Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 15 (1898)
- Issue
- 24 (17.6.1898)
- Date
- 1898-06-17
- Page
- – (sequence 14)
- Language
- German
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Seite 470 Dr. Bloch's Wochenschrift Nr. 24 Hermann von Todesco'schen Waisen- und Armenstiftung 3 Plätze per 250 fl. und 5 Plätze per je 200 fl., aus der Marie Daffinger'schen Stiftung für Arme 4 Plätze per je 20 fl.; aus der Sigmund Edler von Wertheimstein'schen Stiftung für arme Verwandte 5 Plätze im Gesammtbetrage von fl. 210; aus der Clara Kahane'schen Ausstattungsstiftung 3 Plätze per je 205 fl.; aus der Otto Cohn'schen Stiftung für Realschüler 3 Plätze per je 70 fl.; aus der Dr. Adolf Sacks'schen Stiftung für Techniker 1 Platz ä 300 fl. Nach Erledigung von Currentien unb Personalangelcgenheiten schließt der Präsident die Sitzung um 9'/« Uhr Abends. Wien. (Verzeichniß der in der Zeit vom 7. Juni bis inclusive 13. I u n i 1898 eingelaufenen Spenden zu dem aus Anlaß des 50jährigen Regierungsjubiläums Sr. Majestät des Kaisersvon der Wiener israelitischen Cultusge mein de her zu stellen den Ausbau des israelitischen Altersversorgungshauses durch ein Versorgungshaus in Verbindung mit einer Krankenabtheilung): 6000 fl. Anonymus. 150 fl. Se. Ehrwürden Herr Oberrabbiner Dr. Moriz Güdemann. 100 fl. Herr Theodor Kantor. Je 50 fl. die Herren Emil Brüll, Ernst Mauthner, Em. Raumanu und Frau Amelie Löwenstein geb. Baronin Todesco. Je 25 fl. Herr Josef L. Neufeld und Frau Jda Fleischet von Marxow. Je 20 fl. die Herren Rosenseld und Comp., Rieß und Grundmaun und Frau Ernestine Lothringer, endlich 8 Personen in Beträgen von 10 fl. und darunter, zusammen 47 fl. und zwar die Herren Leopold Böhm, I. Königstein, Oskar Miller, M. Schidloff, Siegfried Beck, Albert Kaiser, Emil Roth und Frau Jeanne Dubs. Ueberdies hat Se. Ehrwürden Herr Oberrabbiner Dr. Moriz Güdemann den Betrag von 1000 fl., welcher demselben zur freien Verfügung für wohlthätige Zwecke zugesendet wurde, dem Präsidenten Herrn kais. Rath Klinger mit der Widmung für den Siechenhausbau übergeben. Wien. (Israelitisches Blinden-Jnstitut in Wien. Gegründet 1870.) Während eines Vierteljahrhunderts fanden 162 Zöglinge, 114 männliche und 48 weibliche — darunter 36 Externisten — Aufnahme; von diesen wurden 106 nach vollendeter Bildungszeit entlassen: 10 nach Wien, 1 nach Nieder-Oesterreich, 4 nach Böhmen, 5 nach Mähren, 29 nach Galizien, 26 nach Ungarn, 1 nach der Bukowina, 1 nach Croatien, 1 nach Slavonien, 3 nach Deutschland, 12 nach Rußland, 8 nach Rumänien, 3 nach Palästina, 1 nach Egypten. Von diesen entlasieuen Zöglingen wurden ausgebildet: 57 zu Bürstenbindern, 13 zu Korb- und Sesselflechtern, 1 zur Rouleauxweberin, 6 zu Maschinstrickerinnen, 4 zu Sprachlehrerinnen, 5 zu Correspondenten mittelst der Schreibmaschine, 4 zu Organisten, 6 zu Musiklehrern (4 Clavierstimmen als Nebenverdienst), 6 zu Clavierstimmern (mit einem Handwerk als Nebenverdienst), 1 wurde für das Gymnasium vorbereitet, 3 erhielten als Hausgenoffen wohlhabender Familien eine allgemeine Bildung. Der beruflichen Ausbildung der Zöglinge, welche sich bisher auf Bürstenbinden, Korb- und Seffelflechten, Rouleauxweben und Maschinstricken bezog, wurde jederzeit die größte Sorgfalt zugewendet, jedes Mittel der modernen Blinden-Pädagogik dafür in Anwendung gebracht und mit eifrigem Bemühen dahin gestrebt, die Methoden auszugestalten und die der Erwerbssähigkeit der Blinden gezogenen Grenzen stetig zu erweitern. Indem die Anstalt beim Handfertigkeits-Unterrichte der Anwendung der Hand als Werkzeug und der Bearbeitung verschiedener Stoffe (auch des Eisens) besondere Bedeutung beilegte, hat sie ein neues Gewerbe für Blinde gefunden, welches nach den bisherigen günstigen Erfolgen als selbstständig durchführbarund lohnend bezeichnet werden darf, nämlich die Klein-Eisen-Arbeit. Ungünstige locale und sociale Verhältnisse, mangelndes Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Blinden beeinträchtigen nicht selten das materielle Ergebniß der Blindenarbeit. Diese Erfahrung ist auch unseren ausgetretenen Zöglingen nicht erspart geblieben. Wahre Humanität kann sich nicht besser, nicht edler bethätigen, als durch Zuwe udungvon Ar beitsau ft rügen an bl in