige Interesse der vermögenden Glaubensgenossen für diese unbedingt nothwendige und eminent humanitäre Wohlthätigkeitsanstalt nachhaltig zu fördern. Weiters gibt der Präsident bekannt, daß ein in den letzten Tagen im Leopoldstädter Tempel vorgenommener Localaugenschein ergeben habe, daß die Renovirungs-Arbeiten daselbst rasch vorwärts schreiten, so daß die sichere Hoffnung besteht, es werden diese Arbeiten vor den hohen Feiertagen dieses Jahres vollendet sein. Ueber einen von Herrn Ober-Ingenieur Cultusvorsteher Arthur Edler von Mises namens des Baucomites befürworteten Antrag des Herrn Vertreters Baurath Stiaßuy wird beschlossen, das Oraun Hakodesch in diesem Tempel im Einklänge mit den Renovirungsarbeiten in einer der Bedeutung dieser Stelle entsprechenden Weise künstlerisch ausschmücken zu lassen. Herr Bice-Präsident Dr. Gustav Kohn berichtet namens des Vertreter-Collegiums über die Vorarbeiten betreffend die im Laufe dieses Jahres stattfindenden Neuwahlen in den Cultusvorstand und wird diesbetreffend beschlossen, im Sinne der Bestimmungen des Gemeindestatutes für acht im Wege der Allslosung zum Austritt gelangende Vorstandsmitglieder Neuwahlen auf die Dauer von 6 Jahren und zugleich für den verstorberren Präsidenten Gustav Simon eine Ersatzwahl auf die Dauer von 4 Jahren vorzunehmen. Der Präsident erklärt, daß er die Vornahme der Auslosung in öffentlicher Sitzung im Septeniber veranlassen werde. Herr Cultusvorsteher Dr. Maximilian Steiner referirte namens der II. Section über die Feststellung eines Lehrplanes für den israelitischen Religionsunterricht an Oberrealschulen, welcher gemäß den Bestimmungen des jüngst sanctionirten Landesgesetzes mit Beginn des nächsten Schuljahres in Wirksamkeit treten soll. Der Entwurf dieses Lehrplanes, welcher das Resultat eingehender im Schoße der II. Section unter Zuziehung von Experten gepflogenen Berathungen ist, wird unverändert angenommen und die Vorlage dieses Lehrplanes an die competente Schulbehörde beschlossen.