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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1898-06-24 · 25 (24.6.1898) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
15 (1898)
Issue
25 (24.6.1898)
Date
1898-06-24
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 25 Dr. Sloch's Wochen fchrist Seite 481 eine höchst anrüchige Action, gegenüber dem unzweideutigen Wahrspruch der Jury dem Ernst Bergani die Hochachtung auszusprechen. Oder sie halten ihre Ansicht für maßgebender als die der Geschwornen, dann fügen sie ihrem lieben Alexander ein großes Unrecht zu, indem sie ihm zu Ehrenrichtern gerade solche zwölf Männer -aufoctrvyiren wollen, die zufälliger Weise Geschworne geworden sind. Durch ihren Wahrspruch kann ja nach dem von der christlich-socialen Partei im Falle Bergani geschaffenen Präjudiz die ehrlose Handlungsweise eines Antisemiten überhaupt nicht bewiesen werden.. Andererseits hätte aber doch dieser Grundsatz dem Herrn Pnrscht den Weg zu Gericht erleichtern sollen, denn in dem Falle, als die Jury ihn moralisch justificiren sollte, bleibt ihm und seiner Partei noch immer das tröstende Argument von den zlvölf Männern, die zufälligerweise Geschworne geworden sind. Nichts kann die Partei daran hindern, ihrem so verdienstvollen Mitglieds auch nach einem Wahrspruch, der sonst unter normalen Umständen ein vernichtender wäre, ihre vollste Hochachtung auszusprechen. Herr Bergani schreibt auch ausdrücklich, es wäre seiner Ansicht nach viel zweckentsprechender gewesen und dazu w äre es auch jetzt noch nicht zu spät, wenn die Partei die ganze Angelegenheit untersucht hätte. „Der Proceßweg ist oft nicht geeignet, die objective Wahrheit ans Licht zu fördern." So muß denn auch die Affaire Purscht herhalten, um die unangenehmen Erinnerungen, die für Herrn Bergani mit seinem Proceß verknüpft sind, zu verwischen und die noch nicht bewiesenen Anschuldigungen gegen Pnrscht - dienen gegenüber den schon bewiesenen Anschuldigungen gegen Bergani als Putzpulver, um nachträglich noch seinen Ehrenschild ein wenig zu lackiren. * * Unter den vielen Dingen, die Herr Bergani seiner Naturanlage gemäß begreiflich findet, gehören außer dem Standpunkte des Herrn Purscht auch die Plünderungen und Brandstiftungen in Galizien. Der Behauptung Bergani's zufolge richten sich die Excesse nur gegen jüdische Wirthshäuser, „also" gegen die „Brutstätten jeglichen Lasters", daher nicht gegen solche Tugendhöhleik, wie beispielsweise das dem Gesinnungsgenossen Bergani's gehörige Haus Nr. 9 am Spittelberg. „Man wird begreifen", schreibt das Antisemitenblatt, „daß die galizischen Bauern zu ungesetzlichen Mitteln greifen", und es leistet bei diesem Anlasse die Behauptung, daß der Antisemitismus in Wien und in Niederösterreich sich in streng gesetzlichen F o r m e n bewegt, als ob nicht das „Deutsche Volksblatt" selbst tagtäglich das Gesetz verhöhnen würde. Mit welcher Niedertracht das Volk gegen die Juden gehetzt wird, geht auch aus einem Artikel des „Deutschen Volksblatt" über die Nothlage der Glasarbeiter im Jsergebirge hervor. Wer an dieser Nothlage die Schuld trägt, braucht nicht erst gesagt zu werden; selbstverständlich die Juden, weil es in Gablonz viele jüdische Exporteure gibt. „Wenn aber einmal die Verzweiflung aufs Höchste gestiegen sein wird, w e n u d a s B o l k, w i e j e tz t i n G a l iz i e n, seine eigentlichen Feinde erkennen w i r d, dann erst würde dem Nothstande im Jsergebirge ein Ende gemacht werden." Dieser Artikel ist ein Belegexemplar dafür, wie es gemacht wird. Wer ist Schuld an der wirthschaftlichen Noth? Der Jude. Was soll geschehen, um der Noth abzuhelfen? Ganz einfach, dasselbe wie in Galizien! Das sind „streng gesetzliche Formen", innerhalb deren sich der Antisemitismus des „Deutschen Volksblatt" bewegt. Die nothleidenden Glasarbeiter aber, die das lesen, die greifen vielleicht zu ungesetzlichen Formen und wenn, wie in Galizien, die irregeleiteteu armen Teufel von den Gewehren der Gendarmerie zu Tode getroffen niedersinken, dann vergießen die lügnerischen Anstifter Krokodilsthränen des Mitleids. Das ist streng gesetzlich, freilich nicht im Sinne des österreichischen Strafgesetzes, sondern im Sinne jenes noch nicht codificirten, aber thatsächlich geltenden Gesetzes, wonach den Antisemiten Alles erlaubt ist. -i- * * Diesen Eindruck muß man auch gewinnen, wenn man den Bericht des „Deutschen Volksblatt" über eine Wählerversammlung liest, die am letzten Montag in Währing stattgefunden hat und in welcher Lueger, Strobach, Schneider