deHandwerker, deren höchstes Glück darin besteht, ihr Brod durch eigene Kraft zu gewinnen, die das Elend der Blindheit erst dann empfinden, wenn ihnen, die arbeiten, erwerben wollen, gedankenloses Mitleid ein Almosen anbietet. - Die Nothwendigkeit, für Heimat- oder elternlose blinde Handwerker Verhältnisse zu schaffen, welche die Bedingungen eines gedeihlichen Arbeitsbetriebes in sich schließen, hat zur Begründung einer Bli ude n-C o l o n i e in Kolonien geführt, welche unter die Leitung des Directors der Baron Hirsch Stiftungsschule, Herrn W. Grünes, gestellt wurde, dem für seine uneigennützige Wirksamkeit der beste Dank gebührt. Die Unternehmung, welche mehrere Blinde zu gemeinschaftlicher Arbeit vereinigt, begegnet jedoch Schwierigkeiten aller Art, deren größte der M a n g e.l. a n Absatz bereitet. Viele der absolvirten Zöglinge haben das Mittelmaß der Leistungsfähigkeit, welches sonst Blinden gezogen ist, weit überschritten. Die Eröffnung der Anstalt im Jahre 1872 fiel in die Zeit eines neuen bedeutenden Aufschwunges der Blindenbildung. Man darf es Wohl aussprechen, daß das Iustitut an derBegründung und E n t w i ck l u n g d e r modernen Blindenpädagogik einen erheblichen Antheil genommen hat. Durch preisgekrönte Schriften auf den Blindenlehrer-Congreffen, durch Vorträge hat Direktor S. Heller der Anstalt zur wissenschaftlichen Grundlegung und Ausgestaltung der Blindenpädagogik beigetragen, die Schule und Werkstätte hat in mehrfacher Beziehung vorbildlich gewirkt. Um allen Anforderungen gerecht zu werden und die Wohlthat der Bildung und Erziehung einer immer größeren Zahl von blinden Kindern zutheil werden zu lassen, wurde im verflossenen Jahre die bauliche und pädagogische Erweiterung der Anstalt durchgeführt. Die Hochherzigkeit der Frau Baronin Hirsch von Gereuth, ermöglichte es, den Um- und Ausbau der Anstalt aus zuführen, in der Lehrmittel-Sammlung Alles zu vereinigen, was den U n t e r i ch t blinderKindergeistb i l d e n d z u g e st a l t e u v e r m a g. Im Vereinsjahre 1897 befanden sich 53 ordentliche Zöglinge, und zwar 35 männliche und 18 weibliche, sowie 1 außerordentlicher, zusammen also 54 Zöglinge und 7 Externisten in der Anstalt. Wir empfehlen das israelitische Blindeninstitut auf der hohen Warte bei Wien nachdrücklichst der Hochherzigkeit aller edlen Wohlthäter als ein eminent humanitäres, unbedingt förderungswürdiges und vorzüglich geleitetes Musterinstitut seiner Art und bitten seiner bei allen sich ergebenden Anlässen wohlwollend zu gedenken! Wien. (Ein Sachverständiger f ü r e i n e antisemitische Beleidigung.) Der Währinger Hutmacher Adolf Bayer hatte an den Fabrikanten I. Fluß, Handelskammer- und Commercialrath in Freiberg, restliche elf Gulden zu senden und schrieb auf den Coupon der Anweisung: „Solche Gemeinheit Kunden gegenüber, die zahlen, ist echt jüdisch." Fluß brachte durch Dr. Kanitz gegen Bayer beim Währinger Bezirksgerichte eine Ehrenbeleidigungsklage ein und bei der Verhandlung brachte Bayer als Angeklagter vor, Fluß habe ihm zuvor eine offene Postkarte geschickt, deren Inhalt ihn zur inkriminirten Aeußerung berechtigt habe. Vom Richter, Secretär Dr. Hein, befragt, ob er die Angelegenheit nicht gütlich beilegen wolle, erwiderte Bayer, er gebe einem Juden principiell keine Ehrenerklärung. Die Karte des Klägers, die Bayer als Provocation bezeichnet^ lautete: „Die restliche Differenz bitte ich bestimmt zu begleichen, ich lasse absolut keine Abzüge machen." Trotz Widerspruches des Klagevertreters beschloß der Richter, einen Sachverständigen darüber zu vernehmen, ob die Karte des Klägers nach kaufmännischen Begriffen derart sei, daß sie zu den von Bayer gewählten Ausdrücken berechtige. Als Sachverständigerwurde der Laienrichter des Handelsgerichtes Herr Carl S t r o m a y r verhört, welcher angab, die offene Karte des Klägers sei nicht kaufmännisch, aber auch nicht beleidigend, keineswegs habe sie zu den Ausdrücken „Gemeinheit" und „echt jüdisch" berechtigt. Bayer erklärte hierauf, unter „echt jüdisch" habe er „arrogant" gemeint und keine confessionelle Beleidigung beabsichtigt. — Der Richter fand Bayer der Schmähung und Beschimpfung schuldig und verurtheilte ihn zu fünfzig Gulden Geldstrafe, mit der Begründung, die Analogie von „jüdisch" und