Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 15 (1898)
- Issue
- 25 (24.6.1898)
- Date
- 1898-06-24
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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Seite 488 Dr. Bloch's Wochenfchrist Nr. 25 bewegt dankte der Jubilar für die Aufmerksamkeit. — Vormittags um halb 11 Uhr begann die officielle Beglückwünschung. Eine Deputation, zusammengesetzt.aus Schülern und Schülerinnen der genannten Schulen, erschien zuerst; drei Mädchen trugen drei für diesen Tag verfaßte Gedichte vor, in welchen die 25 vergangenen Ehejahre des Silberpaares, die Freuden des g e g euw ä rt i g e» Festes geschildert, und den herzlichsten Wünschen für eine glückliche Zukunft des Jubelpaares Ausdruck gegeben wurden; alsdann überreichte der Priniauer D. nach kurzer, kerniger Ansprache 2 Candelaber mit Säulen als Festgabe der jüdischen Schüler der genannten Schulen. — Kurz nach 11 Uhr erschienen der Vorstand und das Repräsentanten-Collegium der Gemeinde in Gemeinschaft mit dem Vorstande des Armenunterstützuugs- und des Frauenvereiues, ferner der Vorstand des „Bne-brith" und außerdem eine besondere Abordnung der Gemeinde, und überreichten nach herzlichen Beglückwünschungen je eine Adresse nebst Festesgaben. Der Jubilar dankte tiefbewegt der Gemeinde und den Vereinen. Außerdem hatte das Lehrercollegium des Gymnasiums, an welchem der Jubilar den jüdischen Religionsunterricht ertheilt, und recht zahlreiche Freunde aus Nah und Fern Festesgabeu und Glückwünsche gesandt. Wohl die ganze Gemeinde erschien im Laufe des Tages zur persönlichen Gratulation. — Eine festliche Tafel hielt die Gratulanten stundenlang in animirter Stimmung zusammen und manch kräftiges, begeistertes Hoch erklang dem Wohle des Jubelpaares. Prag, 19. Juni. Die klägliche Stellung der Rabbiner und Lehrer in den meisten (auch größeren) Gemeinden Böhmens hat ihre traurigste Seite in der Unsicherheit der Stellung und der fehlenden Altersversorgung. Leider hat das Gesetz von 1890 trotz der sachgemäßen Abmahnungen und selbstlosen Bemühungen des damaligen Abgeordneten Dr. Bloch außer einer mageren Redensart (Anstellung der Rabbiner für „l ä n g e r e" Zeit) keinerlei Besserung gebracht. Da konnte nur Selbsthilfe Wandel schaffen. Unterstützt von der Landesjudenrepräsentanz des Königreiches Böhmen, die unter der Leitung des nun 25 Jahre segensreich wirkenden Präses Dr. L i ch t e n st e r n steht, haben die Lehrer Böhmens zum 25jährigen Negierungsjubiläums unseres Kaisers im Jahre 1873 einen Franz Josef-Jubilänms-Pensionsverein für israelitische Lehrer in Böhmen gegründet, dessen Statuten vom damaligen Pilsener Rabbiner dem in seiner Gemeinde unvergessenen Lehrerfreunde Dr. H. V o g e l st e i u (jetzt in Stettin) entworfen wurden. Die Repräsentanz der Landesjudenschaft Böhmens spendete 5000 fl. uno später 15.000 fl. zur Schaffung dieses Institutes. Vortreffliche Männer, wie Gemeindepräses Dr. Rosenbacher und Advocat Dr. Schneider in Prag widmetet! in der hingebendsten Weise als Berwaltnngsausschuß, Präsireut oder wie Dr. E. K r a u s in Münchengrätz und Dr. S a ch s e l in Chrudim als Referenten dieser heiligen Sache ihre Dienste. An 50.000 fl. wurden bisher bereits als Alters- und Witwenpensionen oder als