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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1898-07-01 · 26 (1.7.1898) · page 8

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
15 (1898)
Issue
26 (1.7.1898)
Date
1898-07-01
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Seite 500 Dr. Bloch's Wochenschrift Nr. 26 die Lippen zwingt. Auch damals handelte es sich um ein kriegsrechtliches Urtheil, und zwar wußten, wie später festgestellt wurde, die militärischen Richter ganz genau, daß Jean Fabry unschuldig sei; aber es galt, Höhergestellte zu retten und Fabry mußte geopfert werden. Fabry, Lieutenant und Zahlmeister im Generaldepot zu Straßburg, hatte entdeckt, daß gewaltige Unterschleife am Staatssäckel begangen wurden. In den Lieferungen kamen große Malversationen vor, Listen und Bücher waren gefälscht. Der junge Officier hielt es natürlich für seine Pflicht, seine Wahrnehmungen dem Obersten mitzutheilen, mit dem Bedeuten, der Minister müsse hievon unterrichtet werden. Die Vorgesetzten, Fabry im Besitz einer Anzahl von für sie höchst belastenden Beweisstücken wissend, riefen nun einen Kriegsrath zusammen. Fabry wird gefangen genommen, der Bücher beraubt; bei einer Hausdurchsuchung wird sein ganzer Besitz geplündert und eine Klage wegen Unterschlagung und Insubordination gegen ihn anhängig gemacht. Seine Gattin erreicht nach mühevollen Wanderungen eine Audienz bei Marächal Soult, der einen Enthaftungsbefehl erläßt. Aber der Divisionschef Prevost, auch einer der Mitverschworenen, unterschlägt den Enthaftungsbefehl, bringt Fabry's Briefe beiseite, fälscht Acten und hält den Gang der Gerechtigkeit auf. Die Verhandlung findet dann mit falschen Beweisstücken vor verbrecherischen Richtern statt, das Urtheil lautet auf Degradation, sechs Jahre Galeerein und Zahlung „der von Fabry unterschlagenen Gelder". Die Freunde des Verurtheilten ruhen nicht, sie gewinnen den Commandanten von Straßburg, General Ssmsl«, der eine Revision des Protestes anordnet; allein Prevost, Schisls und Complicen Hintertreiben mit aller Macht die Revision. Neue Mühen — und durch Intervention des Herzogs von Feltre wird das erste Urtheil doch annullirt und die Revision befohlen, während deren dem unglücklichen Fabry schonendste Behandlung zur Wiederherstellung seiner angegriffenen Gesundheit zutheil werden soll. Allein wie befolgen seine Feinde diese Anordnung? Sie weisen den Unglücklichen einer Abtheilung Soldaten zu, welche mit ekelhaften Geschwüren und ansteckenden.. Krankheiten behaftet sind! Erst 1819 wird Fabry nach fünfjähriger Kerkerhaft befreit und ihm das Recht eingeränmt, seine Peiniger gerichtlich zu belangen, doch blieben alle seine diesbezüglichen Schritte völlig resultatlos. Als Entschädigung für die erlittenen Qualen erhielt Fabry 1821 die Ehrenlegion! In dasselbe Jahr fällt die Rehabilitation von Rispal und Gallard, welche wegen Mordes zu lebenslänglicher Zwangsarbeit verurtheilt waren. Ihren Ehefrauen gelang es nach unsäglichen Mühen, den auf der Lüge des Hauptbelastungszeugen aufgebauten Jndicienbeweis zu zerstören. Gallard's Frau starb wenige Tage später an den Folgen der Aufregungen. 1849 wurde der als Mörder lebenslänglich verurtheilte Corse Filippi durch das Geständniß des wahren Thäters befreit. Durch die erlittenen langjährigen Qualen irrsinnig geworden, eine menschliche Ruine, verließ er den Kerker. Den unablässigen Bemühungen seines alten Vaters gelang es, die Unschuld des wegen Mordes zu lebenslänglicher Zwangsarbeit verdammten Lesnier nachzuweisen. Der junge Lehrer — dies war sein*Beruf — hatte sieben Jahre unschuldig geschmachtet. 1855 wurde er rehabilitirt; er starb körperlich und seelisch gebrochen wenige Jahre später. Tragischer noch gestaltete sich das Schicksal von Louain und Baffet, die als Sträflinge in Guyana starben; fünfzehn Jahre später gelang die völlige Ehrenrettung der beiden Tobten. Die Affaire Rosalie Doise-Gardin erinnert an das mittelalterliche Jnquisitionsverfahren, und doch spielte sie erst 1861. Der alte Doise war ermordet worden; da von den Effecten nichts fehlte, als eine silberne Uhr, schien ein Raubmord ausgeschloffen. Der Verdacht der That fiel auf die Tochter Rosalie, mit der der Alte häufigen Streit gehabt hatte. Da sie leugnet, hält man sie, trotzdem sie guter Hoffnung ist, in einem finsteren, ungesunden Loch gefangen. Sie leidet, sie fleht um Schonung — die Antwort ist, sobald sie gestehe, werde man sie in einen anderen Raum bringen. Endlich entschließt sie sich und legt ein umfassendes Geständniß ab, und von diesem Augenblick an wird ihr bessere Behandlung zutheil. Dort bringt sie ein todtes Kind zur Welt und erklärt dann ihr Geständniß für unwahr, sie habe es abgelegt, um aus dem „schwarzen Loch" herauszukommen und das Leben ihres Kindes zu retten, aber nun das Kind doch todt sei, betheuerte sie ihre Unschuld. Dennoch lautet das Urtheil auf lebenslängliches Zuchthaus. Zwei Jahre später gesteht ein verhafteter Landstreicher nebst anderen Verbrechen auch die Ermordung des Martin Doise ein, mit dem Beisatze, daß er ihm bares Geld geraubt! Wir gehen über die Fälle Bal Solier, Krantz, Charpentier, Petit, Lebet und Cattin, sowie Ghio hinweg und eilen zu jenen Justizirrthümern, deren Quelle das unzuverlässige Wiedererkennen des Thäters seitens der Zeugen ist. . Auf eine falsche Agnoscirung hin wurde 1887 über Borras die Todesstrafe verhängt, die dann in lebenslängliche Zwangsarbeit umgewandelt wurde. Der Ermordete, welcher noch vierzehn Tage nach dem Raubmorde lebte, bezeichnete mit voller Sicherheit Borras als den Thäter. Senator Marcon machte Borras' Sache zu der seinen und arbeitete drei Jahre, bis ihm endlich die Befreiung des Unschuldigen gelang. Ebenfalls auf Grundlage von Verwechslungen verbüßten Neveu, Bouyer, Brossei und Andere unverdiente Kerkerstrafen. Eine größere Rolle als die leichtfertigen Zeugenschaften spielen die böswillig falschen Aussagen. Rachsucht, Geldgier und der Fanatismus der öffentlichen Meinung, jener wandelbarsten aller Erregungen, welche sich mit dem unberechtigten Schlagworte »Vox populi, vox dei», legitimirt, verblenden allzu oft Richter und Geschworne. Auf die erlogene Beschuldigung eines fünfzehnjährigen Mädchens hin wird Saussier wegen eines Sittlichkeitsdelicts verdammt und stirbt im Zuchthause. Bei Cauvin, Gancel, Dehors, Beudet und Anderen erwiesen sich die Hauptbelastungszeugen als die eigentlichen Thäter. Auch die Jrrthümer der Experten verdienen an dieser Stelle Erwähnung. Im Proceß Levillain gab ein Experte im Schreibfache folgendes Urtheil ab: „Nach einer Prüfung in siebzehn Sitzungen hat sich die absolute Unmöglichkeit ergeben, daß die in Frage stehende Unterschrift von einer anderen Hand als von der des Angeklagten herrühren könne." Wenige Tage später stellte es sich heraus, daß die Unterschrift von einem gewissen Lemaire stammte, der auch geständig war. Geradezu monströs ist die Geschichte des Processes Druaux. Im November 1887 fand man Druaux und den Bruder seiner Frau, Gaston Delacroix, todt auf; die Frau lag bewußtlos daneben, anscheinend betrunken. Obgleich die Section der Leichen das Vorhandensein eines bestimmten Giftes nicht cvnstatiren ließ, deuteten alle Symptome auf Vergiftung. Pauline Druaux, welche behauptete, den Tod ihres Mannes und Bruders während der Nacht nicht einmal bemerkt zu haben, wurde unter der Beschuldigung doppelten Giftmordes vor Gericht gestellt. Die Anklage sagte, daß als Urheberin der Vergiftung Pauline Druaux betrachtet werden kann und m u ß. Urtheil: Lebenslanges Zuchthaus. Da erkrankt eine junge Frau, welche in die ehemalige Wohnung der Druaux eingezogen ist und stirbt unter Vergiftungssymptomen. Die folgenden Miether erkranken gleichfalls schwer, man wird anfmerksam und erkennt, daß von dem anstoßenden Kalkofen eine beständige Kohlenoxydgasausströmung stattfindet. Die plötzlichen Todesfälle waren damit aufgeklärt, ebenso der Betäubungszustaud .der Frau Druaux, den man einer Trunkenheit zugeschrieben hatte, und nach sechsjähriger Strafhaft entlassen erhielt sie 40.000 Francs Schadenersatz. Vor wenigen Monaten erst veröffentlichte der Cassationshof inl „Officiel" und in zwanzig anderen Blättern die Ehrenerklärung für Pierre Vaux, 1874 in Guyana gestorben. Seinen Söhnen wurden 100.000 Francs Schadenersatz zugesprochen. Unter allen Märtyrern, welche der Justiz zum Opfer fielen, ist dieser einer der Bejammernswerthcsten. Ein Mann von Bildung und Talent, von seltener Charakterstärke und hohen Geistesgaben, war er 1848 Lehrer in dem kleinen Dorfe Longepierre. Sehr beliebt, durch und durch freiheitlich gesinnt, führte er stets die Sache des Volkes. Als „Demokrat" bei den reichen Grundbesitzern mißliebig, ward er seines Amtes entsetzt, von der Bevölkerung jedoch zum Bürgermeister gewählt. Die Wahl des „Socialisten" wurde nicht bestätigt. Der Gegenkandidat, Gastwirth Gallemard, erhielt den Posten. Da bricht eine Reihe von Bränden aus und Bürgermeister Gallemard zeigt Vaux und dessen Anhänger als die Urheber an. Auf die Aussage Gallemard's und des Hauptbelastungszeugen Ballsant hin erfolgte 1852 die Berurtheilung Aller, und speciell Vaux wurde zu lebenslänglicher Zwangsarbeit verurtheilt. Aber nach seiner Festnahme finden noch immer Brandstiftungen statt, Balleant wird auf frischer That ertappt und gesteht, daß alle Verbrechen einen geistigen Urheber haben — den Bürgermeister Gallemard,

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