Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 15 (1898)
- Issue
- 22 (3.6.1898)
- Date
- 1898-06-03
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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Nr. 22 Dr. Bloch's Wochenschrift Seite 431 ketten nicht wett von sich weisen und erscheint angesichts dessen die Mahnung unserer Weisen: „Wisse, was Du dem Lästerer zu erwidern hast" mehr denn je beherzigenswerth. Vor Allem ist es erforderlich, den tollen Glauben an Ritualmorde bis zu den ersten Keimen seiner Entstehung zu verfolgen, welche in der bei fast allen Völkern seit der Urzeit sich herausgebildeten Vorstellung von besonderen, bindenden, heilenden und reinigenden Fähigkeiten des Blutes zu finden sind. Eine ausführliche Belehrung Aber diesen Gegenstand ist in dem gediegenen Buche des Berliner Theologieprofessors Hermann Strack, betitelt „Der Blutaberglaube in der Menschheit", enthalten, ferner in dem 1892 zu Danzig erschienenen „Antisemitenspiegel, zur Judenfrage nach den Acten des Processes Rohling-Bloch" vom Abgeordneten Kopp. Der große Dichter Goethe läßt Mephisto in „Faust" sprechen: „Blut ist ein besonderer Saft," womit er offenbar einer in der alten Zeit weitverbreiteten Anschauung über dem Blute innewohnende geheime Kräfte Ansdruck verleihen wollte. Als Bindungsmittel wurde das Blut beim Abschlüsse von Bündnissen, Ehen und sonstigen Verträgen angewendet, indem durch Ritzen der Arme gewonnenes Blut beider Vertragstheile, mit Wein vermengt, "getrunken wurde und sind hierfür in Hewdot's Berichte über-die Skythen, dann in Friedrich Rüh's „Handbuch des Mittelalters" Beispiele angeführt. Eine hervorragende Rolle siel dem Blute 'als Heilmittel zu, es gibt keine Krankheit, gegen welche es nicht angewendet worden wäre. Sonderbarerweise wurde dem Blute von Hexen. Hingerichteten und Selbstmördern die größte Heilkraft zugeschriebei', und haarsträubend sind die Fälle von Verirrungen und Gewaltthaten, welche infolge dieses blöden Aberglaubens sich ereignet haben. Noch im Jahre 1868 wurden zwei Bauern vom Kreisgcricht in Bereut zu Gefängnißstrafen verurtheilt, weil sie ein 26jähriges Mädchen, welches angeblich einen Verwandten behext hatte, barbarisch mißhandelten und den letzteren mit deren Blute zu heilen versuchten. Uralt ist die Anwendung des Menschenblutes gegen den Aussatz, worüber schon Plinius in seiner Naturgeschichte über die Egypler berichtet. Der Midrasch zum zweiten Buche Moses erzählt, daß zur Zeit der egyptischeu Knechtschaft der Hebräer eine Menge jüdischer Kinder hingeschlachtet wurde, in deren Blute der zu jener Zeit vom Aussatze befallene Pharao sich badete. Bis in die neueste Zeit wiederholten sich die Fälle der Anwendung menschlichen Blutes zu Heilzwecken, ja Leichentheile und Blut von Leichen spielten in der abergläubischen Volksmedicin oft eine Rolle. In seinem Werke „Volksmedicin und medicinischer Aberglaube in der Steiermark" erwähnt Fossel eines in ganz Steiermark verbreiteten Aberglaubens, dem zu Folge die Barmherzigen Brüder in Graz das Privilegium besitzen, alljährlich ein Menschenleben für Heilzwecke ansbeuten zu dürfen. Um Ostern, sagen die Leute, verschwindet stets ein junger Bursche, welcher im Ordensspitale an den Füßen aufgehängt, zu Tode gekitzelt und sein Leichnam, zu Brei verwandelt, in der Ordensapotheke zu verschiedenen Heilmitteln verarbeitet wird. Selbstverständlich fehlt dieser Sage jedwede reale Basis, bezeichnend ist es aber, daß die große Menge des Volkes einem geistlichen, humanitären Orden derlei Schandtaten zumnthet, ohne sich darüber sonderlich aufzuregen. Das bisher Ausgesührte läßt zur Genüge erkennen, daß fast alle Völker von der Urzeit bis zur Gegenwart — von dem Blutaberglaubeu nicht frei waren, und zahllos sind die Opfer an Menschenleben, welche diesem Wahn anheimfielen. — Dem gegenüber tritt die Frage auf: Welche Stellung nehmen die jüdische Religion und deren Bekenner hinsichtlich dieses Aberglaubens ein? Nun, darauf können wir erhobenen Hauptes antworten: Die jüdische Lehre verbietet strenge den Gebrauch des Thierblutes, geschweige denn des Menschenblutes, eine Anwendung desselben zur Bekräftigung von Verträgen und Bündnissen ■ gab es bei den Juden nie, ebenso wenig zu Heilzwecken. Einer besonderen Bekräftigung des gegebenen Wortes, bedurfte es bei unserem Volke nicht, lautet doch ein Satz im 5. Buche Moses: „Was Du aussprichst, sollst Du halten." — Als Heilmittel wurde das Blut im Judenthum ganz und gar nicht betrachtet, wie es sehr deutlich die im 3. Buch Moses enthaltenen Vorschriften gegen den Aussatz darthun, welche in geradezu moderner, von der heutigen medicittischen Wissenschaft als unübertroffen anerkannten Weise behandelt sind. — Wie insbesondere der Genuß des Blutes in unserer Religion verpönt erscheint, geht unter Anderm aus einer Stelle jm 