und eine neu aufgetaufte Leuchte des Antisemitismus, der Landtagsabgeordnete Josef Sturm, auftrateu. Was in dieser Versammlung in Gegenwart eines Regierungsvertreters gesprochen werden durfte, ist offenbar auch streng gesetzlich. Einer der harmlosesten Anssprüche war es zum Beispiel, baß Schneider sagte „die Inden halten alle Nichtjuden für Schweine, de »Herrn Regier ungscommissär nicht a u s g e u o m m e n". Wir wissen nicht, ob der Herr Regierungscommissär gegen diesen „Witz" remonstrirte; der Bericht meldet nichts davon, sondern verzeichnet nur lang anhaltenden Beifall. Der Herr Regierungscommissär erhob auch nicht die geringste Einwendung dagegen, daß der Bürgermeister von Wien gegen die Gerichte loszog. Dr. Lueger besprach jene Währinger Versammlung, in welcher bekanntlich die Deutschnationalen geprügelt wurden und tadelte den staatsanwaltlichen Functionär, weil dieser das Bedauern darüber aussprach, daß der Mann, welcher den Gemeinderath F o ch l e r mißhandelt hat, nicht eruirt werden konnte. Das sei geradezu unbegreiflich, wie ein staatsanwaltschastlicher Functionär so Vorgehen kann, und der Richter- Habe den Angeklagte» zu zehn Tagen Arrests verurtheilt, in i t einer Begründung, w e l ch e ebenfalls unglaublich i st. Es müsse über solche Dinge öffentlich gesprochen werden, d a m i t sie nicht mehr Vorkommen! Wohlgemerkt also — der Dr. Lueger wacht über die Rechtspflege in Oesterreich, und dem Richter, der nicht nach seinem Geschmack judicirt, dem wird er's schon zeigen; die antisemitischen Wählerversammlungen sind die neueste Instanz, um gerichtliche Urtheile zu überprüfen. „Freund" Schneider aber ging noch weiter; er beschimpfte und verdächtigte die gesammte österreichische Richterschaft überhaupt, und zwar um seinen Freund P u r s ch t in Schlitz zu nehmen, dem man zumuthe, zu klagerr. „Ich weiß, was es heißt, bei den österreichischen Gerichten klagen" sagt Schneider und führt zum Beweise dafür den Proceß Ritter an, wo die Angeklagten einen Ritualmord begangen haben, vom Cassationshofe aber freigesprochen tvordeu seien, weil sie Juden waren rc. Besonders freute es aber Herrn Schneider, „den Abgeordneten Stur m als R a c e a n t i s e m i t e u kennen gelernt zu habell" und nach dieser freudigen Entdeckung Schneider's kann man sich einen beiläufigen Begriff von der Rede des Herrn Josef Sturm machen, der vollständig auf dem Schußgeldstandpunkte Schneider's steht. Herr Josef Sturm schilderte unter Anderem die Verhältnisse in Algier. „Tie Inden, in ihrem Glücke über alle Maßen arrogant, knechten und betrügen den eingeborenen Araber in unerhörter Weise, was aber, dieses Scbindens überdrüssig, der Araber nunmehr damit beantwortet, daß e r d a s G e w e b r ll i m ntt » n b d i e Juden e i n s a ch it lt b c m erkt a b s ch i c ß t. Gewiß die r a d i c a l st e Selbstb i l f e. (S t ü r m i s ch e r Beifall und H ä n d eklatsche n.)" Im weiteren Verlaufe sprach Herr Josef Sturm von der „S ch u r k e r e i d e r ganzen R a c e" und von dieser „verächtlichen Race von Fremdlinge n". Dieses Subject nun, welches das „unbemerkte Abschießen" der Juden seitens der Araber, also den Meuchelmord, als radicale Selbsthilfe anempfiehlt, ist P r o f e s s o r a n einer Mittelschule. Da hat vor einigen Tagen der Klattauer Bezirksschulrath eine Currende an die Schulleiter seines Bezirkes erlassen, in welcher er unter Hinweis auf die antisemitische Bewegung darauf aufmerksam macht, daß die Schule dahin wirken müsse, die Heranwachsende Jugend von Allen! abzuwenden, was sich nichtmitder Humanität verträgt, welche die Schulezu pflegen hat. Auch der Herr Professor Josef Sturm ist ein Lehrer, und wenn seine Schüler das lesen, was er propagirt, so ist nur zweierlei möglich. Entweder es muß verrohend und aufhetzend auf sie wirken oder sie müssen einen Menschen von so bestialischen Gesinnungen verachten. Das ist auch das einzige Gefühl, welches anständige Menschen gegenüber einem solchen Individuum hegen können. So sehen die streng gesetzlichen Formen aus, innerhalb deren der Antisemitismus sich in Wien bewegt und wenn man den Bericht über diese in Gegenwart eines Regierungscommiffärs durchgeführte Versammlung liest, so muß man wirklich dem „Pester Lloyd" znstimmen, wenn er die Frage aufwirft, ob denn in Oesterreich überhaupt noch regiert wird, und wenn er im Hinblick auf unsere Zustände zu dem Ausspruche gelangt, es sei eine zweifelhafte Ehre, der Genosse Oesterreichs zu sein. Robert Wolf.

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