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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1898-06-03 · 22 (3.6.1898) · page 8

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
15 (1898)
Issue
22 (3.6.1898)
Date
1898-06-03
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Nr. 22 Sette 428 Dr. Blvch's Wochenschrift Nebenbei bemerkt, fand diese Unterhaltung tut Februar d. I. statt, kurz nachdem die französische Colonie von Alexandrien ihren officiellen jährlichen Ball veranstaltet, zu einer Zeit also, als in Frankreich die weltbewegende Affaire Dreyfus unter ihrer neuen Form des nwnstruösen Zola-Proccsses die Volksleidenschaften zu erhöhtem Sturm antrieb und zu verheerend überschäumendem Seegang peitschte. Unser freundlicher Kritiker hatte aber damals umsomehr Grund, wenn nicht zu vollem Aerger, so doch zu tiefer Verstimmung, als die hiesigen Juden im seltenen Vollgefühle ihrer Würde als gottähnliche Menschen und ihres Stolzes als die ersten und ältesten Bannerträger aller humanen Civilisation, Cultur und Freihett bei der besagten Lustbarkeit durch völlige Abwesenheit ausnahmsweise, aber thatsächlich glanzten. Dieser Umstand hat hier selbstverständlich das größte Aufsehen hervorgerufen und wegen dieses schönen und zeitgemäß bethätigten Selbstbewußtseins das Ansehen der Israeliten nur noch bedeutend gesteigert. Der französische Ball hat wohl kein klägliches Masco gemacht, denn die zugeschickten Eintrittskarten wurden immer behalten und bezahlt; aber es soll da weder Glanz, noch Vergnügen gegeben haben. Es ist dies vielleicht der erste Fall, wo man das würdige Wegbleiben und berechtigte Fehlen der „Liste israelste" mit unzweideutigem, nicht zu beschönigendem Mißbehagen bemerkte. Ein schönes, nachahmenswerthes Beispiel! Das jüdische Herz schlägt in Alexandrien ebenso reine, goldhelle Schläge, wie sie nicht selten im Auslande bei jeder außer - ordentlichen Gelegenheit vernommen werden. Aus Anlaß des zu begehenden Allerhöchsten fünfzigjährigen Regierungsjubiläums Seiner kaiserlichen und königlichen apostolischen Majestät des Kaisers Franz Josef L haben die israelitischen österreichisch-ungarischen Staatsangehörigen in Alexandrien, in welcher Stadt sie die eigentlichen Notabeln der österreichisch-ungarischen Colonie vorstellen, in ihrer dankbaren Liebe und treuen, verehrungsvollen Hingabe für den milden und gnädigen Monarchen und das Allerhöchste Kaiserhaus eine beredte Sprache redende Beträge gezeichnet. Aus dem Vollertrage wird eine den Allerhöchsten Namen tragende und verewigende Stiftung, wie es heißt, ein Heim für die vielen hier dienstsuch enden Mädchen aus der Monarchie, gegründet werden. Den in den hiesigen Zeitungen bereits veröffentlichten Zeichnungslisten sind die nachstehenden Namen unserer Glaubensgenossen entnommen: Baron E. G. L. de Menasce Banquier 250 Pfd. St., Barone Jacques, Felix und Alfred de Menasce, Banquiers 249 Pfd. St., Ad. A. Green, Banquier 100 Pfd. St., Roberto Gentilli, Banquier 60 Pfd. St., A. Luzzatto, Banquier 50 Pfd. St., Vittorio Adda, Kaufmann 20 Pfd. St., Aslan Nahman, Kaufmann 20 Pfd. St., Enrico Nahman, Kaufmann 20 Pfd. St., Em., Präsident der öst. - ung. Hk., und Gust. Stroß, Kommissionäre, 50 Pfd. St., Adolf Stroß, Commissionär, Agent 40 Pfd. St., Mar Stroß, Commissionär, Agent 5 Pfd. St., Franz Stroß, Commissionär, Agent 