Erziehungsbeiträge verwendet, ei» Stammcapital von 120.000 fl. steht heute bereits zur Verfügung. Aber durch die complicirten Verhältnisse gelang es n i ch t, die provisorische iu eine definitive, durch behördlich bestätigte Statuten geregelte Thätigkeit hinüberzuleiten. Da kam in vergangener Woche die nun schon unerwartete frohe Botschaft, der Minister des Innern habe die Statuten des „F ranz Josef-Jubiläums-Pensionsvereiues für israelitische Lehrer auf dem flachen Lande in Böhmen" bestätigt. Wie ich aus bester Quelle vernehmen, hat der Statthalter von Böhmen, Graf Coudenhove, sich für diese günstige Erledigung in leutseligster Weise eingesetzt, und nun kann zum 50-jährigen Regierungsjubiläum diese wohlthätige Institution mit voller Actionsfähigkeit ins Leben treten. Für die durch nationale und confeffionelle Reibungen besonders hart geprüften israelitischen Lehrer Böhmens eine frohe Botschaft \ Im Namen der Lehrerschaft Böhmens hatten die Statuten überreicht und infolge dessen die Bestätigung zugestellt erhalten: die Herren Rabbiner Dr. Ki s ch-Prag, Rabbiner Thors ch-Schlan und Oberlehrer S. Springe r-Prag. Berichtigung. Die „Mittheilungen", Organ des „Israelitischen Lehrervereines" in Böhmen nimmt in Nr. 6 in einem Artikel, betitelt: „Ich bin Rabbiner vom Stautet" von dem in Nr. 20, Seite 387, dieses geschätzten Journals gebrachten „Eingesendet" hinsichtlich der rituellen Trauerzeit nach einem in Amerika innerhalb 30 Tagen verstorbenen Bruders eines Geschwisterpaares in Böhmen Notiz. Dabei hat Entstellung und Unklarheit Platzgegriffcn, was hoffentlich ohne Absicht geschehen ist und hiemit berichtigt wird. Es wurde nicht entschieden, daß die Geschwister, die innerhalb 30 Tagen von dem Tode ihres Bruders in Amerika erfahren hatten, blos 1 Stunde Trauer zu halten hätten. Es ist vielmehr richtig, daß von dem Bruder gemäß ritueller Entscheidung des Rabbiners seiner Gemeinde die volle sieben tägige Trauer abgehalten worden ist. Denn dieser Rabbiner erklärte, daß bei einer „nahen Todesnachricht", d. h. innerhalb 30 Tagen, die rituelle vorgeschriebene Tranerpflicht obwaltet, während bei einer entfernten Todesnachricht, nach 30 Tagen blos eine Trauerstunde zu halten ist. Dein entgegen wurde von dem Rabbiner der Gemeinde, welcher die Schwester angehört, nämlich von L. in F.' entschieden, es genüge blos eine Trauerstunde, tvas ganz gegen die rituelle Vorschrift verstößt. Einmal wird in dem Artikel von einem „Herrn" gesprochen, der wahrscheinlich von „Sihemua kerova" und „Sihemua rechoka" nichts gehört hat, ein zweitesmal spricht er von einem „besagten Herrn", der nach dem Spruche: „Chawerim kol Jisroel" sein Mißlichen an allen Rabbinen in Böhmen kühlt. Das enthält einen Widerspruch in sich selbst und ist mithin ganz unverständlich. Ist der erste Herr jener Rabbiner, der dem Bruder das richtige Urtheil .abgegeben hat (dieser Rabbiner wird merkwürdiger Weise und wahrscheinlich mit gewisser Absicht ganz ignorirt!), dann kann es ja nicht einer sein, der von „Schemuo kerovo" oder „rechoko" nichts weiß, da er ans Grund dieser Vorschrift richtig entschieden hat! — Und ist jener „Herr" der Rabbiner L. in F., der die rituellwidrige Entscheidung abgegeben hat, wie kann er als der „besagte Herr" sein Müthchen an a l l c ii