3. Buch Moses hervor, welche lautet: „Und wenn Jemand aus dem Hause Israel oder von den Fremdlingen. welche unter ihnen weilen, Blut genießt, so werde ich meinen Zornblick richten auf die Person, welche das Blut genossen» und sie ausrotten aus der Mitte ihres Volkes." In strenger Beobachtung dieses Verbotes weiden denn auch in allen jüdischen Haushaltungen seit jeher die letzten Reste des Blutes vor der Fleischzubereitung durch Aussalzen und gründliches Wässern entfernt. Kommt noch dazu, daß die jüdische Lehre jedwede Verstümmelung und Verwundung des menschlichen Körpers aufs Nachdrücklichste untersagt und auf die im Alterthum bei andern Völkern üblich gewesenen Menschenopfer die Todesstrafe setzt, so ist es in keiner Beziehung erklärlich, wie dann gegen unser Volk auch nur im Entferntesten die grauenvolle Blutbeschuldigung erhoben werden durfte. Und trotz der sonnenklaren Reinheit unserer Glaubenslehre, trotz des durch Jahrtausende in unser! m Volke ererbten Abscheues gegen jedwede Benützung des Blutes hat man uns des grauenvollsten Blutaberglaubens, des sogenannten Ritualmordes beschuldigt, und unter dem böswilligen Verdachte, das Blut christlicher Kinder werde von den Juden zu rituellen Zwecken, namentlich zur Bereitung der Osterbrote und des Osterweines benöthigt, wurden gegen unser Volk unbeschreibliche Verfolgungen und Gräuel verübt. Mord und Todschlag, flammende Scheiterhaufen, in denen, dem Wilde gleich gehetzte Männer, Greise. Kinder und hilflose Frauen ihren martervollen Tod fanden, kennzeichnen diese verhängnißvolle Verirrung der Menschenseele, welche einen ewigen Schandfleck in der Geschichte bilden wird. So sehr zu allen Zeiten die berufensten Persönlichkeiten der Christenheit, Papste, Bischöfe, Monarchen, Staatsmänner und Gelehrte in Wort und Schrift gegen diese widersinnigste aller Verdächtigungen auftraten, immer wieder kam das unheilvolle Gespenst der Blutbeschuldigung zum Vorschein und forderte unter den unsäglichsten Qualen und Foltern ihre schuldlosen Opfer. Die Blutbeschuldigung war zuerst von den Heiden gegen die Christen erhoben worden und ist es geschichtlich erwiesen, daß die dem christlichen Abeudmahle zu Grunde liegende Vorstellung, wonach der Leib und das Blut Christi in symbolischer Weise eingenommen werden, wesentlich dazu beitrug. — Eigenthümlich berührt es nun, daß manche gottvergeffene Kirchenväter, welche ihre Glaubensgenoffen gegen die wahnwitzige Blutbeschuldigung zu vertheidigen hatten, den Spieß umdrehten und ihre Gegner, vor Allem die vom Christenthum sich abzweigenden Secten. dann erst im 12. Jahrhundert die Juden dieses Verbrechens für fähig bezeichneten. So wurde die Blutbeschuldigung zu einer auf die Dummheit und Schlechtigkeit der Massen berechneten Waffe der religiösen Majorität gegen die Minorität. Gegen die Juden taucht das Blutmärchen zuerst in der Form auf, daß dieselben am ch r i st l i ch e n Osterfeste aus Haß gegen den Gründer der christlichen Religion einen Knaben gekreuzigt hätten, dann viel später mußte hiefür das jüdische Osterfest herhalten. Trotzdem, wie bereits angeführt, die größten Autoritäten des Christenthums und der Wiffenschaft unzähligemal und nachdrücklich gegen diesen Wahnsinn protestirten, hat derselbe seine Zugkraft auf die große Menge nicht verloren und wird von verbrecherischen Bolksverführern immer wieder unter Anführung geschichtlicher Lügen und bewußter Fälschungen auf die Oberfläche gebracht. Zu diesen geschichtlichen Lügen gehört die stets in solchen Fällen wiederholte Behauptung, es gäbe eine Anzahl geschichtlich festgestellter Ritualmorde und genüge dagegen die Bemerkung, daß Jedermann auf Grund gerichtlicher Erhebungen berechtigt ist, den Ausstreuer solcher Märchen der bewußten oder unbewußten Lüge zu bezichtigen. In den meisten Fällen wurde nachgewiesen, daß die Blutbeschuldigung gegen Juden von ruchlosen Verbrechern zu dem Zwecke ausgestreut wurde, um den Verdacht der Thäterschaft von sich abzulenken. — Der Vortragende führt eine Reihe solcher Fälle an und gelangt hierauf zur Besprechung des Processes Rohling-Bloch, welcher dadurch hervorgerufen wurde, daß der berüchtigte Canonicus Rohling, k. k. Professor an der Prager Universität, die ebenso lügenhafte als niederträchtige Behauptung aufzustellen wagte, der Kindesmord zu rituellen Zwecken sei den Inden nicht nur gestattet, sondern in ihren Schriften sogar geboten, wofür er seinen Amtseid anzubieten sich erkühnte. Der damalige Rabbiner von Floridsdorf und spätere Reichsrathsabgeordnete Dr. Josef Bloch war nun derjenige, welcher jenem gefährlichen Drachen den Giftzahn für alle Zeiten ausfchlug. Dr. Bloch bezichtigte Rohling öffentlich des wissentlich angebotenen Meineides, erklärte ihn für einen Unwiffenden, Lügner und Fälscher und wiederholte diese Anklagen so lange, bis Rohling unter dem