5 Pfd. St., S. Stein, Confectionsgeschäft 15 Pfd. St, Eugen und Alfred Nahman, Kaufleute 15 Pfd. St., Aug. Robino, Banquier 50 Pfd. St., A. Bimsenstein, Director der Anglo-Egyptian Bank 20 Pfd. St., Halifa Sachs, Kaufmann 25 Pfd. St.,' A. Mayer Co., Kleiderconfection 10 Pfd. St., Edvordo Gentilli, Banquier 30 Pfd. St, Mussa und Jacob Bamm, Kl. 40 Pfd. St., Gebrüder Bracha, Mehlhändler 15 Pf. St., G. Campos und Sohn, Km. 10 Pfd. St., Leopold Kohn, Commissionär 10 Pfd. St., Jussef Salama di Bohor 15 Pfd. St., Felix Sab. Rossano 1 Pfd. St., Alexander Goldstein 1 Pfd. St., Edilard Pollak, Glasfabrikant 2 Pfd. St., Ariel Goldstein 1 Pfd. St., Dr. I. Kornfeld 3 Pfd. St., Oscar isch Horowitz 1 Pfd. St., Felici di B. Rossano 1 Pfd. St., Friedrich Spitzer 1 Pfd. St., Abr. Adda 10 Pfd. St., G. M. Roffano 1 Pfd. St., V. R. Rahmänn 1 Pfd. St., I. V. Adda 3 Pfd. St., Jbr. Jussef Salama 1 Pfd. St., Rahmin I. Salama 4 Pfd. St.. Jomtob und Morse Salama 2 Pfd. St., Die Erben D. Robino's 10 Pfd. St. Summa 1167 Pfd. St. Hinzugefügt sei noch, daß die von über hundert österreichisch - ungarischen Colonie - Mitgliedern ausgefüllte Jubiläums-Stiftungs-Subscriptionsliste insgesammt den Betrag von 1992 Pfd. St. aufweist. _ Oscar isch Horowitz. Ern Nechtsirrthum unter Ludwig XIV. Von Dr. Heinrich Bloch in Budape st *). Irren ist menschlich, den Jrrthum bekennen, jedoch eine heilige Pflicht. Es kann wohl bei aller Unvoreingenommenheit durch das Zusammenspiel äußerer Umstände und scheinbar beweiskräftiger Momente ein ungerechtes Urtheil gefällt werden; wenn sich jedoch nachträglich die Schlußfolgerung, auf der das Berdict beruht, als falsch erweist, die Voraussetzungen, von denen mau ausgegangen ist, sich als unhaltbar zeigen, dann wird der gewissenhafte Richter renmüthig und offen seinen Jrrthum bekennen. Beharrt er jedoch auch weiterhin bei seinem Urtheil, daun hat er das Recht verwirkt, noch ferner in Themis' Diensten zu bleiben, und es wird die Pflicht der Hüter der staatlichen *) Aus dem „Pester Lloyd". und gesellschaftlichen Ordnung, den Hartnäckigen von seiner verantwortungsvollen Stelle zu entfernen und das verletzte Recht zu versöhnen. Damit Rechtsirrthümer sich so selten als möglich ereignen, darum wohl hat die Proceßordnung in jedem Rechtsstaat für die Berufung an ein höheres Forum, und selbst für die Möglichkeit der Proceß-Novisirung gesorgt. Da mm bei der Unzulänglichkeit des menschlichen Verstandes Rechtsirrthümer immerhin erfolgen, weiß die Rechtsgeschichte aller Zeiten und aller Staaten von schweren Jrrthümern zu erzählen, die wenn auch nicht mehr zu Gunsten des unschuldig Berurtheilten, so doch im Interesse des -beleidigten Rechts und zur Ehrung des schmachbedeckten Andenkens des grundlos Gerichteten zum Theile wenigstens berichtigt worden sind. Ein solcher Rechtsirrthum war der am 17. Jänner 1670 in Metz begangene Justizmord, dessen Opfer RaphaLl Lsvy ward**). Am Mittwoch, 25. September 1669, ging Mangeote Villemin, die Frau des Wagners Gilles Le Moine, aus ihrem, zum Metzer Sprengel gehörenden Wohnsitze, dem Dorfe Glatigny, nach der etwa zweihundert Schritte davon entfernten Quelle, um daselbst Wäsche zu waschen. Ihr dreijähriges Söhnchen folgte ihr: sein blondes Köpfchen war mit einer rothen Mütze bedeckt. Als die Frau ungefähr nur noch 20—30 Schritte von der Quelle entfernt