Rabbinen Böhmens kühlen, da er doch in erster Reihe gegen s i ch selbst dies gethan hätte. Daß an „allen Rabbinen in Bö h m cn" durch jenes „Eingesendet" e i u M ii t h ch e n g e k ü h l t wurde, ist allenfalls eine falsche Beschuldigung. Es.ist in dem „Eingesendet" von „Rabbincit in Böhmen" überhaupt keine Silbe gesprochen worden, sondern nur vom Rabbiner im Allgemeinen, indem es wörtlich heißt: „So ist cs leider, wenn das Amt des Rabbiners oft Jedem anvertrant wird, selbst Solchen, denen jedes Wissen in den rituellen Codices entgeht, und denen manches gntgeschnlte ältere Gemeindemitglied darin überlegen sein könnte rc." Zweck jenes „Eingesendet" war durchaus nicht, uin ein Müthchen zn kühlen, oder um „gewisse Rabbiner in Böhmen a u f d e n P r a n g e r z n st e l l e n", sondern blos, wie es am Schluffe derselben ausdrücklich heißt, den Cultusgemcinden im Allgemeinen zur Warnung und Richtschnur zu dienen/ um das hohe Amt des Rabbiners und Seelsorgers nicht Jedem zu verleihen, der dazu keine andere Fähigkeit besitzt, als die Kühnheit, sich der Gemeinde als solcher auzubicten." Zur Beruhigung diene dem Schreiber in den „Mittheilungeii", daß der Verfasser jenes „Eingesendet" Rabbiner in Böhmen und mit jenem Rabbiner, der dem Bruder über die abzuhaltcndc Trauer den richtigen rituellen Bescheid gegeben, identisch ist. Es wird mit Bestimmtheit erwartet, daß die löbliche Redaction der „Mittheilungen" dieser „Berichtigung" wörtliche Aufnahme gewähren wird. A. A. Olmütz. (Großvater und Enke 1.) Man schreibt uns: Von Seiten der österreichischen Antisemiten hat der Erzbischof von Olmütz Dr. Theodor K o h it jüngst heftige Angriffe erfahren, und man warf ihm unter Anderem auch vor, er begünstige die Inden ganz besonders ans seinen Gütern. Es ist darum interessant, auf authentische Mittheilnngen über Dr. Kohn's Abstammung Hinweisen zn können, die in dem soeben erschienenen Buche: „Geschichte der Juden in Kremsier" Band 1! von Dr. F r a n k l - G r ü n enthalten sind. Vorausschicken müssen wir, daß bis zum Jahre 1848 iu Mähren nur eine bestimmte Anzahl jüdischer Familien (5400) bestehen durfte. Ein Jude in Mähren durfte erst dann heiraten, wenn durch den Tod eines Familienvaters eine „Familie" vacant geworden. Dieses Pharaonische Gesetz wurde aber von den Juden vielfach umgangen, indem sie sich von irgend einem Glaubensgenossen rituell trauen ließen, da der Rabbiner als Beamter eine solche Trauung nicht vornehmen durfte. Es war dies ein offenes Geheimniß, und wenn auch diese Ehen staatlich nicht anerkannt wurden und die Kinder aus ihnen den Vermerk „unehelich" im Geburtsregister führten, so wurden doch in der Synagoge und im socialen Gemeindeleben derartige Ehen als vollgiltig und die Kinder aus denselben als ehrlich angesehen. Anders lag aber die Sache, wenn officielle Anzeige von dein Bestände einer solchen Ehe bei der Regierung erfolgte, dann traten harte Strafen nach dem Gesetze ein. Auch der Großvater des Erzbischofs hatte nun ohne Recht der „Familie" geheiratet und dies gelangte durch einzelne seiner Stammesgenossen und Landsleute, mit denen er in Unfrieden lebte, zur Kenntniß der Behörde. Um sich nun einer gerichtlichen Strafe zn entziehen, verließ er seinen Glauben, soll aber später die Lundenburger