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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1898-05-27 · 21 (27.5.1898) · page 12

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
15 (1898)
Issue
21 (27.5.1898)
Date
1898-05-27
Page
– (sequence 12)
Language
German
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Seite 412 Dr. Bloch's Wochenschrift Nr. 21 beziehen lasten würde, so stände es chm frei, nach Ablauf eines Jahres eine andere Wohnung zu wählen. Schließlich geloben beide Parteien, alle vereinbarten Punkte bei dem „Nahmen der Ewigen Wahrheit" zu halten und zu erfüllen". Der in duplo ausgefertigte Miethsvertrag, welcher von beiden Theilen unter Heranziehung zweier Zeugen unterzeichnet und mit deren Siegeln versehen ist, lautet:«) Kund und zu wisten sey hiemit dem daran gelegen, daß heute unten gesetzte dato nachfolgender Mieht-Coniract verabgeredet, beliebet und beschlossen worden: Nembl. es vermiethet Hr. Frantz Clages Bürger und Schon-Färber der Neustadt Hildesh. dem hiesigen Juden und Laub Rabbinen, auch Keyserl. Hrn. Hoff-Faetor Rahmens Herschel Isaae sein am Neustädter Markte belegencs Ihm Erb und Eigenthümbl. Wohn Häuß mit dem Seit- und Hinter Gebäude, Stuben, Cammern, Küchen, Boden, Keller, Hoffraumb und den darhrnter belegenen Garten auff 2 Jahr lang umb und für 40 Thlr. sage Biertzig Rthlr., als welche Hauß Zinse der hiesige Hr. Rabbine und Keyserl. Hoff-Faetor Herschel Isaae künftige Woche baar mit 60 Thlr. praenumeriren festigt, angelobet hat: Und verspricht derselbe wie einen guten Hauß-Wirthe zu stehet, das Hauß zu bewohnen, nach Feuer und Licht zu sehen, und wenn durch Sein oder der Seinigen Verwarlosung im Hause Schaden geschehen oder die Gebäude in Feuers Gefahr, welche Gott gnädigst abwenden wird, geruhten solle für solchen Schaden sab hypotheca speciali et generali omnium bonorum einzustehen, sothaneß Hauß nach seinen guten Gefallen zu nutzen und zu gebrauchen, wie sich daß von Rechtswegen gebühret, und demselben, nur auff eine Weise erlaubet seyn mag. Dagegen will Hr. Vermiehter sein Wohn-Hauß Hrn. Miether gleich nach den instehenden Michaelis Marckte raumen, und das Hauß in einen guten Stande lieffern in specie aber in den Seiten Gebäude eine Speise Kammer anlegen, und solche auff seine Kosten so gleich nach geschloffenen Contract auffbauen, wenn Hr. Miehter Ihm dazu die Steine und den Leimen auf dessen eigene Kosten anfahren läßet. Dann muß Hr. Vermiehter Frantz Clages das Hauß wehrender Miehtzeit in Lag und Fag erhalten), und übernimbt derselbe außer den Schutz Gelder von sothanen Hauße gegen erlegung eines Rthlrs den gewöhnt. Schooß sambt andern onemm publicorum zu entrichten über sich, und liefert dHrn. Rabbinen eine geruhige possession. Sollte aber ein und andere reparation ohne Hrn. Clages Willen dHr. Hoff-Faetor und hiesiger Juden Rabbiner Herschel Isaao im Hause verrichten, so gestehet sich Herr Vermiether zu keiner Erstattung der angewannten Kosten, sondern es bleibet alles beym Abzüge was Nieduud Nagel-fest ist und etwa durch reparation dem Hause zum besten geschehen, beim Hause. Wenn aber Hr. Vermiehter unter diesen 2 Jahren eine Gelegenheit bevorstehen solle, fein Hauß zu verkaufst», in solchen Fall soll Kauff Miehte nicht aufheben, sondern Hr. Vermiehter gebunden seyn Hr. Miehter das Hauß ohne alle Einrede zu laßen. Jedoch soll für Ablauf der 2 Jahre die Looße 1 Quarthai zuvor von einen jeden geschehen, hingegen wann solches verabsäumet, dieser Contraet auf 2 Jahr vorgeschriebener Maaßen renoviret, und tacite auf so lang wie contrahiret worden extendiret seyn. Es wäre dann daß Hr. Miehter der Keyserl. Hr. Hoff-Faetor und hiesiger Juden Rabbiner Herschel Isaae mehr gedachten Hrn. Vermiehter einen anderen Miehts-Mann in seine Stelle schaffen, als bey welcher Gelegenheit Ihm nach Ablauf eines Jahres srey stehet ein anders Hauß zu beziehen, Und entsagen beyde Theile allen Rechts Wohlthaten in genere und in specie ins besondere aber begeben Sie sich der exceptioni rei non sic sed aliter gestae, fraudulentae persuasionis, laesionis ultra dimidium justi praetii, und geloben Dieses alles bey den Nahmen der Ewigen Wahrheit zu halten und zu erfüllen. Alles ohne Arglist und Gefährde. Zu mehreren Sicherheit ist dieser location und conductionscontract in duplo ausgefertiget, und Rahmens Hrn. Herschel Isaae, von deßen maitre d’hötel Hr. Aaron