war, fiel das Kind zu Boden und als die Mutter zu ihm zurückkehren wollte, um es aufzurichten, bemerkte das Knäblein, daß es schon von selbst ausstehen werde, worauf die Mutter den Weg sortsetzte und sich bei der Quelle an ihre Arbeit machte, in dem sicheren Glauben, daß das Kind ihr Nachkomme. — So lautet der Bericht in der nicht sehr glaubwürdigen Erzählung, die Amelot de la Houssaye zugeeignet wird. Schon auf den ersten Blick muß die Sorglosigkeit der Mutter, die sich nicht weiter um ihr Kind kümmert, anffallen. Doch hören wir die Geschichte zu (Subc an! „Nach einer halben Stunde etwa lief die Mutter, da sie ihr Kind nicht kommen sah, zu der Stelle zurück, wo sie es zurückgelassen halte, und da sie es hier nicht fand, glaubte sie, daß es nach Hause gegangen sei; sie begab sich auch in ihre Wohnung und frug da ihren Mann danach, sodann den Schwiegervater und die Schwiegermutter, zu denen das Kind zu gehen pflegte." Ueberall wird ihr geantwortet, daß man das Kind nicht gesehen habe; so Mancher gab der Befürchtung Ausdruck, ob sich das Kind nicht verirrt haben könnte. Man begab sich mit dem Maire zur Quelle, suchte da alle Gebüsche ab, allein vergebens. Etwas später fand Mangeote auf der Straße, die nach Metz führt, in einer Entfernung von ungefähr zweihundert Schritten von der Quelle die Fußspuren ihres Kindes; sie folgt ihnen, bis sie sich verloren. Gilles Le Moine suchte seine Frau auf, und bald, nachdem er sie gefunden hatte, begegneten Beide dem Grafen von Vanemont, Daniel Payer. Der Wagner fragte ihn, ob er nicht ein Kind gesehen habe. Der Graf antwortete, er habe einen Juden mit einem großen schwarzen Barte gesehen, der auf der Metzer Straße ans einem Schimmel geritten und ein Kind von ungefähr drei bis vier Jahren in den Armen gehalten habe; als er ihm (dem Grafen) begegnete, sei er von der Hauptstraße abgewichen". Nun gab es keinen Zweifel : die Altersangaben über das verlorene und das gesehene Kind waren gleichlautend, der Jude hatte das Kind entführt. Es handelte sich nunmehr darum, den jüdischen Kinderränber ausfindig zu machen, oder wenigstens einen bärtigen Inden, der zu Pferde geritten war. Der Drechsler Thibault Reguault erzählt dem Wagner, daß er den Juden durchs „deutsche Thor" einreiten gesehen habe. Ein Einwohner des Dorfes Hayez machte eine genaue Angabe; er meldete dem Vater, der gesuchte Jude sei Raphel Lsvy aus Boulay, dem er an dem verhängnißvollen Tage auf der bezeichneten Straße begegnet sei, wobei er gesehen haben wollte, daß Levy etwas mit seinem Mantel bedeckt habe. Noch gab er an, daß Lsvy, wenn er nach Metz komme, bei **) Josef Reinach, Une erreur judiciaire sous Louis XIV., Raphael Levy Paris 1898. Die im Anhänge zu Reinach's umsichtiger Studie mitgetheilten Documente enthalten 1. das wohl von dem Geschichtschreiber der Republik Venedig, Amelot de la Houssaye stammende „Ahrdgd du proces fait aux juifs de Metz“, zuerst im Jahre 1670 bei F. Leonard in Paris erschienen; 2. die Gegenschrift: „Factum servant de räponse au livre intitulö abrdge rc.", zuerst 1670 in Paris gedruckt; 3. die französische Uebersetzung eines in jüdisch-deutschem Jargon abgefaßten Tagebuches, betitelt „Raphael Levy de Boulay". Die Uebersetzung stammt von Hadamard. 4. Das Urtheil des Staatsrathes Ludwig's XIV. .

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