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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1898-06-10 · 23 (10.6.1898) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
15 (1898)
Issue
23 (10.6.1898)
Date
1898-06-10
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 23 Dr. Bloch's Wochenschrift Seite 443 gewiß recht in com Petent, und da Sie die beiden Themata im steten Connex behandelt haben, kann ich einige Einwendungen nur mit großer Vorsicht und gewissermaßen salvo erore Vorbringen. Eine Bemerkung ganz allgemeinen Charakters geht nun dahin, daß es vielleicht wenig Dinge gibt, denen so relative Bedeutung zukäme wie die Nützlichkeit bezw. die Schädlichkeit der Thiere . . . Salvador: geht nun parteiisch vor, und seine Behauptungen über die Schädlichkeit gewisser Vogelarten sind mit großer Vorsicht aufzunehmen. ... Er erwähnt auch einige, welche von Vogelstellern gefangen werden und die er für schädlich zu halten scheint, z. B. Kreuzschnäbel, Gimpel u. a.; nun, beide Arten kommen leider nicht mehr sehr zahlreich vor, ja die Gimpel scheinen sehr vermindert worden zu sein. Ich möchte aber vorurtheilsfreie Förster, Gärtner u. A. fragen, ob jemals ein Gimpel Schaden gemacht hat. Die Samenkörner wildwachsender oder selbst in Gärten cultivirter Sträucher, die sonst nutzlos verdorren oder verloren gehen und die ihnen zur Nahrung dienen, können wir gewiß leicht missen. Von dem Kreuzschnabel dürfte Analoges gelten. Von der Krähe im Allgemeinen behauptet man, sie sei den Saaten schädlich; das dürfte auch nicht richtig sein. Die grar:e Nebelkrähe ist ein vorzugsweise, vielleicht ausschließlich, von animalischen Stoffen lebendes Thier. Sie ist der Jagd schädlich, dagegen unter Umständen sehr nützlich durch Vertilgen von Engerlingen. Bei dieser Beschäftigung — ich habe dies mit eigenen Augen gesehen — ist sie mit solchem Eifer dabei, daß sie auch in Gegenden, wo sie der Jagd zuliebe geschossen wird und sehr scheu ist, die Furcht ganz verliert, als ob sie ein zahmes Thier wäre. . . . Ein oberösterreichischer Lehrer rühmte' sich in einer Zeitschrift (und ward vom Redactenr belobt), weil er eine ganze Zahl von den herrlichen Eisvögeln auf grausame Art gefangen hatte. Ich wandte mich deshalb an drei Ornithologen vom Fach mit der Frage, ob der Eisvogel wirklich der Fischbrut so schädlich sei. Zwei antworteten mit .nein', einer sagte ,ja, vielleicht unter Umständen. . . Und so bin ich nun bei einem wenigstens für mich springenden Punkte angelangt: Ein unbedentellder Schaden wird doch durch die Freude, welche der lebende Vogel uns gewährt, unter Umständen reichlich ausgewogen. . . . Diese flüchtigen Bemerkungen zeigen wenigstens, daß Ihre Broschüre einen aufmerksamen Leser in mir gesunden hat. Kleine Meinungsverschiedenheiten thun dem Interesse, das ich daran fand, keinen Abbruch. . . ." In seiner Antwort an den Herrn Grafen Schönborn präcisirte er seinen Standpunkt in einigen Sätzen, deren Wiedergabe zur Verhütung wiederholter falscher Auffassung und Unterstellungen gar nicht überflüssig erscheinen dürfte: 1. Handelt es sich nicht darum, die durch Gesang. Farbenpracht und Munterkeit uns erfreuenden Geschöpfe absichtlich zu vermindern, sondern den gesetzlichen Schutz, den sie genießen, auf ein vernünftiges Maß zurückzuführen. Ich verabscheue ebenfalls den Massenmord der kleinen Vögel für Küche und Toilette oder zur Befriedigung der Jagdlust, aber ich kann es nicht billigen, daß man es dein Forscher beinahe unmöglich macht, Versuchsobjekte zu gewinnen, oder dem gemeinen Manne, sich im Käfige einen lieblichen Waldsänger zu halten. - 2. Hängt die Verminderung der Singvögel zumeist von den geänderten Bodencultur- und Verkehrsverhältnissen ab, die man schwerlich zu Gunsten der Vögel umwandeln kann, und ist die Verminderung der Vögel weit mehr auf deren Feinde aus dem Thierreiche, als auf die Menschen znrückzuführen. Vogelschutzgesetze sind in vielen Fällen mindestens überflüssig, und wenn irgendwo, gilt hier das superflua nocent, zumal in wirthschaftlicher Beziehung. 3. Möchte ich durch meine einschlägige Arbeit nur die Anregung geben zi:r gründlichen Untersuchung über die Nahrungsaufnahme der geschützten Vögel in Bezug auf nützliche oder schädliche Jnsecten, um auf Grund der so gewonnenen Ergebnisse erst die Vogelschutz- Gesetzgebung zweckgemäß ändern zu können. 4. Hat sich letztere hauptsächlich an die Frage zu halten: Ueberwiegt der Schaden oder Nutzen gewisser Vögel in solch auffälliger Weise, daß darnach die Schutz- und Hegeverordnungen einzurichten sind? 5. Wären bei der Bestimmung von Nutzen und Schaden Oertlichkeit und Zeit zu berücksichtigen. 6. Wäre in Betracht zu ziehen, ob und inwieweit Vögel, die „der Noth gehorchend, nicht dem eigenen Triebe" sich selbst domesticirten (wie besonders die Amseln), ihre Nahrungswahl den veränderten Verhältnissen anpaßten. . . . 