Philip unterschrieben, von Hrn. Clages aber und nachstehenden Zeugen bezeichnet und untersiegelt. Hildesh. d. 17te 8 br. 1732. (L. S ) Frantz Clages (L S.) Aaron Philip (L. S ) G. F. Jaster Dr. als Zeuge. (L. S.) Seccel Nathan ut testis. ') Archiv der Stadt Hildesh. Abt. LXXXIV Nr. 4 S. 208—10. Correspondenzen. Sitzung des Cultusvorfiandes vom 22. Mai 1898 unter dem Borfitze des Präsidenten Herrn kaiserlichen Rath Klinger. Beginn 10 Uhr Bormittag. Der Präsident eröffnet die Sitzung mit einer Beileidskundgebung für den Vorsteher Herrn Salo Cohn aus Anlaß des Ablebens der wegen ihres frommen, der Wohlthätigkeit gewidmeten Lebenswandels allgemein hochgeachteten Mutter desselben, der verewigten Frau Charlotte Cohn und bemerkt der Präsident, daß ihm Herr Salo Cohn die Mittheilung von seiner Widmung des Betrages von 12.000 Kronen zum Andenken an seine selige Mutter für das vom Vorstande neu zu errichtende Versorgungshaus gemacht habe. Der Vorstand spricht hiefür den Dank aus. Für den Bau des Versorgungshauses haben weiters gespendet : Frau Henriette Edle von Klarwill zum Andenken an ihren verewigten Gatten Herrn Isidor Ritter von Klarwill 300 Gulden; ferner je 25 st.: Herr Alfred Berger, Herr Otto Berger, Anonymus; 20 fl. Herr Paul Lemberger; 15 fl. Herr Heinrich Müller; je 10 fl. Herr Dr. B. F., Herr Isidor Bettelheim, Herr Carl Fischhof, Frau Louise Kohn, Herr Max Kohner, Herr Julius Angel, Herren Caro und Jellinek, Frau Eugenie Back, Herr Oskar Herzka, Herr R. Hermann, Herr Leopold Raudnitz, Herr Albert Schwarz, Herr Michael Schwitzer, Frau Autonie und Marie Kohn, Herr Bernhard Rosenfeld, Herr Dr. Emil Adler, Frau Fanni Bauer, Herr Ludwig Bauer; Beträge von je 5 fl. Herr Ignatz Spitz, Herr Leopold Berner, Herr R. & S Drey, Herr Karl Hoffmann jun., Herr Rudolf Durot, Herr Eduard Großmann, Herr Samuel Franzos, Herr- Leopold Klein, Herr Dr. Herman Beer, Herr Josef Lamberger, Herr Adolf Friedländer, Herr Sigmund Kohn, Herr Jacob Gold, Herr Philipp Kohn, Herr Michael Brösler, Herr Ignatz Roubicek; Beiträge von je 3 fl. Herr Moriz Friedländer, Frau Amalie Kompert, Herr Friedrich Mendel, Frau Rosa Oppenheim, Herr Arnold Groß; Beiträge von je 2 fl. Herr Ignaz Erdös, Herr F. Goldstein. Herr Heinrich Hertzka, Herr Johann Kotanyi, Herr Edmund Oesterreicher, Herr W. Hüttler, Herr A. Großbart, Frau Rosa Eisenschimmel, Herr Hugo Pollak, Herr A. L. Rotter, Herr E. Samek, Herr Leopold Schnabel, Herr Salomon Kohn; 1 fl. Herr Alois Pisk; einen Betrag von 40 kr. Frau Antonie Weinberger; ferner hat die Firma Sigmund Eisler sich bereit erklärt, gleichwie für das Alterversorgungshaus, )o auch für das nen zn erbauende Versorgungshaus unentgeltlich Möbelstücke beizustellen. Die Firma Leopold Jokl hat die unentgeltliche Lieferung sämmtlicher Stock- und Thüraufschriften zugesagt. Herr Simon Polgar in Szvlnok widmet zur Erhaltung und Ausschmückung des Grabes seiner Mutter Barbara Polgar 300 fl. Den Spendern wird der Dank votirt. Der Präsident berichtet über den Verlauf der am 19. d. M. mit den Vertretern mehrerer Bethausvereine in Angelegenheit ihrer Collectiveingabe abgehaltenen Conferenz und gibt der Hoffnung Ausdruck, daß, wenn auch die Besprechung derzeit noch kein positives Resultat ergeben konnte, doch der an Anregungen fruchtbare Meinungsaustausch gedeihliche Folgen für die Beziehungen zwischen der Cultusgemeiude und den Bethausvereinen zeitigen werde, umsomehr als der Vorstand auch weiterhin dieser Angelegenheit sein besonderes Augenmerk zuwenden wird. — Gegenüber einem unter den Besuchern des Leopoldstädter Tempels circulirenden Gerüchte, daß mit Rücksicht auf die Restaurirungsarbeiten die Abhaltung des Gottesdienstes in dem genannten Bethause an den diesjährigen hohen Feiertagen fraglich sei, erklärt Herr Baurath Stiaßny über Befragen des Vorsitzenden auf das Nachdrücklichste, es stehe die Benützungsfähigkeit des Leopoldstädter Tempels für den Gottesdienst an diesen Festtagen außer allem Zweifel, da die Renovirungsarbeiten am 1. September d. I. vollendet sein werden. Hierauf werden die Eingaben mehrerer Bethausvereine um Subventionirung erledigt, und . zwar wird dem Bethausverein für den IX. Bezirk pro 1898 eine ordentliche Subvention von 600 fl. und eine außerordentliche Subvention von 900 fl., zusammen 1500 fl. dem Bethausvereine am Bolkert eine Sub-

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