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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1898-06-17 · 24 (17.6.1898) · page 15

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
15 (1898)
Issue
24 (17.6.1898)
Date
1898-06-17
Page
– (sequence 15)
Language
German
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Nr. 24 Dr. Bloch's Wochenschrift Seite 471 „arrogant" müsse energisch zu rückge wiesen werden, vielmehr habe Bayer durch die Worte „echt jüdisch" eine Beschimpfung, durch den Ausdruck „Gemeinheit" eine Schmähung gesetzt. Nach den Staatsgrundgesetzen sei die katholische und jüdische Religion gleich, es mußte daher dieser Umstand als erschwerend angenommen werden. Prag. Die Neusynagoge gehörte zu denjenigen Gebäuden der Josefstadt, welche in Folge des städtischen Assanirungsplanes dem Schicksal der Demolirung verfielen. Wenige Tage vor der nothgedrnngenen endgiltigen Räumung des Gotteshauses fand in diesem eine Abschiedsfeier statt, deren vornehmsten Theil eine Predigt des Oberrabbiners Dr. N. Ehrenfeld bildete. Die großangelegte Rede, die Gedankenfülle mit Formvollendung vereinigt, liegt nunmehr unter dem Titel „Der Abschied vom Gotteshause" in einem mit der Abbildung der abgetragenen Synagoge versehenen Separatabdruck vor. Kraka». In der letzten unter Vorsitz des Präsidenten der hiesigen Cultusgemeinde Herrn Dr. Leon H o r o w i tz stattgefundenen Plenarsitzung hat der Cultusvorstand aus Anlaß des Kaiserjubiläums beschlossen, ein Asyl für unheilbare Kranke im hiesigen israelitischen Spitale zu errichten. Diese Idee, für die sich seit Jahren der Bicepräsident der hiesigen Cultusgemeinde und Obmann der Spitalssection, Hirsch Landau, mit Eifer eingesetzt hat, findet hier in allen Kreisen Anklang, da dieselbe einem dringenden Bedürfnisse der armen Glaubensgenossen abhelfen wird, die täglich mehr und mehr unter der Pest des Antisemitismus leiden. Der hiesige Cultusvorstand errichtet sich damit ein ehrendes Denkmal für ewige Zeiten. Das Referat hierüber erstattete Cnltusvorsteher Herr Ehrenpreis. Der Präsident der Cultusgemeinde hat einen zweimonatlichen Urlaub für den Sommer erhalten und wird während des Sommers der I. Bicepräsident Herr Hirsch Landau die Leitung der Cultusgemeinde führen. Der Chef-Redacteur des hiesigen antisemitischen Organs K. Ehrenberg ist wegen Beleidigung des Abgeordneten Daszynski zu 30 fl. Geldstrafe verurtheilt worden. Der klägerische Vertreter hat wegen zn niedrigen Strafausmaßes die Berufung angemeldet. Berlin. (Generalversammlung der Rabbiner Deutschlands.) sSchluß aus voriger Nummer.j Der nächste Punkt der Tagesordnung ist die Gründung einer R e l i c t e n c a s s e für die Rabbiner resp. deren Frauen und Kinder. D r. G u t t m a n n schildert die traurige gegenwärtige Situation, in der die Rabbiner der mittleren und kleinen Gemeinden auf deren Opferfreudigkeit angewiesen seien. Diesem unwürdigen Zustande ein Ende zu machen, schlägt Dr. Guttmann vor, durch Gründung einer Relictencasse, für die der Grundstock durch einen öffentlichen Aufruf an Gemeinden und Private zu beschaffen sei- Der Cvrreferent Dr. R a h m e r empfiehlt dagegen den Anschluß an einen bestehenden Verein. Nach kurzer Debatte wird der Antrag, eine P e n s i o n s-, I n v a l i d itäts- und Relictencasse zu gründen, einstimmig angenommen und der Centralausschuß aufgefordert, eine Commission von 7 Mitgliedern für diese Angelegenheit zu ernennen. Auf Antrag des Herrn Dr. Golds ch m i d t wird au den früheren Vorsitzenden des Verbandes, Herrn Dr. Ungerleider in Baden, ein Begrüßnngstelegramm geschickt. Es folgt jetzt die Discussion über den obligatorischen Religionsunterricht. Herr Dr. B ä ck-Lissa verbreitet sich als Referent über die Nothwendigkeit des obligatorischen Religionsunterrichtes. Nur der Zwang könne alle Eltern dahin bringen, ihre Kinder am Unterricht theilnehmen zu lassen, der gegenwärtige traurige Zustand beweise, daß ohne Zwang nichts auszurichten sei. Redner führt dann im Einzelnen die Forderungen aus, die er an diesen Unterricht stellt. Dieselben gipfeln in folgenden Thesen: 1. Die Generalversammlung des Rabbinerverbandes in Deutschland hat die nothwendigen Schritte zu veranlassen, daß der jüdische Religionsunterricht in allen öffentlichen Lehranstalten und in allen unter Aufsicht der Regierung stehenden Privatschulen als oblgatorischer Unterrichtsgegenstand angeordnet und die jüdische Religionslehre bei Abschluß- und Abiturientenprüfungen unter die Gegenstände derselben ausgenommen werde. 