7. Selten vorkommende Vögel sind ohne Rücksicht auf ihre Nützlichkeit oder Schädlichkeit unbedingt zu schonen. Erneutes Preisausschreiben. Die von dem Deutsch-Israelitischen Gemeindebund herausgegebenen „Grundsätze der jüdischen Sittenlehre", sowie die hiezu aus biblischen und talmudischen Schriften von Dr. S. Kristeller gewählten „Belegstellen" haben sich als über die kindliche Fassungskraft hinausgehend erwiesen. Deshalb stellt der Ausschuß des Deutsch - Israelitischen Gemeindebundes folgende Aufgabe: Die „Grundsätze" sollen, ohne daß der Inhalt eine Aenderung erfährt, einer Umformung unterzogen werden, die sie dem Verständnisse zwölfjähriger Schulkinder zugänglich und zu unterrichtlichen Zwecken geeignet macht. Mit den Sätzen sind auswendig zu lernende „Belegstellen" aus der erwähnten Sammlung zu verbinden. Die Arbeiten sind bis zum 28. Februar 1899 au das Bureau des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes, Berlin W., Sigismundstraße 5, einzusenden. Jede Arbeit ist mit einer Aufschrift zu versehen, die zugleich auf einem verschlossenen, den Namen des Verfassers enthaltenen Briefumschlag angebracht ist. Für die drei besten Arbeiten sind Preise im Betrage von 150 Mark, und zweimal je 100 Mark ausgesetzt. Die Berwerthung der preisgekrönten Arbeiten behält sich der Ausschuß des Gemeindebundes vor. Als Anleitung für die Herren Bearbeiter feien folgende Erläuterungen hinzugefügt: „Die im Preisausschreiben enthaltene Forderung kann nur dadurch erfüllt werden, daß der Ausdruck in den Grundsätzen und.Belegstellen der Fassunngskrast und Vorbildung zwölfjähriger Schulkinder angepaßt wird. Es muß also alles Abstracte in concrete Ausdrucksformen aufgelöst werden. Ferner empfiehlt es sich, überall in den Grundsätzen die biblische Ausdrucksweise, womöglich im Anschluß an die zugehörigen Belegstellen zu wählen." „Die Zahl der Belegstellen ist einzuschränken und eine auch äußerlich hervortretende Unterscheidung zu treffen zwischen ben leichter und schwerer verständlichen Sätzen, je nachdem sie von jüngeren oder weiter vorgeschrittenen Schülern gelernt werden sollen. Endlich ist in der Aufeinanderfolge der Grundsätze und Belegstellen auf den gedanklichen Zusammenhang zu achten." Zn Preisrichtern sind bestellt die Herren: Rector Doctor Adler, Oberlehrer Dr. Blaschke. Director Dr. Holzwan, Director Krrschstein, Stadtverordneter Theod. Marcus, Professor Doctor Philipps»::, Oberlehrer Dr. Schäfer, sämmtlich in Berlin, sowie Rechtsanwalt Plotke in Frankfurt a. M. Berlin, im Mai 1898. Der Ausschuß des Deutsch-Israelitischen G e m e i n d e b u n d e s. Zur synagogalen Liturgie. So wie im religiösen Leben der Juden überhaupt, sind auch in der synagogalen Liturgie der Neuzeit nach und nach große Veränderungen eingetreten, wobei mitunter in der Praxis ganz eigenthümliche Verhältnisse zu Tage treten, die einer Richtigstellung bedürfen. Abgesehen von dem großen biblischen Versöhnungstage, Jom Kippur, dessen Integrität noch immer sich erhalten hat und auch weiter aufrecht bleiben wird, gibt es noch vier nachbiblische rabbinisch eingesetzte Fasttage, von denen in vielen Gemeinden Deutschlands und Oesterreichs nur noch der neunte Ab als Tag der Zerstörung Jerusalems und der Auflösung des jüdischen Staates dem Namen nach bekannt ist, während an den Tag des 17. Tamus» des 3. Tischri und des 10. Teweth selten jemand mehr auch nur denkt, daß diese Tage im Judenthume eine religiöse Bedeutung haben. In vereinzelten Fällen wird noch in den Synagogen bezüglich der Liturgie darauf einige Rücksicht genommen. Da tritt uns aber ein Umstand entgegen, der mindestens erwogen zu werden verdient; es kommt nämlich dabei eine sehr wichtige, nicht zu unterschätzende Frage in Betracht. Man hat in neuerer Zeit die rabbinisch eingesetzten Fasttage als solche vollständig abrogirt und nur in der Synagoge den herkömmlichen Fasttagsritus noch beibehalten. Nun ist aber dieser Letztere auf Grund des Fasttages eingeführt worden, so daß mit den: Fallenlassen des einen auch das andere den Boden verliert. Wie soll beispielsweise der Borbeter in. der Synagoge laut vortragen: „Erhöre uns, o Ewiger, am Tage unseres Fastens!" Da doch in der ganzen Gemeinde auch nicht Einer in der Wirklichkeit fastet. Ist dies nicht eine eclatante Versündigung gegen das göttliche Verbot: „Du sollst den Namen des Ewigen Deines Gottes nicht zum Falschen aussprechen? In vielen Gemeinden wurde für den 9. Ab folgende Praxis eingeführt: Da es noch eine Anzahl von Personen gibt, welche sich an diesem Tage des Essens und Trinkens bis gegen 1 Uhr Nachmittags enthüllen, so wird anstatt am Abend schon um halb ein Uhr Mittag das Mincha-Gebet in der Synagoge verrichtet, wobei vom Vorbeter das Gebet Anenu gesprochen und aus der Thora die Stelle wajchal moscheh (Exodus 32. 11) gelesen wird. Drei Personen

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