2. Die Unterrichtszweige, die das Referat als für den jüdischen Religionsunterricht unentbehrlich ansieht, bilden die Gegenstände des obligatorischen Religionsunterrichtes, nämlich: a) Hebräische Sprache; d) Biblische Geschichte; c) Liturgik; ck) Geschichte des jüdischen Volkes seit der Rückkehr aus dem Exil. 3. Es ist eine Commission zu wählen, welche, sobald die Generalversammlung die ersten beiden Thesen angenommen hat, alles sodann Nothwendige vorzubereiten und darüber, wie auch über geeignete Religionsbücher, die sich bei Einführung des obligatorischen Religionsunterrichtes als unerläßlich erweisen dürften, dem Vorstände des Rabbiner-Verbandes berichten wird. Der Cvrreferent Dr. Prager stellte zu demselben Gegenstände folgende Thesen auf: 1. Kein israelitisches Kind darf während des schulpflichtigen Alters ohne ausreichenden Unterricht in seinem Glauben bleiben. 2. In allen öffentlichen Schulen soll ein ausreichender Religionsunterricht für alle jüdischen Zöglinge als obligatorischer Unterrichtsgegenstand bestimmt werden. 3. Sofern nicht ein Höheres erreicht werden kann, gelten als Gegenstände des genannten Religionsunterrichtes: a) Hebräisch, b) Liturgik, c) biblische und nachbiblische Geschichte, d) systematische Religionslehre. 4. Zur Erreichung dieses Zieles wird eine Commission von 11 Mitgliedern ernannt, welche auf Grund einer Sammlung des erforderlichen Materials über den Verlauf der bisherigen Bemühungen, sowie der einschlägigen, gesetzlichen Bestimmungen die Schritte zu veranlassen hat, welche zur Erreichung der ausgesprochenen Ziele führeu, sowie Lehrplan, Lehrziel und Lehrbücher im Sinne der ausgesprochenen Forderungen zu schaffen hat. Auf die Referate folgte eine sehr angeregte Debatte, an der sich viele Redner betheiligten, die aber wenig Neues zu Tage förderte. Fast alle Redner traten für den obligatorischen Religionsunterricht ein, nur über die Art seiner Durchführung traten Differenzen zu Tage. Nach mehrstündiger Debatte wurde eine Commiffion aus den Herren Dr. Bach, Dr. Prager. Dr. Jacob, Dr. Leimdörfer, Dr. Knoller, Dr. Kohn, Dr. Baßfreund gebildet und die weitere Berathuug und Beschlußfassung in dieser Angelegenheit dieser Commission gemeinsam mit dem Vorstande übertragen. Zu dem nächsten Punkte der Tagesordnung „Freitag- Abend-Gottesdieust" ergreift Dr. M a y b a u m als Referent das Wort und begründet den Standpunkt, daß gegen die Ausgestaltung des Freitag-Abend-Gottesdienftes durch eine Predigt, wie sie jetzt der Berliner Vorstand wünsche, zwar religionsgesetzlich nichts einzuwenden sei, er aber doch diese Neuerung abweisen müsse, da sie auf eine Schädigung des Sabbath hinauslaufe und eine Concession an die Förderer der Predigt am Sonntag bilde. Dr. Weiß, Berlin, begründet seinen abweichenden Standpulrkt und betont, daß religiöse Gründe jedenfalls nichts gegen die Neuerung sprechen. In der Discussion theilen Dr. R u l f-Braunschweig und Dr. M a n h e i m e r-Oldenburg ihre ungünstigen, Dr. Elsaß- Landsberg und Dr. Freudenth a l-Deffau günstigere Erfahrungen bezüglich der Predigt am Freitag Abend mit. Nach längerer Discussion wird auf auf Antrag von Dr. Werner beschlossen, in dieser rein localen Frage keine Resolution zu fassen. Der vorgerückten Zeit halber wird beschlossen, einige Punkte von der Tagesordnung abzusetzen und zu dem letzten Punkte: „Halacha und Veterinärkunde" nur die Thesen zu hören. Dr. Auerbach's Thesen, die einstimmig und ohne Debatte angenommen wurden, lauten: 1. Was die Halacha bei dem Befund des geschächteten Thieres als trepha erklärt, kann durch Nachweis der Veterinärkunde, daß das Fleisch der Gesundheit nicht nachtheilig ist, durchaus nicht für koscher gelten. Dagegen muß aber auch das, was nach der Halacha als koscher zu betrachten ist, für unerlaubt zum Genüsse erklärt werden, sobald es die Veterinärkunde für gesundheitsschädlich bezeichnet. 2. Wenn es auch wünschenswerth erscheint, daß die Rabbiner und Schochtim Kenntnisse in der Beterinärkunde besitzen so kann doch dies nicht als eigentliche Forderung aufgestell

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